Sonn- und Feiertagsarbeit in Sachsen: Landeskirche muss beteiligt werden

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen ist an Verwaltungsverfahren zur Bewilligung von Sonntagsarbeit in Callcentern zu beteiligen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 6. Mai 2020 entschieden.

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Fast alle Bundesländer erließen jedoch Landesverordnungen, die u. a. für Call- und Contactcenter Ausnahmen von diesem Verbot vorsehen, wobei die hessische Bedarfsgewerbeverordnung im November 2014 vom Bundesverwaltungsgericht für teilweise unwirksam erklärt wurde. Im Gegensatz zu den übrigen Bundesländern besteht in Sachsen keine entsprechende Verordnung, hier werden durch die Aufsichtsbehörden Einzelfallentscheidungen getroffen. Dies hatte die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen 2016 zum Anlass genommen, bei der zuständigen sächsischen Landesdirektion zu beantragen, an den Bewilligungsverfahren beteiligt zu werden. Die Landesdirektion lehnte ab, die Landeskirche klagte hiergegen erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Im April 2019 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bautzen das Urteil, woraufhin der Freistaat Sachsen die Revision durch das Bundesverwaltungsgericht beantragte.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nunmehr die Sichtweise der Vorinstanzen, die Landeskirche ist folglich an Verfahren zur Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit in Callcentern zu beteiligen. Das Gericht argumentiert, dass die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, die im Einzelfall Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen zulassen, gegenüber Religionsgemeinschaften drittschützend sind. CCV-Präsident Dirk Egelseer gibt zu bedenken, dass „das Urteil durch die Beteiligung einer weiteren Partei am Bewilligungsverfahren zu mehr Bürokratie sowie zu einer zeitlichen Verzögerung bei der Umsetzung von Projekten führt.“

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) begleitet das Thema der Sonn- und Feiertagsarbeit intensiv und setzt sich für die Branche ein.

Hintergrund
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: https://www.bverwg.de/pm/2020/21
CCV-Themenseite zur Sonn- und Feiertagsarbeit: https://cc-verband.de/themen/sonn-und-feiertagsarbeit
CCV-Themenseite zu den Branchenthemen: http://www.ccv-positionen.de