TKG-Novelle 2021

Politik erfüllt CCV-Forderung

Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) soll ein Ordnungsrahmen geschaffen werden, der Impulse für einen schnelleren und flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen setzt. Das Gesetz sieht hierfür u. a. Investitionen in den Glasfaserausbau sowie ein Recht auf schnelles Internet vor. Zudem reagiert die Politik auf eine zentrale CCV-Forderung der letzten Jahre: Das Aufsetzen deutscher Rufnummern bei Verbindungen aus dem Ausland wird unterbunden.

Am 22.04.2021 beschloss der Bundestag die TKG-Novelle:

Im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie fand zuvor am 01.03.2021 eine Anhörung zur TKG-Novelle statt:

Am heutigen 07.05.2021 billigte der Bundesrat die Neufassung. Der CCV informiert auf einer Themenseite über die TKG-Novelle 2021.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Verschärfung

Gesetz für faire Verbraucherverträge

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag fordert eine Verschärfung des geplanten und von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzes für faire Verbraucherverträge. Diese Verschärfung umfasst z. B. die Bestätigungslösung für alle aufgrund eines Werbeanrufs am Telefon geschlossenen Verträge, eine Maximallaufzeit von Dauerschuldverhältnissen von einem Jahr, die Befristung von Werbeeinwilligungen auf zwei Jahre sowie einen Kündigungsbutton für online geschlossene Verträge. Der CCV setzt sich weiterhin auch zu diesem Thema für die Branche ein und kritisiert die Forderung als zum Großteil nicht interessengerecht.

CCV-Süd Goes Remote am 1. Juni

„Change, Pandemie, Homeoffice – Pflicht oder Kür?“

Die CCV-Regionalleiter Süd laden ein zum interaktiven Austausch – am 1. Juni 11 bis 13 Uhr live an Ihrem Rechner!

Nach Aktuellem aus dem Verband von CCV-Vorstand Mitglieder & Neue Medien Benjamin Barnack berichtet Ulf Michaelis, Director Customer Service & Sales bei der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG über „Performance & Change Management im Customer Service & Sales“. Die Customer-Service-Spezialistin Ingrid Focsa nimmt sie in ihrem Vortrag mit ins „Service Center in Zeiten der Pandemie“. Wie sollten Krisenpläne und -management aussehen, wie geht man mit den Ängsten und Sorgen der Mitarbeiter um und was sind die Learnings für die Zukunft?  Michael Thewes, Berater & Trainer bei der ANTES-Group stellt die Frage „Wer ‘tickt’ wie im Homeoffice?“ und liefert Antworten. Zum Abschluss erfahren Sie von Theresa Tabea Daniel, Business Development bei der TWINSOFT GmbH & Co. KG, mehr zur „Datenschutzfalle Homeoffice: Call Center in der Pflicht“.

Sie wollen dabei sein? Dann geht’s hier zur Anmeldung.

CCV-Neumitglied Call & Mail Service 24

Ein herzliches Willkommen im CCV-Netzwerk an Herrn Mourat Mourat, Geschäftsführer, und sein Team von Call & Mail Service 24 UG (haftungsbeschränkt)!

Wie sind Sie zum CCV gekommen?
Durch interne Informationen und Einladungen durch den CCV.

Warum engagieren Sie sich im Verband?
Ich betreibe zusätzlich zwei EU-Standorte in Griechenland (in Kavala und Iasmos mit insgesamt 30 FTE) und möchte mich vor allem den Statuten des Branchenkodex beugen, und damit zeigen, dass ein Contactcenter, das im Ausland ansässig ist, sehr innovativ und qualitativ arbeiten kann. In der Richtung wollen wir vor allem die StartUp-Szene in der DACH-Region unterstützen. 

Was ist Ihre Erwartungshaltung an die Verbandsarbeit?
Schneller branchenspezifischer Informationsaustausch und neue nette Menschen aus der CC-Branche kennenlernen.

Informationen: www.callandmail24.de

UPDATE 26.04.2021: CORONAVIRUS

Update: Am 21.04.2021 beschloss der Bundestag das Bevölkerungsschutzgesetz, welches Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes enthält und eine bundesweit einheitliche Notbremse gegen steigende Corona-Infektionszahlen vorsieht. In einer Sondersitzung am 22.04.2021 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu. Überschreitet demnach ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, werden dort künftig bundeseinheitliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen eindämmen. Weitere Details können Sie der Informationsseite der Bundesregierung entnehmen. Die Neuregelung trat am 23.04.2021 in Kraft.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

UPDATE 23.04.2021: CORONAVIRUS

Update: Das Bundeskabinett verabschiedete nunmehr eine weitere Anpassung (Referentenentwurf als PDF) der SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung. Die dritte Änderungsverordnung tritt am heutigen 23. April 2021 in Kraft.

Mit der ergänzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber nunmehr verpflichtet, in ihren Betrieben ALLEN Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- oder Schnelltests anzubieten, grundsätzlich mindestens 2-mal pro Woche. Mit der Neuregelung entfällt der bisherige § 5 Abs. 2 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und damit auch die Pflicht, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, welchen Beschäftigten tätigkeitsbedingt ein zweimaliges Testangebot pro Woche unterbreitet werden muss.

Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass Nachweise über die Beschaffung von Tests beziehungsweise Vereinbarungen mit Dritten über Testungen nun bis zum 30. Juni 2021, nicht wie ursprünglich vorgesehen vier Wochen, aufbewahrt werden müssen.

Beachten Sie bitte den BMAS-FAQ-Katalog zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung.

Die bisherigen Bestimmungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung zu Homeoffice wurden in das Infektionsschutzgesetz übertragen und verbindlicher gefasst. Arbeitgeber sind auch weiterhin verpflichtet, Homeoffice anzubieten, sofern keine zwingenden betriebliche Gründe dagegen sprechen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind jedoch neuerdings dazu verpflichtet, diese Angebote anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

UPDATE 21.04.2021: CORONAVIRUS

Update: Seit dem gestrigen 20. April 2021 gilt eine bundesweite Testangebotspflicht für Unternehmen. Hierfür wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung, welche darüber hinaus bis 30. Juni 2021 verlängert wurde, um eine generelle Angebotsverpflichtung zum Testen für alle Betriebe in Deutschland, deren Beschäftigte nicht im Homeoffice arbeiten, erweitert (Entwurf mit Begründung und Beispielen [PDF], Änderungsverordnung [PDF]). 

Der Arbeitgeber muss damit Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal pro Kalenderwoche einen Test anbieten.

Für Beschäftigungsgruppen mit besonders hohem Infektionsrisiko sieht die Verordnung eine höhere Testfrequenz von mindestens zwei Tests pro Woche vor (Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften; Beschäftigte, die unter klimatischen Bedingungen in geschlossenen Räumen arbeiten, die eine Übertragung begünstigen; personennahe Dienstleistungen; Tätigkeiten mit Kontakt zu anderen Personen, welche einen Mund-Nase-Schutz nicht tragen müssen; häufig wechselnde Kontakte mit anderen Personen).

Die Angebotsverpflichtung kann durch die unternehmensseitige Bereitstellung von Selbsttests erfüllt werden. Nachweise über die Beschaffung der Tests sind vier Wochen aufzubewahren. Weitergehende Dokumentationspflichten, z. B. hinsichtlich des Testergebnisses, bestehen nicht.

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft veröffentlichten zum Thema Selbsttests & Schnelltests eine Informationsseite zu vielfältigen Fragestellungen inklusive einer Liste von Herstellern und zugelassenen Tests. FAQs zu den Coronatests und eine Seite, die sich weiteren Gesichtspunkten widmet, bietet der DIHK. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), deren Mitglied der CCV ist, stellt ebenfalls eine Informationsseite mit Materialien und einem Webinar zur Verfügung. Die vbw bietet zudem eine Plattform für Corona-Schutzprodukte.

Die bereits gültigen Maßnahmen (BMAS-FAQs) des betrieblichen Arbeitsschutzes während der Corona-Pandemie bleiben bestehen.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

Enghouse Interactive: Telemedizin – Sicher und in Hightech-Qualität

Die weltweit etablierte Plattform VidyoConnect von Enghouse Interactive erlaubt flächendeckende und zuverlässige Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau.

Leipzig, 19. April 2021 – Telemedizin in hoher Video-/Audio-Qualität auch bei mäßiger Internetverbindung. Das bietet das Ochsner Health System, mit 30 Kliniken und über 80 Gesundheitszentren größtes privates gemeinnütziges Gesundheitssystem in Louisiana, USA. Zum Einsatz kommt VidyoConnect von Enghouse Interactive. Die cloudbasierte Videokommunikation-Lösung verbessert insbesondere die Akutversorgung von Schlaganfallpatienten in ländlichen Regionen. 

Bei einem Schlaganfall spielt der Zeitfaktor eine entscheidende Rolle. „Zeitersparnis rettet das Gehirn“, sagt Dr. Richard Zweifler, Leiter der Neurologie des Ochsner Health System. Pro Jahr führen die an dieses Gesundheitssystem angeschlossenen Kliniken annähernd 3.500 Telestroke-Untersuchungen durch, also virtuelle Behandlungen von Schlaganfallpatienten. Dabei werden spezialisierte Fachärzte im Notfall per Videokonferenz mit weit entfernt liegenden örtlichen Krankenhäusern verbunden, um die zeitkritische Untersuchung zu optimieren. „Für uns Ärzte ist es großartig, in Sekundenschnelle am Krankenbett zu sein“, sagt Dr. Zweifler.

In Deutschland werden nach Angaben der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) nur 30 Prozent aller Schlaganfälle richtig diagnostiziert bzw. als solche erkannt. Mit Hilfe einer Videolösung können Spezialisten in kürzester Zeit die richtige Diagnose stellen und die notwendigen Maßnahmen einleiten. 

Als Videokommunikation-Lösung nutzt Ochsner Health System VidyoConnect, „weil es klinische Videoqualität in Gebieten mit geringer Bandbreite bietet“, sagt April Radford, Vizepräsidentin der Abteilung für Telemedizin. 

In Deutschland geht es weniger um die Überwindung von Entfernungen als darum, einen Schlaganfall möglichst schnell zu diagnostizieren. Hierbei kann der Einsatz einer Videolösung sehr hilfreich sein, indem ein Spezialist virtuell hinzugezogen wird und den Notarzt vor Ort untersützt.

Die Implementierung von VidyoConnect gestaltete sich problemlos. Für den deutschen Markt erfüllt „VidyoConnect auch alle Datenschutzanforderungen.

Um unabhängig von Plattformen zu sein, nutzt Ochsner das cloudbasierte VidyoConnect. Damit können Ärzte Video-Sprechstunden beispielsweise über ein Notebook oder Smartphone abhalten. 

Aus Sicht von Ärzten, Patienten und Administratoren besticht VidyoConnect laut Ochsner neben seiner Zuverlässigkeit, Skalierbarkeit und Benutzerfreundlichkeit durch die klare Darstellung von Video und Audio. „Wir konnten unser Geschäft mit VidyoConnect erfolgreich ausweiten“, sagt Radford. Ihren Worten zufolge sollen künftig weitere Dienstleistungen das Gesundheitsprogramm ergänzen, wie zum Beispiel die Nachsorge, Pflege und betreutes Wohnen. 

Enghouse Interactive (EI) ist ein weltweit führender Anbieter von Contact-Center- und Videolösungen, der seit über 35 Jahren Tausende von Kunden betreut. Die Lösungen von EI ermöglichen es Kunden, überzeugende Kundenerlebnisse zu liefern, indem sie das Contact Center von einer Kostenstelle in einen leistungsstarken Wachstumsmotor verwandeln. Enghouse Interactive hat Tausende von Kunden weltweit, um die sich ein globales Netz von Partnern und engagierte Mitarbeiter an 66 internationalen Standorten kümmert. Unter anderem an den deutschen Standorten Leipzig, München und Ahlen, im österreichischen Wien und im belgischen Temse.Enghouse Interactive ist die Tochtergesellschaft von Enghouse Systems Limited, einer Software- und Dienstleistungsgesellschaft, die an der Toronto-Börse (TSX) unter dem Symbol „ENGH“ notiert ist. Gegründet im Jahr 1984 ist Enghouse Systems ein nachhaltig profitables Unternehmen, das sowohl organisch als auch durch den Erwerb von hoch angesehenen Spezialisten einschließlich Andtek, Arc, CosmoCom, Datapulse, IAT, IT Sonix/Elsbeth, Presence Technology, Reitek, Safeharbor, Syntellect, Telrex, Trio, Voxtron, Survox, Zeacom und Vidyo gewachsen ist. Informationen: http://www.enghouseinteractive.de

Kontakt:
Enghouse Interactive, Judith Schuder, Head of Demand Generation Central Europe, Neumarkt 29-33, 04109 Leipzig, Tel.: +49 341 33 97 55 61, judith.schuder@enghouse.comwww.enghouseinteractive.de

Pressekontakt:
Fuchs Pressedienst und Partner Journalisten PartG, Franz Xaver Fuchs, Narzissenstr. 3 b, 86343 Königsbrunn, Tel.: (0 82 31) 609 35 36, Fax: (0 82 31) 609 35 37, info@fuchs-pressedienst.de, www.fuchs-pressedienst.de

UPDATE 14.04.2021: CORONAVIRUS

Update: Das Bundeskabinett beschloss am gestrigen 13. April 2021 eine bundesweite Testangebotspflicht für Unternehmen. Hierfür wird die Corona-Arbeitsschutzverordnung, welche darüber hinaus bis 30. Juni 2021 verlängert wird, um eine generelle Angebotsverpflichtung zum Testen für alle Betriebe in Deutschland, deren Beschäftigte nicht im Homeoffice arbeiten, erweitert (Entwurf mit Begründung und Beispielen [PDF]). Die Änderung wird voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft treten, der CCV wird Sie hierüber informieren.

Der Arbeitgeber muss damit Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal pro Kalenderwoche einen Test anbieten.

Für Beschäftigungsgruppen mit besonders hohem Infektionsrisiko sieht die Verordnung eine höhere Testfrequenz von mindestens zwei Tests pro Woche vor (Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften; Beschäftigte, die unter klimatischen Bedingungen in geschlossenen Räumen arbeiten, die eine Übertragung begünstigen; personennahe Dienstleistungen; Tätigkeiten mit Kontakt zu anderen Personen, welche einen Mund-Nase-Schutz nicht tragen müssen; häufig wechselnde Kontakte mit anderen Personen).

Die Angebotsverpflichtung kann durch die unternehmensseitige Bereitstellung von Selbsttests erfüllt werden. Nachweise über die Beschaffung der Tests sind vier Wochen aufzubewahren. Weitergehende Dokumentationspflichten, z. B. hinsichtlich des Testergebnisses, bestehen nicht.

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft veröffentlichten zum Thema Selbsttests & Schnelltests eine Informationsseite zu vielfältigen Fragestellungen inklusive einer Liste von Herstellern und zugelassenen Tests. FAQs zu den Coronatests und eine Seite, die sich weiteren Gesichtspunkten widmet, bietet der DIHK. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), deren Mitglied der CCV ist, stellt ebenfalls eine Informationsseite mit Materialien und einem Webinar zur Verfügung. Die vbw bietet zudem eine Plattform für Corona-Schutzprodukte.

Die bereits gültigen Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes während der Corona-Pandemie bleiben bestehen.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

Bundestagswahl 2021

CCV-Wahlprüfsteine

Am 26.09.2021 sind die Wahlberechtigten in Deutschland aufgerufen, den 20. Deutschen Bundestag zu wählen und damit die politischen Ziele für die nächsten Jahre zu bestimmen.
Hierzu wird der CCV wie gewohnt im Laufe des Frühsommers Wahlprüfsteine erarbeiten und diese mit der Bitte um Beantwortung an alle Parteien, welche den aktuellen Umfragen zufolge realistische Aussichten auf den Einzug in den Bundestag haben, versenden.

Die Wahlprüfsteine werden vorab im CCV-Arbeitskreis Recht & Regulierung abgestimmt. Für inhaltliche Anregungen kontaktieren Sie gern bis spätestens 14.05.2021 CCV-Justitiar Constantin Jacob.