Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar im Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
Europäisches Parlament
Bei der Europawahl werden seit 1979 alle fünf Jahre die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt. Es ist die weltweit einzige direkt gewählte, überstaatliche Institution. Während bei seiner Gründung das Europäische Parlament kaum Befugnisse besaß, erfuhr es später eine schrittweise Stärkung seiner Rechte und 2009 mit dem Lissabon-Vertrag schließlich nochmals eine erhebliche Kompetenzerweiterung. Heute ist das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat der EU, welcher aus den Ministern der Mitgliedstaaten besteht, für die EU-Gesetzgebung zuständig. Im Europäischen Parlament fehlt der typische Gegensatz zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Anders als in den meisten nationalen Parlamenten, in denen die Regierungsfraktionen normalerweise loyal zur Regierung stehen und deren Gesetzentwürfe prinzipiell unterstützen, bilden sich im Europäischen Parlament je nach Abstimmungsthema wechselnde Mehrheiten.
Rat der EU
Der Rat der Europäischen Union (oft auch EU-Ministerrat oder Ministerrat genannt; im Vertragstext nur Rat) ist ein Organ der EU. Im politischen System übt er zusammen mit dem Europäischen Parlament die Rechtsetzung der EU aus. Da er die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten repräsentiert, kann er als die Staatenkammer der EU bezeichnet werden (neben dem Europäischen Parlament als Bürgerkammer). Der Rat ist ein einheitliches Organ, tagt aber aufgrund der unterschiedlichen Politikbereiche in unterschiedlichen Zusammensetzungen, den sogenannten Ratsformationen, bei denen jeweils die Vertreter unterschiedlicher Ressorts zusammentreffen. Jede Formation setzt sich aus je einem Vertreter pro Mitgliedstaat zusammen.
Der Rat der EU ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat (siehe unten) und dem Europarat (eine europäische internationale Organisation zur Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts, z. B. durch die Europäische Menschenrechtskonvention [EMRK]).
Europäische Kommission
Von großer Bedeutung ist die Europäische Kommission. Sie ist die sogenannte „Hüterin der Verträge“, überwacht demgemäß die Einhaltung des Europarechts durch die EU-Mitgliedstaaten und kann gegen diese vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Sie nimmt zudem vor allem Aufgaben der Exekutive wahr und entspricht folglich in etwa der Regierung in einem staatlichen System. Die Mitglieder der Kommission, die „EU-Kommissare“, werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten nominiert und vom Europäischen Parlament bestätigt. Sie sollen in ihren Entscheidungen unabhängig sein und nur die gemeinsamen Interessen der EU, nicht die ihrer jeweiligen EU-Herkunftsstaaten vertreten. Ihre Amtszeit entspricht der fünfjährigen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments. Die Kommission wird vom Präsidenten der Europäischen Kommission geleitet, der unter anderem die Ressortverteilung festlegt und auch einzelne Kommissare entlassen kann. Der Präsident der Europäischen Kommission wird jeweils nach der Europawahl vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit vorgeschlagen und anschließend vom Europäischen Parlament mit absoluter Mehrheit der Mitglieder gewählt.
Europäischer Rat
Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der EU. Mindestens zweimal pro Halbjahr findet sich der Rat zu einem Treffen ein, das auch als EU-Gipfel bezeichnet wird. Im politischen System der EU nimmt der Europäische Rat eine besondere Rolle ein: Er ist nicht an der alltäglichen Rechtsetzung der EU beteiligt, sondern dient als übergeordnete Institution insbesondere dazu, bei wichtigen politischen Themen Kompromisse zwischen Mitgliedstaaten zu finden und grundsätzliche Impulse für die weitere Entwicklung der EU zu setzen.
Der Europäische Rat ist nicht zu verwechseln mit dem Rat der EU (siehe oben) und dem Europarat (eine europäische internationale Organisation zur Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts, z. B. durch die Europäische Menschenrechtskonvention [EMRK]).
Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das oberste Rechtsprechungsorgan der EU. Er sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge. Zusammen mit dem Gericht der Europäischen Union (EuG, siehe unten) bildet er das Gerichtssystem der EU, das im politischen System die Rolle der Judikative einnimmt.
Ein wichtiger Grundsatz, dem Entscheidungen des EuGH zugrunde liegen, ist das „effet utile“ (Effizienzgebot). Hierunter versteht man im Völkerrecht den Grundsatz, eine Norm so auszulegen und anzuwenden, dass das Vertragsziel am besten und einfachsten erreicht werden kann. Das Gebot ist durch das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge allgemein anerkannt. Effet utile spielt bei der Anwendung des Europarechts eine bedeutende Rolle. Der EuGH hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass das Europarecht dem nationalen Recht vorgeht. Wenn das nationale Recht unterschiedlich ausgelegt werden kann, ist grundsätzlich jene Auslegung vorzuziehen, bei der sich das Europarecht am besten und wirkungsvollsten durchsetzt.
- Eine wichtige Entscheidung für die Call- und Contactcenter-Wirtschaft war im Jahr 2017 das 0180-Urteil: Dem Urteil lag eine Klage gegen einen Online-Elektronikhändler zugrunde, der eine 01805-Nummer einsetzte. Gemäß Art. 21 der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) muss ein Verbraucher nicht mehr als den Grundtarif zahlen, wenn er im Zusammenhang mit einem geschlossenen Vertrag mit dem Unternehmer telefonisch Kontakt aufnimmt. Deutschland setzte dies in § 312a Abs. 5 S. 1 BGB um. Der EuGH klärte auf Vorlage des Landgerichts Stuttgart die Definition des Begriffs „Grundtarif“. Nach dem EuGH entspricht dieser den Kosten eines gewöhnlichen Anrufs aus dem Fest- oder Mobilfunknetz. Denn Ziel der Richtlinie ist die Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus. Eine teurere Rufnummer widerspricht diesem Gedanken, da Verbraucher abgeschreckt würden, Rückfragen zu Liefertermin, Rechnung oder Gewährleistung zu stellen. Unerheblich ist, ob das Unternehmen durch die 0180-Nummer einen Gewinn erzielt. Das Urteil gilt für Anrufe im Zusammenhang mit geschlossenen Verträgen. Werden höhere Gebühren verlangt, drohen Abmahnungen und Klagen. Technischer Support, Hotlines für Bestellungen, unentgeltliche Dienstleistungen oder solche, die ausschließlich am Telefon erfolgen, müssen hingegen bspw. nicht zum Grundtarif angeboten werden.
EuGH und EuG sind nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR; auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention [EMRK] eingerichteter Gerichtshof).
Gericht der Europäischen Union
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) ist ein eigenständiges europäisches Gericht, das dem EuGH nachgeordnet ist. Das EuG wurde 1988 zur Entlastung des EuGH geschaffen. Es ist für bestimmte Rechtsfragen zuständig, die im AEUV und im Euratom-Vertrag definiert sind. Gegen Entscheidungen des EuG können unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden.
EuGH und EuG sind nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR; auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention [EMRK] eingerichteter Gerichtshof).