Bundesnetzagentur veröffentlicht Zahlen

Rückgang der Beschwerden

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erreichten im Jahr 2023 insgesamt 34.714 Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen. Dies ist ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr (2022: 64.704 Beschwerden). Zudem gab die Behörde bekannt, dass sie in den im Jahr 2023 eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung nunmehr bei bestehendem Anlass zusätzlich dem Verdacht nachgeht, dass Unternehmen gegen die neuen Dokumentations- und Aufbewahrungsvorgaben aus § 7a UWG verstoßen haben.
Die BNetzA erreichten im Jahr 2023 ferner insgesamt 143.061 Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs, dies ist ein leichter Rückgang zum Vorjahr (2022: 150.387 Beschwerden).

§ 7a UWG: BNetzA veröffentlicht finale Auslegungshinweise

Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht

Im Oktober 2021 kontaktierte die Bundesnetzagentur (BNetzA) den CCV hinsichtlich der Einwilligungsdokumentation gemäß § 7a UWG. § 7a UWG erlaubt der BNetzA Auslegungshinweise zu veröffentlichen, wie die Einwilligungen von Verbrauchern in die Telefonwerbung durch die Unternehmen dokumentiert und aufbewahrt werden sollen („in angemessener Form“). Die Regelung wurde mit dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ eingeführt. Hierzu überreichte die BNetzA einen entsprechenden Entwurf und bat den CCV um eine Stellungnahme. Seine ausführliche, kritische Stellungnahme sandte der CCV am 28. November 2021 an die BNetzA. Auch weitere Verbände beteiligten sich und kritisierten den Entwurf. Nunmehr veröffentlichte die BNetzA am 7. Juli 2022 ihre finalen Auslegungshinweise zu § 7a UWG.

Digitale Regulierung und Kündigungsbutton

Neue CCV-Themenseite

Die Gesetze und Regeln in Europa sind den Realitäten der digitalen Welt nicht mehr gewachsen – das war der Eindruck, unter dem die EU-Kommission schließlich ein großes Digital-Paket vorgeschlagen hat. Dessen Inhalte, welche nunmehr konkrete Formen annehmen, werden auf einer neuen Themenseite in den kommenden Wochen sukzessive vorgestellt.

Den Anfang macht jedoch eine neue Herausforderung für Unternehmen, welche der deutsche Gesetzgeber zum 1. Juli 2022 eingeführt hat: der sogenannte Kündigungsbutton nach § 312k BGB. Ausführliche Informationen hierzu können Mitglieder nach Login an dieser Stelle abrufen.

BNetzA-Anhörung zu § 7a UWG

CCV-Stellungnahme übergeben

Durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge führte der Gesetzgeber zum 01.10.2021 den neuen § 7a UWG ein (der CCV berichtete). Dieser enthält Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für Verbrauchereinwilligungen in die Telefonwerbung. § 7a UWG erlaubt der Bundesnetzagentur (BNetzA) Auslegungshinweise zu veröffentlichen, wie aus ihrer Sicht die Einwilligungen von Verbrauchern durch die Unternehmen dokumentiert und aufbewahrt werden sollen („in angemessener Form“). Hierzu überreichte die BNetzA einen entsprechenden Entwurf und bat uns um eine Stellungnahme. Wir baten daraufhin den CCV-Arbeitskreis Recht & Regulierung sowie die Hauptansprechpartner der im CCV vertretenen Call- und Contactcenter um entsprechendes Feedback und übergaben unsere Stellungnahme am 28.11.2021 gebündelt der BNetzA.

CCV-Jahrestagung 2021

Wir laden Sie herzlich zur Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft ein!

Freuen Sie sich auf diese Persönlichkeiten & Themen:

  • Prof. Dr. Christian Kastrop: „Mehr Fairness und Transparenz beim Vertragsabschluss – Motor für den Verbraucherschutz und den Vertrieb“
  • Uwe Remy: „Eine Auswahl der wichtigsten Callcenter-Trends und was das mit Poly zu tun hat“
  • Monika Schulz-Strelow: „Chancengerechtigkeit und Gleichstellung in der Wirtschaft“
  • Thomas Dehler: „Was macht Homeoffice zum Tinder für Cyberkriminelle?“
  • Morna Florack: „Ungenügender Datenschutz schwächt die Konkurrenzfähigkeit“
  • Peter Holzer: „Führung stirbt nicht!“
  • Anna Schütte: „Mein unsichtbares ICH“
  • Sebastian Wastlhuber: „Jabra inkludiert – Impulse für die Umsetzung in der Praxis“

Und feiern Sie mit uns am Abend #25JahreCCV! 

Melden Sie sich gleich noch an! Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und danken unseren Event-Sponsoren!

Gesetz für faire Verbraucherverträge teils in Kraft

Aufbewahrungspflichten

Zum 1. Oktober 2021 ist das im Juni verabschiedete Gesetz für faire Verbraucherverträge teilweise in Kraft getreten. Für unsere Branche besonders relevant sind hierbei die Aufbewahrungspflichten für Einwilligungen in die Telefonwerbung. Nach § 7a UWG muss eine vorherige ausdrückliche Einwilligung in die Telefonwerbung zum Zeitpunkt der Erteilung in angemessener Form dokumentiert und ab Erteilung und nach jeder Verwendung für fünf Jahre aufbewahrt werden. Der CCV informiert an dieser Stelle über das Gesetz für faire Verbraucherverträge.

Gesetz für faire Verbraucherverträge verkündet

Verschiedene Daten für das Inkrafttreten

Am 17. August 2021 wurde das Gesetz für faire Verbraucherverträge im Bundesgesetzblatt verkündet. Zu beachten sind hier die verschiedenen Zeitpunkte für das Inkrafttreten der Regelungen. So treten die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für Einwilligungen der Verbraucher in die Telefonwerbung zum 1. Oktober 2021 in Kraft. Die Laufzeit und Fristen bei Dauerschuldverhältnissen ändern sich zum 1. März 2022. Der Kündigungsbutton im elektronischen Geschäftsverkehr muss bis zum 1. Juli 2022 eingeführt werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite.

Rechtliche CCV-Publikation

Datenschutz und Wettbewerbsrecht

Der CCV plant für das Jahr 2021 eine Fachpublikation zu den Themen Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Darin wird Constantin Jacob, CCV-Leiter Recht & Regulierung sowie Verbandsjustitiar, ausgewählte praxisrelevante Fragen thematisieren und einen Überblick zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vermitteln.

Unterstützt wird die Fachpublikation von CCV-Silbersponsor Nuance: Angesichts der massiv gestiegenen Daten- und Identitätsdiebstähle, vor allem seit Anfang 2020, ist für Nuance und die Branche das Thema Datensicherheit noch wichtiger geworden. Die Verluste betragen jährlich fünf Milliarden US-Dollar weltweit. Es gibt also viel zu tun, um sowohl Kunden als aber auch Mitarbeitende im Contact Center zu schützen. Und dazu tragen Initiativen und Publikationen wie diese des CCV maßgeblich bei, die Nuance daher sehr gern unterstützt.

CCV-Austausch mit MdB Sebastian Steineke

Gesetz für faire Verbraucherverträge

Am 20. August 2020 tauschten sich CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob mit Sebastian Steineke (CDU), Mitglied des Bundestages und Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, aus. Zentrales Thema des Gesprächs war das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitete Gesetz für faire Verbraucherverträge.

In diesem Jahr fanden bereits zahlreiche Gespräche zwischen dem CCV und der Politik zu diesem für unsere Branche bedeutenden Gesetzesvorhaben statt.