Bundestag und Bundesrat beschlossen Gesetz für faire Verbraucherverträge

Branchenrelevante Änderungen

In der Nacht zum 25. Juni 2021 beschloss der Bundestag das Gesetz für faire Verbraucherverträge sowie eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Dabei nahm das Parlament ergänzend die Beschlussempfehlungen des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ an. Branchenrelevante Änderungen ergeben sich u. a. durch Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, durch Änderungen bei den vertraglichen Fristen sowie im Energiewirtschaftsgesetz durch das sektorale Textformerfordernis. Zudem wird der sogenannte Kündigungsbutton eingeführt.

Wenige Stunden nach dem Bundestag billigte am 25. Juni 2021 auch der Bundesrat die Gesetze (Gesetz für faire Verbraucherverträge, Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes).

Die Gesetze werden nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie treten zu großen Teilen im Folgequartal in Kraft. Die neuen Kündigungsregeln gelten allerdings erst nach einer mehrmonatigen Übergangsfrist, die Verpflichtung zum Kündigungsbutton zum 1. Juli 2022.

Der CCV informiert an dieser Stelle über die Änderungen.

Hintergrund:

CCV-Themenseite: https://cc-verband.de/themen/bestaetigungsloesung
CCV-Positionen: http://www.ccv-positionen.de
Themenseite der Bundesregierung zum „Gesetz für faire Verbraucherverträge“: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faire-verbrauchervertraege-1829172  
Themenseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit Regierungsentwurf und Stellungnahmen: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Faire_Verbrauchervertraege.html?nn=6705022  
Pressemitteilung des BMJV: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/121620_Faire_Verbrauchervertraege.html
Meldung des Bundesrats: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1006/1006-pk.html#top-121

CCV-Online-Event mit Kiamo am 7. Juli

„Employee Experience: das neue Eldorado für Contact Center“

Am 7. Juli um 10 Uhr lädt Kiamo zum interaktiven Austausch ein, begleitet von Uwe Dotzlaff von Dotzlaff Consulting.

Unterstützung, Anerkennung, Wohlbefinden – Was wäre, wenn die ersten Kunden des Contact Centers die Agenten wären? Contact Center verdoppeln ihre Bemühungen, um ihre Contact Center Mitarbeiter anzuziehen und langfristig zu halten…! Die Contact Center Agenten sind Experten für exzellente und nachhaltige Kundenbeziehungen und werden von den Contact Centern, die sie beschäftigen, mehr denn je als Herzstück ihrer Strategie betrachtet.
Wie können wir die Bedingungen für eine einzigartige Employee Experience schaffen, bei der die Aufgaben der Berater sinnvoll sind und ihr Arbeitsumfeld optimiert wird?

Diskutieren Sie mit uns am 7. Juli im Online-Event – hier geht’s zur kostenfreien Anmeldung.

UPDATE 23.06.2021: CORONAVIRUS

Update: Die Antragsfrist für den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld ist bis zum 30. September 2021 verlängert worden. Auch Leiharbeiter profitieren von den Sonderregelungen. Die entsprechende Verordnung ist am 23. Juni in Kraft getreten. Betriebe, die bis 30. September erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen, können die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2021 in Anspruch nehmen. Weitere Informationen erhalten Sie hier (Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

Zudem wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Die grundlegenden Arbeitsschutzregeln gelten für die Dauer der epidemischen Lage nationaler damit Tragweite fort:

  • Arbeitgeber bleiben verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte bzw. von einer CoViD-19 Erkrankung genesene Beschäftigte. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, die Testangebote wahrzunehmen sowie dem Arbeitgeber Auskunft über ihren Impf- bzw. Genesungsstatus zu geben.
  • Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Zur Umsetzung sind weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger heranzuziehen.
  • Zwar entfällt künftig die verbindliche Vorgabe einer Mindestfläche von 10 m² pro Person in mehrfach belegten Räumen und mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse auch die strikte Vorgabe von Homeoffice. Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Dazu kann auch weiterhin das Arbeiten im Homeoffice wichtige Beiträge leisten.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren.
  • Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

UPDATE 15.06.2021: CORONAVIRUS

Update: Mit den Überbrückungshilfen stellt die Bundesregierung umfassende Unterstützung für betroffene Unternehmen in der Corona-Pandemie bereit. Das zentrale Programm wurde nun Mitte Juni 2021 als Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September 2021 verlängert und nochmals deutlich erweitert. Damit stellt die Bundesregierung für die Monate Juli bis September 2021 anstelle der Überbrückungshilfe III die Überbrückungshilfe III plus zur Verfügung. Neu hinzu kommt u. a. die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

„Wie geht es der Branche in Zeiten von Corona?“

Ergebnisse der CCV-Umfrage

Von Ende März bis Ende April führte der CCV erneut eine Umfrage zur Situation unserer Branche in Corona-Zeiten durch. 78 Call-Center-Unternehmen beteiligten sich und beantworteten unsere Fragen

  • Wie gestaltet sich der Wechsel zwischen Büro und Homeoffice?
  • Wie haben sich Produktivität, Krankenstand, Fluktuation und Mitarbeiterzufriedenheit verändert?
  • Gab es einen Umsatzeinbruch?
  • Wurde auf die Unterstützung durch Kurzarbeit und Coronahilfe zurückgegriffen?

Hier geht es zu den Ergebnissen – für CCV-Mitglieder gibt es nach Login eine komplette Auswertung der Befragung.

Gut informiert mit REHADAT

Urteile und Gesetze zu Behinderung und beruflicher Teilhabe

Bei REHADAT-Recht finden Sie eine Sammlung von Entscheidungen und Gesetzen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung.

Die Sammlung enthält

  • Rechtsprechung aus dem Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialrecht
  • Richtungsweisende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs
  • die wichtigsten Gesetze und Verordnungen
  • Links auf Veröffentlichungen zum Thema.

Das Portal ist Teil des REHADAT-Informationsangebots. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS aus dem Ausgleichsfonds. 

Prüfung durch Datenschutzbehörden

Internationale Datentransfers von Unternehmen

Im Rahmen einer länderübergreifenden Kontrolle durch die Datenschutzaufsichtsbehörden werden Datenübermittlungen durch Unternehmen in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) überprüft. Die an der Kontrolle teilnehmenden Behörden schreiben nun die jeweils ausgewählten Unternehmen auf der Basis eines gemeinsamen Fragekatalogs an.

Weitere Informationen erhalten Sie u. a. beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (inklusive Fragebögen) und bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

CCV begrüßt OVG-Beschluss gegen Bundesnetzagentur

Berlin, 8. Juni 2021. Am 4. Januar 2021 veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Pressemitteilung, in der sie von einem Bußgeldbescheid gegen ein Mitglied des Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) berichtete. Diese Pressemitteilung wurde in der Folge mehrfach medial aufgegriffen. Der CCV kritisierte am 19. Januar 2021 in diesem Zusammenhang die Veröffentlichungspraxis der BNetzA. Nunmehr untersagte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) der BNetzA – unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 10.000 Euro – vorläufig, die Pressemitteilung auf ihrer Internetseite weiter zu verbreiten. Der CCV begrüßt diese Entscheidung.

Das OVG (OVG NRW, Beschluss vom 17. Mai 2021 – 13 B 331/21) begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass die veröffentlichte Pressemitteilung, welche eine namentliche Benennung des Unternehmens beinhaltete, eine rechtswidrige Beeinträchtigung darstellt. Es handelt sich hierbei um eine administrative Maßnahme, welche direkt auf die Marktbedingungen eines individualisierten Unternehmens zielt und das Verhalten der Geschäftspartner des Unternehmens sowie das Verhalten der von ihm adressierten Endnutzer beeinflussen und auf diese Weise die Markt- und Wettbewerbssituation nachteilig verändern kann. Der streitbefangenen Pressemitteilung fehlt es an einer solch einen Grundrechtseingriff rechtfertigenden Ermächtigungsgrundlage.

„Dieser Beschluss hat Signalwirkung“, kommentiert CCV-Präsident Dirk Egelseer die Entscheidung. Inländische Call- und Contactcenter unterliegen den hohen arbeits-, datenschutz- sowie wettbewerbsrechtlichen Vorgaben des deutschen und europäischen Gesetzgebers sowie den Mindestlohnstandards. Bei nicht in Deutschland und der EU ansässigen Anbietern ist dies nicht der Fall. Durch solch eine unbedachte Veröffentlichungspraxis der BNetzA gerät ein betroffener Anbieter in Misskredit und es werden ausländische Unternehmen, die bei einem Gesetzesverstoß von der BNetzA und den Staatsanwaltschaften kaum bis gar nicht belangt werden können, gestärkt.

Der CCV kritisiert die Veröffentlichungspraxis des sogenannten „name & shame“ durch die BNetzA; erst recht, wenn das namentlich genannte Unternehmen noch nicht rechtskräftig mit einem Bußgeld belegt wurde. Solch ein Vorgehen wirkt aus Sicht des CCV unseriös.

Dem CCV ist der Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz ein äußerst wichtiges Anliegen. Der Verband befürwortet Maßnahmen und Geldbußen gegen unredlich agierende Unternehmen, die dem Ruf unserer Branche schaden. Jedoch darf dies nicht durch voreilige „name & shame“-Veröffentlichungen ohne bestehende Rechtskraft und unterlegt mit Behauptungen, die nicht in die sachliche Zuständigkeit der BNetzA fallen, in eine Vorverurteilung münden.

CCV-Meldung vom 19. Januar 2021: https://cc-verband.de/kritik-an-veroeffentlichungspraxis-der-bundesnetzagentur
Links zum Urteil und zu Zusammenfassungen/Kommentierungen: OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2021 – 13 B 331/21 – dejure.org
Artikel auf haufe.de zum Beschluss: https://www.haufe.de/compliance/recht-politik/behoerde-soll-unternehmensname-bei-bussgeldverfahren-nicht-nennen_230132_546744.html

UPDATE 27.05.2021: CORONAVIRUS

Update: Die Beratungen von Bund und Ländern am 27. Mai 2021 befassten sich in erster Linie mit der Impfkampagne und der Zulassung des Biontech/Pfizer-SARS-CoV2-Impfstoffs für Kinder ab zwölf Jahren (Beschluss als PDF).

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

CCV-Ost Goes Remote am 28. Mai

„Es bleibt anders – Was bringt die neue Zeit mit sich?“

Die CCV-Regionalleiter Ost laden ein zum interaktiven Austausch – am 28. Mai von 11 bis 13 Uhr live an Ihrem Rechner! Nach der Begrüßung durch die CCV-Regionalleiter Ost Martin Wittig und Mario Henschel und Aktuellem aus dem Verband von CCV-Vorstand Mitglieder & Neue Medien Benjamin Barnack stellt Ihnen Marco Büttner, Softwarearchitekt bei der ad hoc best services GmbH, seine Case Study vor: „100% Home-Office – Wie kann es wirklich gelingen?“.

Im Anschluss wollen wir mit Ihnen diskutieren: 

  • Wie steht es bei Ihnen um das Thema Home-Office?
  • Was sind Ihre Herausforderungen und Lösungen dabei?
  • Wie gestalten Sie das Zeitmanagement im Home-Office?
  • Planen Sie bereits die Rückkehr aus dem Home-Office? Wenn ja wie?

CCV-Vorstand Mitglieder & Neue Medien Benjamin Barnack wird mit der Auswertung der aktuellen CCV-Corona-Umfrage einen Input zur Diskussion geben.

Außerdem möchten wir auch mit Ihnen ins Gespräch darüber kommen, wo wir als CCV-Region Ost hinwollen. Wir freuen uns auf rege Beteiligung! Hier geht’s zur Event-Anmeldung

Die ersten 30 Teilnehmer können sich über ein Goodie-Bag vom CCV und Event-Sponsor Poly freuen.

Ein Dank geht an den Event-Sponsor Poly!