dtms: Musterfeststellungsklage zum Diesel-Skandal

Verbraucher-Hotline über dtms geschaltet

Mainz, 07.11.2018. Am 1. November 2018 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Verbraucher können sich unter anderem über eine telefonische Hotline zur Klage gegen Volkswagen wegen Softwaremanipulationen bei Dieselmotoren informieren. Technisch umgesetzt wird diese Hotline über eine geographische Service-Rufnummer, die von der Mainzer dtms GmbH bereitgestellt wird.

Den Verbrauchern eine schnelle und persönliche Informationsmöglichkeit bieten, die „von Null auf Hundert‟ höchste Erreichbarkeit gewährleistet – das war die Zielvorgabe bei der Auswahl des Anbieters für die Service-Rufnummer 030-325 027 00. Den Ausschlag für dtms gab die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit bei mehreren Hotlines der Verbraucherzentralen sowie des Verbraucherzentrale Bundesverbands, unter anderem zu Themen wie Energieberatung, Finanzkrise 2008 und Vogelgrippe.

Nahtlose Skalierbarkeit ist das A und O für Hotlines

Die Calls auf die neue Hotline werden über eine ACD (Automatic Call Distribution) auf die einzelnen Mitarbeiter im Service Center der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Duisburg verteilt. Dabei werden im Intelligenten Netz von dtms auch extreme Peaks mühelos abgefangen. Wartefelder und Ansagen können über die „virtuelle ACD‟ von dtms punktgenau konfiguriert und jederzeit individuell geschaltet oder geändert werden. Die intuitive Admin-Oberfläche lässt sich online im Browser aufrufen und ohne Schulungsaufwand bedienen. So verbindet sich stufenlose Skalierbarkeit mit höchster Flexibilität.

„Vom Pflichtrückruf sind allein bei VW rund 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen, 99 Prozent der Besitzer haben bisher noch nicht geklagt. Unserem Kunden war es deshalb wichtig, dass seine neue Hotline vom ersten Tag an einem extrem hohen Ansturm an Verbraucheranfragen standhält. Darüber hinaus ist immer wieder mit besonderen Nachfragespitzen zu rechnen, sobald die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage in den Medien thematisiert wird“, betont Thomas Lang, CEO der dtms GmbH. „Somit ist dieser Use Case typisch für Hotlines, die deutschlandweit hoch frequentiert sind. Hier überzeugen wir nicht allein mit unserer leistungsfähigen, ausgereiften Technik, sondern auch mit unserer großen Erfahrung. So haben wir vergleichbare Projekte unter anderem bereits für die Hotlines verschiedener Bundesministerien realisiert.‟

Ausführliche Informationen über die intelligenten Service-Rufnummern von dtms gibt es auf www.dtms.de und kostenlos unter der 0800-400 3300.

Über dtms:

Die Mainzer dtms GmbH ist der führende Anbieter von Contact-Center-Lösungen und Customer Intelligence-Technologien im deutschsprachigen Raum. Das dtms-Portfolio reicht dabei von Service-Rufnummern aus über 100 Ländern, über Plattformen zur Steuerung der telefonischen Erreichbarkeit von Unternehmen, bis hin zum Einsatz von künstlicher Intelligenz zur automatisierten Beantwortung von Kundenanfragen. Besonders die cloudbasierten ACD-, IVR-, Multichannel-, und KI-Lösungen machen die dtms zum Innovationsführer im Bereich intelligenter und effizienter Kundeninteraktion.

Pressekontakt:

dtms GmbH
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Fax 06131 / 46 46 6222
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Musterfeststellungsklage beschlossen

Ab 01.11.2018 in Kraft

Der Bundestag beschloss am 14.06.2018 die Musterfeststellungsklage. Hierdurch erhalten Verbraucher in Fällen mit vielen Betroffenen (Bspw. VW-Diesel-Affäre) künftig neue Klagemöglichkeiten gegen Unternehmen.

Zunächst muss ein zur Musterfeststellungsklage berechtigter Verband die Ansprüche von zehn Betroffenen glaubhaft machen. Auf dieser Grundlage entscheidet das Gericht über die Zulässigkeit der Klage. Ist die Klage zulässig, wird sie öffentlich bekannt gemacht und innerhalb von zwei Monaten müssen sich 40 weitere Betroffene in einem Klageregister eintragen.
 
In solchen Musterprozessen sollen strittige grundlegende Fragen generell geklärt werden. Danach müssen Verbraucher ihre konkreten Ansprüche in einem Folgeprozess geltend machen.

 

Neue Kompetenzen für das Bundeskartellamt

Auch im Bereich des Verbraucherschutzes

Mit der 9. GWB-Novelle (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) erhält das Bundeskartellamt auch weiterreichende Kompetenzen im Verbraucherschutz.

Hiernach darf die Behörde Sektoruntersuchungen mit verbraucherschutzrechtlichem Bezug durchführen. Sektoruntersuchungen sind Analysen von Strukturen und Wettbewerbsbedingungen in bestimmten Wirtschaftszweigen, etwa durch umfassende Auskunftsersuchen gegenüber Unternehmen.  Das Bundeskartellamt kann nun entsprechend Marktbedingungen erforschen, um verbrauchergefährdende Beschränkungen aufzudecken und Lösungen zu entwerfen.

Nach bisheriger Rechtslage waren Sektoruntersuchungen auf das Wettbewerbsrecht beschränkt, um einen funktionierenden Wettbewerb zu gewährleisten. Dies wird nun auf den Verbraucherschutz ausgeweitet. Hierzu ist ein begründeter Verdacht auf erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße gegen verbraucherschutzrechtliche Vorschriften notwendig, die nach ihrer Art oder ihrem Umfang die Interessen einer Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern beeinträchtigen. Davon erfasst sind bspw. Verstöße gegen das UWG und unwirksame AGBs.

OLG Köln untersagt Kontakt nach Vertragsende

Telekom darf Kunden nach Vertragsende nicht kontaktieren

Laut einer von einem Tochterunternehmen der Telekom verwendeten Klausel sollten Verbraucher diesem das Recht einräumen, sie auch bis zu zwei Jahren nach Vertragsende zwecks Kundenrückgewinnung auf allen Kanälen (Telefon, SMS, E-Mail etc.) zu kontaktieren.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Während das Landgericht Köln dies noch anders beurteilte, gab das Oberlandesgericht (OLG) Köln der Klage statt. Die Einwilligungserklärung verstößt gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Danach sind Bestimmungen in AGBs unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, etwa wenn Klauseln mit wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren sind. Dies bejahte hier das OLG Köln, da ein Verstoß gegen das Verbot belästigender Werbung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG vorliegt. Im vorliegenden Fall bestand mangels hinreichender Bestimmtheit der Klausel keine wirksame Einwilligung seitens des Kunden.

Passt Big Data zu Daten- und Verbraucherschutz?

Auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft in Berlin diskutieren Top-Vertreter aus dem Call- und Contactcenter-Bereich mit Politik und Wissenschaft über die Zukunft der Branche.

Berlin. 04.11.2016. Die Digitalisierung verändert die Arbeit von Call- und Contactcentern rasant. Egal, ob automatisierte Antworten, Einsatz von Videotelefonie oder der Einsatz von Social Media-Plattformen, all dies nutzen deutsche Unternehmen bereits, um die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Dabei werden auch enorme Datenmengen gesammelt und verarbeitet, die u.a. Grundlage von Kaufverträgen und anderen Dienstleistungen sein können. Ob Big Data zum aktuellen Daten- und Verbraucherschutzrecht passt, wollen nun Vertreter aus Politik, Unternehmen und Wissenschaft gemeinsam diskutieren.

Auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft am Freitag, 11.11.2016, treffen dabei folgende Teilnehmer zwischen 11:20 und 12:20 Uhr bei einer Podiumsdiskussion aufeinander:

  • Staatssekretär Gerd Billen (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz)
  • Staatsanwalt Alexander Dierselhuis (Staatsanwaltschaft Düsseldorf)
  • Prof. Dr. jur. Christoph Degenhart (Universität Leipizig, Sächsischer Verfassungsrichter)
  • Dirk Egelseer (Geschäftsführer und Konzernsyndikus, davero dialog GmbH)
  • Anja Bonelli (Senior Product Manager, brightONE Consulting GmbH)
  • Martin Harasim (Senior Manager CX Solutions und Syndikus, PRECIRE Technologies GmbH)

Die Diskussion im Hollywood Media Hotel Berlin (Kurfürstendamm 202, 10719 Berlin) steht unter dem Titel „Digitalisierung im Contactcenter: Passt Big Data zu Daten- und Verbraucherschutz?“ und wird von Kristin Rosenow, Chefredakteurin bei SQUT, moderiert.

Mehr zur Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft: „Smarter, Interaktiver, Callcenter” finden Sie unter http://bit.ly/CCV-Jahrestagung2016.

Pressevertreter können sich vor Ort registrieren. Ausgewählte Experten stehen nach der Diskussion für Interviews zur Verfügung. Sollten Sie an zusätzlichem Material und Hintergründen interessiert sein, wenden Sie sich gerne an: presse@cc-verband.de

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Die 520.000 Beschäftigten in der Branche erwirtschaften jährlich über 12 Milliarden Euro. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte..

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