Gesetz für faire Verbraucherverträge verkündet

Verschiedene Daten für das Inkrafttreten

Am 17. August 2021 wurde das Gesetz für faire Verbraucherverträge im Bundesgesetzblatt verkündet. Zu beachten sind hier die verschiedenen Zeitpunkte für das Inkrafttreten der Regelungen. So treten die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für Einwilligungen der Verbraucher in die Telefonwerbung zum 1. Oktober 2021 in Kraft. Die Laufzeit und Fristen bei Dauerschuldverhältnissen ändern sich zum 1. März 2022. Der Kündigungsbutton im elektronischen Geschäftsverkehr muss bis zum 1. Juli 2022 eingeführt werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite.

„Talk to the president“ am 22. Juli

Keine Agenda – Keine Präsentation

Am 22. Juli laden wir von 17 bis 18 Uhr ein zum CCV-Online-Event „Talk to the president“.

  • Was macht eigentlich ein Verbandspräsident?
  • Was sind die aktuellen regulatorischen Herausforderungen für die Branche?
  • Was war das spannendste Politikergespräch der vergangenen Jahre, welches das langweiligste?
  • Was treibt Sie zu Ihrem ehrenamtlichen Engagement?

Fragen Sie doch! Wir haben eine Stunde Zeit und freuen uns auch auf Ihre Wünsche und Ihren Input.

  • Was erwarten Sie vom CCV?
  • Was sind Ihre aktuellen unternehmerischen Herausforderungen, bei denen der Verband helfen kann?
  • Wo soll es Ihrer Meinung nach mit Ihrem Verband in den nächsten Jahren hin gehen?

Keine Agenda – Keine Präsentation – Nur Ihre Fragen und Anregungen und die Antworten des Präsidenten!

Hier geht’s zur kostenfreien Anmeldung.

Branchenrelevante Beschlüsse des Gesetzgebers

Faire Verbraucherverträge, EnWG, TTDSG

Am 25. Juni 2021 beschlossen Bundestag und Bundesrat das Gesetz für faire Verbraucherverträge sowie eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Das Gesetz für faire Verbraucherverträge beinhaltet u. a. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für Callcenter, Änderungen im Bereich der Kündigungsfristen sowie die Einführung des sogenannten Kündigungsbuttons. Die EnWG-Novelle enthält ein Textformerfordernis für Energielieferverträge. Der CCV kommentierte die Beschlüsse in einer Pressemitteilung und informiert an dieser Stelle über Inhalte sowie über den Gesetzgebungsprozess und die CCV-Aktivitäten.

Bereits Ende Mai beschlossen Bundestag und Bundesrat das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG), zu dem der CCV nach Login einen Überblick vermittelt.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Verschärfung

Gesetz für faire Verbraucherverträge

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag fordert eine Verschärfung des geplanten und von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzes für faire Verbraucherverträge. Diese Verschärfung umfasst z. B. die Bestätigungslösung für alle aufgrund eines Werbeanrufs am Telefon geschlossenen Verträge, eine Maximallaufzeit von Dauerschuldverhältnissen von einem Jahr, die Befristung von Werbeeinwilligungen auf zwei Jahre sowie einen Kündigungsbutton für online geschlossene Verträge. Der CCV setzt sich weiterhin auch zu diesem Thema für die Branche ein und kritisiert die Forderung als zum Großteil nicht interessengerecht.

Rechtliche CCV-Publikation

Datenschutz und Wettbewerbsrecht

Der CCV plant für das Jahr 2021 eine Fachpublikation zu den Themen Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Darin wird Constantin Jacob, CCV-Leiter Recht & Regulierung sowie Verbandsjustitiar, ausgewählte praxisrelevante Fragen thematisieren und einen Überblick zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vermitteln.

Unterstützt wird die Fachpublikation von CCV-Silbersponsor Nuance: Angesichts der massiv gestiegenen Daten- und Identitätsdiebstähle, vor allem seit Anfang 2020, ist für Nuance und die Branche das Thema Datensicherheit noch wichtiger geworden. Die Verluste betragen jährlich fünf Milliarden US-Dollar weltweit. Es gibt also viel zu tun, um sowohl Kunden als aber auch Mitarbeitende im Contact Center zu schützen. Und dazu tragen Initiativen und Publikationen wie diese des CCV maßgeblich bei, die Nuance daher sehr gern unterstützt.

CCV-Austausch mit MdB Sebastian Steineke

Gesetz für faire Verbraucherverträge

Am 20. August 2020 tauschten sich CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob mit Sebastian Steineke (CDU), Mitglied des Bundestages und Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, aus. Zentrales Thema des Gesprächs war das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitete Gesetz für faire Verbraucherverträge.

In diesem Jahr fanden bereits zahlreiche Gespräche zwischen dem CCV und der Politik zu diesem für unsere Branche bedeutenden Gesetzesvorhaben statt.

CCV-Austausch mit MdB Tabea Rößner

Gesetz für faire Verbraucherverträge

Am 23. Juni 2020 tauschten sich CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob mit Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied des Bundestages und Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz, aus. Zentrales Thema des Gesprächs war das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitete Gesetz für faire Verbraucherverträge, das nunmehr in den Kabinettssitzungsplan der Bundesregierung für Juli 2020 aufgenommen wurde.

In diesem Jahr fanden bereits zahlreiche Gespräche zwischen dem CCV und der Politik zu diesem für unsere Branche bedeutenden Gesetzesvorhaben statt.

Evaluierungsergebnisse der Bundesnetzagentur

Beschwerden über belästigendes Anrufverhalten

Mit Schreiben vom 4. Juni 2020 übermittelte die Bundesnetzagentur dem CCV die Evaluierungsergebnisse zum Thema „Beschwerden über belästigendes Anrufverhalten“. Danach gingen zwischen 01.02.2019 und 31.01.2020 bei der Bundesnetzagentur 41.637 Beschwerden über belästigendes Anrufverhalten ein. Der Schwerpunkt der Beschwerden liegt bei der Anrufhäufigkeit pro Tag und pro Woche sowie bei den Lost Calls. Im Vergleich zur Evaluierung 2015 beobachtete die Bundesnetzagentur einen Anstieg der Beschwerden wegen der Anrufhäufigkeit.

Der CCV erstellte ein Summary der Evaluierungsergebnisse, welches Sie HIER nach Login abrufen können. Zwischen dem CCV und der Bundesnetzagentur findet diesbezüglich ein Austausch statt.

BGH zur Einwilligung in Cookies und Telefonwerbung

Urteil des BGH

Zunächst entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) bereits entsprechend, nunmehr folgte am 28. Mai 2020 der BGH dieser Sichtweise: Betreiber von Websites benötigen eine aktive Einwilligung der Besucher, wenn sie Cookies setzen wollen. Diese Einwilligung muss vom Nutzer ausgehen, eine schon vorher ausgewählte Checkbox im Cookie-Banner genügt nicht.

Zudem urteilte der BGH, dass die Einwilligungserklärung der Beklagten in telefonische Werbung nicht dem § 7 Abs. 2 Nr. 2, 1. Var. UWG entsprach. Im konkreten Fall war diese Erklärung darauf angelegt, den Verbraucher mit einem aufwendigen Auswahlerfahren von Partnerunternehmen zu konfrontieren, um ihn zu veranlassen, von dieser Auswahl abzusehen und stattdessen der Beklagten die Wahl der Werbepartner zu überlassen.