Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar im Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
Am 23. Februar 2016 trat die Insurance Distribution Directive (IDD, Versicherungsvertriebsrichtlinie, Richtlinie [EU] 2016/97) in Kraft. Sie musste bis 23. Februar 2018 von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Betroffen sind in Deutschland vor allem die Gewerbeordnung (GewO), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie die Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV).
Rechtscharakter von EU-Richtlinien
EU-Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union und setzen regelmäßig eine Frist, innerhalb derer sie in innerstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. Die Möglichkeiten des nationalen Gesetzgebers, inhaltlich abzuweichen, sind begrenzt. Werden EU-Richtlinien nicht, verspätet oder fehlerhaft umgesetzt, droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Im Gegensatz hierzu entfalten EU-Verordnungen eine sogenannte Durchgriffswirkung, das heißt sie gelten ohne Umsetzungsakt in den Mitgliedstaaten unmittelbar (bspw. Datenschutz-Grundverordnung).
Der CCV informiert seine Mitglieder nach Login unten im Bereich „Wissen“ über die Grundzüge der IDD.