Angekündigte Verbraucherschutzvorhaben der Bundesregierung

Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erkundigte sich in einer Kleinen Anfrage nach dem aktuellen Stand der in dieser Legislaturperiode von der Bundesregierung angekündigten Verbraucherschutzvorhaben. Bezüglich des „Gesetzes für faire Verbraucherverträge“ antwortete die Bundesregierung, dass die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen ist und sie davon ausgeht, dass das Gesetz noch in der aktuellen Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Zudem betonte sie, dass auch die Ergebnisse der Verbändebeteiligung, der CCV übermittelte seine ausführliche Stellungnahme in diesem Rahmen ebenfalls, in den Gesetzentwurf einfließen sollen.

Der CCV informiert auf einer gesonderten Informationsseite umfassend über das Thema. Darüber hinaus führten CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob in den vergangenen Monaten zahlreiche politische Gespräche, weitere sind geplant.

 

CCV im Gespräch mit Katharina Willkomm (FDP)

Austausch über Verbraucherschutz

Am 27. April 2020 tauschten sich in einer Telefonkonferenz CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Justitiar Constantin Jacob mit Katharina Willkomm, Sprecherin für Verbraucherschutz der FDP-Bundestagsfraktion, aus. Das ursprünglich geplante Treffen im Bundestag konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.

Schwerpunkt des Gesprächs war das geplante „Gesetz für faire Verbraucherverträge“, das u. a. die Bestätigungslösung im Energiesektor, die Verkürzung der Maximallaufzeiten von Dauerschuldverhältnissen von zwei auf ein Jahr sowie weitreichende Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten vorsieht. Daneben wurde auch die Corona-Pandemie thematisiert.

In diesem Jahr tauschte sich der CCV bereits mit Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) sowie Prof. Dr. Martin Neumann (FDP) aus, im letzten Jahr war der Verband u. a. als Sachverständiger im Rahmen einer Anhörung in den Bundestag eingeladen.

CCV-Bundestagsanhörung: Protokoll veröffentlicht

CCV als Sachverständiger vor dem Rechtsausschuss

Am 25.09.2019 fand eine Anhörung durch den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Gegenstand der Anhörung war ein Antrag von Bündnis90/Die Grünen, der u. a. die sogenannte Bestätigungslösung im Outbound vorsieht. Der CCV war im Rahmen dieser Anhörung von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als Sachverständiger eingeladen. CCV-Präsident Dirk Egelseer stellte den Bundestagsabgeordneten ausführlich die Position der durch den CCV vertretenen Branche vor.

Nunmehr wurde das Protokoll dieser Sitzung durch den Bundestag veröffentlicht und ist hier einsehbar.

Intensiver CCV-Austausch mit Bundespolitikern

Der Verband im Einsatz für die Branche

Das aktuell wichtigste Gesetzesvorhaben für die Branche ist das sogenannte „Gesetz für faire Verbraucherverträge“. Hierzu tauschten sich CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob am 12.02.2020 mit Prof. Dr. Karl Lauterbach, Berichterstatter in der SPD-Bundestagsfraktion, aus. Im Rahmen der CCW fand am 02.03.2020 zudem ein Gespräch mit Prof. Dr. Martin Neumann, energiepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, statt. Prof. Dr. Neumann nahm darüber hinaus die Gelegenheit einer Führung durch das LiveCallCenterdesign by HCD wahr und stieß mit uns beim traditionellen CCV-Sektempfang an.

Ferner folgen demnächst voraussichtlich Gespräche mit Katharina Willkomm (MdB, FDP, Sprecherin für Verbraucherschutz) sowie Tabea Rößner (MdB, Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz).

Branchenverband kommentiert Gesetz für faire Verbraucherverträge

Berlin, 19.02.2020. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) überreichte heute dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie weiteren politischen Akteuren seine Stellungnahme zum geplanten „Gesetz für faire Verbraucherverträge“.

Der Referentenentwurf des BMJV enthält u. a. die sektorale Bestätigungslösung für Energielieferungsverträge, eine Verkürzung der Maximallaufzeit von Dauerschuldverhältnissen von aktuell zwei auf ein Jahr sowie umfassende Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für den telefonischen Kundenservice. Der CCV wurde eingeladen, dem BMJV seine Stellungnahme zu übermitteln. Der Interessenverband der Call- und Contactcenter-Wirtschaft lehnt die geplanten Regelungen im „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ ab.

Die sektorale Bestätigungslösung sieht bei telefonisch geschlossenen Energielieferungsverträgen vor, dass der Verbraucher diese nachträglich in Textform bestätigt. „Eine Bestätigungslösung schützt jedoch nicht vor untergeschobenen Verträgen, sondern verkompliziert lediglich die Rechtslage und bedeutet einen erhöhten Aufwand sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen. Zudem sind Verbraucher unter anderem bereits durch ihr umfassendes und allgemein bekanntes Widerrufsrecht effektiv geschützt“, gibt CCV-Präsident Dirk Egelseer zu bedenken. „Darüber hinaus existiert kein Zahlenmaterial, inwieweit untergeschobene Verträge sowie ungewollte Anbieterwechsel ein Problem darstellen, um die Bestätigungslösung überhaupt begründen zu können.“

Ebenfalls nicht interessengerecht ist die Verkürzung der Maximallaufzeit von Dauerschuldverhältnissen. „Verträge mit 24-monatiger Laufzeit bieten Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen Vorteile und sind darum trotz Angebotsvielfalt die beliebteste Variante. Ihre Beliebtheit spiegelt wider, dass sie für beide Vertragsparteien einen angemessenen Interessenausgleich darstellt. Durch gesetzgeberisches Eingreifen soll dies nun unterbunden werden, ohne dass die Politik eine entsprechende Notwendigkeit hierfür darlegen kann“, kommentiert CCV-Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar Constantin Jacob. „Es ist zu befürchten, dass mangels Planungssicherheit die Preise steigen werden.“

Ebenso lehnt der CCV die umfassenden Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten ab. CCV-Präsident Dirk Egelseer merkt hierzu an: „Die geplanten Pflichten sollen nicht den Verbraucher schützen, sondern lediglich die Arbeit der Bundesnetzagentur erleichtern, kehren dabei jedoch die Beweislast als elementares Grundprinzip des deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts um. Auch sind die erwogenen Regelungen in Hinblick auf das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz höchst problematisch.“

Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur ein Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten festlegt. Die nun geplanten Regelungen zum „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ schützen jedoch nicht den Verbraucher, sondern verkomplizieren die Rechtslage und laufen auch den von der Bundesregierung in der „Digitalen Agenda“ formulierten Zielen zuwider.

Dem CCV ist als Stimme der Branche an einem konstruktiven Dialog mit Politik und Verbraucherschutz gelegen, um gemeinsam sinnvolle Marktregeln zu schaffen, welche allen Marktteilnehmern gerecht werden.

Hintergrund

Über den CCV

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig mit über 540.000 Beschäftigten zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte. www.cc-verband.de

Pressekontakt

Sandra Fiedler
Managerin Public Relations, Marketing & Events
E-Mail: presse@cc-verband.de

CCV im Bundestag

Gesprächstermin mit MdB Steineke

Am 15.10.2019 sprachen CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustiziar Constantin Jacob mit dem Bundestagsabgeordneten Sebastian Steineke (CDU) u. a. über die sogenannte Bestätigungslösung sowie über weitere branchenrelevante Themen.

Erörtert wurden auch die Pläne des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, welches ein Gesetz für faire Verbraucherverträge plant. Dieses enthält z. B. die Bestätigungslösung im Energiesektor sowie eine maximale Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen wie etwa Mobilfunkverträge von einem Jahr (bislang zwei Jahre). Gegen den Referentenentwurf erhob das Bundeswirtschaftsministerium jedoch Einspruch, sodass die Pläne Gegenstand weiterer Verhandlungen sind.

CCV-Präsident als Sachverständiger im Bundestag

Anhörung zur sogenannten Bestätigungslösung

Am 25.09.2019 fand eine Anhörung durch den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Gegenstand der Anhörung war ein Antrag von Bündnis90/Die Grünen, der u. a. die sogenannte Bestätigungslösung im Outbound vorsieht. Bei dieser sollen Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform (jede lesbare, dauerhafte Erklärung; beispielsweise auch SMS, E-Mail) bestätigen.

Der CCV wurde als Sachverständiger eingeladen und gab, vertreten durch CCV-Präsident Dirk Egelseer in Begleitung von CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob, mit seiner Expertise Auskunft. Hierzu wurde im Vorfeld eine Stellungnahme verfasst und den Mitgliedern des Rechtsausschusses zur Verfügung gestellt.

Das Bundesjustizministerium plant zudem ein Gesetz, das die Bestätigungslösung für Strom- und Gastlieferungsverträge vorsieht. Der CCV begleitet dieses Thema als Stimme der Branche intensiv und setzt sich für Ihre Interessen ein.

CCV: Gespräch mit ver.di

Austausch zu aktuellen Themen

Als größter Verband der Call- und Contactcenter-Wirtschaft vertritt der CCV die Interessen der Branche gegenüber Politik, Medien, Öffentlichkeit und Gewerkschaften.

In diesem Rahmen fand am 28.08. wieder ein Gespräch mit ver.di statt. Hierbei tauschten sich CCV-Präsident Dirk Egelseer und Verbandsjustitiar Constantin Jacob u. a. mit Herrn Nöthen aus, der auch auf der diesjährigen Jahrestagung einen Vortrag halten wird. Themen waren bspw. die aktuelle Entwicklung der Branche, der Beschäftigtendatenschutz, die Bestätigungslösung sowie der Branchenkodex.

Im Oktober folgen Termine mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestags Frau Sarah Ryglewski (SPD) sowie Herrn Sebastian Steineke (CDU).

CCV kommentiert Jahresberichte von BNetzA und BfDI

CCV-Pressemitteilung
 
Im Mai veröffentlichten die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Jahresbericht 2018 sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) seinen Tätigkeitsbericht 2017-2018.

Während der CCV in einer Pressemitteilung die Forderung des BfDI, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen, begrüßte, kritisierte er die nach wie vor intransparente Veröffentlichungspraxis der BNetzA.

CCV kommentiert Jahresberichte von BNetzA und BfDI

Berlin, 20.05.2019. In den vergangenen Tagen veröffentlichten die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Jahresbericht 2018 sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber seinen Tätigkeitsbericht 2017-2018. Während der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) die Forderung des BfDI, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen, begrüßt, kritisiert er die nach wie vor intransparente Veröffentlichungspraxis der BNetzA.

Dem BNetzA-Jahresbericht 2018 zufolge, stieg die Anzahl der schriftlichen Beschwerden zur unerlaubten Telefonwerbung von 57.426 (2017) auf 62.247 im Jahr 2018. Wie bereits in den vergangenen Berichten, veröffentlichte die Behörde auch dieses Jahr keine nach begründeten und unbegründeten Beschwerden aufgeschlüsselte Statistik. Gerade dies ist jedoch nach Ansicht des CCV von elementarer Bedeutung, um die Beschwerdezahlen exakt einordnen zu können. Denn nach Auskunft der Bundesregierung ist ein Großteil der Beschwerden, die die BNetzA erreicht, entweder nicht substantiiert oder es liegt gar kein Rechtsverstoß zugrunde. Dies ging im November 2018 aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Die BNetzA selbst betonte zudem in der Vergangenheit, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens besteht. Auch die Gutachter der „Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ wiesen darauf hin.

„Es gibt keinen Zweifel, dass dieser Zusammenhang besteht. Aus diesem Grund ist es weiterhin umso wichtiger, dass die Bundesnetzagentur zwischen begründeten und unbegründeten Beschwerden differenziert“, gibt CCV-Präsident Dirk Egelseer zu bedenken und ergänzt: „Die intransparente Veröffentlichungspraxis führt dazu, dass aus diesen Angaben nur schwerlich Rückschlüsse gezogen werden können und sie keine Grundlage für Forderungen nach einer sogenannten Bestätigungslösung darstellen. Erst wenn die Bundesnetzagentur dazu übergeht, die Beschwerdezahlen differenziert darzustellen, können diese entsprechend fundiert analysiert werden.“

Zudem gibt auch der Jahresbericht 2018 wieder keine Auskunft darüber, wie hoch der Anteil von Werbeanrufen aus dem Ausland ist. Gerade solche Anrufe, oft mit strafrechtlicher Relevanz, stellen ein großes Problem dar. Darüber hinaus schlüsselt die Bundesnetzagentur die Beschwerdezahlen nicht nach einzelnen Branchen auf, sondern benennt nur besonders betroffene Wirtschaftszweige.

Ulrich Kelber betont in seinem BfDI-Tätigkeitsbericht 2017-2018 den Wunsch, dass die Politik ein Beschäftigtendatenschutzgesetz schafft. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung in der Arbeitswelt sei dieses wichtiger denn je. Regelungsbedarf sieht er unter anderem im Bereich der Überwachungssysteme am Arbeitsplatz.

Gemäß Koalitionsvertrag möchten CDU, CSU und SPD auf Grundlage des Art. 88 Datenschutzgrundverordnung ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erlassen, das Arbeitnehmerrechte schützt und für Arbeitgeber Rechtssicherheit schafft. In einer Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion nach dem Stand eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes erwiderte die Bundesregierung im Juni 2018, sie werde eine Prüfung vornehmen, Inhalte und Zeitpläne stünden jedoch hierzu noch nicht fest. Der CCV erhielt in Gesprächen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gleichlautende Signale.

„Der aktuell den Beschäftigtendatenschutz regelnde § 26 Bundesdatenschutzgesetz lässt viele praxisrelevante Problemstellungen offen. Ein unbefriedigender Zustand. Es ist von zentraler Bedeutung, endlich einen ins Gesetz gegossenen Ausgleich zwischen Arbeitnehmerrechten, Arbeitsgeberinteressen und Verbraucherschutz zu schaffen“, erklärt Constantin Jacob, CCV-Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar. Dirk Egelseer gibt zu bedenken, dass „im Gegensatz zu beinahe allen anderen Wirtschaftszweigen Call- und Contactcenter in der Frage der Qualitätssicherung beschränkt werden – obwohl sich die gesamte Branche unentwegt Vorwürfen ausgesetzt sieht, am Telefon unsaubere bzw. unseriöse Dienstleistungen zu erbringen. Hier müssen der Branche auch legale, rechtssichere, bundeseinheitliche Möglichkeiten gegeben werden. Denn nichts beeinflusst die Qualität mehr, als eine durchgängige und individuelle Sicherung dieser.“

Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der BNetzA bereits 2007 ein Ehren-  bzw. Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten der gesamten Branche festlegt.

Hintergrund

Jahresbericht 2018 der BNetzA:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2019/JB2018.html

Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken:

http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Evaluierung_unserioese_Geschaeftspraktiken.html

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Rufnummernmissbrauch:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905470.pdf

Tätigkeitsbericht des BfDI 2017-2018:

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/27TB_17_18.html

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion unter anderem zum Thema Beschäftigtendatenschutzgesetz:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/026/1902653.pdf

CCV-Branchenkodex:

https://cc-verband.de/verband/branchenkodex

CCV-Themenseite:

http://www.ccv-positionen.de

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig mit etwa 540.000 Beschäftigten zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte. www.cc-verband.de

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