CCV kritisiert Pläne der Bundesjustizministerin für umfassende „Bestätigungslösung“

Berlin, 16.01.2019. Nach Berichten der Welt, des Spiegels und des Handelsblatts vom 13.01.2019 plant Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) die Einführung der sogenannten Bestätigungslösung. Danach werden am Telefon geschlossene Verträge erst wirksam, wenn diese vom Verbraucher in Textform (Brief, SMS, E-Mail etc.) bestätigt werden. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) kritisiert – wie bereits in der Vergangenheit – diese Pläne.

Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde bereits 2013 solch eine Bestätigungslösung für Gewinnspieleintragsdienste eingeführt. Forderungen nach einer weitergehenden Bestätigungslösung für alle übrigen Vertragsarten dienen jedoch nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft. Sie tragen weder technischen Entwicklungen Rechnung, noch erkennen sie die Bedeutung unseres Wirtschaftszweigs. Zudem erschwert die Bestätigungslösung den Vertragsschluss, gerade auch für technisch weniger versierte Mitbürger. Bei mehr als 25 Millionen Telefonkontakten pro Tag würde sie alle Marktteilnehmer, Kunden und Unternehmen gleichermaßen, unverhältnismäßig stark einschränken.

Zwar verzeichnete die Bundesnetzagentur bis Ende 2018 einen Anstieg der Verbraucherbeschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung. Hier ist jedoch zu beachten, dass nach Auskunft der Bundesregierung ein Großteil der Beschwerden entweder nicht substantiiert ist oder gar kein Rechtsverstoß zugrunde liegt. Zudem existiert ein deutlicher kausaler Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens, wie sowohl die Bundesnetzagentur in ihrem Jahresbericht 2017 als auch die Gutachter der Evaluierung des angesprochenen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken feststellten. Beides gab auch der CCV bereits mehrfach zu bedenken.

Die bestehende Rechtslage, die dem Verbraucher ein umfassendes Widerrufsrecht einräumt, reicht aus, um den Bedürfnissen des Verbraucherschutzes gerecht zu werden. „Wer die Möglichkeit des Widerrufs nicht nutzt, wird sich auch nicht auf eine Unwirksamkeit auf Basis der angedachten Bestätigungslösung berufen“, betont Dirk Egelseer, CCV-Präsident und Vorstand Recht & Regulierung. „Ein konkurrierendes Nebeneinander verschiedener Rechte, in diesem Fall Widerrufsrecht und Bestätigungslösung, verkompliziert vielmehr die Rechtslage und Rechtsfolgen für die Verbraucher“, ergänzt Constantin Jacob, CCV-Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustiziar.

Betrugsdelikte aus dem Ausland stellen das größere Problem dar. Dieses kann jedoch auch mithilfe einer Bestätigungslösung nicht beseitigt werden. Bundesnetzagentur und Ordnungsbehörden müssen vielmehr mit erweiterten internationalen Befugnissen sowie besseren technischen und personellen Möglichkeiten ausgestattet werden. Eine Gesetzesänderung ist dagegen der bequemste und zugleich ein unverhältnismäßiger Weg. Der regulatorische Effekt würde ähnlich wie bei den bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen ausbleiben.

Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur ein Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten festlegt. Eine Ausweitung der Bestätigungslösung dient jedoch nicht dem Verbraucherschutz, sondern läuft vielmehr auch den von der Bundesregierung in der „Digitalen Agenda“ formulierten Zielen zuwider.

Dem CCV ist als Stimme der Branche an einem konstruktiven Dialog mit Politik und Verbraucherschutz gelegen, um gemeinsam sinnvolle Marktregeln zu schaffen, welche allen Marktteilnehmern gerecht werden.

Hintergrund

Links zu den Artikeln:
https://www.welt.de/finanzen/article186967618/Justizministerin-Barley-plant-Gesetz-gegen-Telefon-Abzocke.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/katarina-barley-will-unerbetene-telefonwerbung-wirksamer-bekaempfen-a-1247793.html
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/unerlaubte-telefonwerbung-barley-will-gegen-telefon…

Link zur CCV-Position:
https://cc-verband.de/themen/bestatigungsloesung/

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Rufnummernmissbrauch:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905470.pdf

Link zur Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken:
http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Evaluierung_unserioese_Geschaeftspraktiken.html

Link zum Jahresbericht 2017 der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2018/JB2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Link zum CCV-Branchenkodex:
https://cc-verband.de/verband/branchenkodex/

Über den CCV 

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit über 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV führende Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Pressekontakt:
ADVERB – Agentur für Verbandskommunikation
Tanya Jochims
Tel.: 030 / 30 87 85 88-0
E-Mail: presse@cc-verband.de

Hohes Beschwerdeaufkommen zu unerlaubter Telefonwerbung

Zahlen der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur erhielt bis Dezember 2018 insgesamt rund 210.000 Verbraucheranfragen und -beschwerden zum Telekommunikationsbereich. Dabei ist die Zahl der Beschwerden zur unerlaubten Telefonwerbung bis Ende November auf über 58.000 angestiegen. Rund ein Drittel davon betraf Werbung für Energieversorgungsprodukte.

Hier ist jedoch zu beachten, dass nach Auskunft der Bundesregierung ein Großteil der Beschwerden entweder nicht substantiiert ist oder gar kein Rechtsverstoß zugrunde liegt. Zudem existiert ein deutlicher kausaler Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens, wie sowohl die Bundesnetzagentur als auch die Wissenschaft feststellten. Beides gab auch der CCV bereits mehrfach zu bedenken.

Der CCV drängt darum auf eine stärkere Differenzierung der Beschwerdezahlen seitens der Bundesnetzagentur und betont, dass es sich in den begründeten Fällen oft nicht um Callcenter handelt, sondern um Straftäter, die das „Tatwerkzeug“ Telefon nutzen.

Bundesnetzagentur: deutlich weniger Bußgelder

Kein Rechtsverstoß bei einem großen Anteil der Beschwerden

Die Bundesnetzagentur verhängte von Januar bis Mitte Oktober 2018 in 19 von insgesamt 47.305 Fällen Strafen in Höhe von 435.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Im gesamten Jahr 2017 hatte die Behörde in 19 von 57.426 Fällen Bußgelder mit einer Gesamthöhe von etwa 1,15 Millionen Euro verhängt. Die Summe war demnach Mitte Oktober 2018 mehr als 50% niedriger als im gesamten Vorjahr.

Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor. Die deutliche Diskrepanz zwischen Beschwerdenzahl und den wenigen geahndeten Fällen wurde u. a. darauf zurückgeführt, dass vielfach keine Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß vorlagen oder, dass Verbraucherbeschwerden oft nicht substantiiert genug waren.

CCV zu Gesprächen im BMJV

Textformerfordernis & Beschäftigtendatenschutz

CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob führten am 25.09.2018 Gespräche im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
 
Ein z. B. durch den Bundesrat gefordertes, umfassendes Textformerfordernis für sämtliche Vertragsarten, wonach am Telefon geschlossene Verträge nachträglich in Textform (z. B. E-Mail, SMS, Fax, Post) bestätigt werden müssen, sieht das BMJV skeptisch. Allerdings wird es sich für solch eine Regelung in bestimmten Branchen, insbesondere im Energiesektor, einsetzen.
 
Ein weiterer Gesprächspunkt war der Beschäftigtendatenschutz. Hier fehlt es weiterhin an einer klaren Rechtsgrundlage für unsere Branche. Mit solch einer Regelung ist nach BMJV-Auskunft mittelfristig auch nicht zu rechnen. Erörtert wurde in diesem Rahmen zudem die Idee einer Aufnahmepflicht von Telefongesprächen bzw. ein Verbraucherrecht auf Gesprächsaufzeichnung.

CCV-Stellungnahme zum Textformerfordernis

Zahlreichen politischen Ansprechpartnern überreicht

 
Am 27.04.2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform bestätigen müssen. Bereits im Mai 2017 brachte der Bundesrat einen gleichlautenden Entwurf in den Bundestag ein. Solche Forderungen dienen jedoch nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft, tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung und verkennen die wirtschaftliche Bedeutung unseres Wirtschaftszweigs.
 
Der CCV überreichte dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundestagsausschuss für Justiz und Verbraucherschutz sowie allen Bundestagsfraktionen eine siebenseitige Stellungnahme, in der sich der Verband ausführlich äußert und die Interessen der Branche vertritt.

Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung

Antrag von Bündnis90/Die Grünen

Nach einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf für die Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobener Verträge vorzulegen. Neben Einzelheiten des Gesetzentwurfs enthält der Antrag die Aufforderung an die Bundesregierung, für die erforderliche Personalausstattung der Bundesnetzagentur zu sorgen und sich auf EU-Ebene für eine Stärkung des derzeitigen Verbraucherschutzniveaus bei Telefonwerbung einzusetzen.

Der CCV informiert umfassend zum Thema und setzt sich für die Branche ein!

Bundesregierung nimmt Stellung zum Textformerfordernis

Weiterhin skeptisch

Am 27.04.2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit im Outbound nachträglich in Textform bestätigen müssen. Bereits 2017 brachte der Bundesrat einen gleichlautenden Entwurf ein. Aufgrund des Endes der damaligen Legislaturperiode wurde dazu im Bundestag nicht mehr beraten. Allerdings verwies die Bundesregierung in ihrer damaligen Erwiderung auf die Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Ihr erschien es „nicht hinreichend gesichert, dass die im Gesetzentwurf des Bundesrates gewählten rechtlichen Regelungen die angestrebte Wirkung entfalten werden und die gebotene Rechtssicherheit schaffen.“
 
Auch zum neuerlichen Vorstoß des Bundesrats nahm die Bundesregierung Stellung, bezog sich auf ihre frühere Erwiderung und betonte insbesondere die Problematik der Bestätigungslösung in Bezug auf Dauerschuldverhältnisse sowie Beweislast.
 
Informieren Sie sich ausführlich zu diesem Thema.

Bundesrat beschließt erneut Textformerfordernis

CCV setzt sich weiterhin gegen Ausweitung ein

 
Am 27.04.2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform bestätigen müssen. Seit 2013 gilt solch ein Erfordernis für Gewinnspieleintragsdienste. Bereits 2017 brachte der Bundesrat einen gleichlautenden Entwurf ein. Aufgrund des Endes der damaligen Legislaturperiode wurde dazu im Bundestag nicht mehr beraten. Der CCV lehnt solch eine Ausweitung der sogenannte Bestätigungslösung weiterhin ab (zur Pressemeldung).
 
Forderungen nach weitergehenden Bestätigungslösungen dienen nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft, tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung und verkennen die wirtschaftliche Bedeutung unseres Wirtschaftszweigs. Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beauftragten Gutachter sehen die Bestätigungslösung ebenfalls skeptisch.

CCV kritisiert Jahresbericht der Bundesnetzagentur

Keine validen Zahlen

 
Letzte Woche veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Jahresbericht 2017. Demnach stieg die Anzahl der Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung auf 57.426. Im Jahr 2016 gab es noch 29.298 schriftliche Beschwerden.
 
Gründe für den Anstieg sind insbesondere in einer gesteigerten Berichterstattung und in einer mangelnden Differenzierung der kommunizierten Zahlen zu sehen. So unterscheidet die BNetzA nicht zwischen begründeten und unbegründeten Beschwerden. Auch besteht ein Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens, welcher durch ein vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenes Gutachten wissenschaftlich belegt wurde und auch von der BNetzA eingeräumt wird.
 
Der CCV fordert die Veröffentlichung valider Zahlen (zur Pressemitteilung), welche nach begründeten und unbegründeten Beschwerden differenzieren, den Anteil von Werbeanrufen aus dem Ausland benennen und die begründeten Beschwerden nach den Branchen aufschlüsseln.

CCV kritisiert den Jahresbericht der Bundesnetzagentur

Berlin, 14.05.2018. Am 08.05.2018 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihren Jahresbericht 2017. Demnach stieg die Anzahl der Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung auf 57.426. Im Jahr 2016 gab es noch 29.298 schriftliche Beschwerden. Gründe für den Anstieg sind insbesondere in einer gesteigerten Berichterstattung und in einer mangelnden Differenzierung der kommunizierten Zahlen zu sehen.

Dieser Anstieg sieht zunächst dramatisch aus. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) weist jedoch darauf hin, dass die Bundesnetzagentur nicht zwischen begründeten und unbegründeten Beschwerden differenziert. In ihrem Bericht benennt sie ihre erweiterte Veröffentlichungspraxis als einen Grund für den Anstieg. Schon die Gutachter der „Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ sprachen 2017 von einem deutlichen kausalen Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens. „Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass dieser Zusammenhang besteht. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass die Bundesnetzagentur künftig zwischen begründeten und unbegründeten Beschwerden differenziert“, gibt CCV-Präsident Dirk Egelseer zu bedenken. Des Weiteren ist aus dem Jahresbericht nicht ersichtlich, ob sich ein Großteil der Beschwerden auf einige wenige Anbieter verteilt oder eine Vielzahl von Marktteilnehmern betrifft.

Zudem gibt der Jahresbericht nicht darüber Auskunft, wie hoch der Anteil von Werbeanrufen aus dem Ausland ist. Gerade solche Anrufe, oft mit strafrechtlicher Relevanz, stellen ein großes Problem dar. Darüber hinaus schlüsselt die Bundesnetzagentur die Beschwerdezahlen nicht nach einzelnen Branchen auf, sondern benennt nur besonders betroffene Wirtschaftszweige.

Dies führt dazu, dass aus diesen Angaben nur schwerlich Rückschlüsse gezogen werden können. Erst wenn die Bundesnetzagentur dazu übergeht, die Beschwerdezahlen differenziert darzustellen, können diese entsprechend fundiert analysiert werden.

Die Bundesnetzagentur betont zudem, dass sie die „Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ intensiv begleitete und dass ihre Vorschläge z. B. bezüglich der Einführung einer Dokumentationspflicht für Callcenter berücksichtigt wurden. Allerdings sehen die Gutachter im Rahmen der Evaluierung in einer Dokumentationspflicht keine Problemlösung, da diese in der Praxis einen bürokratischen Mehraufwand darstellt und eine Entlastung der Bundesnetzagentur fraglich ist. Ebenso sehen die Verfasser ein umfassendes sogenanntes Textformerfordernis skeptisch. Vielmehr wird Kritik an der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung des zuständigen Amtsgerichts Bonn geübt. So schlagen die Gutachter unter anderem eine bessere personelle Ausstattung der Bundesnetzagentur sowie die Verlagerung der gerichtlichen Zuständigkeit an ein Landes- oder Oberlandesgericht vor. Der CCV schließt sich dieser Einschätzung an.

Dem CCV ist als Stimme der Branche an einem konstruktiven Dialog mit Politik und Verbraucherschutz gelegen, um gemeinsam sinnvolle Marktregeln zu schaffen, welche allen Marktteilnehmern gerecht werden. Voraussetzung hierfür sind jedoch valide Zahlen der Bundesnetzagentur, welche nach begründeten und unbegründeten Beschwerden differenzieren, den Anteil von Werbeanrufen aus dem Ausland benennen und die begründeten Beschwerden nach den Branchen aufschlüsseln.

Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur ein Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten der gesamten Branche festlegt.

Hintergrund

Link zum Jahresbericht 2017 der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2018/JB2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Link zur Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Evaluierung_unserioese_Geschaeftspraktiken.html

Link zur CCV-Position: http://www.ccv-positionen.de/bestatigungsloesung

Link zum CCV-Branchenkodex: https://cc-verband.de/verband/branchenkodex/

Über den CCV

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit etwa 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

Pressekontakt:
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ADVERB – Agentur für Verbandskommunikation
Christian H. Schuster
Tel.: 030 / 30 87 85 88-0
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