Callcenter-Branche fordert: Fernbehandlung schnell umsetzen

Berlin 15.05.2018. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) begrüßt die Entscheidung des Ärztetages zur Liberalisierung der Fernbehandlung und fordert die Politik zum Handeln auf: „Nach der Zustimmung zur Ausweitung von Telemedizin ist jetzt eine schnelle und reibungslose Ausgestaltung durch die Regierung gefragt“, betont Dirk Egelseer, CCV-Präsident und Vorstand Recht & Regulierung. Die Call- und Contactcenter-Branche sei gut aufgestellt, um den Prozess mit qualitativ hochwertigen Lösungen für Patienten und Ärzte zu unterstützen und in der Telemedizin eine sichere sowie zuverlässige Behandlung zu ermöglichen.

„Die Entscheidung des Ärztetages bringt endlich auch die medizinische Versorgung Deutschlands auf einen digitalen Weg. Dafür ist es jetzt wichtig, ausbremsende Regulierungen zu umgehen und die Ärztekammern sowie die Call- und Contactcenter-Branche bei der raschen Umsetzung zu unterstützen“, sagt Egelseer. Dazu müssen nun die Landesärztekammern schnell mit den Beratungen beginnen und den Landesregierungen bei der Umsetzung zur Seite stehen. „Auch wir als Verband bringen uns gern mit unserem Knowhow ein.“

Nachdem der Deutsche Ärztetag den Weg für die Telemedizin in Deutschland freigemacht hat, können Patienten ihren Arzt künftig noch einfacher per E-Mail, Telefon, Video oder App konsultieren. Anstatt sich lange in überfüllten Wartezimmern aufzuhalten, ermöglicht die Fernsprechstunde eine flexible medizinische Versorgung und verspricht eine Verkürzung der Wartezeiten. Bislang hatte das Berufsrecht Ärzten eine Fernbehandlung von Patienten untersagt, die zuvor nicht persönlich vorstellig waren.

Neben einer Entlastung in Großstädten bietet die neue Fernbehandlung auch die Chance, dünn besiedelte Regionen besser zu versorgen. Per Videokonsultation können akute Erkrankungen zukünftig außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten je nach Dringlichkeit schnell abgeklärt werden. Hier helfen Call- und Contactcenter, Anliegen entgegenzunehmen und an die richtige Stelle zu überweisen, um für einen reibungslosen Ablauf für Patienten und Ärzte zu sorgen. In der Schweiz und Schweden wird die Praxis bereits erfolgreich umgesetzt. Nach einem Anruf in einem medizinischen Callcenter und einer Abklärung der Beschwerden und Symptome werden Patienten dort für eine Diagnose und Weiterbehandlung vom zuständigen Arzt kontaktiert.

Eine qualitativ hochwertige Patientenbetreuung ist im höchsten Interesse des CCV. Mit geschultem Fachpersonal lässt sich der Service für Patienten deutlich verbessern und Ärzte langfristig entlasten. Dem CCV ist dabei an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit Politik und Ärztekammern gelegen, um gemeinsam schnelle und patientenfreundliche Lösungen zu erarbeiten. Für CCV-Mitglieder aus dem Telemedizin-Bereich, wie z. B. die ife Gesundheits-GmbH, ist es selbstverständlich, umfänglich Dienstleistungen über alle Kunden-Kanäle anbieten zu können und damit den Betroffenen schnell zu helfen.

Über den CCV

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit über 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV führende Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

Pressekontakt:
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
ADVERB – Agentur für Verbandskommunikation
Christian H. Schuster
Tel.: 030 / 30 87 85 88-0
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Lohnnachweis Digital geht in die zweite Runde

Information der VBG

Das neue digitale Meldeverfahren zur gesetzlichen Unfallversicherung ist gestartet und die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) bat uns um Information unserer Mitglieder.

Anfang Dezember werden die VBG-Mitgliedsunternehmen aufgefordert, die zur Beitragsberechnung für das Jahr 2017 erforderlichen Daten mitzuteilen. Für 2017 müssen die Unternehmen diese Daten zum letzten Mal in zwei Meldungen übermitteln, einmal mit dem bisherigen Entgeltnachweis und zusätzlich mit dem Lohnnachweis Digital. Bei nicht fristgerecht eingereichten oder unvollständigen Angaben werden die notwendigen Daten von der VBG geschätzt. Die Parallelmeldung ist ein letztes Mal notwendig, um die auf beiden Meldewegen übermittelten Werte zu vergleichen und so die Qualität des neuen digitalen Meldeverfahrens zu sichern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Familienpflegezeit und Pflegezeit

Info Recht der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw)

Vor fast drei Jahren ist das „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ in Kraft getreten. Neben dem Anspruch der Beschäftigten auf vollständige Freistellung im Rahmen der Pflegezeit hinaus gibt es seitdem auch einen Rechtsanspruch auf teilweise Freistellung für eine Dauer von bis zu 24 Monaten im Rahmen einer Familienpflegezeit. Zusätzlich sieht das Gesetz Regelungen vor für die Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen sowie die Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase.

Mit der vorliegenden Info Recht erläutert die vbw, in welcher der CCV Mitglied ist, die Regelungen und gibt Tipps zum Umgang mit dem Gesetz. CCV-Mitglieder können die Broschüre kostenfrei als PDF von der CCV-Geschäftsstelle anfordern.

Benchmark-Studie „Krankenstand im Contact Center“

Nach dem großen Erfolg der letzten Jahre geht die Benchmark-Studie „Krankenstand im Contact Center“ des Fachverbandes CCBenchmarks nun in die neunte Runde.

Die Personalkosten stellen mit ca. 70% den größten Kostenblock eines Contact Centers dar. Ein hoher Krankenstand hat einen großen Einfluss auf die Höhe der Personalkosten. Um die gesteckten Ziele trotzdem erreichen zu können, muss ein entsprechend größerer Personalpool vorgehalten werden. Ausfallzeiten und Krankenstandsquote sind ferner wichtige Indikatoren für die Mitarbeiterzufriedenheit und die Mitarbeiterperformance.

Die Studie soll helfen, die Einflussfaktoren und Ursachen der Ausfallzeiten zu benennen und belastbare Benchmarks zu generieren. Sie ist daher ein unverzichtbares Handwerkszeug für die nachhaltige und systematische Reduzierung des Krankenstandes.

Die Studie bietet unter anderem signifikante Ergebnisse zu:

  1. Statistische Krankenstandsdaten der letzen vier Jahre für Inbound und Outbound
  2. Monitoring – Verfahren zur Messung des Krankenstandes
  3. Ursachenfaktoren des Krankenstandes
  4. Auswirkungen des Krankenstandes

Die Veröffentlichung der Studie ist für Ende August 2017 geplant. Teilnehmer und CCB-Mitglieder erhalten die Studie zum Vorzugspreis von 180 Euro plus MwSt. Der Marktpreis wird 360 Euro plus MwSt. betragen.

Den Online-Fragebogen finden Sie unter: http://krankenstand.ccbenchmarks.org/ Teilnahmeschluss ist der 22. Juli 2017.

Ansprechpartner: Ulrich Brützel, CCBenchmarks e.V. E-Mail: ulrich.bruetzel@ccbenchmarks.org , mobil: 0172 247 5247.

Ulrich Brützel
CCBenchmarks e.V.
Am Kriegersgraben 7
53227 Bonn
Telefon: 0228 97 6633 79
E-mail: ulrich.bruetzel@ ccbenchmarks.org
http://www.CCBenchmarks.org

Kündigungsfrist in der Probezeit

Arbeitsverträge besser deutlich formulieren

Während einer vereinbarten Probezeit von längstens sechs Monaten können beide Vertragsparteien den Arbeitsvertrag gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, wenn nichts anderes vertraglich bestimmt ist.
 
Abweichendes gilt nun nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wenn der vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsvertrag eine weitere Klausel mit einer längeren Kündigungsfrist enthält. Sollte jene Klausel nicht deutlich machen, dass sie erst nach Ende der Probezeit gelten soll, gilt diese Kündigungsfrist auch schon während der Probezeit. Der Arbeitgeber kann sich dann nicht auf die kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen berufen (BAG, Urteil vom 23.03.2017 [6 AZR 705/15]). In der Praxis ist demnach darauf zu achten, im Arbeitsvertrag deutlich zu formulieren, dass vereinbarte Kündigungsfristen erst nach Ablauf der Probezeit gelten.

Offener Brief an die Zeit-Redaktion

Reaktion auf den Zeit-Artikel

In dem Zeit-Artikel „Arbeiten in der Großraumhölle“  hat die verdi-nahe Journalistin Silke Hoock ein schockierendes Zerrbild über die vermeintlich schlechten Arbeitsbedingungen in deutschen Call- und Contactcentern gezeichnet. Zu konkreten Punkten aus dem gestrigen Beitrag nimmt der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) Stellung.
 
Callagents sind Kommunikationsprofis. Aber auch sie werden sich schwer tun, über 350 Beratungsgespräche pro Schicht abzuwickeln. Das ist einzig in Telefonvermittlungen möglich und dort ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von einer Minute üblich und gut zu bewerkstelligen. Die durchschnittliche telefonische Beratungsdauer in deutschen Call- und Contactcentern beträgt hingegen drei Minuten (vgl. CCV-Callcenter-Branchenstudie 2012, Special Summary).
 
Deutsche Call- und Contactcenter stehen für Qualität. Der CCV und der Deutsche Dialogmarketingverband e. V. haben mit dem „Branchenkodex der Customerservice- und Contactcenter-Branche“ verbindliche Regeln im Dialog mit der Bundesnetzagentur festgelegt. Neben Vorgaben zum Arbeitsablauf in deutschen Callcentern enthält der Branchenkodex auch verpflichtende Maßgaben für Callcenter-Betreiber gegenüber deren Mitarbeitern in puncto Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Datenschutz. Alle Mitglieder des CCV haben sich verpflichtet, den Branchenkodex in ihren Callcentern einzuhalten und tun dies auch.
 
Callagents brauchen Freiräume. Deutsche Call- und Contactcenter-Betreiber wissen das und achten auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Bildschirmpausen. Den Mitarbeitern, die ausschließlich Bildschirmarbeit verrichten, stehen demnach – neben den üblichen Pausenzeiten – Bildschirmunterbrechungen zu. In der Regel sind dies aller 50 Minuten zehn Minuten.
 
Dem CCV ist kein Pausenverstoß bekannt. Die verdi-nahe Journalistin müsste wissen, dass das Unterbinden von Pausen gesetzeswidrig ist. Unsere Mitglieder halten sich gemäß dem Branchenkodex der Customerservice- und Contactcenter-Branche an Bestimmungen und verpflichten sich alle „Mitarbeiter zu schützen“. Dem CCV ist kein Fall von verwehrten Ruhezeiten bekannt und er geht davon aus, dass solche Fälle zur Anzeige gebracht würden. Auch hier schätzen unsere Mitgliedsunternehmen mündige Arbeitnehmer und deren -vertretungen.
 
Arbeitsverhältnisse beruhen auf Vertrauen. Das ist auch in deutschen Call- und Contactcentern so. Rechtlich gilt: Die Telefondatenerfassung darf vom Arbeitgeber durchgeführt werden; dies ist in mehreren grundlegenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Urteilen bestätigt worden (vgl. hierzu Einschätzung Uni Leipzig: Hrach/Alt: Datenschutz in Call Centern. Konkret finden Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie Schulungen statt, um den Callagents den Umgang mit Kunden zu erleichtern.
 
Callcenter-Managerinnen sind weiblich. Die Behauptung, dass vor allem Frauen auf untersten Hierarchieebenen gehalten werden, ist schlichtweg falsch. Beispiel hierfür sind neben den Preisträgern des CCV Quality Award  auch der CAt-Award. Hier prämiert (die überwiegend weibliche) Jury jährlich Callcenter-Manager des Jahres. Darunter befinden sich überdurchschnittlich viele Frauen in Führungspositionen.  Die Geschlechterverteilung der Mitarbeiter in deutschen Call- und Contactcentern generell ist der aktuellen Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Demnach sind 57 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter in deutschen Dienstleistungscallcentern (Wirtschaftszweig 822) Frauen.
 
Sonntagsarbeit ist bei Callagents beliebt. Nicht zuletzt aufgrund enormer Verdienstzuschläge: Denn fast die Hälfte aller Beschäftigten bekommt sonn- und feiertags 25 bis 50 Prozent mehr Lohn. Jeder Fünfte erhält sogar mehr als 50 Prozent Zuschläge (vgl. Daten und Fakten). Diese Information haben wir der verdi-nahen Journalistin bei ihrer Anfrage auch zur Verfügung gestellt. Ebenso das Statement von Saskia S. (Callcenter-Agent, 3C Dialog GmbH): „Ich arbeite sonntags sehr gerne, weil ich es angenehm finde, dafür unter der Woche einen freien Tag zu haben. Ich empfinde das Arbeiten am Wochenende insgesamt als entspannter. Auch die Zuschläge sind für mich ein wichtiger Anreiz, sonntags zu arbeiten.“
 
Callagents verdienen gut. Die Personalberatung TGMC Management Consulting GmbH legte im Januar 2017 einen Gehalts- und Karrierevergleich für die Call- und Contactcenter-Branche vor, der zeigt, dass der Verdienst von Callcenter-Agents bei 11,59 €/Stunde (bzw. 9,77 €/Stunde in Dienstleistungscallcentern) liegt. Bei Inhouse-Callcentern liegt dieser mit 12,88 € sogar noch höher. Callagents verdienen damit deutlich über dem Mindestlohn und besser als die verdi-nahe Journalistin meint.
 
Arbeitnehmervertretungen treffen unabhängige Entscheidungen. Gewerkschaften und Betriebsräte sind frei gebildete, demokratisch strukturierte Vereinigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Eine Bindung an Entscheidungen der Geschäftsführungen ist daher grundsätzlich auszuschließen. Zudem wird das Zusammenspiel der beiden Akteure durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Darin ist vor allem definiert, dass die Belegschaften Betriebsräte wählen und über sie auf die meisten Entscheidungen im Betrieb und im Unternehmen in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Einfluss nehmen können. Durch diese Beteiligungsrechte sollen Schutz und Teilhabe der Belegschaft, die Achtung des Arbeitnehmers als Persönlichkeit, sowie seine Würde und Persönlichkeitsentfaltung im Arbeitsverhältnis gewährleistet werden.

Vorschläge für Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts

Das Recht der Berufskrankheiten soll weiterentwickelt werden. Das hat die Mitgliederversammlung des Verbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) heute in Berlin beschlossen. In ihrem Weißbuch schlagen die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten unter anderem vor, den Unterlassungszwang abzuschaffen, der bei einigen der häufigsten Berufskrankheiten Voraussetzung für eine Anerkennung ist. Zudem regen sie verschiedene Änderungen an, die die Transparenz des Rechts und Verwaltungshandelns für die Versicherten erhöhen.

„Arbeitgeber und Versicherte in der Selbstverwaltung haben sich auf Vorschläge geeinigt, mit denen das Recht zeitgemäß weiterentwickelt werden kann, ohne seine bewährten Grundfesten anzutasten“, so DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. Voraussetzung für die Anerkennung einer Berufskrankheit bleibe, dass die Arbeit Ursache der Erkrankung sei. „Wir wollen das bestehende Recht anpassen, nicht ersetzen.“

Breuer wies zudem darauf hin, dass es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um eine austarierte Lösung handele, die der Komplexität dieses Rechtsgebiets Rechnung trage. „Zwischen Arbeitgebern und Versicherten herrscht Konsens, dass diese Vorschläge ein hervorragendes Fundament für die Weiterentwicklung des Rechts der Berufskrankheiten bilden.“ Auf dieser Grundlage könne die Politik nun aufbauen.

Fünf Punkte für die Weiterentwicklung des Rechts

Die Vorschläge des Weißbuches konzentrieren sich auf fünf Themenbereiche:

  1. Ursachenermittlung verbessern

Um entscheiden zu können, ob Versicherte an einer Berufskrankheit leiden, müssen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unter anderem ermitteln, welchen schädigenden Einwirkungen die Versicherten bei der Arbeit ausgesetzt waren.

Schwierig sind diese Ermittlungen vor allem, wenn die Ursachen für eine Berufskrankheit lange Zeit zurückliegen. Unternehmen existieren nicht mehr, Unterlagen fehlen, Erinnerungen sind nicht immer verlässlich.

Bereits in der Vergangenheit hat die Unfallversicherung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Qualität der Ermittlung zu verbessern. Dazu zählen zum Beispiel Schulungen für Ermittler und Ermittlerinnen und der Aufbau von Katastern, die vergleichbare Messdaten aus einzelnen Berufen zusammenfassen. Dies hat bereits dazu geführt, dass die Unfallversicherungsträger leichter ermitteln können, ob Versicherte in der Vergangenheit schädlichen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt waren.

Um diesen Prozess weiter zu verbessern, schlägt die Unfallversicherung folgende Schritte vor:

  • In einem Projekt werden einheitliche Qualitätsstandards und Werkzeuge für die Ermittlung im Berufskrankheitenverfahren beschrieben. Diese Hinweise werden allen Unfallversicherungsträgern zur Verfügung gestellt.
  • Der Gesetzgeber schafft den gesetzlichen Rahmen dafür, dass Daten für weitere Expositionskataster erhoben und genutzt werden können.
  • Ein weiterer Schritt betrifft die Versicherten direkt: Bevor über ihren Fall entschieden wird, sollen sie vom Unfallversicherungsträger die Angaben zu ihrer Tätigkeit erhalten, die der Entscheidung zugrundgelegt werden sollen. So können sie prüfen, ob ein vollständiges und zutreffendes Bild ihrer Arbeitstätigkeiten vorliegt oder möglicherweise ein wichtiger Aspekt vergessen wurde.
  1. Unterlassungszwang abschaffen

Neun von derzeit 77 Berufskrankheiten können laut Gesetz nur anerkannt werden, wenn die Betroffenen so schwer erkrankt sind, dass sie die Tätigkeiten aufgeben müssen, die „für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können“. Auf diese neun Berufskrankheiten beziehen sich rund 50 Prozent aller Verdachtsanzeigen. Gemeinsam ist diesen Krankheiten, dass Symptome und Auslöser zeitlich eng verknüpft sind. Das heißt: Entfällt die schädigende Einwirkung kommt es häufig zu einer Verbesserung. Zwei Hauptgründe gab es für die Einführung des Unterlassungszwangs: 1. Er verhindert, dass bei weniger schwerwiegenden Erkrankungsbildern direkt ein aufwändiges Verwaltungsverfahren ausgelöst wird. 2. Die Aufgabe des Berufs führt dazu, dass Versicherte nicht weiter gefährdet sind, und schützt die Versicherten damit vor einer Verschlimmerung der Krankheit. Welcher Grund überwiegt, ist bei den neun betroffenen Krankheitsbildern sehr unterschiedlich.

Die Konsequenzen des Unterlassungszwangs zeigt folgendes Beispiel: Eine Pflegekraft leidet an einer schweren Wirbelsäulenerkrankung aufgrund schweren Hebens und Tragens. Dank der angebotenen Präventionsmaßnahmen kann sie ihre Tätigkeit weiter ausüben. Nach geltender Rechtslage kann ihre Erkrankung nun allerdings nicht anerkannt werden, denn dafür müsste sie ihre Tätigkeit aufgeben. Die Berufsaufgabe wäre jedoch sowohl für die Versicherte als auch ihren Arbeitgeber ein schlechtes Ergebnis. Daher sollte diese Anerkennungshürde fallen.

Damit die Abschaffung des Unterlassungszwangs positive Wirkung entfalten kann, müssen folgende Maßnahmen flankierend umgesetzt werden:

  • Versicherte sollen über mögliche Schutzmaßnahmen aufgeklärt und gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet werden. Ähnliche Regelungen gelten zum Beispiel heute schon für die Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Gleichzeitig wäre es die Aufgabe des Gesetzgebers, die Tatbestände der einzelnen Berufskrankheiten zu präzisieren – insbesondere den Schweregrad der Erkrankung.
  1. Rückwirkung regeln

Wenn eine Krankheit in die BK-Liste aufgenommen wird, muss auch geregelt werden, wie mit Erkrankungsfällen umgegangen werden soll, die vor der Aufnahme der Krankheit in die Liste aufgetreten sind. In der Vergangenheit hat die Bundesregierung sich hier häufig mit einer Stichtagsregelung beholfen. Diese erleichterte zwar die Verwaltungsarbeit, konnte aber dazu führen, dass gerade die Erkrankten von einer Anerkennung ausgeschlossen wurden, deren Erkrankungen die notwendigen wissenschaftlichen Erkenntnisse gebracht hatten. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Erkrankungsfälle sollte hier eine einheitliche gesetzliche Lösung gefunden werden. Unabhängig vom Zeitpunkt ihres erstmaligen Auftretens sollten alle Erkrankungen anerkannt werden, sobald ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.

  1. Ärztlicher Sachverständigenbeirat (ÄSVB)

Was eine Berufskrankheit ist, entscheidet die Bundesregierung. Sie lässt sich dabei wissenschaftlich vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat im Bundesarbeitsministerium beraten. Der ÄSVB ist gesetzlich nicht verankert; wer ihm angehört, war bislang nicht öffentlich. Es wird immer wieder bemängelt, dass der Prozess seiner Entscheidungsfindung nicht transparent ist. Die Unfallversicherung schlägt deshalb vor, den ÄSVB im Gesetz zu verankern. So könnte seine rechtswirksame Tätigkeit gegenüber einer reinen Beratung abgegrenzt werden.

  1. Forschung vorantreiben

Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, die Forschung zum Thema Berufskrankheiten voranzutreiben. Hier möchte sie künftig weitere Anreize setzen, um die Wissenschaft für neue Forschungsthemen aus diesem Bereich zu gewinnen. Die Forschungsförderung soll insgesamt transparenter werden.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763818

E-Mail: newsletter@dguv.de
Internet: http://www.dguv.de
Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung: Allgemeine Informationen zu Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten sowie Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unter
Telefon: 0800 60 50 40 4 und per E-Mail unter info@dguv.de

CCB-Studie „Krankenstand im Contact Center 2016“

Benchmark-Studie 2016 “Krankenstand im Contact Center” des Fachverbandes CCBenchmarks

 

Die Personalkosten stellen mit ca.70% den größten Kostenblock eines Contact Centers dar. Ein hoher Krankenstand hat einen großen Einfluss auf die Höhe der Personalkosten. Um die gesteckten Ziele trotzdem erreichen zu können, muss ein entsprechend größerer Personalpool vorgehalten werden. Ausfallzeiten und Krankenstandsquote sind ferner wichtige Indikatoren für die Mitarbeiterzufriedenheit und die Mitarbeiterperformance. 

Die Studie soll helfen, die Einflussfaktoren und Ursachen der Ausfallzeiten zu benennen und belastbare Benchmarks zu generieren. Sie ist daher ein unverzichtbares Handwerkszeug für die nachhaltige und systematische Reduzierung des Krankenstandes.

Die Studie bietet unter anderem signifikante Ergebnisse zu:

1. Statistische Krankenstandsdaten für Inbound und Outbound
2. Monitoring – Verfahren zur Messung des Krankenstandes
3. Ursachenfaktoren des Krankenstandes
4. Auswirkungen des Krankenstandes

Der Marktpreis beträgt 360 € zzgl. MwSt.

Die Studie können Sie über das Formular oder direkt bestellen bei: Ulrich Brützel, CCBenchmarks e.V., ulrich.bruetzel@ccbenchmarks.org, mobil: 0172 247 5247.

Jobs für Menschen mit Behinderung

CCV-Kooperationspartner Stiftung MyHandicap startet bundesweite Kampagne

Menschen mit Behinderung haben es nach wie vor oft schwerer, einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Die Kampagne „Jobs für Menschen mit Behinderung“ will das ändern. Zusammen mit einem breiten Aktionsbündnis aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft wird die Stiftung „MyHandicap“ Arbeitssuchende mit Behinderung und Unternehmen in Kontakt bringen. Zum Auftakt gab es in dieser Woche eine Artikelserie in der BILD Zeitung. Sie verdeutlicht an fünf Beispielen, welche Stärken Beschäftigte mit Behinderung in einen Betrieb einbringen können.

Viele Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind offen dafür, Menschen mit Behinderung einzustellen. Häufig bestehen jedoch Berührungsängste, es fehlen Kenntnisse und Kontakte. Dazu Joachim Schoss, Stiftungsgründer von MyHandicap: „Genau hier setzt unsere Kampagne an. Meine Erfahrung zeigt: Wenn Arbeitgeber erst einmal die Berührungsangst verloren haben, stellen sie vielfach fest, dass hervorragende Leistungen erbracht werden, dass die Loyalität hoch ist und dass man sich ohne viel Aufwand auf die Behinderung einstellen kann. Wir wollen deshalb aktiv auf die Unternehmen zugehen.“

Zentrales Element der Kampagne „Jobs für Menschen mit Behinderung“ ist die Internet-Plattform www.myhandicap.de. Sie will einen Beitrag dazu leisten, die Vernetzung von potenziellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit den Betrieben zu verbessern. Bewerberinnen und Bewerber können im Portal ein Persönlichkeitsprofil erstellen und dieses zur Vorbereitung auf ein Bewerbungsgespräch verwenden.

Weitere Informationen finden Sie hier !

Hier finden Sie die komplette Pressemitteilung zur Kampagne.

CCB-Studie „Krankenstand im Contact Center 2015“

Die Benchmark-Studie „Krankenstand im Contact Center“ des Fachverbandes CCBenchmarks geht nun in die siebte Runde.

 

Die Personalkosten stellen mit ca. 70% den größten Kostenblock eines Contact Centers dar. Ein hoher Krankenstand hat  einen großen Einfluss auf die Höhe der Personalkosten. Die Studie soll helfen, Einflussfaktoren und Ursachen der Ausfallzeiten zu benennen und belastbare Benchmarks zu generieren. Die Studie bietet unter anderem signifikante Ergebnisse zu:

  • Statistischen Krankenstandsdaten der letzen vier Jahre für Inbound und Outbound
  • Monitoring – Verfahren zur Messung des Krankenstandes
  • Ursachenfaktoren des Krankenstandes
  • Auswirkungen des Krankenstandes

Der Marktpreis beträgt 360 € zzgl. MwSt.

Die Studie können Sie direkt bestellen bei: Ulrich Brützel, CCBenchmarks e.V., ulrich.bruetzel@ccbenchmarks.org, mobil: 0172 247 5247.