Trans-Atlantic Data Privacy Framework

Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustiziar im Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)

Die EU und die USA starten mit dem Trans-Atlantic Data Privacy Framework (TADPF) den bereits dritten Versuch zur dauerhaft rechtssicheren Datenübertragung.

Die grenzüberschreitende Datenweitergabe kann problematisch sein; je nachdem, in welches Land die Daten weitergegeben werden und welches Schutzniveau dort herrscht. Umfassend wird das Thema Datenweitergabe in unserer CCV-Publikation „Datenschutz- und Wettbewerbsrecht im Kundenservice“ erörtert. Eine Datenweitergabe durch EU-Unternehmen in Länder außerhalb der EU bzw. des europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sog. Drittländer, ist insbesondere möglich, wenn von der EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt wurde (Angemessenheitsbeschluss).

Nach allgemeiner Auffassung entsprechen die USA nicht dem europäischen Datenschutzniveau. Um eine Datenübermittlung dennoch zu ermöglichen, wurde im Jahr 2000 das Safe-Harbor-Abkommen beschlossen. Dieses wurde vom EuGH 2015 („Schrems I“, C-362/14) für ungültig erklärt. Ein weiterer Versuch, diesmal mit dem 2016 in Kraft getretenen EU-US Privacy Shield, scheiterte 2020 ebenfalls vor dem EuGH („Schrems II“, C 311/18). Im März 2022 wurde bekannt, dass sich die EU und die USA auf eine neue datenschutzrechtliche Grundlage geeinigt haben, das TADPF. Auf Seiten der USA unterschrieb Präsident Biden die erforderliche Executive Order im Oktober 2022, mit der mehrere, dem Datenschutz dienende Anordnungen getroffen wurden (bspw. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim Zugriff durch US-Geheimdienste, Etablierung eines Beschwerdeverfahrens). Den nach europäischem Recht notwendigen Angemessenheitsbeschluss traf die EU-Kommission am 10. Juli 2023, womit sie dem TADPF ein angemessenes Schutzniveau attestierte.

Umfassende Informationen zur Entwicklung, zum Inhalt, zu den Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und eine Einordnung, ob das TADPF nun wirklich eine dauerhaft rechtssichere Grundlage für die Datenübertragung in die USA darstellt, erhalten Sie als CCV-Mitglied an dieser Stelle nach Login.

Ansprechpartner

Constantin Jacob, Verbandsjustiziar, Leiter Recht & Regulierung
Tel. 030 / 2 06 13 28 – 0
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