Mindestlohn steigt

9,50 Euro pro Zeitstunde

Zum 1. Januar 2021 stieg der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro brutto je Zeitstunde auf 9,50 Euro. In weiteren Schritten wird die Lohnuntergrenze zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro steigen. Die Bundesregierung veröffentlichte hierzu eine FAQ-Seite.

Inklusionspreis für die Wirtschaft 2021

Jetzt bewerben!

Ab sofort können sich Arbeitgebende mit beispielhaften Maßnahmen zur Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bewerben. Mit dem Inklusionspreis für die Wirtschaft 2021 werden Unternehmen verschiedener Größen ausgezeichnet, die auf innovative und vorbildliche Weise zeigen, wie Inklusion im Arbeitsleben gestaltet werden kann. Die Initiierenden des Preises sind die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die Charta der Vielfalt sowie das UnternehmensForum. Schirmherr des Inklusionspreises für die Wirtschaft 2021 ist der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. Die Bewerbungsfrist gilt bis einschließlich 31. März 2021. Die Preisverleihung findet Anfang November statt.

Hier finden Sie mehr Informationen und die Bewerbungsunterlagen.

Update 06.01.2021: Coronavirus

Update: Am 5. Januar 2021 beschlossen die Bundeskanzlerin und die Länderchefs erneut weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. So wurden die bereits bestehenden Maßnahmen zunächst bis zum 31. Januar 2021 verlängert und private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern werden die Länder ergänzende lokale Maßnahmen ergreifen, insbesondere eine Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Bis zum Ende des Lockdowns bleiben Schulen und Kitas in Deutschland grundsätzlich weiterhin geschlossen, der von der Kultusministerkonferenz am 4. Januar 2021 vorgeschlagene Stufenplan zur Wiedereinführung des Präsenzunterrichts greift erst, wenn die Infektionszahlen in den Ländern sinken. Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Diese und alle weiteren getroffenen Beschlüsse können Sie als Übersicht hier einsehen, den Beschluss im Wortlaut erhalten Sie hier (PDF).

Die Steuererklärungsfrist für 2019 wurde von Ende Februar 2021 bis zum 31. März 2021 verlängert (BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2020 [PDF]). Voraussetzung ist, dass Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes mit der Erklärung beauftragt sind. Eine weitere Verlängerung bis 31. August 2021 steht laut Beschlusslage der Regierung in Aussicht.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

Update 24.12.2020: Coronavirus

Update: Bzgl. der steuerlichen Hilfsmaßnahmen haben mit BMF-Schreiben (PDF) vom 22. Dezember 2020 Bund und Länder die bislang bis Ende 2020 begrenzten Maßnahmen (erleichterte Stundungsmöglichkeiten, vereinfachte Kürzung von Vorauszahlungen, Aufschub von Vollstreckungen) verlängert.

Mitte Dezember 2020 wurde zudem die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht teilweise bis 31. Januar 2021 verlängert.

Darüber hinaus wurde nunmehr eine Vorab-Version der überarbeiteten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit Stand 18. Dezember 2020 kurz vor Weihnachten veröffentlicht (PDF).

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Update 21.12.2020: Coronavirus

Update: Nachdem die Europäische Kommission mit dem Präparat von BioNTech/Pfizer am 21. Dezember 2020 den ersten Impfstoff für die EU zuließ, stellen sich diesbezüglich auch arbeitsrechtliche Fragen. Diesen widmen sich bspw. die Kanzleien Eversheds Sutherland, Oppenhoff und Mayer Brown.

Das Jahressteuergesetz 2020 führt für die Jahre 2020 und 2021 zudem die Möglichkeit ein, bei Tätigkeit im Home-Office bis zu 600 Euro steuerlich pauschal abzusetzen.

Aufgrund der Corona-Pandemie können Arbeitgeber ihren Beschäftigten vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die Frist zur Auszahlung ist im Dezember mit dem Jahressteuergesetz 2020 bis Mitte 2021 verlängert worden.

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Update 14.12.2020: Coronavirus

Update: Aufgrund der nach wie vor hohen und teils wieder steigenden Infektionszahlen wurden am gestrigen 13. Dezember 2020 von der Bundeskanzlerin und den Länderchefs weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, die im Wesentlichen bereits ab dem 16. Dezember 2020 gelten werden. Einen Überblick erhalten Sie u. a. hier.

Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können. Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden.

Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels bleibt ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben möglich.

Den Beschluss im Wortlaut finden Sie hier (PDF).

Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt.

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CCV-Mitgliederversammlung 2020

Protokoll veröffentlicht

Im Rahmen der diesjährigen CCV-Jahrestagung digital fand erstmals die ordentliche CCV-Mitgliederversammlung auf virtuellem Wege statt, die Stimmabgabe erfolgte ebenfalls online. Auf der Tagesordnung standen u. a. die Berichte aus den Vorstandsressorts, die Nachwahl des CCV-Präsidenten, die Wahl des Beschwerdegremiums sowie eine Änderung der Beitragsordnung. So bestätigten die CCV-Mitglieder im Zuge einer aufgrund einer beruflichen Veränderung notwendig gewordenen Nachwahl Dirk Egelseer (verbaneum GmbH) ohne Gegenstimme in seinem Amt als CCV-Präsident sowie Vorstand Recht & Regulierung. Die Verbandsmitglieder billigten zudem kleinere Korrekturen der CCV-Beitragsordnung.

Alle Unterlagen inklusive Protokoll sind nach Login auf der CCV-Homepage abrufbar.

Erstes Urteil zu DSGVO-Bußgeld

Berechtigt, aber viel zu hoch

Erstmals urteilte mit dem Landgericht Bonn (Urt. v. 11.11.2020 Az. 29 OWi 1/20 LG) ein deutsches Gericht über ein verhängtes Bußgeld nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gegenstand des Verfahrens war ein gegen die 1&1 Telecom GmbH verhängtes Bußgeld in Höhe von 9,55 Mio. Euro. Das Bußgeld verhängte im Dezember 2019 die für den Telekommunikationssektor zuständige Behörde des Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Ulrich Kelber aufgrund eines unzureichenden Authentifizierungsverfahrens bei der telefonischen Kundenbetreuung. Das Gericht urteilte nun, dass die Verhängung des Bußgeldes im Grundsatz zwar berechtigt, jedoch im konkreten Fall viel zu hoch angesetzt war. Es setzte daher den Betrag auf 900.000 Euro herab, was einer Reduzierung von 91 % entspricht.

Trotz der deutlichen Herabsetzung des Bußgeldes sieht sich der Bundesdatenschutzbeauftragte bestätigt.

Medienstaatsvertrag in Kraft

Seit 07.11.2020

Der Medienstaatsvertrag (MStV) ist seit 07.11.2020 in Kraft und löst den Rundfunkstaatsvertrag (RStV), der seit 1991 gültig war, ab. Im Gegensatz zu diesem berücksichtigt der MStV auch die moderne Medienwelt mit ihren zahlreichen Spielarten wie Social Media, Blogs etc.

Wichtig für Websitebetreiber, die auch redaktionell-journalistische Inhalte anbieten, ist u. a., dass sich die entsprechende Verantwortlichkeit nicht mehr aus § 55 Abs. 2 RStV ergibt, sondern aus § 18 Abs. 2 MStV. Das Impressum ist entsprechend zu ändern. Weitere Einzelheiten können Sie bspw. auf diesen Seiten nachlesen: versandhandelsrecht.dee-recht24.deres-media.net.

Rechtliche CCV-Publikation

Datenschutz und Wettbewerbsrecht

Der CCV plant für das Jahr 2021 eine Fachpublikation zu den Themen Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Darin wird Constantin Jacob, CCV-Leiter Recht & Regulierung sowie Verbandsjustitiar, ausgewählte praxisrelevante Fragen thematisieren und einen Überblick zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vermitteln.

Unterstützt wird die Fachpublikation von CCV-Silbersponsor Nuance: Angesichts der massiv gestiegenen Daten- und Identitätsdiebstähle, vor allem seit Anfang 2020, ist für Nuance und die Branche das Thema Datensicherheit noch wichtiger geworden. Die Verluste betragen jährlich fünf Milliarden US-Dollar weltweit. Es gibt also viel zu tun, um sowohl Kunden als aber auch Mitarbeitende im Contact Center zu schützen. Und dazu tragen Initiativen und Publikationen wie diese des CCV maßgeblich bei, die Nuance daher sehr gern unterstützt.