#ZusammenGegenCorona

Wer sich schützt, schützt auch andere

Der CCV unterstützt den von über 150 Unternehmen initiierten Aufruf #ZusammenGegenCorona, der gemeinsam fürs Impfen wirbt. Informationen zur Impfung erhalten Sie u. a. auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit. Auch der CCV bietet eine Themenseite zur Pandemie.

BNetzA-Anhörung zu § 7a UWG

CCV-Stellungnahme übergeben

Durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge führte der Gesetzgeber zum 01.10.2021 den neuen § 7a UWG ein (der CCV berichtete). Dieser enthält Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für Verbrauchereinwilligungen in die Telefonwerbung. § 7a UWG erlaubt der Bundesnetzagentur (BNetzA) Auslegungshinweise zu veröffentlichen, wie aus ihrer Sicht die Einwilligungen von Verbrauchern durch die Unternehmen dokumentiert und aufbewahrt werden sollen („in angemessener Form“). Hierzu überreichte die BNetzA einen entsprechenden Entwurf und bat uns um eine Stellungnahme. Wir baten daraufhin den CCV-Arbeitskreis Recht & Regulierung sowie die Hauptansprechpartner der im CCV vertretenen Call- und Contactcenter um entsprechendes Feedback und übergaben unsere Stellungnahme am 28.11.2021 gebündelt der BNetzA.

UPDATE 06.12.2021: CORONAVIRUS

Update: Um die vierte Welle der Corona-Pandemie zu brechen, haben Bund und Länder am 2. Dezember 2021 gemeinsam Maßnahmen beschlossen. Mit den Maßnahmen sollen die Infektionszahlen gesenkt und das Gesundheitssystem entlastet werden. Die Maßnahmen enthalten insbesondere Kontaktreduzierungen und Mittel zur Steigerung der Impfquote (z. B. eine künftige einrichtungsbezogene Impfpflicht). Hier (PDF) finden Sie das Maßnahmenpapier.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

CCV kritisiert Koalitionsvertrag

Berlin, 26.11.2021. Am 24.11.2021 stellten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihren Koalitionsvertrag vor. Dieser enthält mehrere für die Customer Service- und Callcenter-Wirtschaft bedeutsame Übereinkünfte, welche der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) kritisiert.  

Die Verhandlungspartner planen eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Bereits in den zurückliegenden Jahren gab es mehrfach ähnliche Bestrebungen, dieses Instrument auf alle Vertragsarten auszuweiten. Dies lehnte der CCV in der Vergangenheit bereits ab.

„Eine Bestätigungslösung schützt nicht vor untergeschobenen Verträgen, sondern verkompliziert lediglich die Rechtslage und bedeutet einen erhöhten Aufwand sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen. Zudem sind Verbraucher unter anderem bereits durch ihr umfassendes und allgemein bekanntes Widerrufsrecht effektiv geschützt“, erneuert CCV-Präsident Dirk Egelseer die Bedenken. „Darüber hinaus existiert auch weiterhin kein Zahlenmaterial, inwieweit untergeschobene Verträge ein Problem darstellen, um die Bestätigungslösung überhaupt begründen zu können.“

Verbandsjustiziar Constantin Jacob ergänzt: „Im Rahmen unserer Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021 wies die FDP darauf hin, dass sie bereits in der Vergangenheit gegen entsprechende Pläne im Bundestag stimmte. Es ist bedauerlich, dass sie nunmehr von dieser Haltung abrückt.“

Betrugsdelikte aus dem Ausland stellen das größte Problem dar. Dieses kann jedoch auch mithilfe einer Bestätigungslösung nicht beseitigt werden. Bundesnetzagentur und Ordnungsbehörden müssen vielmehr mit erweiterten internationalen Befugnissen sowie besseren technischen und personellen Möglichkeiten ausgestattet werden. Eine Gesetzesänderung ist dagegen der bequemste und zugleich ein unverhältnismäßiger Weg. Der regulatorische Effekt würde ähnlich wie bei den bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen ausbleiben.

Daneben sollen nach dem Willen der künftigen Koalitionäre Abonnementverträge immer auch mit einer Mindestlaufzeit von höchstens einem Jahr angeboten werden müssen. Hier ist zu befürchten, dass es zu einer großen Unübersichtlichkeit führt, wenn zu jedem Zweijahresvertrag auch ein entsprechender Einjahresvertrag angeboten werden muss. „Verträge mit 24-monatiger Laufzeit bieten Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen Vorteile und sind darum trotz Angebotsvielfalt die beliebteste Variante. Diese Vielfalt umfasst bereits unter anderem Prepaid-Angebote sowie Angebote für Jahresverträge. Der Zwang, zu jedem 24-monatigen Vertrag einen Einjahresvertrag anbieten zu müssen, stellt hingegen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatautonomie dar“, kommentiert Verbandsjustiziar Constantin Jacob.

Der gesetzliche Mindestlohn soll dem Koalitionsvertrag zufolge in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöht werden. Im Anschluss entscheidet die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte. Hierzu merkt CCV-Präsident Dirk Egelseer an: „Die Mehrheit der CCV-Mitglieder stand der grundsätzlichen Einführung des Mindestlohnes positiv gegenüber. Wir stehen als Arbeitgeber zu unserer sozialen Verantwortung. Bei der Höhe ist jedoch ein Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen wichtig. Dies gewährleistet die Mindestlohnkommission. Eine politisch motivierte Erhöhung ohne Einbeziehung der Sozialpartner ist hingegen abzulehnen.“

Der CCV befürwortet Pläne, nach denen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz geschaffen werden sollen, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen. „Wichtig ist, dass hierbei auch branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden, wie es die schwarz-gelbe Koalition im Jahr 2013 mit § 32i BDSG bereits plante, jedoch später leider davon Abstand nahm“, merkt Verbandsjustiziar Constantin Jacob an.

Weitere Pläne von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP betreffen unter anderem die Digitalisierung, die Arbeitszeitflexibilität sowie einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice.

Hintergrund: https://cc-verband.de/themen 

Über den CCV

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Customer Service- und Callcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig mit über 560.000 Beschäftigten zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV führende Customer Service-Einheiten und Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

Pressekontakt

Sandra Fiedler,
Managerin Public Relation, Marketing & Events
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Neugründung hey contact heroes legt heldenhaften Start hin

Der jüngste Contact Center Dienstleister Deutschlands profitiert vom boomenden Bedarf an Kundenservice und überzeugt mit arbeitnehmerfreundlichem Geschäftsmodell

Dresden, 25.11.2021     Der im April diesen Jahres gegründete Contact Center Dienstleister hey contact heroes, Hamburg, kann auf einen Start zurückblicken, der die ohnehin hoch gesteckten Erwartungen noch übertroffen hat: Zum Jahresende wird das Team 140 Mitarbeitende zählen, die hier Heroes genannt werden; geplant waren 80. Zu den ersten Auftraggebern gehören unter anderem Jochen Schweizer und Transgourmet.

Das Neue an hey contact heroes: Alle Heroes arbeiten von zu Hause aus – oder von wo auch immer man möchte. Heroes sind jedoch niemals Freelancer, sondern haben ausschließlich unbefristete Arbeitsverträge, natürlich sozialversicherungspflichtig – ein Aspekt, der von neuen Auftraggebern immer wieder thematisiert wird, aus Gründen der Qualität und der Compliance. Ebenso fair und ein weiteres Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb ist das Mitarbeiter-Beteiligungsmodell, das alle Mitarbeitenden zu Partnern macht. Damit zahlen sich Treue und Engagement direkt aus. Dies, die Möglichkeit des mobilen Arbeitens sowie flexible Arbeitszeitmodelle seien derart überzeugend, dass kein Mangel an Bewerbern absehbar sei. „In den letzten Wochen konnten wir zudem aufgrund der bundesweiten Rekrutierung neuer Heroes eine gute Flexibilität entwickeln“, so Geschäftsführer Benjamin Barnack. Bisher kommen alle Mitarbeitenden aus Deutschland, für 2022 bereitet das Team die Internationalisierung vor.

Benjamin Barnack sieht auf Seiten potenzieller Auftraggeber viele, die bei den jungen hey contact heroes nicht als „First Mover“ andocken wollen, den neuen Anbieter jedoch interessiert beobachten: „Diese wollen wir jetzt von unserer Dynamik und Flexibilität überzeugen. Wir können jetzt schon belegen, dass unser Angebot skalierbar ist. Wir sind jung, gleichzeitig geerdet, ein Start-up, aber mit Struktur und etablierten Prozessen. Das ist unsere Botschaft und unser Angebot.“

Unter dem Dach der gevekom Holding stehen sich die gevekom, Dresden, und hey contact heroes, Hamburg, nah, weil Backoffice-Strukturen und -Prozesse synergetisch organisiert sind. Als Anbieter im Contact Center Dienstleister Markt stehen sie sich gleichwohl gelegentlich als Wettbewerber gegenüber, die sich vom Leistungsportfolio und von der Unternehmenspersönlichkeit her ergänzen. “Die Gründung von hey contact heroes war strategisch gesehen unsere beste Entscheidung in diesem Jahr. Der Mitarbeitermarkt wird gerade einmal von rechts auf links gedreht – 65 Prozent aller Bewerber wollen ausschließlich im Homeoffice tätig sein. Unsere neue Company mit Benjamin Barnack an der Spitze hat genau im richtigen Moment einen ziemlich guten Move hingelegt. Und mit dem Konzept der Mitarbeiterbeteiligung haben wir in unserer Branche etwas Neues geschaffen”, so Roman Molch, Gesellschafter der gevekom Holding in Dresden.

Hintergrund

Der Contact Center Dienstleister hey contact heroes wurde im April 2021 als Unternehmen unter dem Dach der gevekom Holding gegründet und nahm seine Geschäftstätigkeit im Juni 2021 auf. Operativer Geschäftsführer ist Benjamin Barnack, geschäftsführender Gesellschafter ist Roman Molch. hey contact heroes ist flexibel auf die Anforderungen gewachsener Start-ups in der Expansionsphase und ambitionierter KMU eingestellt, kann exponentielles Wachstum mitmachen und extreme Elastizität zeigen. Versprechen: Die ersten 10 FTE stehen in 24 Stunden. Referenzen (auf Anfrage): Start-ups und E-Commerce Shops aus den Branchen Handel, Reisen, Versicherungen.

www.hey-contact-heroes.de

Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Nadine Brzenk, hey contact heroes Team Communications & PR, Willy-Brandt-Straße 23-25,
20457 Hamburg, Telefon +49 (0)40 76 12 3075 , E-Mail nadine@hey-contact-heroes.de  

UPDATE 24.11.2021: CORONAVIRUS

Update: Das Bundeskabinett hat beschlossen, die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld bis ins kommende Jahr zu verlängern. Bis 31. März 2022 gilt demnach: Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet. Auch Leiharbeitnehmer haben Zugang zum Kurzarbeitergeld. Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate. Bis 31. Dezember werden den Arbeitgebern die Beiträge zur Sozialversicherung zu 100 Prozent erstattet. Mit der Verlängerung werden nur noch 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Die anderen 50 Prozent können Arbeitgeber für Beschäftigte erhalten, die während der Kurzarbeit eine Weiterbildung besuchen. Hier finden Sie Informationen der Agentur für Arbeit zum Thema Kurzarbeitergeld.

Zudem teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit, dass für Unternehmen das aktuell geltende Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt wird. Ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Einen Überblick hinsichtlich der Überbrückungs- und Neustarthilfen erhalten Sie hier.

Ferner veröffentlichten die BMAS-Arbeitsschutzausschüsse die aktualisierten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln (PDF).

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

UPDATE 23.11.2021: CORONAVIRUS

Update: Am 24. November 2021 tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Darin enthalten sind auch Regelungen, die das Infektionsrisiko für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer senken sollen – etwa die Homeoffice-Pflicht und die 3G-Regelung am Arbeitsplatz.

Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist künftig nur Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt – das heißt, sie müssen gegen das Coronavirus geimpft sein, genesen oder negativ getestet. Darüber muss der Arbeitgeber vorab informieren und vor Betreten der Arbeitsstätte müssen die entsprechenden Nachweise kontrolliert werden. Das legt das neue Infektionsschutzgesetz fest, das am 24. November 2021 in Kraft tritt.

Arbeitgeber müssen bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten grundsätzlich die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice anbieten. Dies gilt, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe dagegensprechen. Beschäftigte müssen das Angebot annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Dies können zum Beispiel mangelnde räumliche oder technische Gegebenheiten in der Wohnung des Beschäftigten sein. Es genügt eine formlose Mitteilung, dass die persönlichen Umstände Homeoffice nicht zulassen.

Hier erhalten Sie einen Überblick zu den geltenden Regelungen und Einschränkungen.

Zudem wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 19. März 2022 verlängert. Hier finden Sie BMAS-FAQs zum § 28b Infektionsschutzgesetz (Betrieb, Homeoffice) und zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

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UPDATE 19.11.2021: CORONAVIRUS

Update: Mit der neuen Testverordnung haben die Bürgerinnen und Bürger seit 13. November 2021 in Deutschland wieder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche. So sollen Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden. FAQs hierzu bietet die Bundesregierung.

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UPDATE 18.11.2021 : CORONAVIRUS

Update: Bund und Länder haben sich am 18. November 2021 auf einheitliche und flächendeckende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung geeinigt (Beschluss als PDF, Pressekonferenz). Die Beschränkungen orientieren sich künftig in drei Stufen an der Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland. Zudem sollen alle, die schon einen Impfschutz haben, zeitnah eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten. Darüber hinaus wurden weitgehende 3G-Rahmenbedingungen im Bereich der Beschäftigung und 2G-Rahmenbedingungen u. a. im Veranstaltungsbereich geschaffen.

3G in Betrieben

„Der Arbeitsplatz ist ein Ort, an dem regelmäßig enge Kontakte stattfinden. Angesichts des sich beschleunigenden Infektionsgeschehens ist die Gefahr von Ansteckungen in Arbeitsstätten erneut groß, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind. Daher bedarf es einer bundesweiten Vorgabe, dass nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G-Regelung). Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an. Dieses Konzept ist hinsichtlich seiner Praktikabilität im Rahmen der konkreten betrieblichen Umsetzung zu überwachen und nötigenfalls kurzfristig anzupassen. Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.“

2G und 2G plus

„Bei nicht geimpften Personen verläuft die Corona-Erkrankung wesentlich häufiger schwer. Sie weisen ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko für andere auf. Daher sind besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt. Die Länder werden daher, sofern noch nicht geschehen, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet, den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen – in Innenräumen -, sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen. Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale Infektionsgeschehen. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert. Wo möglich, wird die Bereitstellung einer QR-Code-Registrierung angeordnet, um die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten zu erleichtern.

Die Länder werden zudem, sofern die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, Ausnahmen und Erleichterungen von Schutzmaßnahmen auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig machen (2G plus). Dies wird vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden.

Für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sind Ausnahmen von den (…) aufgeführten Zugangsbeschränkungen vorzusehen, um eine Teilhabe an entsprechenden Angeboten zu ermöglichen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich.

Die Länder werden – vorbehaltlich der Zustimmung der Landtage – bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems – spätestens wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 9 überschreitet – im jeweiligen Land von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen und im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamenten erforderliche Maßnahmen ergreifen (Länderöffnungsklausel).“

Zusammenfassend:

Ab einer Hospitalisierungsrate von 3 haben flächendeckend nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen.

Liegt die Hospitalisierungsrate über 6, müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test vorgelegen (2G plus). Diese Regelung gilt insbesondere an Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko – etwa in Diskotheken, Clubs oder Bars. 

Bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems, spätestens wenn die Hospitalisierungsrate den Wert von 9 überschreitet, werden die Länder – unter Vorbehalt der Zustimmung der Landtage – weitere Maßnahmen ergreifen und können damit auch Kontaktbeschränkungen beschließen.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

CCV-Jahrestagung und Mitgliederversammlung 2021

Branchenevent des Jahres ausgebucht

Die Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft am 18. und 19. November 2021 in Berlin ist bis auf den letzten Platz ausgebucht und wird unter geltenden Abstands- und Hygieneregeln stattfinden.

Der Berliner Senat hat am 10. November 2021 entschieden, dass Veranstaltungen in Berlin ab 15. November 2021 nur unter 2G-Bedingungen stattfinden können. Die entsprechende Verordnung wurde noch nicht veröffentlicht. Damit wird auch die Jahrestagung inklusive Mitgliederversammlung unter 2G-Bedingungen durchgeführt. Angemeldete Teilnehmer wurden gestern in einem separaten E-Mailing informiert.

Neben einem vielfältigen Programm stehen im Rahmen der CCV-Mitgliederversammlung, zu der Anmeldungen noch möglich sind, unter anderem die Vorstandswahlen und eine Neufassung der CCV-Satzung an. Die Unterlagen zur Mitgliederversammlung können Sie hier nach Login abrufen. Am Abend des 18. November 2021 werden wir mit Ihnen auf #25JahreCCV anstoßen, sponsored by AudiCodes.

Danke an unsere Partner und Sponsoren des Events: PolyNuanceJabra und Calabrio sowie TeleTalk