Der Customer Service ist bunt und divers

Der CCV startet Kampagne

Die Demokratie ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Verfolgung, Vertreibung und Diskriminierung von Menschen darf es nie wieder geben. Das CCV-Engagement für Diversität und gegen Rassismus, Antisemitismus, Hass sowie Gewalt ist nicht verhandelbar.

Zum 28.05.2024 startete der CCV eine Kampagne für Diversität und gegen Rassismus. Informieren Sie sich HIER über die CCV-Erklärung, die darüber hinaus in das CCV-Grundsatzprogramm aufgenommen wurde. Die Kampagne ist dauerhaft angelegt und wird diverse Aktionen beinhalten.

CCV-Grundsatzprogramm aktualisiert

Inhaltsupdate und neues Layout

Im Januar 2023 wurde das CCV-Grundsatzprogramm inhaltlich aktualisiert und das Layout dem aktuellen Corporate Design angepasst. An der Aktualisierung wirkten die CCV-Geschäftsstelle, der CCV-Vorstand, der CCV-Beirat sowie der CCV-Arbeitskreis Recht & Regulierung mit.
Das CCV-Grundsatzprogramm wurde im November 2016 auf der CCV-Mitgliederversammlung initial verabschiedet und letztmals im November 2017 aktualisiert.

Alles, was Politik ist

Der CCV im Einsatz für unsere Branche

Von Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustitiar im Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
Dieser Beitrag ist der CCVNews zur CCW 2019 entnommen.

Mehr als 30 Pressemitteilungen, über zehn Pressanfragen und 20 Fachartikel, über 100 Teilnehmer an der vom Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) veranstalteten Jahrestagung der Call-und Contactcenter-Wirtschaft. Kennzahlen, die den Einsatz des CCV und seine herausragende Bedeutung als Branchenverband untermauern. Das Jahr 2018 war ein bewegtes. So beschäftigte den Wirtschaftszweig die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), über die der CCV im Rahmen einer Roadshow sowie auf seiner Homepage informierte, in hohem Maße. Aber nicht nur der Rechtsanwendung widmete sich der CCV, sondern auch der Interessenvertretung.

Textformerfordernis

Im April 2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform (z. B. E-Mail, SMS, Fax, Post) bestätigen müssen. Seit 2013 gilt solch ein Erfordernis für Gewinnspieleintragsdienste. Bereits 2017 brachte der Bundesrat einen gleichlautenden Entwurf ein. Aufgrund des Endes der damaligen Legislaturperiode wurde dazu im Bundestag nicht mehr beraten. Die Bundesregierung erwiderte auf die Initiative, dass es „nicht hinreichend gesichert ist, dass die im Gesetzentwurf des Bundesrats gewählten rechtlichen Regelungen die angestrebte Wirkung entfalten werden und die gebotene Rechtssicherheit schaffen“ und äußerte rechtliche Bedenken. Diese teilt der CCV. Solche Forderungen dienen nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft und tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung. Der CCV erstellte eine umfassende, auch auf der CCV-Homepage abrufbare Stellungnahme zum Bundesratsentwurf und versandte diese an mehr als 30 Ansprechpartner in Politik und Ministerien. Trotz der erwähnten Erwiderung forderte im Juli 2018 die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Bundestag auf, die Bundesregierung anzuhalten, einen Gesetzentwurf für die Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobener Verträge vorzulegen. Ende September 2018 führten CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob u. a. hierzu Gespräche im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Das durch den Bundesrat geforderte umfassende Textformerfordernis für sämtliche Vertragsarten sieht das BMJV ebenfalls skeptisch. Allerdings strebt es eine derartige Regelung für als problematisch angesehene Branchen an, insbesondere den Energiesektor.

Sonn- und Feiertagsarbeit

Ein bis heute bestehendes teilweises Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in hessischen Call- und Contactcentern ist Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2014. Derzeit sind Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für Call- und Contactcenter in Verordnungen der einzelnen Bundesländer enthalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) prüfte die Möglichkeit, im Wege einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung eine Ausnahme zu erlassen. Ende September 2018 waren CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob zu Gesprächen im BMAS. Hierbei betonten Vertreter des Ministeriums, dass sie keine Möglichkeit sehen, eine bundesweite Rechtsverordnung rechtssicher zu erlassen. Allerdings ließen sie wissen, dass aktuell kein Bundesland plant, die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zu ändern und die Sonn- und Feiertagsarbeit in unserer Branche einzuschränken. Der CCV setzt sich gegenüber dem Bund sowie den Bundesländern für die Sonn- und Feiertagsarbeit ein und befindet sich in Gesprächen mit ver.di sowie in einem Austausch mit weiteren führenden Wirtschaftsverbänden.

Beschäftigtendatenschutz

Der CCV setzt sich für ein rechtssicheres Monitoring der Callcenter-Agenten ein. Da das in unserer Branche gesprochene Wort die Dienstleistung, also quasi das „hergestellte Produkt“, darstellt, muss diese nach gängigen Qualitätsstandards gemessen und ohne Verletzung von Datenschutzinteressen optimiert werden können. Voraussetzung hierfür ist eine eindeutige Rechtsgrundlage. Mit dem einst geplanten § 32i Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) war eine derartige Regelung vorgesehen. Wegen der Bundestagswahl 2013 sowie der Diskussion um die DSGVO wurde der Entwurf jedoch nie umgesetzt. Für den Beschäftigtendatenschutz enthält die DSGVO eine Öffnungsklausel, die dem nationalen Gesetzgeber konkretisierende Regelungen ermöglicht. Deutschland nahm umfassende Änderungen im BDSG vor, eine umfassende Überarbeitung des Beschäftigtendatenschutzes wurde jedoch versäumt. Gemäß Koalitionsvertrag möchten CDU, CSU und SPD ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erlassen, das Arbeitnehmerrechte schützt und für Arbeitgeber Rechtssicherheit schafft. In einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion nach dem Stand eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes erwiderte die Bundesregierung im Juni 2018, sie werde eine Prüfung vornehmen, Inhalte und Zeitpläne stünden jedoch nicht fest. Der Beschäftigtendatenschutz war auch Inhalt des Gesprächs zwischen BMJV und CCV Ende September 2018. Mit solchen Regelungen ist nach BMJV-Auskunft mittelfristig nicht zu rechnen.

Gesprächsaufzeichnung als Verbraucherrecht

Erörtert wurde im Rahmen des Gesprächs zwischen BMJV und CCV zudem die Idee einer Aufnahmepflicht von Telefongesprächen bzw. eines Verbraucherrechts auf Gesprächsaufzeichnung. Dies könnte Vorteile für den Verbraucherschutz, aber auch für die Qualitätssicherung im Call- und Contactcenter haben, und war bereits Diskussionsgegenstand im CCV-Arbeitskreis Recht & Regulierung sowie auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft im November 2018.

Mindestlohn

Der Mindestlohn ist ebenfalls ein wichtiges Thema in der Branche. Vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2016 betrug die Höhe 8,50 € brutto. Vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 war der Mindestlohn auf 8,84 € brutto festgesetzt. Auf Vorschlag der Mindestlohnkommission beschloss die Bundesregierung Ende Oktober 2018 eine Erhöhung auf 9,19 € zum 1. Januar 2019 sowie zum 1. Januar 2020 auf 9,35 € brutto je Zeitstunde. Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über Anpassungen des Mindestlohns.

Forderung nach einem Digitalministerium und einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur

Trotz der Versäumnisse der vergangenen und der Herausforderungen der kommenden Jahre stellt die Große Koalition keinen Minister für Digitales, obwohl sich im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 führende Politiker hierfür aussprachen. Der Bundesverband Deutsche Startups e. V. initiierte parallel zu den Koalitionsverhandlungen im Februar 2018 medienwirksam
eine Petition, die CDU, CSU und SPD dazu aufforderte, einen Digitalminister zu ernennen. Neben weiteren führenden Wirtschaftsverbänden unterstützte auch der CCV diese Initiative. Denn gerade die Call- und Contactcenter-Branche mit ihren vielfältigen Kommunikationskanälen braucht eine flächendeckende Verfügbarkeit von zuverlässigen Bandbreiten.

„Bürger und Unternehmen benötigen die besten Kommunikationsnetze und die innovativsten Dienste. Deutschland braucht deutlich leistungsfähigere digitale Infrastrukturen. Jetzt
die Weichen richtig stellen!“ Dies forderte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) im Rahmen eines Symposiums im September 2018. Denn hiervon hängt die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, auch jene der Call- und Contactcenter-Branche, entscheidend ab. Der CCV unterstützt das Anliegen, möglichst schnell den Ausbau von gigabitfähigen Anschlussnetzen voranzubringen, und ist Mitunterzeichner der VATM-Forderung.

Der CCV informiert nicht nur seine Mitglieder und die Branche über aktuelle politische Initiativen und Vorhaben, sondern vertritt durch Stellungnahmen, Hintergrundgespräche sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Interessen und Belange des gesamten Wirtschaftszweigs. „Lobbyarbeit benötigt Zeit und vor allem Ausdauer“, betont CCV-Präsident Dirk Egelseer.

Informieren Sie sich unter www.ccv-positionen.de über zentrale Themen und unterstützen Sie die Arbeit des CCV mit Ihrer Verbandsmitgliedschaft!

Der CCV im Zeichen der Bundestagswahl

Ein starker Verband für eine starke Branche.

Von Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustitiar im Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
Dieser Beitrag ist der CCVEvent zur Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft 2017 entnommen.

Am 24. September 2017 waren 61,5 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland aufgerufen, den 19. Deutschen Bundestag zu wählen und damit die politischen Ziele für die nächste Legislaturperiode zu bestimmen. Für die Call- und Contactcenter- Branche beginnen in diesen Tagen vier wegweisende Jahre, die eines starken Verbands, des Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV), bedürfen.

In der nun beginnenden Legislaturperiode steht die Call- und Contactcenter-Branche vor großen Herausforderungen. Das Damoklesschwert eines Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit in Call- und Contactcentern. Die vielfach geforderte Bestätigungslösung, nach der Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge nachträglich in Textform (bspw. Brief, SMS, E-Mail) bestätigen sollen. Die unausgereifte Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Fachkräftemangel in der Branche. Die Reform der Ausbildungsberufe. Der Digitale Wandel. Themen, die uns auch in den kommenden vier Jahren begleiten. Themen, die ebenso auf der diesjährigen Jahrestagung unter den Teilnehmern ausgiebig diskutiert werden dürften. Der CCV setzt sich auch in der kommenden Legislaturperiode für mehr Selbstregulierung und weniger Fremdregulierung ein.

Erfolgsgeschichte CCV-Grundsatzprogramm

Um diese politischen Herausforderungen sowie die zentralen Forderungen des Verbands kompakt darzustellen und die Kompetenzen des CCV aufzuzeigen, beschloss die Mitgliederversammlung
2016 das CCV-Grundsatzprogramm. Eine Erfolgsgeschichte, wie sich in zahlreichen Gesprächen mit Mitgliedern, Interessenten und politischen Akteuren zeigte. „Es ist unabdingbar, dass alle Branchenvertreter zusammenarbeiten und der Politik sowie der Öffentlichkeit aufzeigen, wie Gesetzesvorhaben praxistauglich und unternehmerisch vertretbar sein können“, betont Dirk Egelseer,
kommissarischer Vizepräsident und Vorstand Recht & Regulierung im CCV, die Bedeutung des CCV-Grundsatzprogramms für die anstehende Legislaturperiode. Dessen Inhalte sind jedoch nicht statisch, sondern werden immer wieder den Bedürfnissen der Branche angepasst. Das CCV-Grundsatzprogramm soll, ja muss lebendig sein. Darum ist jedes CCV-Mitglied eingeladen, neue Themenkomplexe anzuregen. Sprechen Sie uns an!

Neue Beitragsordnung

Daneben beschloss die Mitgliederversammlung 2016 eine Novelle der Beitragsordnung. Hier ergaben sich für bestehende Mitgliedschaften keine Änderungen. Künftige Zweitmitgliedschaften
wurden jedoch einfacher geregelt sowie spezielle Mitgliedschaften von Start-Ups und Konzernen eingeführt. Bildungsträger wie Universitäten und Hochschulen können zudem als Wissens- und Technologiepartner Verbandsmitglied werden. „Mit der novellierten Beitragsordnung stehen so künftig auch kompetente Ansprechpartner aus Wissenschaft und Forschung im CCV-Netzwerk für einen Austausch zur Verfügung“, freut sich Sandra Fiedler, CCV-Managerin Public Relations, Marketing & Events.

CCV-Mitgliederversammlung 2017: Die Vorstandswahlen im Fokus

In Deutschland ist das Vereinsleben sehr stark ausgeprägt. Hierzulande gibt es ca. 600.000 eingetragene Vereine (e. V.). Einer davon ist der CCV, die Stimme der Call- und Contactcenter-
Branche, welcher wie die meisten Verbände als e. V. organisiert ist. Oberstes Organ eines e. V. ist die Mitgliederversammlung. Und zu dieser begrüßen wir Sie am 10. November 2017 ganz herzlich!

Nach dem Ausscheiden Walter Benedikts Anfang des Jahres, bis dato CCV-Vizepräsident, ergaben sich im Vorstand mehrere Umstrukturierungen. So wurden satzungsgemäß einige Vorstandsressorts kommissarisch besetzt. Die diesjährige Mitgliederversammlung geht allerdings über eine Bestätigung dieser kommissarisch ausgeübten Funktionen hinaus. So gibt Manfred Stockmann, seit 14 Jahren CCV-Präsident, sein Amt auf. Die gesamte CCV-Familie bedauert seinen Entschluss und dankt ihm herzlich für sein außerordentliches Engagement in all diesen Jahren!
Ferner verabschieden sich Leo Staub-Marx, CCV-Schatzmeister, und Anja Bonelli aus dem CCV-Vorstand. Diesen beiden gilt ebenso wie Walter Benedikt unser aller Dank!

Dirk Egelseer bewirbt sich um das Amt des CCV-Präsidenten und soll daneben dem Ressort Recht & Regulierung treu bleiben. Roy Reinelt, Vorstand Marketing, stellt sich als neuer CCV-Vizepräsident zur Wahl. Sein Aufgabengebiet soll Regionalgruppen, Marketing & Events umfassen. Als neues Gesicht im Vorstand bewirbt sich Joachim Priessnitz (Transgourmet Deutschland
GmbH & Co. OHG) als Schatzmeister. Daneben wäre er auch für die Geschäftsstellenkoordination zuständig. Benjamin Barnack, bislang kommissarisches Mitglied des CCV-Vorstands, bewirbt sich um eine Bestätigung seines Amts durch die Mitgliederversammlung.