Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft

Impressum überprüfen

Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) wird in Deutschland nationales Recht an den Digital Services Act (DSA) der EU angepasst. Es ersetzt zudem seit 14.05.2024 das Telemediengesetz (TMG) und größtenteils das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Wichtig für Webseitenbetreiber: § 5 DDG enthält zwar praktisch wortgleich die Regelungen des bisherigen § 5 TMG, ein entsprechend vorhandener Hinweis im Impressum muss jedoch von § 5 TMG in § 5 DDG geändert werden. Zu beachten ist, dass im Impressum die Nennung der einschlägigen Norm – jetzt also § 5 DDG – nicht zwingend notwendig ist. Ebenfalls geändert wurde im Zuge des DDG die Bezeichnung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG), dieses wurde in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Informationen zum DDG erhalten Sie an dieser Stelle. Informationen hält der CCV auch zur digitalen Regulierung (u. a. zum DSA) und zum Telekommunikationsrecht (u. a. TDDDG) bereit.

Digitale Regulierung

Erstmals Gatekeeper benannt

Im Rahmen der Regulierung durch den Digital Markets Act (DMA) gab die EU-Kommission am 6. September 2023 als ersten Schritt sechs Unternehmen bekannt, die als sogenannte Gatekeeper gelten: Alphabet (Google-Mutterkonzern), Amazon, Apple, ByteDance (Mutterkonzern von TikTok), Meta (Mutterkonzern von Facebook und WhatsApp) und Microsoft. Mit der Benennung als Gatekeeper beginnt für die Unternehmen eine Umsetzungsfrist. Binnen sechs Monaten – bis zum 06.03.2024 – müssen die Anbieter die ersten DMA-Vorgaben umsetzen.

DMA, Digital Services Act, Data Governance Act, Data Act, Kündigungsbutton, GWB-Digitalisierungsgesetz, Medienstaatsvertrag, P2B-Verordnung – in den letzten Jahren sieht sich die Digitalwirtschaft vielen Regulierungen ausgesetzt. Erfahren Sie an dieser Stelle alles über die digitale Regulierung.

Alle wesentlichen branchenrelevanten Themen finden Sie hier.

Digitale Regulierung und Kündigungsbutton

Neue CCV-Themenseite

Die Gesetze und Regeln in Europa sind den Realitäten der digitalen Welt nicht mehr gewachsen – das war der Eindruck, unter dem die EU-Kommission schließlich ein großes Digital-Paket vorgeschlagen hat. Dessen Inhalte, welche nunmehr konkrete Formen annehmen, werden auf einer neuen Themenseite in den kommenden Wochen sukzessive vorgestellt.

Den Anfang macht jedoch eine neue Herausforderung für Unternehmen, welche der deutsche Gesetzgeber zum 1. Juli 2022 eingeführt hat: der sogenannte Kündigungsbutton nach § 312k BGB. Ausführliche Informationen hierzu können Mitglieder nach Login an dieser Stelle abrufen.