Branchenverband kommentiert Gesetz für faire Verbraucherverträge

Berlin, 19.02.2020. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) überreichte heute dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie weiteren politischen Akteuren seine Stellungnahme zum geplanten „Gesetz für faire Verbraucherverträge“.

Der Referentenentwurf des BMJV enthält u. a. die sektorale Bestätigungslösung für Energielieferungsverträge, eine Verkürzung der Maximallaufzeit von Dauerschuldverhältnissen von aktuell zwei auf ein Jahr sowie umfassende Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für den telefonischen Kundenservice. Der CCV wurde eingeladen, dem BMJV seine Stellungnahme zu übermitteln. Der Interessenverband der Call- und Contactcenter-Wirtschaft lehnt die geplanten Regelungen im „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ ab.

Die sektorale Bestätigungslösung sieht bei telefonisch geschlossenen Energielieferungsverträgen vor, dass der Verbraucher diese nachträglich in Textform bestätigt. „Eine Bestätigungslösung schützt jedoch nicht vor untergeschobenen Verträgen, sondern verkompliziert lediglich die Rechtslage und bedeutet einen erhöhten Aufwand sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen. Zudem sind Verbraucher unter anderem bereits durch ihr umfassendes und allgemein bekanntes Widerrufsrecht effektiv geschützt“, gibt CCV-Präsident Dirk Egelseer zu bedenken. „Darüber hinaus existiert kein Zahlenmaterial, inwieweit untergeschobene Verträge sowie ungewollte Anbieterwechsel ein Problem darstellen, um die Bestätigungslösung überhaupt begründen zu können.“

Ebenfalls nicht interessengerecht ist die Verkürzung der Maximallaufzeit von Dauerschuldverhältnissen. „Verträge mit 24-monatiger Laufzeit bieten Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen Vorteile und sind darum trotz Angebotsvielfalt die beliebteste Variante. Ihre Beliebtheit spiegelt wider, dass sie für beide Vertragsparteien einen angemessenen Interessenausgleich darstellt. Durch gesetzgeberisches Eingreifen soll dies nun unterbunden werden, ohne dass die Politik eine entsprechende Notwendigkeit hierfür darlegen kann“, kommentiert CCV-Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar Constantin Jacob. „Es ist zu befürchten, dass mangels Planungssicherheit die Preise steigen werden.“

Ebenso lehnt der CCV die umfassenden Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten ab. CCV-Präsident Dirk Egelseer merkt hierzu an: „Die geplanten Pflichten sollen nicht den Verbraucher schützen, sondern lediglich die Arbeit der Bundesnetzagentur erleichtern, kehren dabei jedoch die Beweislast als elementares Grundprinzip des deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts um. Auch sind die erwogenen Regelungen in Hinblick auf das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz höchst problematisch.“

Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur ein Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten festlegt. Die nun geplanten Regelungen zum „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ schützen jedoch nicht den Verbraucher, sondern verkomplizieren die Rechtslage und laufen auch den von der Bundesregierung in der „Digitalen Agenda“ formulierten Zielen zuwider.

Dem CCV ist als Stimme der Branche an einem konstruktiven Dialog mit Politik und Verbraucherschutz gelegen, um gemeinsam sinnvolle Marktregeln zu schaffen, welche allen Marktteilnehmern gerecht werden.

Hintergrund

Über den CCV

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig mit über 540.000 Beschäftigten zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte. www.cc-verband.de

Pressekontakt

Sandra Fiedler
Managerin Public Relations, Marketing & Events
E-Mail: presse@cc-verband.de

CCV im Bundestag

Gesprächstermin mit MdB Steineke

Am 15.10.2019 sprachen CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustiziar Constantin Jacob mit dem Bundestagsabgeordneten Sebastian Steineke (CDU) u. a. über die sogenannte Bestätigungslösung sowie über weitere branchenrelevante Themen.

Erörtert wurden auch die Pläne des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, welches ein Gesetz für faire Verbraucherverträge plant. Dieses enthält z. B. die Bestätigungslösung im Energiesektor sowie eine maximale Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen wie etwa Mobilfunkverträge von einem Jahr (bislang zwei Jahre). Gegen den Referentenentwurf erhob das Bundeswirtschaftsministerium jedoch Einspruch, sodass die Pläne Gegenstand weiterer Verhandlungen sind.

CCV-Präsident als Sachverständiger im Bundestag

Anhörung zur sogenannten Bestätigungslösung

Am 25.09.2019 fand eine Anhörung durch den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Gegenstand der Anhörung war ein Antrag von Bündnis90/Die Grünen, der u. a. die sogenannte Bestätigungslösung im Outbound vorsieht. Bei dieser sollen Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform (jede lesbare, dauerhafte Erklärung; beispielsweise auch SMS, E-Mail) bestätigen.

Der CCV wurde als Sachverständiger eingeladen und gab, vertreten durch CCV-Präsident Dirk Egelseer in Begleitung von CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob, mit seiner Expertise Auskunft. Hierzu wurde im Vorfeld eine Stellungnahme verfasst und den Mitgliedern des Rechtsausschusses zur Verfügung gestellt.

Das Bundesjustizministerium plant zudem ein Gesetz, das die Bestätigungslösung für Strom- und Gastlieferungsverträge vorsieht. Der CCV begleitet dieses Thema als Stimme der Branche intensiv und setzt sich für Ihre Interessen ein.

CCV: Gespräch mit ver.di

Austausch zu aktuellen Themen

Als größter Verband der Call- und Contactcenter-Wirtschaft vertritt der CCV die Interessen der Branche gegenüber Politik, Medien, Öffentlichkeit und Gewerkschaften.

In diesem Rahmen fand am 28.08. wieder ein Gespräch mit ver.di statt. Hierbei tauschten sich CCV-Präsident Dirk Egelseer und Verbandsjustitiar Constantin Jacob u. a. mit Herrn Nöthen aus, der auch auf der diesjährigen Jahrestagung einen Vortrag halten wird. Themen waren bspw. die aktuelle Entwicklung der Branche, der Beschäftigtendatenschutz, die Bestätigungslösung sowie der Branchenkodex.

Im Oktober folgen Termine mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestags Frau Sarah Ryglewski (SPD) sowie Herrn Sebastian Steineke (CDU).

CCV kommentiert Jahresberichte von BNetzA und BfDI

CCV-Pressemitteilung
 
Im Mai veröffentlichten die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Jahresbericht 2018 sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) seinen Tätigkeitsbericht 2017-2018.

Während der CCV in einer Pressemitteilung die Forderung des BfDI, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen, begrüßte, kritisierte er die nach wie vor intransparente Veröffentlichungspraxis der BNetzA.

CCV kommentiert Jahresberichte von BNetzA und BfDI

Berlin, 20.05.2019. In den vergangenen Tagen veröffentlichten die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Jahresbericht 2018 sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber seinen Tätigkeitsbericht 2017-2018. Während der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) die Forderung des BfDI, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen, begrüßt, kritisiert er die nach wie vor intransparente Veröffentlichungspraxis der BNetzA.

Dem BNetzA-Jahresbericht 2018 zufolge, stieg die Anzahl der schriftlichen Beschwerden zur unerlaubten Telefonwerbung von 57.426 (2017) auf 62.247 im Jahr 2018. Wie bereits in den vergangenen Berichten, veröffentlichte die Behörde auch dieses Jahr keine nach begründeten und unbegründeten Beschwerden aufgeschlüsselte Statistik. Gerade dies ist jedoch nach Ansicht des CCV von elementarer Bedeutung, um die Beschwerdezahlen exakt einordnen zu können. Denn nach Auskunft der Bundesregierung ist ein Großteil der Beschwerden, die die BNetzA erreicht, entweder nicht substantiiert oder es liegt gar kein Rechtsverstoß zugrunde. Dies ging im November 2018 aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Die BNetzA selbst betonte zudem in der Vergangenheit, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens besteht. Auch die Gutachter der „Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ wiesen darauf hin.

„Es gibt keinen Zweifel, dass dieser Zusammenhang besteht. Aus diesem Grund ist es weiterhin umso wichtiger, dass die Bundesnetzagentur zwischen begründeten und unbegründeten Beschwerden differenziert“, gibt CCV-Präsident Dirk Egelseer zu bedenken und ergänzt: „Die intransparente Veröffentlichungspraxis führt dazu, dass aus diesen Angaben nur schwerlich Rückschlüsse gezogen werden können und sie keine Grundlage für Forderungen nach einer sogenannten Bestätigungslösung darstellen. Erst wenn die Bundesnetzagentur dazu übergeht, die Beschwerdezahlen differenziert darzustellen, können diese entsprechend fundiert analysiert werden.“

Zudem gibt auch der Jahresbericht 2018 wieder keine Auskunft darüber, wie hoch der Anteil von Werbeanrufen aus dem Ausland ist. Gerade solche Anrufe, oft mit strafrechtlicher Relevanz, stellen ein großes Problem dar. Darüber hinaus schlüsselt die Bundesnetzagentur die Beschwerdezahlen nicht nach einzelnen Branchen auf, sondern benennt nur besonders betroffene Wirtschaftszweige.

Ulrich Kelber betont in seinem BfDI-Tätigkeitsbericht 2017-2018 den Wunsch, dass die Politik ein Beschäftigtendatenschutzgesetz schafft. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung in der Arbeitswelt sei dieses wichtiger denn je. Regelungsbedarf sieht er unter anderem im Bereich der Überwachungssysteme am Arbeitsplatz.

Gemäß Koalitionsvertrag möchten CDU, CSU und SPD auf Grundlage des Art. 88 Datenschutzgrundverordnung ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erlassen, das Arbeitnehmerrechte schützt und für Arbeitgeber Rechtssicherheit schafft. In einer Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion nach dem Stand eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes erwiderte die Bundesregierung im Juni 2018, sie werde eine Prüfung vornehmen, Inhalte und Zeitpläne stünden jedoch hierzu noch nicht fest. Der CCV erhielt in Gesprächen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gleichlautende Signale.

„Der aktuell den Beschäftigtendatenschutz regelnde § 26 Bundesdatenschutzgesetz lässt viele praxisrelevante Problemstellungen offen. Ein unbefriedigender Zustand. Es ist von zentraler Bedeutung, endlich einen ins Gesetz gegossenen Ausgleich zwischen Arbeitnehmerrechten, Arbeitsgeberinteressen und Verbraucherschutz zu schaffen“, erklärt Constantin Jacob, CCV-Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar. Dirk Egelseer gibt zu bedenken, dass „im Gegensatz zu beinahe allen anderen Wirtschaftszweigen Call- und Contactcenter in der Frage der Qualitätssicherung beschränkt werden – obwohl sich die gesamte Branche unentwegt Vorwürfen ausgesetzt sieht, am Telefon unsaubere bzw. unseriöse Dienstleistungen zu erbringen. Hier müssen der Branche auch legale, rechtssichere, bundeseinheitliche Möglichkeiten gegeben werden. Denn nichts beeinflusst die Qualität mehr, als eine durchgängige und individuelle Sicherung dieser.“

Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der BNetzA bereits 2007 ein Ehren-  bzw. Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten der gesamten Branche festlegt.

Hintergrund

Jahresbericht 2018 der BNetzA:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2019/JB2018.html

Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken:

http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Evaluierung_unserioese_Geschaeftspraktiken.html

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Rufnummernmissbrauch:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905470.pdf

Tätigkeitsbericht des BfDI 2017-2018:

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/27TB_17_18.html

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion unter anderem zum Thema Beschäftigtendatenschutzgesetz:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/026/1902653.pdf

CCV-Branchenkodex:

https://cc-verband.de/verband/branchenkodex

CCV-Themenseite:

http://www.ccv-positionen.de

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig mit etwa 540.000 Beschäftigten zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte. www.cc-verband.de

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Alles, was Politik ist

Der CCV im Einsatz für unsere Branche

Von Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustitiar im Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
Dieser Beitrag ist der CCVNews zur CCW 2019 entnommen.

Mehr als 30 Pressemitteilungen, über zehn Pressanfragen und 20 Fachartikel, über 100 Teilnehmer an der vom Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) veranstalteten Jahrestagung der Call-und Contactcenter-Wirtschaft. Kennzahlen, die den Einsatz des CCV und seine herausragende Bedeutung als Branchenverband untermauern. Das Jahr 2018 war ein bewegtes. So beschäftigte den Wirtschaftszweig die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), über die der CCV im Rahmen einer Roadshow sowie auf seiner Homepage informierte, in hohem Maße. Aber nicht nur der Rechtsanwendung widmete sich der CCV, sondern auch der Interessenvertretung.

Textformerfordernis

Im April 2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform (z. B. E-Mail, SMS, Fax, Post) bestätigen müssen. Seit 2013 gilt solch ein Erfordernis für Gewinnspieleintragsdienste. Bereits 2017 brachte der Bundesrat einen gleichlautenden Entwurf ein. Aufgrund des Endes der damaligen Legislaturperiode wurde dazu im Bundestag nicht mehr beraten. Die Bundesregierung erwiderte auf die Initiative, dass es „nicht hinreichend gesichert ist, dass die im Gesetzentwurf des Bundesrats gewählten rechtlichen Regelungen die angestrebte Wirkung entfalten werden und die gebotene Rechtssicherheit schaffen“ und äußerte rechtliche Bedenken. Diese teilt der CCV. Solche Forderungen dienen nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft und tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung. Der CCV erstellte eine umfassende, auch auf der CCV-Homepage abrufbare Stellungnahme zum Bundesratsentwurf und versandte diese an mehr als 30 Ansprechpartner in Politik und Ministerien. Trotz der erwähnten Erwiderung forderte im Juli 2018 die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Bundestag auf, die Bundesregierung anzuhalten, einen Gesetzentwurf für die Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobener Verträge vorzulegen. Ende September 2018 führten CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob u. a. hierzu Gespräche im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Das durch den Bundesrat geforderte umfassende Textformerfordernis für sämtliche Vertragsarten sieht das BMJV ebenfalls skeptisch. Allerdings strebt es eine derartige Regelung für als problematisch angesehene Branchen an, insbesondere den Energiesektor.

Sonn- und Feiertagsarbeit

Ein bis heute bestehendes teilweises Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in hessischen Call- und Contactcentern ist Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2014. Derzeit sind Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für Call- und Contactcenter in Verordnungen der einzelnen Bundesländer enthalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) prüfte die Möglichkeit, im Wege einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung eine Ausnahme zu erlassen. Ende September 2018 waren CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob zu Gesprächen im BMAS. Hierbei betonten Vertreter des Ministeriums, dass sie keine Möglichkeit sehen, eine bundesweite Rechtsverordnung rechtssicher zu erlassen. Allerdings ließen sie wissen, dass aktuell kein Bundesland plant, die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zu ändern und die Sonn- und Feiertagsarbeit in unserer Branche einzuschränken. Der CCV setzt sich gegenüber dem Bund sowie den Bundesländern für die Sonn- und Feiertagsarbeit ein und befindet sich in Gesprächen mit ver.di sowie in einem Austausch mit weiteren führenden Wirtschaftsverbänden.

Beschäftigtendatenschutz

Der CCV setzt sich für ein rechtssicheres Monitoring der Callcenter-Agenten ein. Da das in unserer Branche gesprochene Wort die Dienstleistung, also quasi das „hergestellte Produkt“, darstellt, muss diese nach gängigen Qualitätsstandards gemessen und ohne Verletzung von Datenschutzinteressen optimiert werden können. Voraussetzung hierfür ist eine eindeutige Rechtsgrundlage. Mit dem einst geplanten § 32i Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) war eine derartige Regelung vorgesehen. Wegen der Bundestagswahl 2013 sowie der Diskussion um die DSGVO wurde der Entwurf jedoch nie umgesetzt. Für den Beschäftigtendatenschutz enthält die DSGVO eine Öffnungsklausel, die dem nationalen Gesetzgeber konkretisierende Regelungen ermöglicht. Deutschland nahm umfassende Änderungen im BDSG vor, eine umfassende Überarbeitung des Beschäftigtendatenschutzes wurde jedoch versäumt. Gemäß Koalitionsvertrag möchten CDU, CSU und SPD ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erlassen, das Arbeitnehmerrechte schützt und für Arbeitgeber Rechtssicherheit schafft. In einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion nach dem Stand eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes erwiderte die Bundesregierung im Juni 2018, sie werde eine Prüfung vornehmen, Inhalte und Zeitpläne stünden jedoch nicht fest. Der Beschäftigtendatenschutz war auch Inhalt des Gesprächs zwischen BMJV und CCV Ende September 2018. Mit solchen Regelungen ist nach BMJV-Auskunft mittelfristig nicht zu rechnen.

Gesprächsaufzeichnung als Verbraucherrecht

Erörtert wurde im Rahmen des Gesprächs zwischen BMJV und CCV zudem die Idee einer Aufnahmepflicht von Telefongesprächen bzw. eines Verbraucherrechts auf Gesprächsaufzeichnung. Dies könnte Vorteile für den Verbraucherschutz, aber auch für die Qualitätssicherung im Call- und Contactcenter haben, und war bereits Diskussionsgegenstand im CCV-Arbeitskreis Recht & Regulierung sowie auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft im November 2018.

Mindestlohn

Der Mindestlohn ist ebenfalls ein wichtiges Thema in der Branche. Vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2016 betrug die Höhe 8,50 € brutto. Vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 war der Mindestlohn auf 8,84 € brutto festgesetzt. Auf Vorschlag der Mindestlohnkommission beschloss die Bundesregierung Ende Oktober 2018 eine Erhöhung auf 9,19 € zum 1. Januar 2019 sowie zum 1. Januar 2020 auf 9,35 € brutto je Zeitstunde. Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über Anpassungen des Mindestlohns.

Forderung nach einem Digitalministerium und einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur

Trotz der Versäumnisse der vergangenen und der Herausforderungen der kommenden Jahre stellt die Große Koalition keinen Minister für Digitales, obwohl sich im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 führende Politiker hierfür aussprachen. Der Bundesverband Deutsche Startups e. V. initiierte parallel zu den Koalitionsverhandlungen im Februar 2018 medienwirksam
eine Petition, die CDU, CSU und SPD dazu aufforderte, einen Digitalminister zu ernennen. Neben weiteren führenden Wirtschaftsverbänden unterstützte auch der CCV diese Initiative. Denn gerade die Call- und Contactcenter-Branche mit ihren vielfältigen Kommunikationskanälen braucht eine flächendeckende Verfügbarkeit von zuverlässigen Bandbreiten.

„Bürger und Unternehmen benötigen die besten Kommunikationsnetze und die innovativsten Dienste. Deutschland braucht deutlich leistungsfähigere digitale Infrastrukturen. Jetzt
die Weichen richtig stellen!“ Dies forderte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) im Rahmen eines Symposiums im September 2018. Denn hiervon hängt die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, auch jene der Call- und Contactcenter-Branche, entscheidend ab. Der CCV unterstützt das Anliegen, möglichst schnell den Ausbau von gigabitfähigen Anschlussnetzen voranzubringen, und ist Mitunterzeichner der VATM-Forderung.

Der CCV informiert nicht nur seine Mitglieder und die Branche über aktuelle politische Initiativen und Vorhaben, sondern vertritt durch Stellungnahmen, Hintergrundgespräche sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Interessen und Belange des gesamten Wirtschaftszweigs. „Lobbyarbeit benötigt Zeit und vor allem Ausdauer“, betont CCV-Präsident Dirk Egelseer.

Informieren Sie sich unter www.ccv-positionen.de über zentrale Themen und unterstützen Sie die Arbeit des CCV mit Ihrer Verbandsmitgliedschaft!

BMJV fordert Ausweitung der Bestätigungslösung

CCV lehnt Vorstoß ab

Bundesjustizministerin Barley (SPD) sprach sich Mitte Januar 2019 für eine Ausweitung der sogenannten Bestätigungslösung aus. Die Bestätigungslösung hat zur Folge, dass am Telefon geschlossene Verträge erst wirksam werden, wenn diese durch den Verbraucher in Textform (Post, E-Mail, SMS, Fax etc.) bestätigt werden. Seit 2013 gilt die Bestätigungslösung für Gewinnspieleintragsdienste. Mehrere Medien griffen den Vorstoß von Bundesjustizministerin Barley auf. Bereits im September 2018 stellte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Gespräch mit dem Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) eine Ausweitung der Bestätigungslösung in Aussicht.
 
Der CCV lehnte in einer Pressemitteilung den Vorstoß von Bundesjustizministerin Barley ab, wies Medienvertreter in persönlicher Ansprache auf seinen Standpunkt hin und informiert auf seiner Positionsseite fortlaufend ausführlich über das Thema.

CCV kritisiert Pläne der Bundesjustizministerin für umfassende „Bestätigungslösung“

Berlin, 16.01.2019. Nach Berichten der Welt, des Spiegels und des Handelsblatts vom 13.01.2019 plant Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) die Einführung der sogenannten Bestätigungslösung. Danach werden am Telefon geschlossene Verträge erst wirksam, wenn diese vom Verbraucher in Textform (Brief, SMS, E-Mail etc.) bestätigt werden. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) kritisiert – wie bereits in der Vergangenheit – diese Pläne.

Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde bereits 2013 solch eine Bestätigungslösung für Gewinnspieleintragsdienste eingeführt. Forderungen nach einer weitergehenden Bestätigungslösung für alle übrigen Vertragsarten dienen jedoch nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft. Sie tragen weder technischen Entwicklungen Rechnung, noch erkennen sie die Bedeutung unseres Wirtschaftszweigs. Zudem erschwert die Bestätigungslösung den Vertragsschluss, gerade auch für technisch weniger versierte Mitbürger. Bei mehr als 25 Millionen Telefonkontakten pro Tag würde sie alle Marktteilnehmer, Kunden und Unternehmen gleichermaßen, unverhältnismäßig stark einschränken.

Zwar verzeichnete die Bundesnetzagentur bis Ende 2018 einen Anstieg der Verbraucherbeschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung. Hier ist jedoch zu beachten, dass nach Auskunft der Bundesregierung ein Großteil der Beschwerden entweder nicht substantiiert ist oder gar kein Rechtsverstoß zugrunde liegt. Zudem existiert ein deutlicher kausaler Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens, wie sowohl die Bundesnetzagentur in ihrem Jahresbericht 2017 als auch die Gutachter der Evaluierung des angesprochenen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken feststellten. Beides gab auch der CCV bereits mehrfach zu bedenken.

Die bestehende Rechtslage, die dem Verbraucher ein umfassendes Widerrufsrecht einräumt, reicht aus, um den Bedürfnissen des Verbraucherschutzes gerecht zu werden. „Wer die Möglichkeit des Widerrufs nicht nutzt, wird sich auch nicht auf eine Unwirksamkeit auf Basis der angedachten Bestätigungslösung berufen“, betont Dirk Egelseer, CCV-Präsident und Vorstand Recht & Regulierung. „Ein konkurrierendes Nebeneinander verschiedener Rechte, in diesem Fall Widerrufsrecht und Bestätigungslösung, verkompliziert vielmehr die Rechtslage und Rechtsfolgen für die Verbraucher“, ergänzt Constantin Jacob, CCV-Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustiziar.

Betrugsdelikte aus dem Ausland stellen das größere Problem dar. Dieses kann jedoch auch mithilfe einer Bestätigungslösung nicht beseitigt werden. Bundesnetzagentur und Ordnungsbehörden müssen vielmehr mit erweiterten internationalen Befugnissen sowie besseren technischen und personellen Möglichkeiten ausgestattet werden. Eine Gesetzesänderung ist dagegen der bequemste und zugleich ein unverhältnismäßiger Weg. Der regulatorische Effekt würde ähnlich wie bei den bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen ausbleiben.

Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur ein Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten festlegt. Eine Ausweitung der Bestätigungslösung dient jedoch nicht dem Verbraucherschutz, sondern läuft vielmehr auch den von der Bundesregierung in der „Digitalen Agenda“ formulierten Zielen zuwider.

Dem CCV ist als Stimme der Branche an einem konstruktiven Dialog mit Politik und Verbraucherschutz gelegen, um gemeinsam sinnvolle Marktregeln zu schaffen, welche allen Marktteilnehmern gerecht werden.

Hintergrund

Links zu den Artikeln:
https://www.welt.de/finanzen/article186967618/Justizministerin-Barley-plant-Gesetz-gegen-Telefon-Abzocke.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/katarina-barley-will-unerbetene-telefonwerbung-wirksamer-bekaempfen-a-1247793.html
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/unerlaubte-telefonwerbung-barley-will-gegen-telefon…

Link zur CCV-Position:
https://cc-verband.de/themen/bestatigungsloesung/

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Rufnummernmissbrauch:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905470.pdf

Link zur Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken:
http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Evaluierung_unserioese_Geschaeftspraktiken.html

Link zum Jahresbericht 2017 der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2018/JB2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Link zum CCV-Branchenkodex:
https://cc-verband.de/verband/branchenkodex/

Über den CCV 

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit über 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV führende Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Pressekontakt:
ADVERB – Agentur für Verbandskommunikation
Tanya Jochims
Tel.: 030 / 30 87 85 88-0
E-Mail: presse@cc-verband.de

Hohes Beschwerdeaufkommen zu unerlaubter Telefonwerbung

Zahlen der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur erhielt bis Dezember 2018 insgesamt rund 210.000 Verbraucheranfragen und -beschwerden zum Telekommunikationsbereich. Dabei ist die Zahl der Beschwerden zur unerlaubten Telefonwerbung bis Ende November auf über 58.000 angestiegen. Rund ein Drittel davon betraf Werbung für Energieversorgungsprodukte.

Hier ist jedoch zu beachten, dass nach Auskunft der Bundesregierung ein Großteil der Beschwerden entweder nicht substantiiert ist oder gar kein Rechtsverstoß zugrunde liegt. Zudem existiert ein deutlicher kausaler Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens, wie sowohl die Bundesnetzagentur als auch die Wissenschaft feststellten. Beides gab auch der CCV bereits mehrfach zu bedenken.

Der CCV drängt darum auf eine stärkere Differenzierung der Beschwerdezahlen seitens der Bundesnetzagentur und betont, dass es sich in den begründeten Fällen oft nicht um Callcenter handelt, sondern um Straftäter, die das „Tatwerkzeug“ Telefon nutzen.