Mehrfache sachgrundlose Befristung unzulässig

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) waren erneute sachgrundlose Befristungen zulässig, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren gelegen hat.
 
Dieser Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) widersprach nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).  Danach sind sachgrundlose Befristungen nur einmal bei demselben Arbeitgeber zulässig. So habe dies der Gesetzgeber geregelt und damit keinen Raum für weitere, durch das BAG vorgenommene  Rechtsfortbildung gelassen. Die bisherige BAG-Rechtsprechung sei verfassungswidrig.

Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Jedoch lässt das BVerfG Ausnahmen hiervon in sehr engen Grenzen zu, z. B. wenn eine Vorbeschäftigung sehr lang zurückliegt, ganz anders geartet oder von sehr kurzer Dauer war.

Call- und Servicecenter könnten an Weihnachten das letzte Mal besetzt sein

Berlin, 19.12.2017. Kurz vor dem bevorstehenden Weihnachtsfest weist der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) noch einmal auf die Bedeutung der Sonn- und Feiertagsarbeit für deutsche Call- und Contactcenter hin. Gerade an den Feiertagen rund um Weihnachten greifen die Bürgerinnen und Bürger gern auf die Servicemitarbeiter in den Callcentern zurück. Sei es, um die technischen Geräte, die unter dem Christbaum lagen, zu installieren oder letzte Details der Flug- und Bahnreise zu Familie und Freunden zu klären. Doch diese liebgewonnenen Serviceleistungen könnten dieses Jahr zum letzten Mal zur Verfügung stehen.

Diese, für viele Menschen gewohnten, Selbstverständlichkeiten sind seit November 2014 gefährdet. Denn damals erklärte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die hessische Bedarfsgewerbeverordnung für teilweise unwirksam (AZ: 6 CN 1.13). Folge ist ein bis heute bestehendes Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in hessischen Call- und Contactcentern, soweit keine Ausnahme des § 10 ArbZG greift. In den übrigen Bundesländern (außer Sachsen) bestehen die Bedarfsgewerbeverordnungen mit den entsprechenden Ausnahmetatbeständen zwar weiter, aufgrund des BVerwG-Urteils herrscht jedoch große Rechtsunsicherheit.

Der CCV und das von ihm initiierte „Bündnis für Kundenservice an Sonn- und Feiertagen“ erreichten einen Erlass zur Prüfung einer bundesrechtlichen Ausnahmeregelung zum Erhalt der Sonn- und Feiertagsarbeit in deutschen Call- und Contactcentern.  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plante hierzu ein Forschungsvorhaben, das ermitteln sollte, wie viele Arbeitsplätze in der Branche von einem bundesweiten Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit betroffen wären, um eine Ausnahme zur Sicherung der Beschäftigung (§ 13 Abs. 1 Nr. 2c ArbZG) gerichtsfest zu begründen. Zur Prüfung, ob das Forschungsvorhaben möglich ist, wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt, an der sich auch der CCV mit seiner Expertise beteiligte.

Nach derzeitigem Stand sieht das BMAS mit Blick auf die Studie keine Grundlage für eine bundesweite Gemeinwohlverordnung. Es sei aufgrund der Schwierigkeit einer Erhebung valider Zahlen nicht möglich, gerichtsfest auf Verordnungsebene Ausnahmen zuzulassen. Die Folge ist für die Call- und Contactcenter-Betreiber in allen Bundesländern mit Ausnahme Hessens und Sachsens Rechtsunsicherheit und die Gefährdung des Servicestandorts Deutschland inklusive vieler Arbeitsplätze.

„Der CCV wird sich – wie bereits in den letzten mehr als drei Jahren – für den Erhalt der Sonn- und Feiertagsarbeit in deutschen Call- und Contactcentern einsetzen“, betont CCV-Präsident Dirk Egelseer.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema.

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit etwa 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

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Familienpflegezeit und Pflegezeit

Info Recht der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw)

Vor fast drei Jahren ist das „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ in Kraft getreten. Neben dem Anspruch der Beschäftigten auf vollständige Freistellung im Rahmen der Pflegezeit hinaus gibt es seitdem auch einen Rechtsanspruch auf teilweise Freistellung für eine Dauer von bis zu 24 Monaten im Rahmen einer Familienpflegezeit. Zusätzlich sieht das Gesetz Regelungen vor für die Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen sowie die Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase.

Mit der vorliegenden Info Recht erläutert die vbw, in welcher der CCV Mitglied ist, die Regelungen und gibt Tipps zum Umgang mit dem Gesetz. CCV-Mitglieder können die Broschüre kostenfrei als PDF von der CCV-Geschäftsstelle anfordern.

Ist die Zeit reif für einen Arbeitgeberverband?

Berlin,  01.11.2017: Auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft in Potsdam diskutieren Top-Vertreter aus dem Call- und Contactcenter-Bereich über die Folgen der Konsolidierung des deutschen Call- und Contactcenter-Marktes.

Regelmäßig fordern Gewerkschaften für unsere Branche die Gründung eines Arbeitgeberverbandes. Durch die  Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes sah der CCV die wesentlichen Forderungen der Gewerkschaften erfüllt und in der Gründung eines Arbeitgeberverbandes keine Priorität. In den letzten Jahren verändert sich jedoch die Call- und Contactcenter- Branche. Kleinere Dienstleister geben auf oder werden von großen Unternehmen übernommen. Eine Verschiebung des Marktes ist zu beobachten, kleinere Anbieter laufen Gefahr, nicht mehr gehört zu werden und unter einem potenziellen Diktat der großen Betreiber zu leiden. Auch macht sich seit Jahren der Fachkräftemangel bemerkbar. Umso wichtiger ist die Mitarbeitergewinnung und -bindung. Dies kann durch ansprechende Arbeitsbedingungen sowie leistungsorientierte Gehaltssysteme erreicht werden. Um einen Einklang der Interessen aller Marktteilnehmer z. B. bei der Lohnfindung zu gewährleisten, könnte die Gründung eines Arbeitgeberverbandes einen Ansatz darstellen.

Auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft am Donnerstag, 09.11.2017, in Potsdam treffen hierzu folgende Teilnehmer bei einer Podiumsdiskussion aufeinander:

  • Dirk Egelseer, Vizepräsident und Vorstand Recht & Regulierung Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV), Geschäftsführer & Syndikusrechtsanwalt der davero dialog GmbH
  • Andre P.H. Müller, Leiter Abteilung Lohn- und Tarifpolitik, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Ulf Uebel, Vizepräsident Finanzen, Deutscher Dialogmarketing Verband e. V. (DDV)
  • Karlheinz Vernet Kosik, Stellv. Bundesvorsitzender, Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)
  • Ulrich Beiderwieden, ehem. Fachgruppenleiter Fachbereich Besondere Dienstleistungen, ver.di-Bundesvorstand
  • Rüdiger Wolf, Geschäftsführer der TAS Mülheim GmbH

Die Diskussion im Dorint Hotel Sanssouci Potsdam (Jägerallee 20, 14469 Potsdam) steht unter dem Motto „Ist die Zeit reif für einen Arbeitgeberverband? Die Folgen der Konsolidierung des deutschen Call- und Contactcenter-Marktes.“ und wird von Kristin Rosenow, Chefredakteurin des Callcenter SQUT®, moderiert. „Die geplante Diskussionsrunde polarisiert – ich selbst bin hin- und hergerissen zwischen pro und contra Arbeitgeberverband. Umso spannender wird das Panel mit tollen Gesprächspartnern und starken Standpunkten. Ich freue mich sehr auf eine anspruchsvolle Moderation und fairen Austausch!“, so Kristin Rosenow.

Mehr zur Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft: „Smarter, Interaktiver, Callcenter” finden Sie unter www.ccv-jahrestagung.de. Anmeldungen sind noch bis 03.11.2017 möglich. Pressevertreter können sich vor Ort registrieren. Sollten Sie an zusätzlichem Material und Hintergründen interessiert sein, wenden Sie sich gern per E-Mail an presse@cc-verband.de.

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CCV-Interview mit Thomas Dehler zur Arbeitsortsflexibilität

Homeoffice: TALENTVERFÜGBARKEIT SCHLÄGT STANDORTFRAGE

Berlin, 19.10.2017. Die Rekrutierung von passenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist nicht nur schwierig, oftmals sind regionale Arbeitsmärkte regelrecht leergefegt. Wer hier erfolgreich sein will, lässt sich Besonderes einfallen – Prämienprogramme „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ oder Guerilla-Aktionen in anderen serviceaffinen Berufen gehören schon fast zum Standard-Repertoire der Personalwerbung. Wie praktisch wäre es da, den Einzugsbereich der Talentsuche auf das gesamte Bundesgebiet zu erweitern?

logo GEFTADazu hat CCV-Präsident Manfred Stockmann den Geschäftsführer der GEFTA – Gesellschaft für Telearbeit mbH Thomas Dehler befragt.

 

Manfred Stockmann: Herr Dehler, Mitarbeiter finden, binden und tagtäglich motiviert halten – das ist eine der großen Herausforderungen unserer Branche! Ist eine Arbeitsortsflexibilität daher als Recruiting-Vorteil zu sehen?

Thomas Dehler: Absolut. In den Ballungszentren konkurrieren Unternehmen immer stärker um den gleichen Talentpool, sowohl branchenintern als auch branchenübergreifend. Eine Öffnung von Stellengesuchen mit bisherigem Standortfokus bringt mit hoher Sicherheit einen stark positiven Effekt bei der Talentsuche, denn es erweitert das bisherige Einzugsgebiet von reinen Präsenzkonzepten um ein Vielfaches.

Manfred Stockmann: Bei jeder Implementierung ergeben sich Fragen für das operative Management wie bspw. „Sind wir als Organisation fit für Homeoffice?“, „Ist unsere Belegschaft fit für Homeoffice?“ oder „Was müssen wir tun, falls dies noch nicht der Fall ist?“. Wie unterstützen Sie Firmen bei der Beantwortung dieser Fragen und gibt es Möglichkeiten, vorab zu prüfen, ob die Ausgangslage stimmt, um mit Homeoffice zu starten?

Thomas Dehler: Die Einführung von flexiblen Arbeitsorten muss als komplexes Change-Projekt verstanden werden, daher unterstützen wir Unternehmen mit einer Bestandsaufnahme – unserem Readiness-Check. Dieser beleuchtet in allen Handlungsfeldern den Status Quo und zeigt, wo eventuell noch Defizite bestehen. Im Ergebnis erkennen wir und das Unternehmen, ob und inwieweit eine Arbeitsortflexibilisierung sinnvoll und machbar erscheint. Denn erst wenn man seinen Standort kennt, kann der beste Weg zum Ziel gefunden werden. Das Gleiche gilt dann auch für die Mitarbeiter. Mit unserem GEFTA Mitarbeiter Check finden Sie heraus, wie fit Ihre Belegschaft für die Arbeit im Homeoffice ist.

Manfred Stockmann: Beim Thema home@work kommen häufig Bedenken zu Tage wie Datenschutz oder auch Vertrauen dem Mitarbeiter gegenüber, der ja nun nicht mehr im Servicecenter sitzt. Wie ist diesen Ressentiments Ihrer Meinung und Erfahrung nach zu begegnen?

Thomas Dehler: Die weit verbreiteten Sicherheitsbedenken haben ihre Ursache in einer allzu menschlichen Angst vor allem Unbekannten. Die Frage „Ist Telearbeit mit dem Datenschutz vereinbar?“ lässt sich allerdings klar bejahen, denn wir leben das in unserer eigenen Organisation seit Jahren vor. Allerdings haben wir hierfür ein eigenes IT-Sicherheitsprodukt (den Trusted Secure Desktop) entwickelt, welches auf die speziellen Bedürfnisse der Callcenter-Branche abzielt und die Auftragsdatenverarbeitung im Homeoffice sicher ermöglicht.

Erfahren Sie mehr zum Thema Work@home in der CCVEvent zur Jahrestagung 2017 oder vereinbaren Sie gern direkt einen Termin mit den GEFTA-Experten unter der Rufnummer 0176 6116 3749, www.gefta.eu.

Über die GEFTA
Die GEFTA unterstützt Unternehmen bei der Einführung und Umsetzung von dezentralen Arbeitsplätzen im Homeoffice in allen organisatorischen, technischen und rechtlichen Fragestellungen. Aus langjähriger betrieblicher Praxis begleiten wir das operative Management bei Fragestellungen, die sich bei jeder Implementierung ergeben. www.gefta.eu

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CCV-Wahlprüfsteine: Positionen veröffentlicht

Bundestagswahl 2017

 

Zur bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 versandte der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) an jene Parteien Wahlprüfsteine, die realistische Aussichten auf den Einzug in den Bundestag haben. Thematisiert wurden u.a. die Sonn- und Feiertagsarbeit, die sogenannte Bestätigungslösung und der Beschäftigtendatenschutz.

Bild_Wahlprüfsteine 2017

Bereits im Jahr 2013 fragte der CCV Themen ab, welche die Branche besonders bewegten. Die Resonanz war erfreulich. Alle damals angeschriebenen Parteien, CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und Piraten, antworteten ausführlich auf die gestellten Fragen.

Über den Eingang der Antworten 2017 informierte der CCV auf seiner Positionsseite fortlaufend. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP sandten ihre Antworten im Verlauf der vergangenen zwei Wochen zu.

Die AfD erklärte auf Nachfrage, dass sie aufgrund ihrer begrenzten Kapazitäten die Wahlprüfsteine nicht „vollumfänglich und fristgerecht“ beantworten kann.

Lesen Sie gern HIER die vom CCV gestellten Fragen.

CCV-Mitglieder können die Antworten und Positionen der Parteien wie gewohnt nach Login abrufen.

vbw-Arbeitszeitkampagne: CCV-Position online

Mehr Arbeitszeitflexibilität und Selbstbestimmtheit

Der CCV beteiligt sich gemeinsam mit mehr als 30 Branchen- und Arbeitsgeberverbänden an der Kampagne So möchte ich arbeiten! der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw).

Nach §3 Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Arbeitszeit acht Stunden, diese kann nur in einem eng begrenzten Rahmen ausnahmsweise erhöht werden. Zentrale Forderung  der Kampagne ist eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit: weg von der geschilderten täglichen Betrachtungsweise, hin zu einer wöchentlichen. Das Arbeitszeitvolumen soll nicht erhöht werden.
 
Der CCV hat für die Kampagne seine Position konkretisiert. Diese ist auf der Kampagnenseite nun abrufbar.

CCV beteiligt sich an der vbw-Arbeitszeitkampagne

Mehr Flexibilität und Selbstbestimmtheit

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw) führt eine Kampagne für mehr Flexibilität und Selbstbestimmtheit am Arbeitsplatz durch. Ziel ist nicht die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens, sind keine neuen Gesetze zur Teilzeit oder Wahlarbeitszeit. Vielmehr wird eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit gefordert; weg von der täglichen Betrachtungsweise, hin zu einer wöchentlichen. Auch stehen flexible Lösungen für Wochenend- und Schichtarbeit sowie die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Branchen und Betriebe im Fokus.
Das zulässige Arbeitszeitvolumen soll flexibler als heute verteilt werden können, um den Anforderungen von Mitarbeitern und Unternehmen gerecht zu werden.

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) beteiligt sich an der vbw-Arbeitszeitkampagne.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kündigungsfrist in der Probezeit

Arbeitsverträge besser deutlich formulieren

Während einer vereinbarten Probezeit von längstens sechs Monaten können beide Vertragsparteien den Arbeitsvertrag gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, wenn nichts anderes vertraglich bestimmt ist.
 
Abweichendes gilt nun nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wenn der vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsvertrag eine weitere Klausel mit einer längeren Kündigungsfrist enthält. Sollte jene Klausel nicht deutlich machen, dass sie erst nach Ende der Probezeit gelten soll, gilt diese Kündigungsfrist auch schon während der Probezeit. Der Arbeitgeber kann sich dann nicht auf die kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen berufen (BAG, Urteil vom 23.03.2017 [6 AZR 705/15]). In der Praxis ist demnach darauf zu achten, im Arbeitsvertrag deutlich zu formulieren, dass vereinbarte Kündigungsfristen erst nach Ablauf der Probezeit gelten.

Offener Brief an die Zeit-Redaktion

Reaktion auf den Zeit-Artikel

In dem Zeit-Artikel „Arbeiten in der Großraumhölle“  hat die verdi-nahe Journalistin Silke Hoock ein schockierendes Zerrbild über die vermeintlich schlechten Arbeitsbedingungen in deutschen Call- und Contactcentern gezeichnet. Zu konkreten Punkten aus dem gestrigen Beitrag nimmt der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) Stellung.
 
Callagents sind Kommunikationsprofis. Aber auch sie werden sich schwer tun, über 350 Beratungsgespräche pro Schicht abzuwickeln. Das ist einzig in Telefonvermittlungen möglich und dort ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von einer Minute üblich und gut zu bewerkstelligen. Die durchschnittliche telefonische Beratungsdauer in deutschen Call- und Contactcentern beträgt hingegen drei Minuten (vgl. CCV-Callcenter-Branchenstudie 2012, Special Summary).
 
Deutsche Call- und Contactcenter stehen für Qualität. Der CCV und der Deutsche Dialogmarketingverband e. V. haben mit dem „Branchenkodex der Customerservice- und Contactcenter-Branche“ verbindliche Regeln im Dialog mit der Bundesnetzagentur festgelegt. Neben Vorgaben zum Arbeitsablauf in deutschen Callcentern enthält der Branchenkodex auch verpflichtende Maßgaben für Callcenter-Betreiber gegenüber deren Mitarbeitern in puncto Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Datenschutz. Alle Mitglieder des CCV haben sich verpflichtet, den Branchenkodex in ihren Callcentern einzuhalten und tun dies auch.
 
Callagents brauchen Freiräume. Deutsche Call- und Contactcenter-Betreiber wissen das und achten auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Bildschirmpausen. Den Mitarbeitern, die ausschließlich Bildschirmarbeit verrichten, stehen demnach – neben den üblichen Pausenzeiten – Bildschirmunterbrechungen zu. In der Regel sind dies aller 50 Minuten zehn Minuten.
 
Dem CCV ist kein Pausenverstoß bekannt. Die verdi-nahe Journalistin müsste wissen, dass das Unterbinden von Pausen gesetzeswidrig ist. Unsere Mitglieder halten sich gemäß dem Branchenkodex der Customerservice- und Contactcenter-Branche an Bestimmungen und verpflichten sich alle „Mitarbeiter zu schützen“. Dem CCV ist kein Fall von verwehrten Ruhezeiten bekannt und er geht davon aus, dass solche Fälle zur Anzeige gebracht würden. Auch hier schätzen unsere Mitgliedsunternehmen mündige Arbeitnehmer und deren -vertretungen.
 
Arbeitsverhältnisse beruhen auf Vertrauen. Das ist auch in deutschen Call- und Contactcentern so. Rechtlich gilt: Die Telefondatenerfassung darf vom Arbeitgeber durchgeführt werden; dies ist in mehreren grundlegenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Urteilen bestätigt worden (vgl. hierzu Einschätzung Uni Leipzig: Hrach/Alt: Datenschutz in Call Centern. Konkret finden Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie Schulungen statt, um den Callagents den Umgang mit Kunden zu erleichtern.
 
Callcenter-Managerinnen sind weiblich. Die Behauptung, dass vor allem Frauen auf untersten Hierarchieebenen gehalten werden, ist schlichtweg falsch. Beispiel hierfür sind neben den Preisträgern des CCV Quality Award  auch der CAt-Award. Hier prämiert (die überwiegend weibliche) Jury jährlich Callcenter-Manager des Jahres. Darunter befinden sich überdurchschnittlich viele Frauen in Führungspositionen.  Die Geschlechterverteilung der Mitarbeiter in deutschen Call- und Contactcentern generell ist der aktuellen Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Demnach sind 57 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter in deutschen Dienstleistungscallcentern (Wirtschaftszweig 822) Frauen.
 
Sonntagsarbeit ist bei Callagents beliebt. Nicht zuletzt aufgrund enormer Verdienstzuschläge: Denn fast die Hälfte aller Beschäftigten bekommt sonn- und feiertags 25 bis 50 Prozent mehr Lohn. Jeder Fünfte erhält sogar mehr als 50 Prozent Zuschläge (vgl. Daten und Fakten). Diese Information haben wir der verdi-nahen Journalistin bei ihrer Anfrage auch zur Verfügung gestellt. Ebenso das Statement von Saskia S. (Callcenter-Agent, 3C Dialog GmbH): „Ich arbeite sonntags sehr gerne, weil ich es angenehm finde, dafür unter der Woche einen freien Tag zu haben. Ich empfinde das Arbeiten am Wochenende insgesamt als entspannter. Auch die Zuschläge sind für mich ein wichtiger Anreiz, sonntags zu arbeiten.“
 
Callagents verdienen gut. Die Personalberatung TGMC Management Consulting GmbH legte im Januar 2017 einen Gehalts- und Karrierevergleich für die Call- und Contactcenter-Branche vor, der zeigt, dass der Verdienst von Callcenter-Agents bei 11,59 €/Stunde (bzw. 9,77 €/Stunde in Dienstleistungscallcentern) liegt. Bei Inhouse-Callcentern liegt dieser mit 12,88 € sogar noch höher. Callagents verdienen damit deutlich über dem Mindestlohn und besser als die verdi-nahe Journalistin meint.
 
Arbeitnehmervertretungen treffen unabhängige Entscheidungen. Gewerkschaften und Betriebsräte sind frei gebildete, demokratisch strukturierte Vereinigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Eine Bindung an Entscheidungen der Geschäftsführungen ist daher grundsätzlich auszuschließen. Zudem wird das Zusammenspiel der beiden Akteure durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Darin ist vor allem definiert, dass die Belegschaften Betriebsräte wählen und über sie auf die meisten Entscheidungen im Betrieb und im Unternehmen in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Einfluss nehmen können. Durch diese Beteiligungsrechte sollen Schutz und Teilhabe der Belegschaft, die Achtung des Arbeitnehmers als Persönlichkeit, sowie seine Würde und Persönlichkeitsentfaltung im Arbeitsverhältnis gewährleistet werden.