Telekommunikationsrecht

Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar im Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)

Beim Telekommunikationsrecht (oder „Recht der elektronischen Kommunikation[snetze und –dienste]“ handelt es sich in erster Linie um sektorspezifisches Wettbewerbsrecht. Vom allgemeinen Wettbewerbsrecht, das sich u. a. Kartellen, Marktmachtmissbrauch und Zusammenschlüssen (Fusionen) widmet, unterscheidet es sich einerseits durch die sektorbezogene Regulierung, andererseits dadurch, dass ein breites Instrumentarium zur Vorabregulierung (ex ante-Kontrolle) zur Verfügung steht, dem marktmächtige Unternehmen unterworfen werden können. Wichtigste nationale Rechtsquelle des deutschen Telekommunikationsrechts ist das Telekommunikationsgesetz (TKG). Der CCV gibt an dieser Stelle einen Überblick zu folgenden aktuell politisch besonders relevanten Themen:

  • TKG-Novelle 2021 (nach Login): Mit der TKG-Novelle wird die EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie [EU] 2018/1972 [EECC-Richtlinie]) in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen. So sollen für den Glasfasernetzausbau Rahmenbedingungen geschaffen werden, die für die Unternehmen Anreize für einen zügigen und flächendeckenden Ausbau setzen.  Das Gesetz sieht hierfür u. a. Investitionen in den Glasfaserausbau sowie ein Recht auf schnelles Internet vor. Daneben führt das Gesetz das Erfordernis einer Vertragsgenehmigung in Textform ein (§ 54 Abs. 3 TKG). Zudem reagiert die Politik auf eine zentrale CCV-Forderung der letzten Jahre: Das Aufsetzen deutscher Rufnummern bei Verbindungen aus dem Ausland wird unterbunden. Die vom Bundestag und Bundesrat nunmehr verabschiedete TKG-Novelle wird am 1. Dezember 2021 in Kraft treten. Bis Ende 2020 hätten alle EU-Mitgliedstaaten ihre Telekommunikationsgesetze an die Richtlinie anpassen müssen. Da dies in vielen Staaten nicht geschehen ist, leitete die EU-Kommission im Februar 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Mitgliedstaaten ein, darunter Deutschland.
  • TTDSG: Mit dem Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz [TTDSG]) werden die bisher im Telekommunikationsgesetz (TKG) enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im Telemediengesetz (TMG) enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammengeführt. Das Gesetz passt zudem die geltenden Bestimmungen an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und an die neuen Begriffsbestimmungen des TKG an. Das vom Bundestag und Bundesrat nunmehr verabschiedete TTDSG wird ebenfalls am 1. Dezember 2021 in Kraft treten.
  • § 120 TKG: Am 25. Mai 2022 veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Rahmen einer Allgemeinverfügung die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Aufsetzens und der Übermittlung einer ausländischen Rufnummer als zusätzliche Rufnummer des Anrufers. Damit werden die Voraussetzungen festgelegt, unter denen das Aufsetzen einer ausländischen Rufnummer als zusätzliche Rufnummer abweichend von § 120 Abs. 2 Satz 1 TKG ausnahmsweise gestattet wird. Die Möglichkeit einer solchen Festlegung wurde durch die TKG-Novelle 2021 eingeräumt. Die Regelung trat am 1. Dezember 2021 in Kraft. Zuvor führte die BNetzA zwei Konsultationsrunden durch, an denen sich auch der CCV beteiligte. Mehr erfahren Sie an dieser Stelle.

Diese Fragestellung sowie weitere Themen werden auch ausführlich in der am 5. April 2022 veröffentlichten CCV-Publikation „Datenschutz- und Wettbewerbsrecht im Kundenservice“ erörtert.

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