Update 10.03.2021: Coronavirus

Update: Das Bundeskabinett beschloss am 10. März 2021 die Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung und damit auch die Homeoffice-Regelung bis 30. April 2021. Ziel ist es, die Gefährdung für die Beschäftigten möglichst gering zu halten.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

Update 04.03.2021: Coronavirus

Update: Am 3. März 2021 trafen sich Bundeskanzlerin Dr. Merkel und die Länderchefs abermals zu Beratungen über die aktuelle Pandemielage. Eine Zusammenfassung der Beschlüsse können Sie hier nachlesen, die Beschlüsse im Wortlaut rufen Sie hier (PDF) ab.

So wird der Lockdown bis zum 28. März 2021 verlängert und die bereits bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig.

Zudem wurde eine nationale Teststrategie beschlossen, welche bis Anfang April umgesetzt werden soll. Für einen umfassenden Infektionsschutz sollen die Unternehmen ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen. Das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schüler sollen pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten. Soweit möglich soll auch hier eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen. Allen asymptomatischen Bürgern soll ebenfalls einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis ermöglicht werden. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird bis 30. April 2021 verlängert.

Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab dem 8. März 2021 wieder erweitert: Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. In Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden. Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März 2021 gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse). Danach wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Zudem wurden weitere, inzidenzbedingte (fünf) Öffnungsschritte etwa für den Einzelhandel und die Gastronomie für die kommenden Wochen beschlossen. Eine Übersicht können Sie hier abrufen.

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DuMont Process veröffentlicht eigenen Podcast

„Better Call Service“ – Customer Service zum Zuhören

Berlin, 03.03.2021. Als Call- und Contact Center bildet die DuMont Process verschiedene Projekte im Customer Service ab. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Verbesserung der Customer Experience verschiedener Partnerunternehmen. Dafür wird die Qualität des Kundenservices geprüft, Verbesserungsvorschläge und Softwarelösungen entwickelt, kommunikative Aus- und Weiterbildungen angeboten oder der komplette Kundenservice als Outsourcing Dienstleister übernommen.

Mit „Better Call Service“ veröffentlicht die DuMont Process nun ihren eigenen Podcast zum Thema Customer Service. Dafür laden sie führende Branchen-Experten ein und sprechen mit ihnen über aktuelle Themen wie Digitalisierung, Homeoffice oder Künstliche Intelligenz.

Das circa halbstündige Format zum fachlichen Austausch offenbart Taktiken, Tipps und Tricks, wie man Kundenzufriedenheit verbessern und optimieren kann und wie man sie erfolgreich für das eigene Unternehmen anwendet.

In der ersten Folge des Podcasts berichtet Steven Rau, CEO der DuMont Process GmbH, von dem Prozess der Umstellung seines Unternehmens auf Homeoffice und was nötig ist, damit das Modell für Mitarbeiter und Arbeitgeber dauerhaft funktioniert.

Folge zwei beschäftigt sich mit dem Thema digitales Kundenerlebnis. Mit Harald Henn, CEO Marketing Resultant, sprechen wir über die wichtigsten Grundlagen, um eine digitale Kundenservice Strategie zu entwickeln.

Die kompletten Folgen sind unter www.dumont-process.de abrufbar.

DuMont Process GmbH
Ansprechpartner Isabel Kießling
Marketing Manager
Sickingenstraße 70   
10553 Berlin
Telefon +49 30 3187353-13
isabel.kiessling@dumont.de
www.dumont-process.de           

CCV-Nord Goes Remote am 24. Februar

Online-Event mit Live-Rundgang

Unsere CCV-Regionaltreffen, vor der Pandemie als Präsenzveranstaltungen, lebten auch vom Austausch beim Rundgang durch die Räumlichkeiten unserer Gastgeber. Sicher müssen wir uns noch gedulden, bis wir uns wieder ganz direkt bei solchen Events austauschen können. Einen Live-Rundgang durch die Räumlichkeiten des Gastgebers EB-Kundenservice GmbH, dem Servicecenter der Evangelischen Bank in Kassel, werden wir Ihnen aber dennoch bieten – nun eben digital.

Neben Aktuellem aus dem Verband von CCV-Vorstand Mitglieder & Neue Medien Benjamin Barnack haben unsere Referenten am 24.2. von 15-17 Uhr Folgendes für Sie vorbereitet:

  • Firmenportrait der EB-Kundenservice GmbH – Peer-Ole Läer, Geschäftsführer
  • „Können Sie die Zukunft junger Menschen mit Handicap mitgestalten?“ – Oliver Lenzendorf, Ausbilder Dialogmarketing, BBW Berufsbildungswerk Hamburg GmbH
  • „Vertrauen, die Führungsstrategie der Zukunft.“ – Dr. Wolfram Schön, Inhaber, DSC HealthCare Managementberatung

Zum Abschluss des zweistündigen Online-Events möchten wir uns mit Ihnen austauschen zum Thema „Leben und Arbeiten – Neue Wege“ – mit einem Impuls dabei: Dr. Uwe Debitz, Arbeits- und Organisationspsychologe bei novaworx.

Hier geht’s zur Anmeldung.

Wirtschaftsforum Vielfalt am 2. März

Einladung des Charta der Vielfalt e. V.

Die Vorstandsvorsitzende des Charta der Vielfalt e. V., Ana-Cristina Grohnert, freut sich gemeinsam mit Ihnen am 2. März 2021 das Wirtschaftsforum Vielfalt zu gestalten und drängende Fragen unserer Zeit zu diskutieren. Die führende deutsche Wirtschaft positioniert sich gemeinsam für Vielfalt und einen offenen Wirtschaftsstandort Deutschland. Populistischen und vielfaltskritischen Positionen wird entgegengetreten und eine klare Botschaft zur Notwendigkeit von Diversität in Wirtschaft und Gesellschaft gesendet. 

  • Wann? 2.3.3021 16:30-19:30 Uhr digital
  • Wer? Sprecher_innen u.a.: Pinar Atalay, Dr. Robert Habeck, Dr. Ursula von der Leyen
  • Registrierung? kostenfrei hier
  • Infos? hier

Update 11.02.2021: Coronavirus

Update: Die Bundeskanzlerin und die Länderchefs kamen gestern überein, dass die am 19. Januar 2021 beschlossenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung bis mindestens 7. März 2021 grundsätzlich weitergelten.

Im Betreuungs- und Bildungsbereich werden jedoch die Bundesländer selbst über Präsenzunterricht und Kindertagesbetreuung entscheiden. Auch werden ab 1. März 2021 Friseurbetriebe unter Hygieneauflagen wieder öffnen können. Im Bereich der Kontaktreduzierung im Beruf gibt es keine Änderungen, hier müssen weiterhin Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern es die Tätigkeit zulässt. Vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten soll nach aktuellem Stand der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern durch die Bundesländer erfolgen. Dies betrifft den Einzelhandel, Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe. Für die weiteren Kontaktbeschränkungen in der Kultur, im Gruppensport, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine Öffnungsstrategie ausarbeiten.

Hier erhalten Sie weitere Informationen. Den Beschluss im Wortlaut können Sie an dieser Stelle nachlesen.

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InVision AG als Great Place to Work ausgezeichnet

Düsseldorf, 1. Februar 2021. Das Düsseldorfer Softwareunternehmen InVision ist von Great Place to Work® als “Attraktiver Arbeitgeber” ausgezeichnet worden. Das Zertifizierungsprogramm “Great Place to Work® Certified” steht für ein besonderes Engagement bei der Gestaltung der Arbeitsplatzkultur. 

Bestandteile des Programms sind ein unabhängiges, anonymes Feedback der Mitarbeitenden und die Analyse von Maßnahmen der Personalarbeit. Die Mitarbeiter*innen von InVision haben in der Umfrage vor allem die Bereiche Teamgeist, Fairness und Glaubwürdigkeit mit sehr hohen Zustimmungsraten bewertet. Insgesamt schätzen 94 Prozent der Mitarbeitenden InVision als sehr guten Arbeitgeber.

„Wir sind davon überzeugt, dass wir als lernende Organisation nur dann nachhaltig erfolgreich sind, wenn sich die Menschen im Unternehmen kontinuierlich weiterentwickeln”, so Peter Bollenbeck, CEO der InVision AG. „Wir stellen dafür eine Arbeitsumgebung bereit, in der das volle kreative Potenzial jedes Einzelnen zur Entfaltung kommt. Für uns stehen dabei Selbstbestimmung, das Streben nach Perfektion und die gemeinsame Sinnerfüllung im Mittelpunkt unserer täglichen Entscheidungen.”

Die sehr guten Ergebnisse, die InVision sowohl bei der Mitarbeiterbefragung als auch bei Analyse der HR-Arbeit erzielt hat, bestätigen, dass das Unternehmen bereits viel in eine mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur investiert hat und hier auf dem richtigen Weg ist. Durch die Einblicke, die InVision nun durch die Great Place to Work® Zertifizierung gewonnen hat, kann die Arbeitsumgebung im Sinne der Unternehmenswerte und -prinzipien weiter verbessert werden.

„Gute Arbeitgeber haben eines gemeinsam“, sagt Sebastian Diefenbach, Leiter Kundenberatung bei Great Place to Work®, „sie engagieren sich für eine glaubwürdige, faire Führung und die aktive Förderung der Mitarbeitenden. Respekt, Vertrauen und Teamgeist sind in hohem Maße Teil der Unternehmenskultur.“

Über InVision:

Seit 1995 hilft InVision ihren Kunden, die Produktivität und Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. Zur InVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine Cloud-Software zum Workforce Management für Contact Center, und The Call Center School, ein Cloud-Learning-Angebot für Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) ist im Prime Standard Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Weitere Informationen unter: www.ivx.com

Kontakt:

InVision AG
Jutta Handlanger
Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf – Germany
Tel.: +49 (0)211 781-781-0, E-Mail: pr@invision.de
www.ivx.com
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Benjamin Barnack wechselt in die Geschäftsführung der Expertcloud

Berlin, 28.01.2021 – Zum 1. Februar 2021 wird Benjamin Barnack in die Geschäftsführung der Expertcloud wechseln. In seiner neuen Rolle wird Benjamin Barnack zukünftig gemeinsam mit Nina Müller die Geschäfte der Expertcloud verantworten.

Gemeinsam wollen die beiden die Positionierung des Unternehmens als einer der führenden virtuellen Dienstleister für anspruchsvollen und komplexen Customer Care Service vorantreiben. Die Expertcloud beschäftigt aktuell rund 450 Experten und arbeitet für bekannte Marken wie beispielsweise Mister Spex, Axel Springer oder Computeruniverse.

Die Expertcloud ist bereits seit über 10 Jahren am Markt und setzt auf eine vollständig virtuelle Contact Center Struktur. Die über 400 Experten arbeiten im Home Office für die verschiedenen Auftraggeber aus Wirtschaft, Industrie & Handel.

Benjamin Barnack, Jahrgang 1984, blickt auf über 18 Jahre Branchenerfahrung zurück. Bis Ende 2016 war er Geschäftsführer der D+S 360° Webservice GmbH, der Innovationsschmiede der früheren D+S Unternehmensgruppe. Von Anfang 2016 bis Ende Januar 2021 war er als Mitglied der Geschäftsleitung bei der gevekom GmbH für die Positionierung der Marke, das strategische Wachstum und die internationale Expansion verantwortlich. Seit Anfang 2017 ist Barnack Vorstand im Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) und leitet das Ressort Mitglieder & Neue Medien.

Pressekontakt
Expertcloud.de GmbH
Mehringdamm 55
10961 Berlin
E-Mail: presse@expertcloud.de

Update 26.01.2021: Coronavirus

Update: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 25. Januar 2021 FAQs zur neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) veröffentlicht, welche am 27. Januar 2021 in Kraft tritt (Wortlaut als PDF). Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sowie weitergehende Vorschriften der Länder werden durch die Corona-ArbSchV nicht berührt, sondern die Regelungen ergänzen sich gegenseitig.

Nach den bis mindestens 15. März 2021 geltenden Regelungen sind betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen wie bei Besprechungen auf das betriebsnotwendige Maß zu reduzieren.

Der Arbeitgeber hat zudem den Beschäftigten bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten, sofern es umsetzbar ist, das Arbeiten im Homeoffice anzubieten. Diese Tätigkeiten können weiterhin vor Ort im Betrieb erbracht werden, wenn zwingende betriebliche Gründe der Arbeit im Homeoffice entgegenstehen. Die zuständige Behörde kann vom Arbeitgeber hierzu die erforderlichen Auskünfte und die Überlassung von entsprechenden Unterlagen verlangen. Liegen zwingende betriebliche Gründe dafür vor, dass die Homeoffice-Maßnahme nicht umgesetzt werden kann, so muss der Arbeitgeber auf Verlangen der zuständigen Behörde diese Gründe darlegen. Ist Präsenz unvermeidbar, müssen weiter die notwendigen Arbeitsschutzstandards eingehalten werden. Für den Arbeitnehmer besteht im Falle des Angebots eines Homeoffice-Arbeitsplatzes kein Zwang, Homeoffice ist somit weiterhin von der Zustimmung des Arbeitsnehmers abhängig; er sollte dem BMAS zufolge jedoch das Angebot annehmen, soweit er kann.

Der Arbeitgeber hat medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Masken oder die in der Anlage der Verordnung (PDF) bezeichneten vergleichbaren Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen, wenn

  • bei Zusammentreffen mehrerer Personen in einem Raum die oben aufgeführten Vorgaben nicht eingehalten werden können oder
  • der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder
  • bei ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist (beispielhaft nennt das BMAS hier in den FAQs unter 1.1 „weil sehr laut gesprochen werden muss“).

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Update 20.01.2021: Coronavirus

Update: Die Bundeskanzlerin, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie Regierenden Bürgermeister berieten am 19. Januar 2021 erneut über die aktuellen Coronamaßnahmen.

Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern sowie die nunmehr zusätzlich beschlossenen bzw. geänderten Maßnahmen gelten bis mindestens 14. Februar 2021. Über die Umsetzung im Detail entscheiden die jeweiligen Bundesländer bzw. Bundesministerien. Grund sind u. a. ernstzunehmende Hinweise, dass die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus weit ansteckender ist als die bisher in Deutschland vorherrschenden Varianten.

Es wurde vereinbart, dass künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (OP-Masken sowie Masken der Standards KN95 oder FFP2) gilt. Generell empfehlen Bund und Länder das Tragen medizinischer Masken auch bei engeren oder längeren Kontakten zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen.

Angesichts der pandemischen Lage ist den Beratungen zufolge eine weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Kontext erforderlich. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Rückwirkend zum 1. Januar 2021 können bestimmte digitale Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden, sodass die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der COVID19-Arbeitsschutzstandards weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Unternehmen werden aufgefordert, flexible Arbeitszeiten wo immer möglich so einzusetzen, dass das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und -ende möglichst stark entzerrt wird. Nach dem Beschluss bleiben die Schulen zudem grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Dies betrifft ebenso Kindertagesstätten.

Der Bund wird für die Überbrückungshilfen außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Die Insolvenzantragspflicht von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag stellten, wird bis Ende April 2021 ausgesetzt.

Einen Überblick zu den getroffenen Beschlüssen erhalten Sie hier. Den Beschluss im Wortlaut können Sie an dieser Stelle abrufen.

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