Digitale Regulierung

Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustiziar im Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)

Die Gesetze und Regeln in Europa sind den Realitäten der digitalen Welt nicht mehr gewachsen – das war der Eindruck, unter dem die EU-Kommission im Dezember 2020 ein großes Digital-Paket vorgeschlagen hat. Dessen Inhalte, welche nunmehr konkrete Formen annehmen, werden auf dieser Seite in den kommenden Wochen sukzessive vorgestellt. Hier wird ein genereller europapolitischer und europarechtlicher Einblick vermittelt.

  • DSGVO: Die Datenschutz-Grundverordnung (englisch: General Data Protection Regulation [GDPR]) ist eine EU-Verordnung zur Regelung und Vereinheitlichung des Datenschutzes in der EU, die auch Akteure außerhalb der EU zu beachten haben, wenn sie auf dem EU-Markt agieren (Marktortprinzip). Die DSGVO als zentrale Regulierung des Datenschutzes in der EU trat 2016 in Kraft und ist seit 25. Mai 2018 verbindlich anzuwenden. Flankiert bzw. konkretisiert wird die DSGVO durch nationale Regelungen, etwa in Deutschland insbesondere durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ausführliche Informationen zur DSGVO erhalten Sie hier.
  • DSA: Der Digital Services Act (deutsch: Gesetz über digitale Dienste) ist eine EU-Verordnung, die unter anderem Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen, Dienste und Produkte schafft und den digitalen Binnenmarkt vollenden soll. Der DSA erlegt Anbietern von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen mit jeweils mehr als durchschnittlich 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat in der EU weitreichende Pflichten auf. Damit wird der DSA erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Digitalbranche haben. Die Verordnung trat am 16. November 2022 in Kraft und gilt im Wesentlichen ab dem 17. Februar 2024. Einige Kernvorschriften gelten bereits seit 16. November 2022.
  • DMA: Der Digital Markets Act (deutsch: Gesetz über digitale Märkte) soll als EU-Verordnung sicherstellen, dass digitale Märkte, auf denen sogenannte Gatekeeper (Unternehmen, die aufgrund ihrer Marktmacht und Netzwerkeffekte den Marktzugang für andere kontrollieren) tätig sind, bestreitbar sind und bleiben. Dies heißt, dass andere Marktteilnehmer Wettbewerbsdruck auf diese Gatekeeper ausüben können und Fairness und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Akteure auf den digitalen Märkten in der EU gewährleistet werden. In Kraft trat der DMA am 1. November 2022. Einige Artikel waren seit 1. November 2022 oder sind ab 25. Juni 2023 anzuwenden. Im Wesentlichen ist der DMA jedoch seit 2. Mai 2023 anzuwenden.
  • DGA: Der Digital Governance Act ist eine EU-Verordnung, die einen Rahmen schafft, der die gemeinsame Nutzung von Daten erleichtert. Mit der Verordnung hat die Europäische Kommission die Grundlagen für die Schaffung eines europäischen Datenaustauschmodells festgelegt. Sie trat am 23. Juni 2022 in Kraft und ist ab 24. September 2023 anzuwenden.
  • ePrivacy-Verordnung: Die ePrivacy-Verordnung soll die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (RL 2002/58/EG, auch ePrivacy-Richtlinie genannt) sowie die sogenannte Cookie-Richtlinie (2009/136/EU) ablösen. Ursprünglich sollte sie parallel mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 anwendbar sein. Dies war zeitlich aufgrund unterschiedler Ansichten der EU-Mitgliedstaaten nicht zu halten. Informationen zum aktuellen Stand der Verhandlungen können Sie hier abrufen. 
  • AI Act: Die EU möchte die Digitalisierung vorantreiben, um im globalen Wettbewerb zu bestehen. Im Rahmen dieser Bestrebungen stellte sie im Februar 2020 ihre Digitalstrategie vor. Ein zentraler Eckpfeiler dieser Strategie ist der „Artificial Intelligence Act“ (AI Act), welcher Fragestellungen der Künstlichen Intelligenz (KI) regelt. Informationen zum geplanten Inhalt finden Sie hier
  • DA: Der Data Act (deutsch: Datengesetz) ist eine geplante EU-Verordnung. Die Verordnung soll Vorschriften für den fairen Zugang zu und der Nutzung von Daten EU-weit harmonisieren. Der DA sieht hierbei Regelungen vor, die klären sollen, wer unter welchen Bedingungen einen Mehrwert aus Daten schaffen kann, wobei Fairness zentraler Faktor ist.

Auch der deutsche Gesetzgeber greift immer stärker in die digitale Welt ein. So wurde mit dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ der sogenannte Kündigungsbutton (§ 312k BGB) im elektronischen Geschäftsverkehr eingeführt, welcher nach Mitglieder-Login an dieser Stelle ausführlich dargestellt wird.

Ansprechpartner

Constantin Jacob, Verbandsjustiziar, Leiter Recht & Regulierung
Tel. 030 / 2 06 13 28 – 0
Kontaktieren

×

MITGLIEDERZUGANG

Passwort vergessen?  
Sollte Ihnen Ihre registrierte E-Mail nicht bekannt sein, kontaktieren Sie uns bitte.

NOCH KEIN MITGLIED?

Jetzt CCV-Mitglied werden und von den Vorteilen profitieren.

Computergenerierte Darstellung eines Schlüssels in einem Schloss, mit dem Text 'Exklusiv für unsere Mitglieder'.

  • Sparen Sie bares Geld
  • Gewinnen Sie neue Kunden
  • Erweitern Sie Ihr Netzwerk
  • Profitieren Sie von unserem Wissen
  • Stärken Sie Ihre Reputation
MITGLIED WERDEN