Energiebranche im Visier
Die Bundesnetzagentur verhängte wegen unerlaubter, belästigender Werbeanrufe erstmals die Höchststrafe von 300.000 Euro. Insgesamt sollen sich rund 2.500 Verbraucher über das Unternehmen Energy2day beschwert haben. Den Einwand Energy2days, nur externe Serviceunternehmen seien zuständig gewesen, ließ die Bundesnetzagentur nicht gelten. „Der aktuelle Fall macht klar: Rechtliche Verantwortung kann nicht an Subunternehmer wegdelegiert werden“, betonte Behördenchef Jochen Homann.
Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig, Energy2day kann beim Amtsgericht Bonn Einspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde 2013 u. a. das Bußgeld wegen unerlaubter Werbeanrufe auf bis zu 300.000 Euro erhöht. In einer 2017 veröffentlichten Evaluierung, die der CCV begleitete, stellten Gutachter die grundsätzliche Wirksamkeit dieses Gesetzes fest, verdeutlichten jedoch, dass bspw. in der Energiebranche die Beschwerdezahlen weiterhin hoch sind.
Autor: Constantin Jacob
vbw-Arbeitszeitkampagne: CCV-Position online
Mehr Arbeitszeitflexibilität und Selbstbestimmtheit
Der CCV beteiligt sich gemeinsam mit mehr als 30 Branchen- und Arbeitsgeberverbänden an der Kampagne „So möchte ich arbeiten!„ der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw).
Nach §3 Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Arbeitszeit acht Stunden, diese kann nur in einem eng begrenzten Rahmen ausnahmsweise erhöht werden. Zentrale Forderung der Kampagne ist eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit: weg von der geschilderten täglichen Betrachtungsweise, hin zu einer wöchentlichen. Das Arbeitszeitvolumen soll nicht erhöht werden.
Der CCV hat für die Kampagne seine Position konkretisiert. Diese ist auf der Kampagnenseite nun abrufbar.
Neue Kompetenzen für das Bundeskartellamt
Auch im Bereich des Verbraucherschutzes
Mit der 9. GWB-Novelle (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) erhält das Bundeskartellamt auch weiterreichende Kompetenzen im Verbraucherschutz.
Hiernach darf die Behörde Sektoruntersuchungen mit verbraucherschutzrechtlichem Bezug durchführen. Sektoruntersuchungen sind Analysen von Strukturen und Wettbewerbsbedingungen in bestimmten Wirtschaftszweigen, etwa durch umfassende Auskunftsersuchen gegenüber Unternehmen. Das Bundeskartellamt kann nun entsprechend Marktbedingungen erforschen, um verbrauchergefährdende Beschränkungen aufzudecken und Lösungen zu entwerfen.
Nach bisheriger Rechtslage waren Sektoruntersuchungen auf das Wettbewerbsrecht beschränkt, um einen funktionierenden Wettbewerb zu gewährleisten. Dies wird nun auf den Verbraucherschutz ausgeweitet. Hierzu ist ein begründeter Verdacht auf erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße gegen verbraucherschutzrechtliche Vorschriften notwendig, die nach ihrer Art oder ihrem Umfang die Interessen einer Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern beeinträchtigen. Davon erfasst sind bspw. Verstöße gegen das UWG und unwirksame AGBs.
OLG Köln untersagt Kontakt nach Vertragsende
Telekom darf Kunden nach Vertragsende nicht kontaktieren
Laut einer von einem Tochterunternehmen der Telekom verwendeten Klausel sollten Verbraucher diesem das Recht einräumen, sie auch bis zu zwei Jahren nach Vertragsende zwecks Kundenrückgewinnung auf allen Kanälen (Telefon, SMS, E-Mail etc.) zu kontaktieren.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Während das Landgericht Köln dies noch anders beurteilte, gab das Oberlandesgericht (OLG) Köln der Klage statt. Die Einwilligungserklärung verstößt gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Danach sind Bestimmungen in AGBs unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, etwa wenn Klauseln mit wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren sind. Dies bejahte hier das OLG Köln, da ein Verstoß gegen das Verbot belästigender Werbung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG vorliegt. Im vorliegenden Fall bestand mangels hinreichender Bestimmtheit der Klausel keine wirksame Einwilligung seitens des Kunden.
Bundestagswahl: CCV-Wahlprüfsteine
CCV befragt Parteien
Am 24. September 2017 sind die 61,5 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland aufgerufen, den 19. Deutschen Bundestag zu wählen und damit die politischen Ziele für die nächsten Jahre zu bestimmen.
Hierzu erarbeitete der CCV Wahlprüfsteine und versandte diese am 11. Juli 2017 mit der Bitte um Beantwortung an alle Parteien, welche den aktuellen Umfragen zufolge realistische Aussichten auf den Einzug in den Bundestag haben: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und AfD.
Über Aktivitäten des CCV zur Bundestagwahl 2017 informieren wir auf unserer Homepage fortlaufend.
Den Fragenkatalog können die CCV-Mitglieder exklusiv nach Login abrufen. Ende August werden dort auch alle eingegangenen Antworten veröffentlicht.
Entgelttransparenzgesetz – Rechte und Pflichten der Arbeitgeber
Broschüre der vbw
Voraussichtlich am 01. Juli 2017 wird das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) in Kraft treten. Das Gesetz regelt einen individuellen Auskunftsanspruch, der erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes geltend gemacht werden kann, die Durchführung freiwilliger Prüfverfahren sowie Berichtspflichten.
In der Info Recht Broschüre der vbw, in welcher der CCV Mitglied ist, werden die Regelungen des Entgelttransparenzgesetzes vorgestellt und Hinweise zur praktischen Umsetzung gegeben. CCV-Mitglieder können diese gern kostenfrei von der CCV-Geschäftsstelle anfordern.
CCV beim Business- und Servicecentertreffen Halle (Saale)
Aktueller Stand zur Sonn- und Feiertagsarbeit
Am 13. Juni 2017 fand das Business- und Servicecentertreffen der Stadt Halle (Saale) statt. Unter den 16 Teilnehmern befanden sich zahleiche Dienstleistungs- und Inhousecallcenter aus der Region.
Thematisiert wurden die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und die Arbeitsmarktsituation. Des Weiteren stellte Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar im CCV, den Unternehmen den aktuellen politischen Stand zur Sonn- und Feiertagsarbeit vor.
Wenn auch Sie sich hierzu informieren möchten, dann nutzen Sie gern die CCV-Website oder wenden sich bei detaillierten Fragen an unseren Verbandsjustitiar.
Bundesregierung äußert Skepsis gegenüber Bundesratsinitiative
Telefonwerbung im Fokus
Der Bundesrat beschloss am 12. Mai 2017 einen Gesetzentwurf zur Telefonwerbung. Danach sollen auf Grundlage von Werbeanrufen geschlossene Verträge erst wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot dem Verbraucher gegenüber auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt und sich der Kunde daraufhin in Textform (SMS, E-Mail usw.) einverstanden erklärt.
In einer am 26. Juni 2017 veröffentlichten Erwiderung äußerte nun die Bundesregierung ihre Skepsis gegenüber dieser Bundesratsinitiative und verweist auf die Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Der Bundesregierung erscheint es „derzeit nicht hinreichend gesichert, dass die im Gesetzentwurf des Bundesrates gewählten rechtlichen Regelungen die angestrebte Wirkung entfalten werden und die gebotene Rechtssicherheit schaffen.“
CCV kommentierte „Abzocke“-Artikel in der FAZ
Dokumentationspflicht und Bestätigungslösung
Am 15. Juni 2017 erschien unter der Überschrift „Klagen über Telefon-Abzocke nehmen zu“ ein dpa-Artikel unter anderem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Darin wird über Verkaufstricks, aggressive Ansprachen, Belästigungen und eine steigende Anzahl von Beschwerden wegen Telefonwerbung berichtet und eine Dokumentationspflicht sowie eine Bestätigungslösung für am Telefon geschlossene Verträge gefordert.
Der CCV kommentierte am gleichen Tag den Artikel in einer Pressemitteilung. Darin wies der Verband auf ein im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstelltes universitäres Gutachten hin, welches Dokumentationspflichten und eine Bestätigungslösung skeptisch sieht, und verdeutlichte seine Position.
CCV kritisierte Vorstoß der niedersächsischen Grünen
Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
Im Vorfeld des am 10. und 11. Juni 2017 abgehaltenen Landesparteitags von Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen wurde ein Änderungsantrag des Landtagswahlprogramms bekannt. Darin forderte die Partei ein Verbot der Bearbeitung von Online- und Telefonbestellungen an Sonn- und Feiertagen. Dirk Egelseer, Vizepräsident und Vorstand Recht & Regulierung im CCV, kritisierte diesen Antrag in einem Statement und verdeutlichte die Position des Verbands.
Der Landesparteitag sah schließlich von dieser Forderung ab. Der CCV begrüßte die Entscheidung.