UPDATE 25.09.2022: CORONAVIRUS

Update: Der Bundestag hat Gesetzespakete zur weiteren Behandlung der Corona-Pandemie verabschiedet, denen der Bundesrat am 16. September 2022 zustimmte. Sie enthalten bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen und Ermächtigungsgrundlagen für die Länder sowie weitere Regelungen, die z. B. die Ausübung der betrieblichen Mitbestimmung betreffen. Sie treten am 1. Oktober 2022 in Kraft.

Insbesondere die Neuregelung des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) enthält Regelungen für die sozialrechtliche Abfederung, für eine weitere Impfkampagne, für die Medikamentenversorgung und für ein besseres Monitoring der Pandemie. V. a. aber werden die Rechtsgrundlagen für Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Pandemiebekämpfung ab Oktober 2022 festgelegt.

28a IfSG enthält wie bisher einen Katalog möglicher Schutzmaßnahmen für den Fall, dass der Deutsche Bundestag erneut eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 IfSG feststellen sollte. Das würde die weitestgehenden Einschränkungen ermöglichen, unter anderem Abstandsgebot im öffentlichen Raum; Maskenpflicht; Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises; Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen; Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung betrieblicher Hygienekonzepte; Untersagung von Veranstaltungen, Reisen, Übernachtungsangeboten und Gastronomie sowie Betriebsschließungen. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag setzt voraus, dass eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik besteht, weil eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik droht oder stattfindet (§ 5 Abs. 1 S. 6 IfSG). Zuletzt galt diese Feststellung bis zum 25. November 2021. Eine erneute Ausrufung ist nach dem gegenwärtigen Stand der Pandemie nicht absehbar.

28b IfSG enthält Schutzmaßnahmen, die vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten, unabhängig von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Vorgesehen sind bundeseinheitliche Maßnahmen, eine Ermächtigung zu landesrechtlichen Basismaßnahmen sowie eine Ermächtigung zu landesrechtlichen, tiefergreifenden Maßnahmen bei einer regional kritischen Pandemielage. Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt nach § 28b Abs. 1 IfSG bundeseinheitlich: eine FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste im öffentlichen Personenfernverkehr (Fahrgäste unter 14 Jahren und Beschäftigte mit Kundenkontakt [insbesondere Kontroll- und Servicepersonal] müssen mindestens eine medizinische Gesichtsmaske tragen); FFP2-Maskenpflicht sowie Testpflicht in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen (Beschäftigte müssen drei Tests pro Woche vorlegen); FFP2-Maskenpflicht sowie Testpflicht (dreimal pro Woche) für Beschäftigte ambulanter Pflegedienste (bei Tätigkeitsaufnahme von der eigenen Wohnung aus kann der Test als Selbsttest zu Hause erfolgen); FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher von Arztpraxen, psychotherapeutischen Praxen, Tageskliniken und vergleichbaren Einrichtungen sowie Rettungsdiensten; keine gesetzliche Maskenpflicht im Flugverkehr, nur Ermächtigung für die Bundesregierung, eine solche per Verordnung anzuordnen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind immer Kinder unter sechs Jahren, Personen, die eine medizinische Kontraindikation nachweisen sowie gehörlose und schwerhörige Menschen samt deren Kommunikationspartnern. Soweit von der Maskenpflicht Patienten und Gepflegte erfasst sind, gilt die Maskenpflicht nicht in den für ihren stationären Aufenthalt bestimmten Räumen. Die Bundesregierung kann durch Verordnung die bundeseinheitlichen Maßnahmen ganz oder teilweise aussetzen, § 28b Abs. 8 IfSG.

Die Länder können vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 nach § 28b Abs. 2 IfSG folgende Basismaßnahmen treffen: Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen; Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrgäste; Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für Personal mit Kundenkontakt; Maskenpflicht und Testpflicht in Obdachlosenunterkünften, Asylbewerberheimen und vergleichbaren Einrichtungen; Testpflicht in Schulen, Kindergärten und -tagesstätten; Testpflicht in Justizvollzugsanstalten und vergleichbaren Einrichtungen. Von der Maskenpflicht befreit sind wieder Kinder unter sechs Jahren, Menschen mit nachgewiesener Kontraindikation, Gehörlose und Schwerhörige samt deren Kommunikationspartnern. Für Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in der Gastronomie müssen die Länder dabei eine Ausnahme von der Maskenpflicht für Personen mit aktuellem negativen Test vorsehen. Die Länder können außerdem eine Ausnahme von der Maskenpflicht für Personen mit frischer Impfung (letzte Einzelimpfung vor maximal drei Monaten) oder frischer Genesung (positiver Test vor maximal drei Monaten) vorsehen.

Soweit es zur Aufrechterhaltung des geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich ist, können die Länder vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gemäß § 28b Abs. 3 IfSG eine Maskenpflicht für Schüler ab dem fünften Schuljahr und Lehrer sowie Betreuer in Kindergärten und -tagesstätten vorsehen.

Bei einer konkreten Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur können die Länder tiefergreifende Maßnahmen erlassen. Voraussetzung ist, dass das Landesparlament die Gefahr förmlich feststellt. Kriterien für das Vorliegen der Gefahr sind gemäß § 28b Abs. 7 IfSG der besonders starke Anstieg oder die Stagnation auf hohem Niveau bestimmter Indikatoren: Das Abwassermonitoring der SARS-CoV-2-Belastung, die Anzahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, die Surveillance-Systeme des Robert Koch-Instituts, die Neuaufnahmen in Krankenhäuser aufgrund SARS-CoV-2. Die Landesregierungen können dazu Schwellenwerte festsetzen. Möglich sind dann: Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich; Maskenpflicht für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen ohne Ausnahme für Getestete, Geimpfte oder Genesene; Pflicht für Geschäfte, Betriebe, Freizeit-, Kultur- und Sportveranstalter mit öffentlich zugänglichen Innenräumen zur Erstellung und Durchsetzung von Hygienekonzepten mit Desinfektionsmitteln, Kontaktvermeidung und Lüftungskonzepten; Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum; Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen

Die Verordnungsermächtigung für das BMAS zum Erlass einer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in § 18 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz wird bis zum 7. April 2023 verlängert. Auf dieser Grundlage hat das Ministerium bereits eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erlassen, die die Pflicht des Arbeitgebers zur Erstellung und Umsetzung betrieblicher Hygienekonzepte festlegt.

Der Bundesgesetzgeber schreibt zudem eine Nachgewähr von Urlaub vor, wenn der Arbeitnehmer in Quarantäne musste. Gemäß § 59 Infektionsschutzgesetz in der neuen Fassung gilt: „Wird ein Beschäftigter während seines Urlaubs (…) abgesondert oder hat er sich auf Grund einer (…) Rechtsverordnung abzusondern, so werden die Tage der Absonderung nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.“ Das bedeutet, künftig können Arbeitnehmer, die während ihres angetretenen Urlaubs in Quarantäne oder Isolation müssen, von ihrem Arbeitgeber verlangen, die Tage der Absonderung als weiteren unverbrauchten Urlaub gutgeschrieben zu bekommen. Das gilt nicht nur für Absonderungen aufgrund SARS-CoV-2, sondern für alle quarantänepflichtigen Infektionen oder Infektionsverdacht. Es gilt somit im Ergebnis das Gleiche wie bei einer Erkrankung während des Urlaubs (§ 9 Bundesurlaubsgesetz). Bislang war die Frage, ob Urlaub auch während einer verpflichtenden Absonderung verbraucht wird, umstritten. Überwiegend wurde angenommen, der Urlaub werde trotzdem verbraucht, weil der Arbeitnehmer ja auch während seiner Quarantäne nicht arbeiten muss. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte jedoch am 16. August 2022 ein Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeleitet, um die Frage aus unionsrechtlicher Sicht klären zu lassen (Az. 9 AZR 76/22). Obwohl mit der Neuregelung die Vorlagefrage quasi obsolet ist, wird das Vorlageverfahren aller Voraussicht nach weiterlaufen und eine Klärung der Rechtslage für Altfälle bringen. Die neue Bundesregelung ordnet keine Rückwirkung auf Altfälle an. Fälle von Quarantäne während des Urlaubs vor Inkrafttreten des Gesetzes sind daher weiter nach bisheriger Rechtslage zu entscheiden und damit nicht nachzugewähren, soweit EuGH und BAG im weiteren Verlauf zu keinem anderen Ergebnis kommen. Für zukünftige Fälle ist der Urlaub aber nach der neuen Bundesregelung wie dargestellt nachzugewähren; die Neuregelung in § 59 IfSG ist folglich nach aktuellem Stand auf Fälle seit dem 17. September 2022 anzuwenden.

Im Gesetzespaket des Bundes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird auch § 129 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) reaktiviert, sodass betriebsverfassungsrechtliche Versammlungen und Sitzungen nicht mehr in Präsenz stattfinden müssen. Mit enthalten ist auch eine Reaktivierung der Möglichkeit, Betriebsversammlungen und Einigungsstellensitzungen digital abzuhalten.

Die Bundesregierung informiert an dieser Stelle über die neuen Regelungen, das BMAS hält ebenso eine Infoseite sowie eine FAQ-Seite bereit.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

QVC: Veränderung in der Geschäftsleitung

Timo Gerlach wird Vice President Merchandise
bei QVC

Timo Gerlach übernimmt ab sofort die Gesamtverantwortung für die
Bereiche Einkauf, Planning & Programming von QVC in Deutschland und
verstärkt damit weiterhin die Geschäftsleitung des erfolgreichen deutschen
Video-Commerce-Retailers. Zuvor sammelte der neue Einkaufschef bereits
langjährige Erfahrungen bei QVC.

Düsseldorf, 12. September 2022 – Timo Gerlach startete im Jahr 2000 im
Unternehmen und verantwortete zunächst im Bereich Broadcasting verschiedene
Positionen in leitender Funktion. So wirkte er dort unter anderem als Manager
Talent & Producing sowie als Senior Manger Studio Operations. Als Director leitete
er bei QVC seit 2016, nach einer kurzen Station als COO bei der Wiethe Group
GmbH, unterschiedliche Bereiche mit zunehmender Verantwortung. Seit Mai 2020
hatte er die Position des Director Content & Sales Strategy inne und arbeitete mit
seinem Team an der Stärkung des Marken- und Produktportfolios. Für alle
Kampagnen, Events, Marken und nahezu jedes Produkt entwickelte er individuelle
und kanalübergreifende Vertriebs-Strategien.

„Wir freuen uns, dass wir mit Timo Gerlach einen kreativen Strategen aus den
eigenen Reihen für diese Position gewinnen konnten. Er bereichert unser
Unternehmen bereits seit vielen Jahren und wir setzen großes Vertrauen in ihn“,
sagt Mathias Bork, CEO QVC Deutschland.

Zu den künftigen Schwerpunkten von Timo Gerlach zählen unter anderem die
kundenzentrierte Sortimentsentwicklung, die Verbesserung der Prozesse, die
Wachstumsförderung der Marken sowie Sourcing und Nachhaltigkeit. In seiner
neuen Position berichtet er weiterhin an Mathias Bork.

Über QVC®

QVC ist weltweit führend im Video-Commerce („vCommerce“) und bietet Video-Shopping im linearen
Fernsehen, auf Webseiten, über digitale Streamingdienste sowie auf Social Media. Wissen und
Insights vermittelt QVC mit Freude, Leidenschaft und überrascht Kund*innen durch ein sich stetig
änderndes Sortiment aus bekannten Marken und innovativen neuen Produkten – von Home und
Fashion über Beauty bis hin zu Technik und Schmuck. Kund*innen treffen zudem auf interessante
Persönlichkeiten, begeisternde Geschichten und einen ausgezeichneten Kundenservice. Das 1986
in West Chester, Pennsylvania (USA), gegründete Unternehmen hat Standorte in den USA,
Großbritannien, Deutschland, Japan und Italien. Weltweit erreicht QVC über 200 Millionen Haushalte
mit 12 Fernsehkanälen, die über Kabel/Satellit, frei empfangbares TV und digitales Livestreaming TV
zugänglich sind. Dazu kommen weitere Millionen Kund*innen, die über die QVC+ und HSN+
Streaming-Experience, Webseiten, mobilen Apps und Social-Media-Plattformen erreicht werden.
Weitere Informationen: corporate.qvc.com,
In Deutschland startete QVC 1996. Mehrere Tausend Mitarbeiter*innen an vier Standorten
(Düsseldorf, Hückelhoven, Bochum, Kassel) schaffen ein einzigartiges Shopping-Erlebnis, das von
drei TV-Kanälen (QVC, QVC Zwei, QVC Style) über einen Onlineshop und alle relevanten Apps bis
hin zu Social-Media-Plattformen reicht.

QVC gehört zur Qurate Retail, Inc., (NASDAQ: QRTEA, QRTEB, QRTEP), die ein „Fortune 500“
Unternehmen ist, zu dem außerdem HSN®, zulily® und die Cornerstone Marken zählen (zusammen
„Qurate Retail GroupSM“) sowie andere Minderheitsbeteiligungen und Investments in Erneuerbare
Energien. Die Qurate Retail Group hat sich einem „more human way to shop“ verschrieben und ist
der größte Player im vCommerce. Weitere Informationen: www.qurateretailgroup.com,
@QurateRetailGrp auf Facebook, Instagram oder Twitter oder der Qurate Retail Group auf YouTube
oder LinkedIn folgen. QVC und Q sind registrierte Marken der ER Marks, Inc.

Pressekontakt

QVC Handel S.à r.l. & Co. KG
Susanne Mueller 
Tel.: 0163-35 80 667 
Susanne.Mueller@QVC.com 
Katrin Lange
Tel.: 0151-19 55 8364
Katrin.Lange@QVC.com

Programm der CCV-Jahrestagung online

„Vom Kinderzimmer in die Höhle der Löwen“

geht es am 17. November in Potsdam auf der CCV-Jahrestagung mit Davis Zöllner und Tobias Brendel, Gründer und Sales Manager der TAAG SOLUTIONS UG (haftungsbeschränkt). Ihr Ziel: Im gesamten DACH-Raum Papier-Visitenkarten durch eine digitale Alternative ersetzen und damit einen Teil beizutragen, die Arbeitswelt digitaler und vor allem nachhaltiger zu machen. Was das Ganze mit dem Kinderzimmer und vor allem mit der Höhle der Löwen zu tun hat, erzählen Ihnen Davis Zöllner und Tobias Brendel in ihrem Vortrag.

Sie wollen dabei sein? Dann sichern Sie sich hier Ihren Platz: www.ccv-jahrestagung.de

Jetzt Ihren Ausstellerplatz auf der CCV-Jahrestagung sichern

Am 17. und 18. November tagt die Customer Service- und Callcenter-Branche auf Einladung des CCV im Kongresshotel Potsdam. Neben der abendlichen Verleihung des CCV Quality Awards und der CCV-Mitgliederversammlung lockt ein abwechslungsreiches Programm mit Top-Speakern.

Präsentieren Sie in diesem Jahr auch Ihr Unternehmen auf der Tagung und buchen einen Ausstellerplatz als Sponsor des Events. Gegenüber des Tagungssaals im zum Foyer öffnenden Ausstellerbereich gibt es noch ein paar wenige verfügbare Plätze. Bei Interesse wenden Sie sich gern an Jördis Harenkamp in der CCV-Geschäftsstelle.

CCV-Regionaltreffen West bei Teleperformance

Kommen Sie am 6. Oktober nach Mönchengladbach!

Die CCV-Regionalleiter West und Gastgeber Teleperformance laden zum Regionaltreffen ein. Thema des Tages: „Mitarbeitergewinnung als Teil der Unternehmenskultur“.

Um 13 Uhr begrüßen die CCV-Regionalleiter West Daniel Mertens, Christian Wolf und Gerd Conradt gemeinsam mit unserem Gastgeber Teleperformance die Teilnehmer am Mönchengladbacher Standort direkt am Stadion der „Borussia Mönchengladbach“. Nach der Eröffnungskeynote des Gastgebers berichtet CCV-Vorstand Finanzen Andreas Bopp über „Aktuelles aus dem Verband“. Mithilfe eines guten Onboarding Prozesses nehmen Sie Mitarbeiter:innen mit auf eine Onboarding-Reise, die Unternehmenskultur direkt spürbar macht, so den Jobstart zu einem positiven Erlebnis werden lässt und die Basis für eine langfristige Beziehung legt. Wie Sie diese Reise gestalten können, erläutert Ihnen Kiki Radicke, Head of People & Culture bei der Adacor Hosting GmbH, in ihrem Vortrag „Onboarding als Teil der Unternehmenskultur“. 

Ein weiterer Tagungsordnungspunkt sind die Wahlen der CCV-Regionalleitung WestDaniel Mertens und Gerd Conradt kandidieren erneut, Christian Wolf steht für das Amt leider nicht mehr zur Verfügung. Wir freuen uns über weitere Kandidaturen für’s Ehrenamt in dieser mitgliederstarken CCV-Region – melden Sie sich bei Interesse gern bei der CCV-Geschäftsstelle!

Zum Abschluss des Events geht’s ab 17:30 Uhr zum gemeinsamen Ausklang zum Abendessen ins La Cottoneria auf Einladung des Event-Sponsors Jabra.

HIER geht’s zur kostenfreien Anmeldung, wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!

Ihre Präsenz auf der CCW 2023

Vom 27. Februar bis 2. März 2023 findet mit der CCW die 24. internationale Kongressmesse für innovativen Kundendialog statt.

Traditionell veröffentlicht der CCV zur Messe seine Jahresausgabe der Verbandszeitschrift CCVNews – und so wollen wir es auch in 2023 wieder halten. Wir werden Sie in der Zeitschrift, die im Pressebereich der CCW ausliegen und an nahezu 2.000 Entscheider digital versendet wird, mit Aktuellem aus dem Verband und der Branche versorgen.

Und auch Sie können dabei sein und sich präsentieren mit einer Anzeige oder einem Advertorial – ab 490€ ist dies für CCV-Mitglieder möglich, ab 890€ für CCV-Interessenten. Details zu den verschiedenen Formaten finden Sie in unseren Mediadaten und die letzten Ausgaben der CCVNews hier.

Bei Buchung bis 31.10.2022 gibt es 10% Rabatt auf alle Formate!

CCV-Regionaltreffen Süd am 17.10.2022 bei Sky Deutschland

Der CCV besucht SKY Deutschland in Unterföhringen bei München. Seien Sie dabei!

Die Regionalleiter Süd und der Gastgeber Sky Deutschland laden Sie herzlich zum CCV-Regionaltreffen Süd mit dem Thema: „Prepared for the Future“ ein.

Ab 11 Uhr begrüßen Sie die Regionalleiterin Silke Robeller und CCV-Präsident Dirk Egelseer gemeinsam mit dem Gastgeber Sky Deutschland in den Studios in Unterföhringen bei München.
Nach der Eröffnungskeynote durch den Gastgeber und der Studioführung mit anschließendem Mittagessen berichtet Dirk Egelseer über Aktuelles aus dem Verband. Im Anschluss daran werden Sie interessante Vorträge zu den Themen: Nearshore, New Work und Serviceentwicklung hören. Speaker hier sind unter anderem: Oliver Viereck, Vice President Contact Experience & Inhouse Service bei Sky DeutschlandAymen Ismail, Head of Customer Engagement Solutions bei der smart Europe GmbHGunnar Galuschki, Leiter Flächenmanagement und Organisation FM bei der DATEV eG.

Zum Abschluss des Events wird es ab 17:30 zum Ausklang ein Abendessen geben. Hierzu werden in den kommenden Tagen noch weitere Informationen auf unserer Homepage veröffentlicht.

HIER geht’s zur kostenfreien Anmeldung. Es würde uns freuen, wenn wir Sie begrüßen dürften.

CCV-Regionaltreffen Ost am 21.09.

Unser Thema: „Auf dem Weg zum New Work Employer – Wie funktioniert Recruiting heute?“

Am 21. September laden unsere CCV-Regionalleiter Ost Mario Henschel und Martin Wittig nach Leipzig ein.

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir den Sommer langsam aber sicher verabschieden. Wir freuen uns auf ein tolles Event bei unserem Gastgeber Enghouse, einen spannenden Vortrag zum Thema „New work recruiting“ und wie immer viel Zeit zum Netzwerken. Seien Sie dabei am 21. September von 14:30 bis 17:30 Uhr bei Enghouse in Leipzig. Im Anschluss an die Veranstaltung treffen wir uns im Reinhardts im Gasthaus Alte Nikolaischule zum gemeinsamen Abendessen auf Einladung von Jabra.

HIER geht’s zur Agenda und HIER zur Anmeldung zum Event.

Im Rahmen des Regionaltreffens finden Wahlen der CCV-Regionalleitung Ost statt – wenn auch Sie für das Ehrenamt kandidieren möchten, freuen wir uns! Wenden Sie sich dazu gern an die CCV-Geschäftsstelle!

Aktuell liegen folgende Kandidaturen vor:

Unsere bisherigen Regionalleiter Mario Henschel und Martin Wittig möchten weiterhin das Ehrenamt bekleiden, zusätzlich kandidiert Robert Schneider.

Azubiblog des Bündnisses für Ausbildung im Dialogmarketing

Azubi-Umfrage: Hintergründe zur Ausbildung als „Kauffrau/Kaufmann für Dialogmarketing“

Das Bündnis für Ausbildung im Diaogmarketing hat vor einer Weile einen Azubi-Blog eingerichtet, der fleißig genutzt wird. Nun gibt es wieder einen spannenden Beitrag, auf den wir gerne hinweisen möchten. Larissa ist Auszubildende als Kauffrau für Dialogmarketing bei Trusted Shops in Köln. Als sie vor gut drei Jahren in der Bewerbungsphase für eine Ausbildung war hatte sie viele Fragen, die ihr keiner so recht beantworten konnte. Daher hat sie sich gedacht, das könnte anderen jungen Menschen ähnlich gehen und hat eine Umfrage erstellt und knapp 30 Mitschüler*innen ihrer Berufsschule gestellt. Hier kommt die spannende Auswertung!

Auch Ihre Azubis möchten über ihren Ausbildungsberuf berichten und diesen damit ein Stück weit bekannter machen? Dann legen Sie los – das Mitmachen ist kostenfrei.