Alles, was Politik ist

Der CCV im Einsatz für unsere Branche

Von Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustitiar im Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
Dieser Beitrag ist der CCVNews zur CCW 2019 entnommen.

Mehr als 30 Pressemitteilungen, über zehn Pressanfragen und 20 Fachartikel, über 100 Teilnehmer an der vom Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) veranstalteten Jahrestagung der Call-und Contactcenter-Wirtschaft. Kennzahlen, die den Einsatz des CCV und seine herausragende Bedeutung als Branchenverband untermauern. Das Jahr 2018 war ein bewegtes. So beschäftigte den Wirtschaftszweig die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), über die der CCV im Rahmen einer Roadshow sowie auf seiner Homepage informierte, in hohem Maße. Aber nicht nur der Rechtsanwendung widmete sich der CCV, sondern auch der Interessenvertretung.

Textformerfordernis

Im April 2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform (z. B. E-Mail, SMS, Fax, Post) bestätigen müssen. Seit 2013 gilt solch ein Erfordernis für Gewinnspieleintragsdienste. Bereits 2017 brachte der Bundesrat einen gleichlautenden Entwurf ein. Aufgrund des Endes der damaligen Legislaturperiode wurde dazu im Bundestag nicht mehr beraten. Die Bundesregierung erwiderte auf die Initiative, dass es „nicht hinreichend gesichert ist, dass die im Gesetzentwurf des Bundesrats gewählten rechtlichen Regelungen die angestrebte Wirkung entfalten werden und die gebotene Rechtssicherheit schaffen“ und äußerte rechtliche Bedenken. Diese teilt der CCV. Solche Forderungen dienen nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft und tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung. Der CCV erstellte eine umfassende, auch auf der CCV-Homepage abrufbare Stellungnahme zum Bundesratsentwurf und versandte diese an mehr als 30 Ansprechpartner in Politik und Ministerien. Trotz der erwähnten Erwiderung forderte im Juli 2018 die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Bundestag auf, die Bundesregierung anzuhalten, einen Gesetzentwurf für die Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobener Verträge vorzulegen. Ende September 2018 führten CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob u. a. hierzu Gespräche im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Das durch den Bundesrat geforderte umfassende Textformerfordernis für sämtliche Vertragsarten sieht das BMJV ebenfalls skeptisch. Allerdings strebt es eine derartige Regelung für als problematisch angesehene Branchen an, insbesondere den Energiesektor.

Sonn- und Feiertagsarbeit

Ein bis heute bestehendes teilweises Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in hessischen Call- und Contactcentern ist Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2014. Derzeit sind Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für Call- und Contactcenter in Verordnungen der einzelnen Bundesländer enthalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) prüfte die Möglichkeit, im Wege einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung eine Ausnahme zu erlassen. Ende September 2018 waren CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob zu Gesprächen im BMAS. Hierbei betonten Vertreter des Ministeriums, dass sie keine Möglichkeit sehen, eine bundesweite Rechtsverordnung rechtssicher zu erlassen. Allerdings ließen sie wissen, dass aktuell kein Bundesland plant, die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zu ändern und die Sonn- und Feiertagsarbeit in unserer Branche einzuschränken. Der CCV setzt sich gegenüber dem Bund sowie den Bundesländern für die Sonn- und Feiertagsarbeit ein und befindet sich in Gesprächen mit ver.di sowie in einem Austausch mit weiteren führenden Wirtschaftsverbänden.

Beschäftigtendatenschutz

Der CCV setzt sich für ein rechtssicheres Monitoring der Callcenter-Agenten ein. Da das in unserer Branche gesprochene Wort die Dienstleistung, also quasi das „hergestellte Produkt“, darstellt, muss diese nach gängigen Qualitätsstandards gemessen und ohne Verletzung von Datenschutzinteressen optimiert werden können. Voraussetzung hierfür ist eine eindeutige Rechtsgrundlage. Mit dem einst geplanten § 32i Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) war eine derartige Regelung vorgesehen. Wegen der Bundestagswahl 2013 sowie der Diskussion um die DSGVO wurde der Entwurf jedoch nie umgesetzt. Für den Beschäftigtendatenschutz enthält die DSGVO eine Öffnungsklausel, die dem nationalen Gesetzgeber konkretisierende Regelungen ermöglicht. Deutschland nahm umfassende Änderungen im BDSG vor, eine umfassende Überarbeitung des Beschäftigtendatenschutzes wurde jedoch versäumt. Gemäß Koalitionsvertrag möchten CDU, CSU und SPD ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erlassen, das Arbeitnehmerrechte schützt und für Arbeitgeber Rechtssicherheit schafft. In einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion nach dem Stand eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes erwiderte die Bundesregierung im Juni 2018, sie werde eine Prüfung vornehmen, Inhalte und Zeitpläne stünden jedoch nicht fest. Der Beschäftigtendatenschutz war auch Inhalt des Gesprächs zwischen BMJV und CCV Ende September 2018. Mit solchen Regelungen ist nach BMJV-Auskunft mittelfristig nicht zu rechnen.

Gesprächsaufzeichnung als Verbraucherrecht

Erörtert wurde im Rahmen des Gesprächs zwischen BMJV und CCV zudem die Idee einer Aufnahmepflicht von Telefongesprächen bzw. eines Verbraucherrechts auf Gesprächsaufzeichnung. Dies könnte Vorteile für den Verbraucherschutz, aber auch für die Qualitätssicherung im Call- und Contactcenter haben, und war bereits Diskussionsgegenstand im CCV-Arbeitskreis Recht & Regulierung sowie auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft im November 2018.

Mindestlohn

Der Mindestlohn ist ebenfalls ein wichtiges Thema in der Branche. Vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2016 betrug die Höhe 8,50 € brutto. Vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 war der Mindestlohn auf 8,84 € brutto festgesetzt. Auf Vorschlag der Mindestlohnkommission beschloss die Bundesregierung Ende Oktober 2018 eine Erhöhung auf 9,19 € zum 1. Januar 2019 sowie zum 1. Januar 2020 auf 9,35 € brutto je Zeitstunde. Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über Anpassungen des Mindestlohns.

Forderung nach einem Digitalministerium und einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur

Trotz der Versäumnisse der vergangenen und der Herausforderungen der kommenden Jahre stellt die Große Koalition keinen Minister für Digitales, obwohl sich im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 führende Politiker hierfür aussprachen. Der Bundesverband Deutsche Startups e. V. initiierte parallel zu den Koalitionsverhandlungen im Februar 2018 medienwirksam
eine Petition, die CDU, CSU und SPD dazu aufforderte, einen Digitalminister zu ernennen. Neben weiteren führenden Wirtschaftsverbänden unterstützte auch der CCV diese Initiative. Denn gerade die Call- und Contactcenter-Branche mit ihren vielfältigen Kommunikationskanälen braucht eine flächendeckende Verfügbarkeit von zuverlässigen Bandbreiten.

„Bürger und Unternehmen benötigen die besten Kommunikationsnetze und die innovativsten Dienste. Deutschland braucht deutlich leistungsfähigere digitale Infrastrukturen. Jetzt
die Weichen richtig stellen!“ Dies forderte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) im Rahmen eines Symposiums im September 2018. Denn hiervon hängt die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, auch jene der Call- und Contactcenter-Branche, entscheidend ab. Der CCV unterstützt das Anliegen, möglichst schnell den Ausbau von gigabitfähigen Anschlussnetzen voranzubringen, und ist Mitunterzeichner der VATM-Forderung.

Der CCV informiert nicht nur seine Mitglieder und die Branche über aktuelle politische Initiativen und Vorhaben, sondern vertritt durch Stellungnahmen, Hintergrundgespräche sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Interessen und Belange des gesamten Wirtschaftszweigs. „Lobbyarbeit benötigt Zeit und vor allem Ausdauer“, betont CCV-Präsident Dirk Egelseer.

Informieren Sie sich unter www.ccv-positionen.de über zentrale Themen und unterstützen Sie die Arbeit des CCV mit Ihrer Verbandsmitgliedschaft!

BMJV fordert Ausweitung der Bestätigungslösung

CCV lehnt Vorstoß ab

Bundesjustizministerin Barley (SPD) sprach sich Mitte Januar 2019 für eine Ausweitung der sogenannten Bestätigungslösung aus. Die Bestätigungslösung hat zur Folge, dass am Telefon geschlossene Verträge erst wirksam werden, wenn diese durch den Verbraucher in Textform (Post, E-Mail, SMS, Fax etc.) bestätigt werden. Seit 2013 gilt die Bestätigungslösung für Gewinnspieleintragsdienste. Mehrere Medien griffen den Vorstoß von Bundesjustizministerin Barley auf. Bereits im September 2018 stellte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Gespräch mit dem Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) eine Ausweitung der Bestätigungslösung in Aussicht.
 
Der CCV lehnte in einer Pressemitteilung den Vorstoß von Bundesjustizministerin Barley ab, wies Medienvertreter in persönlicher Ansprache auf seinen Standpunkt hin und informiert auf seiner Positionsseite fortlaufend ausführlich über das Thema.

CCV kritisiert Pläne der Bundesjustizministerin für umfassende „Bestätigungslösung“

Berlin, 16.01.2019. Nach Berichten der Welt, des Spiegels und des Handelsblatts vom 13.01.2019 plant Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) die Einführung der sogenannten Bestätigungslösung. Danach werden am Telefon geschlossene Verträge erst wirksam, wenn diese vom Verbraucher in Textform (Brief, SMS, E-Mail etc.) bestätigt werden. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) kritisiert – wie bereits in der Vergangenheit – diese Pläne.

Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde bereits 2013 solch eine Bestätigungslösung für Gewinnspieleintragsdienste eingeführt. Forderungen nach einer weitergehenden Bestätigungslösung für alle übrigen Vertragsarten dienen jedoch nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft. Sie tragen weder technischen Entwicklungen Rechnung, noch erkennen sie die Bedeutung unseres Wirtschaftszweigs. Zudem erschwert die Bestätigungslösung den Vertragsschluss, gerade auch für technisch weniger versierte Mitbürger. Bei mehr als 25 Millionen Telefonkontakten pro Tag würde sie alle Marktteilnehmer, Kunden und Unternehmen gleichermaßen, unverhältnismäßig stark einschränken.

Zwar verzeichnete die Bundesnetzagentur bis Ende 2018 einen Anstieg der Verbraucherbeschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung. Hier ist jedoch zu beachten, dass nach Auskunft der Bundesregierung ein Großteil der Beschwerden entweder nicht substantiiert ist oder gar kein Rechtsverstoß zugrunde liegt. Zudem existiert ein deutlicher kausaler Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens, wie sowohl die Bundesnetzagentur in ihrem Jahresbericht 2017 als auch die Gutachter der Evaluierung des angesprochenen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken feststellten. Beides gab auch der CCV bereits mehrfach zu bedenken.

Die bestehende Rechtslage, die dem Verbraucher ein umfassendes Widerrufsrecht einräumt, reicht aus, um den Bedürfnissen des Verbraucherschutzes gerecht zu werden. „Wer die Möglichkeit des Widerrufs nicht nutzt, wird sich auch nicht auf eine Unwirksamkeit auf Basis der angedachten Bestätigungslösung berufen“, betont Dirk Egelseer, CCV-Präsident und Vorstand Recht & Regulierung. „Ein konkurrierendes Nebeneinander verschiedener Rechte, in diesem Fall Widerrufsrecht und Bestätigungslösung, verkompliziert vielmehr die Rechtslage und Rechtsfolgen für die Verbraucher“, ergänzt Constantin Jacob, CCV-Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustiziar.

Betrugsdelikte aus dem Ausland stellen das größere Problem dar. Dieses kann jedoch auch mithilfe einer Bestätigungslösung nicht beseitigt werden. Bundesnetzagentur und Ordnungsbehörden müssen vielmehr mit erweiterten internationalen Befugnissen sowie besseren technischen und personellen Möglichkeiten ausgestattet werden. Eine Gesetzesänderung ist dagegen der bequemste und zugleich ein unverhältnismäßiger Weg. Der regulatorische Effekt würde ähnlich wie bei den bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen ausbleiben.

Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur ein Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten festlegt. Eine Ausweitung der Bestätigungslösung dient jedoch nicht dem Verbraucherschutz, sondern läuft vielmehr auch den von der Bundesregierung in der „Digitalen Agenda“ formulierten Zielen zuwider.

Dem CCV ist als Stimme der Branche an einem konstruktiven Dialog mit Politik und Verbraucherschutz gelegen, um gemeinsam sinnvolle Marktregeln zu schaffen, welche allen Marktteilnehmern gerecht werden.

Hintergrund

Links zu den Artikeln:
https://www.welt.de/finanzen/article186967618/Justizministerin-Barley-plant-Gesetz-gegen-Telefon-Abzocke.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/katarina-barley-will-unerbetene-telefonwerbung-wirksamer-bekaempfen-a-1247793.html
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/unerlaubte-telefonwerbung-barley-will-gegen-telefon…

Link zur CCV-Position:
https://cc-verband.de/themen/bestatigungsloesung/

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Rufnummernmissbrauch:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905470.pdf

Link zur Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken:
http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Evaluierung_unserioese_Geschaeftspraktiken.html

Link zum Jahresbericht 2017 der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2018/JB2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Link zum CCV-Branchenkodex:
https://cc-verband.de/verband/branchenkodex/

Über den CCV 

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit über 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV führende Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Pressekontakt:
ADVERB – Agentur für Verbandskommunikation
Tanya Jochims
Tel.: 030 / 30 87 85 88-0
E-Mail: presse@cc-verband.de

Hohes Beschwerdeaufkommen zu unerlaubter Telefonwerbung

Zahlen der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur erhielt bis Dezember 2018 insgesamt rund 210.000 Verbraucheranfragen und -beschwerden zum Telekommunikationsbereich. Dabei ist die Zahl der Beschwerden zur unerlaubten Telefonwerbung bis Ende November auf über 58.000 angestiegen. Rund ein Drittel davon betraf Werbung für Energieversorgungsprodukte.

Hier ist jedoch zu beachten, dass nach Auskunft der Bundesregierung ein Großteil der Beschwerden entweder nicht substantiiert ist oder gar kein Rechtsverstoß zugrunde liegt. Zudem existiert ein deutlicher kausaler Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens, wie sowohl die Bundesnetzagentur als auch die Wissenschaft feststellten. Beides gab auch der CCV bereits mehrfach zu bedenken.

Der CCV drängt darum auf eine stärkere Differenzierung der Beschwerdezahlen seitens der Bundesnetzagentur und betont, dass es sich in den begründeten Fällen oft nicht um Callcenter handelt, sondern um Straftäter, die das „Tatwerkzeug“ Telefon nutzen.

Bundesnetzagentur: deutlich weniger Bußgelder

Kein Rechtsverstoß bei einem großen Anteil der Beschwerden

Die Bundesnetzagentur verhängte von Januar bis Mitte Oktober 2018 in 19 von insgesamt 47.305 Fällen Strafen in Höhe von 435.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Im gesamten Jahr 2017 hatte die Behörde in 19 von 57.426 Fällen Bußgelder mit einer Gesamthöhe von etwa 1,15 Millionen Euro verhängt. Die Summe war demnach Mitte Oktober 2018 mehr als 50% niedriger als im gesamten Vorjahr.

Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor. Die deutliche Diskrepanz zwischen Beschwerdenzahl und den wenigen geahndeten Fällen wurde u. a. darauf zurückgeführt, dass vielfach keine Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß vorlagen oder, dass Verbraucherbeschwerden oft nicht substantiiert genug waren.

CCV zu Gesprächen im BMJV

Textformerfordernis & Beschäftigtendatenschutz

CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob führten am 25.09.2018 Gespräche im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
 
Ein z. B. durch den Bundesrat gefordertes, umfassendes Textformerfordernis für sämtliche Vertragsarten, wonach am Telefon geschlossene Verträge nachträglich in Textform (z. B. E-Mail, SMS, Fax, Post) bestätigt werden müssen, sieht das BMJV skeptisch. Allerdings wird es sich für solch eine Regelung in bestimmten Branchen, insbesondere im Energiesektor, einsetzen.
 
Ein weiterer Gesprächspunkt war der Beschäftigtendatenschutz. Hier fehlt es weiterhin an einer klaren Rechtsgrundlage für unsere Branche. Mit solch einer Regelung ist nach BMJV-Auskunft mittelfristig auch nicht zu rechnen. Erörtert wurde in diesem Rahmen zudem die Idee einer Aufnahmepflicht von Telefongesprächen bzw. ein Verbraucherrecht auf Gesprächsaufzeichnung.

CCV-Stellungnahme zum Textformerfordernis

Zahlreichen politischen Ansprechpartnern überreicht

 
Am 27.04.2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform bestätigen müssen. Bereits im Mai 2017 brachte der Bundesrat einen gleichlautenden Entwurf in den Bundestag ein. Solche Forderungen dienen jedoch nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft, tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung und verkennen die wirtschaftliche Bedeutung unseres Wirtschaftszweigs.
 
Der CCV überreichte dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundestagsausschuss für Justiz und Verbraucherschutz sowie allen Bundestagsfraktionen eine siebenseitige Stellungnahme, in der sich der Verband ausführlich äußert und die Interessen der Branche vertritt.

Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung

Antrag von Bündnis90/Die Grünen

Nach einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf für die Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobener Verträge vorzulegen. Neben Einzelheiten des Gesetzentwurfs enthält der Antrag die Aufforderung an die Bundesregierung, für die erforderliche Personalausstattung der Bundesnetzagentur zu sorgen und sich auf EU-Ebene für eine Stärkung des derzeitigen Verbraucherschutzniveaus bei Telefonwerbung einzusetzen.

Der CCV informiert umfassend zum Thema und setzt sich für die Branche ein!

Bundesregierung nimmt Stellung zum Textformerfordernis

Weiterhin skeptisch

Am 27.04.2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit im Outbound nachträglich in Textform bestätigen müssen. Bereits 2017 brachte der Bundesrat einen gleichlautenden Entwurf ein. Aufgrund des Endes der damaligen Legislaturperiode wurde dazu im Bundestag nicht mehr beraten. Allerdings verwies die Bundesregierung in ihrer damaligen Erwiderung auf die Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Ihr erschien es „nicht hinreichend gesichert, dass die im Gesetzentwurf des Bundesrates gewählten rechtlichen Regelungen die angestrebte Wirkung entfalten werden und die gebotene Rechtssicherheit schaffen.“
 
Auch zum neuerlichen Vorstoß des Bundesrats nahm die Bundesregierung Stellung, bezog sich auf ihre frühere Erwiderung und betonte insbesondere die Problematik der Bestätigungslösung in Bezug auf Dauerschuldverhältnisse sowie Beweislast.
 
Informieren Sie sich ausführlich zu diesem Thema.

Bundesrat beschließt erneut Textformerfordernis

CCV setzt sich weiterhin gegen Ausweitung ein

 
Am 27.04.2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform bestätigen müssen. Seit 2013 gilt solch ein Erfordernis für Gewinnspieleintragsdienste. Bereits 2017 brachte der Bundesrat einen gleichlautenden Entwurf ein. Aufgrund des Endes der damaligen Legislaturperiode wurde dazu im Bundestag nicht mehr beraten. Der CCV lehnt solch eine Ausweitung der sogenannte Bestätigungslösung weiterhin ab (zur Pressemeldung).
 
Forderungen nach weitergehenden Bestätigungslösungen dienen nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft, tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung und verkennen die wirtschaftliche Bedeutung unseres Wirtschaftszweigs. Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beauftragten Gutachter sehen die Bestätigungslösung ebenfalls skeptisch.