Bundesregierung äußert sich zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz

Kleine Anfrage der FDP

Der CCV setzt sich seit Jahren für Regelungen des Beschäftigtendatenschutzes zugunsten unserer Branche ein. So fehlen der Rechtssicherheit dienende branchenspezifische Normen, denn das gesprochene Wort des Mitarbeiters stellt unsere zu erbringende Dienstleistung dar. Diese muss nach gängigen Qualitätsstandards gemessen und ohne Verletzung von Datenschutzinteressen optimiert werden können.
 
Gemäß Koalitionsvertrag möchten CDU, CSU und SPD auf Grundlage des Art. 88 DSGVO ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erlassen, das Arbeitnehmerrechte schützt und für Arbeitgeber Rechtssicherheit schafft.
 
In einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion nach dem Stand eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes erwiderte die Bundesregierung nun, sie werde eine Prüfung vornehmen, Inhalte und Zeitpläne stünden jedoch hierzu noch nicht fest.

Start der CCV-DSGVO-Roadshow

Der CCV informiert am 5. Juni in Leipzig, am 13. Juni in Frankfurt am Main sowie am 18. Juni in Berlin über die Datenschutz-Grundverordnung.

 

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trifft Call- und Contactcenter in besonderem Maße. Die CCV-Veranstaltungsreihe ist speziell für Belange im Callcenter-Umfeld konzipiert. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

 

Rechtsanwalt Christian Hammerbacher (https://www.sph-kanzlei.de) informiert umfassend über spezifischen Pflichten, Risiken und Chancen:

  • weit höhere Bußgelder bei Verstößen,
  • Anforderungen an die Datenverarbeitung,
  • neue Haftungsregeln in der Auftragsverarbeitung,
  • umfassende Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten,
  • wie mit dem Thema Datenlöschung umzugehen ist,
  • was im Umgang mit Datenschutzbehörden zu beachten ist,
  • wie die DSGVO für Ihr Unternehmen im Wettbewerb zur Chance wird,
  • und vieles mehr.

Die kostenpflichtige Veranstaltung ist als Vortrag und Workshop konzipiert, die ein umfassendes Wissen zur DSGVO aus Sicht von Call- und Contactcentern vermittelt. Herr Rechtsanwalt Christian Hammerbacher steht vor Ort für Fragen zur praktischen Umsetzung zur Verfügung.

Folgenden Termine stehen zur Verfügung (jeweils 10:00 bis 17:30 Uhr):

Teilnehmergebühren:

  • 390 Euro (zzgl. MwSt.) für CCV-Mitglieder
  • 790 Euro (zzgl. MwSt.) für Nicht-Mitglieder

Die Preise beinhalten die Teilnahme an der Veranstaltung sowie Verpflegung.

Zur CCV-Terminübersicht und Anmeldung

Der CCV bedankt sich recht herzlich bei seinen Mitgliedunternehmen Enghouse AG, gevekom GmbH, Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG für die großzügige Bereitstellung der Räumlichkeiten.

Über den CCV

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit über 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV führende Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

Deutsche Unternehmen stolpern in die DSGVO

– 87 Prozent haben ihre Prozesse noch nicht angepasst
– Nur sechs von neun Anforderungen erfüllt
– DSGVO-konformes Profiling ist die größte Hürde

Waghäusel, den 19.04.2018 – In wenigen Wochen löst die neue EU-DSGVO das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ab und ändert die Spielregeln für den Umgang mit Personendaten. Entsprechend vorbereitet ist aber nur jedes zehnte Unternehmen – das ergibt die neue DSGVO-Studie von absolit. In Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Internetwirtschaft wurden 606 mittlere und große Unternehmen aus zwölf verschiedenen Branchen zum aktuellen Stand ihrer DSGVO-Konformität befragt. Die Studie sowie eine kostenlose Kurzversion sind ab sofort als Download verfügbar auf dsgvo-studie.de.

Die DSGVO wird auf die leichte Schulter genommen: Während 56 Prozent der Befragten sich mitten in der Anpassung ihrer Prozesse befinden, haben 27 Prozent noch überhaupt nicht angefangen. In der Pharmabranche liegt dieser Wert sogar bei 48 Prozent. Selbst von den 71 Unternehmen, welche sich rechtlich auf der sicheren Seite sehen, erfüllt nicht einmal die Hälfte auch wirklich alle Anforderungen. „Viele Unternehmen haben die Vorgaben der DSGVO bislang offenbar nur halbherzig umgesetzt“, bemängelt Studienautor Torsten Schwarz. „Angesichts der kurzen Zeit, die bis zum 25. Mai noch verbleibt, gehört das Thema in der Agenda nun nach ganz oben.“

Zudem sollen Unternehmen sich Gedanken über dem Umgang mit E-Mail-Adressen ohne zureichender Werbeeinwilligung machen, da diese im Schnitt 22 Prozent eines Verteilers ausmachen. 45 Prozent der Befragten gehen auf Nummer sicher und schreiben nur diejenigen an, welche auch explizit ihre Einwilligung dafür gegeben haben. Im Gegensatz dazu gehen zwölf Prozent auf volles Risiko und wollen weiterhin Werbeinhalte ohne eine zugehörige Einwilligung versenden. Bei den Vereinen steigt dieser Wert sogar auf 25 Prozent. Dieses Vorgehen ist äußerst fragwürdig, zumal 81 Prozent über die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Vorschriften der DSGVO wissen.

Die wohl größte Herausforderung bleibt jedoch das DSGVO-konforme Profiling. Nur 42 Prozent haben die automatische Verarbeitung von personenbezogenen Daten entsprechend den Richtlinien angepasst. Selbst im Handel, wo das Erstellen von Nutzerprofilen oder Buyer-Personas gang und gäbe ist, erfüllen nur 55 Prozent die Anforderungen der DSGVO.

Weniger Probleme haben die Befragten beim Beachten den Transparenzpflichten: So spielen 73 Prozent mit offenen Karten und klären den Kunden darüber auf, welche personenbezogenen Daten für welche Zwecke gesammelt werden. Ähnlich gut sieht es bei der Datensparsamkeit aus: Im Schnitt verlangen nur elf Prozent zu viele Daten bei der Leadgenerierung. Einzig in der Pharmabranche halten 52 Prozent weiter an alten Gewohnheiten fest und spielen Datenstaubsauger.

Erfreulich ist auch, dass 92 Prozent in Zukunft mit einem Datenschutzbeauftragten arbeiten wollen. Dabei soll diese Aufgabe bei 57 Prozent der Unternehmen durch einen Mitarbeiter und bei 35 Prozent durch einen externen Dienstleister ausgeführt werden.

Im Rahmen der Umfrage wurden den Teilnehmern elf Fragen gestellt. 606 Marketing-Verantwortliche aus zwölf verschiedenen Branchen nutzten die Gelegenheit, an der Befragung teilzunehmen. Die Ergebnisse gibt es ebenso wie eine kostenlose Kurzversion als Download auf dsgvo-studie.de.

Pressematerial:
https://www.dropbox.com/sh/qwj7ae0twiwg7r1/AAA1-za9Q4ReZA0s4Fse1sTJa?dl=0

Pressekontakt: Stephan Bordt, Absolit Consulting
Melanchthonstr. 5, D-68753 Waghäusel, Tel.: 07254 95773-0, E-Mail: redaktion@absolit.de www.absolit.de

Absolit berät Unternehmen bei der Integration von E-Mail-Marketing. In Workshops vermittelt der Buchautor Torsten Schwarz aktuelles Praxiswissen. Er ist Herausgeber des Standardwerks „Leitfaden Online-Marketing“ und des Portals E-Mail-Marketing-Forum.de.

Ist die Zeit reif für einen Arbeitgeberverband?

Berlin,  01.11.2017: Auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft in Potsdam diskutieren Top-Vertreter aus dem Call- und Contactcenter-Bereich über die Folgen der Konsolidierung des deutschen Call- und Contactcenter-Marktes.

Regelmäßig fordern Gewerkschaften für unsere Branche die Gründung eines Arbeitgeberverbandes. Durch die  Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes sah der CCV die wesentlichen Forderungen der Gewerkschaften erfüllt und in der Gründung eines Arbeitgeberverbandes keine Priorität. In den letzten Jahren verändert sich jedoch die Call- und Contactcenter- Branche. Kleinere Dienstleister geben auf oder werden von großen Unternehmen übernommen. Eine Verschiebung des Marktes ist zu beobachten, kleinere Anbieter laufen Gefahr, nicht mehr gehört zu werden und unter einem potenziellen Diktat der großen Betreiber zu leiden. Auch macht sich seit Jahren der Fachkräftemangel bemerkbar. Umso wichtiger ist die Mitarbeitergewinnung und -bindung. Dies kann durch ansprechende Arbeitsbedingungen sowie leistungsorientierte Gehaltssysteme erreicht werden. Um einen Einklang der Interessen aller Marktteilnehmer z. B. bei der Lohnfindung zu gewährleisten, könnte die Gründung eines Arbeitgeberverbandes einen Ansatz darstellen.

Auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft am Donnerstag, 09.11.2017, in Potsdam treffen hierzu folgende Teilnehmer bei einer Podiumsdiskussion aufeinander:

  • Dirk Egelseer, Vizepräsident und Vorstand Recht & Regulierung Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV), Geschäftsführer & Syndikusrechtsanwalt der davero dialog GmbH
  • Andre P.H. Müller, Leiter Abteilung Lohn- und Tarifpolitik, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Ulf Uebel, Vizepräsident Finanzen, Deutscher Dialogmarketing Verband e. V. (DDV)
  • Karlheinz Vernet Kosik, Stellv. Bundesvorsitzender, Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)
  • Ulrich Beiderwieden, ehem. Fachgruppenleiter Fachbereich Besondere Dienstleistungen, ver.di-Bundesvorstand
  • Rüdiger Wolf, Geschäftsführer der TAS Mülheim GmbH

Die Diskussion im Dorint Hotel Sanssouci Potsdam (Jägerallee 20, 14469 Potsdam) steht unter dem Motto „Ist die Zeit reif für einen Arbeitgeberverband? Die Folgen der Konsolidierung des deutschen Call- und Contactcenter-Marktes.“ und wird von Kristin Rosenow, Chefredakteurin des Callcenter SQUT®, moderiert. „Die geplante Diskussionsrunde polarisiert – ich selbst bin hin- und hergerissen zwischen pro und contra Arbeitgeberverband. Umso spannender wird das Panel mit tollen Gesprächspartnern und starken Standpunkten. Ich freue mich sehr auf eine anspruchsvolle Moderation und fairen Austausch!“, so Kristin Rosenow.

Mehr zur Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft: „Smarter, Interaktiver, Callcenter” finden Sie unter www.ccv-jahrestagung.de. Anmeldungen sind noch bis 03.11.2017 möglich. Pressevertreter können sich vor Ort registrieren. Sollten Sie an zusätzlichem Material und Hintergründen interessiert sein, wenden Sie sich gern per E-Mail an presse@cc-verband.de.

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit etwa 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

Kontakt
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
ADVERB – Agentur für Verbandskommunikation
Christian Schuster
Tel.: 030 / 206 13 28 20
Mobil: 0176 / 21 88 62 08
E-Mail: presse@cc-verband.de

CCV-Wahlprüfsteine: Positionen veröffentlicht

Bundestagswahl 2017

 

Zur bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 versandte der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) an jene Parteien Wahlprüfsteine, die realistische Aussichten auf den Einzug in den Bundestag haben. Thematisiert wurden u.a. die Sonn- und Feiertagsarbeit, die sogenannte Bestätigungslösung und der Beschäftigtendatenschutz.

Bild_Wahlprüfsteine 2017

Bereits im Jahr 2013 fragte der CCV Themen ab, welche die Branche besonders bewegten. Die Resonanz war erfreulich. Alle damals angeschriebenen Parteien, CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und Piraten, antworteten ausführlich auf die gestellten Fragen.

Über den Eingang der Antworten 2017 informierte der CCV auf seiner Positionsseite fortlaufend. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP sandten ihre Antworten im Verlauf der vergangenen zwei Wochen zu.

Die AfD erklärte auf Nachfrage, dass sie aufgrund ihrer begrenzten Kapazitäten die Wahlprüfsteine nicht „vollumfänglich und fristgerecht“ beantworten kann.

Lesen Sie gern HIER die vom CCV gestellten Fragen.

CCV-Mitglieder können die Antworten und Positionen der Parteien wie gewohnt nach Login abrufen.

Bundesarbeitsgericht gegen illegale Spähsoftware

Keylogger ohne Verdacht rechtswidrig
 
In seinem Urteil vom 27. Juli 2017 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass sich mit Daten aus illegaler Spähsoftware kein Kündigungsgrund beweisen lässt (BAG, Urteil vom 27. Juli 2017 – 2 AZR 684/16).
 
Eine Arbeitsgeberin überwachte mittels Keyloggern sowie Screenshots das gesamte Surfverhalten der Mitarbeiter auf den Dienst-PCs. Einem Mitarbeiter konnte hierdurch privates Surfen nachgewiesen werden. Diesem wurde daraufhin gekündigt.
 
Das BAG entschied nun, dass der Einsatz von Keyloggern – obwohl den Mitarbeitern zuvor mitgeteilt –  rechtswidrig war, da kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung bestand.

Bundestag verabschiedete neues Bundesdatenschutzgesetz

Anpassung an die EU-Datenschutzgrundverordnung

Der Bundestag verabschiedete am 27. April 2017 das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dies war erforderlich, um das deutsche Datenschutzrecht der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzupassen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Ab 25. Mai 2018 gilt die DSGVO. Anders als EU-Richtlinien gelten Verordnungen unmittelbar und ohne Umsetzungsakt in den EU-Mitgliedstaaten. Die DSGVO enthält jedoch sogenannte Öffnungsklauseln, die dem nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit geben, konkretisierende Regelungen zu erlassen. Auch muss dieser das eigene Datenschutzrecht bereinigen und an die DSGVO anpassen.
Leider verpasste der deutsche Gesetzgeber im Rahmen dieser Novellierung eine entscheidende Überarbeitung des Beschäftigtendatenschutzes.

Der CCV setzt sich auch weiterhin für Spezialregelungen zugunsten unserer Branche ein.

Soziale Medien: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Achtung bei möglichen Leistungsbewertungen!

Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Beschluss vom 13.12.2016 (Az.: 1 ABR 7/15), dass der Betriebsrat über die Ausgestaltung des Facebook-Auftritts eines Arbeitgebers mitbestimmen darf, wenn die Seite für Außenstehende die Möglichkeit bietet, die Arbeitsleistung von Mitarbeitern mithilfe der Kommentarfunktion zu bewerten. Denn dies kommt einer Überwachungsfunktion gleich und erzeugt einen entsprechenden Druck.
 
Sollten also Aktivitäten des Arbeitgebers auf sozialen Medien die Möglichkeit bieten, Leistungen von Mitarbeitern zu bewerten, muss der Betriebsrat angehört werden. Die Erfurter Richter betonten aber auch, dass der Auftritt eines Unternehmens im Internet im Übrigen grundsätzlich nicht mitbestimmungspflichtig ist.

Offener Brief an die Zeit-Redaktion

Reaktion auf den Zeit-Artikel

In dem Zeit-Artikel „Arbeiten in der Großraumhölle“  hat die verdi-nahe Journalistin Silke Hoock ein schockierendes Zerrbild über die vermeintlich schlechten Arbeitsbedingungen in deutschen Call- und Contactcentern gezeichnet. Zu konkreten Punkten aus dem gestrigen Beitrag nimmt der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) Stellung.
 
Callagents sind Kommunikationsprofis. Aber auch sie werden sich schwer tun, über 350 Beratungsgespräche pro Schicht abzuwickeln. Das ist einzig in Telefonvermittlungen möglich und dort ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von einer Minute üblich und gut zu bewerkstelligen. Die durchschnittliche telefonische Beratungsdauer in deutschen Call- und Contactcentern beträgt hingegen drei Minuten (vgl. CCV-Callcenter-Branchenstudie 2012, Special Summary).
 
Deutsche Call- und Contactcenter stehen für Qualität. Der CCV und der Deutsche Dialogmarketingverband e. V. haben mit dem „Branchenkodex der Customerservice- und Contactcenter-Branche“ verbindliche Regeln im Dialog mit der Bundesnetzagentur festgelegt. Neben Vorgaben zum Arbeitsablauf in deutschen Callcentern enthält der Branchenkodex auch verpflichtende Maßgaben für Callcenter-Betreiber gegenüber deren Mitarbeitern in puncto Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Datenschutz. Alle Mitglieder des CCV haben sich verpflichtet, den Branchenkodex in ihren Callcentern einzuhalten und tun dies auch.
 
Callagents brauchen Freiräume. Deutsche Call- und Contactcenter-Betreiber wissen das und achten auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Bildschirmpausen. Den Mitarbeitern, die ausschließlich Bildschirmarbeit verrichten, stehen demnach – neben den üblichen Pausenzeiten – Bildschirmunterbrechungen zu. In der Regel sind dies aller 50 Minuten zehn Minuten.
 
Dem CCV ist kein Pausenverstoß bekannt. Die verdi-nahe Journalistin müsste wissen, dass das Unterbinden von Pausen gesetzeswidrig ist. Unsere Mitglieder halten sich gemäß dem Branchenkodex der Customerservice- und Contactcenter-Branche an Bestimmungen und verpflichten sich alle „Mitarbeiter zu schützen“. Dem CCV ist kein Fall von verwehrten Ruhezeiten bekannt und er geht davon aus, dass solche Fälle zur Anzeige gebracht würden. Auch hier schätzen unsere Mitgliedsunternehmen mündige Arbeitnehmer und deren -vertretungen.
 
Arbeitsverhältnisse beruhen auf Vertrauen. Das ist auch in deutschen Call- und Contactcentern so. Rechtlich gilt: Die Telefondatenerfassung darf vom Arbeitgeber durchgeführt werden; dies ist in mehreren grundlegenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Urteilen bestätigt worden (vgl. hierzu Einschätzung Uni Leipzig: Hrach/Alt: Datenschutz in Call Centern. Konkret finden Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie Schulungen statt, um den Callagents den Umgang mit Kunden zu erleichtern.
 
Callcenter-Managerinnen sind weiblich. Die Behauptung, dass vor allem Frauen auf untersten Hierarchieebenen gehalten werden, ist schlichtweg falsch. Beispiel hierfür sind neben den Preisträgern des CCV Quality Award  auch der CAt-Award. Hier prämiert (die überwiegend weibliche) Jury jährlich Callcenter-Manager des Jahres. Darunter befinden sich überdurchschnittlich viele Frauen in Führungspositionen.  Die Geschlechterverteilung der Mitarbeiter in deutschen Call- und Contactcentern generell ist der aktuellen Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Demnach sind 57 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter in deutschen Dienstleistungscallcentern (Wirtschaftszweig 822) Frauen.
 
Sonntagsarbeit ist bei Callagents beliebt. Nicht zuletzt aufgrund enormer Verdienstzuschläge: Denn fast die Hälfte aller Beschäftigten bekommt sonn- und feiertags 25 bis 50 Prozent mehr Lohn. Jeder Fünfte erhält sogar mehr als 50 Prozent Zuschläge (vgl. Daten und Fakten). Diese Information haben wir der verdi-nahen Journalistin bei ihrer Anfrage auch zur Verfügung gestellt. Ebenso das Statement von Saskia S. (Callcenter-Agent, 3C Dialog GmbH): „Ich arbeite sonntags sehr gerne, weil ich es angenehm finde, dafür unter der Woche einen freien Tag zu haben. Ich empfinde das Arbeiten am Wochenende insgesamt als entspannter. Auch die Zuschläge sind für mich ein wichtiger Anreiz, sonntags zu arbeiten.“
 
Callagents verdienen gut. Die Personalberatung TGMC Management Consulting GmbH legte im Januar 2017 einen Gehalts- und Karrierevergleich für die Call- und Contactcenter-Branche vor, der zeigt, dass der Verdienst von Callcenter-Agents bei 11,59 €/Stunde (bzw. 9,77 €/Stunde in Dienstleistungscallcentern) liegt. Bei Inhouse-Callcentern liegt dieser mit 12,88 € sogar noch höher. Callagents verdienen damit deutlich über dem Mindestlohn und besser als die verdi-nahe Journalistin meint.
 
Arbeitnehmervertretungen treffen unabhängige Entscheidungen. Gewerkschaften und Betriebsräte sind frei gebildete, demokratisch strukturierte Vereinigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Eine Bindung an Entscheidungen der Geschäftsführungen ist daher grundsätzlich auszuschließen. Zudem wird das Zusammenspiel der beiden Akteure durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Darin ist vor allem definiert, dass die Belegschaften Betriebsräte wählen und über sie auf die meisten Entscheidungen im Betrieb und im Unternehmen in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Einfluss nehmen können. Durch diese Beteiligungsrechte sollen Schutz und Teilhabe der Belegschaft, die Achtung des Arbeitnehmers als Persönlichkeit, sowie seine Würde und Persönlichkeitsentfaltung im Arbeitsverhältnis gewährleistet werden.

CCV-Termin im Bundestag zum Beschäftigtendatenschutz

Arbeitnehmerdatenschutz vs. Qualitätssicherungsbedürfnisse

In der vergangenen Woche trafen Dirk Egelseer (CCV-Vorstand Recht & Regulierung) und Constantin Jacob (neuer CCV-Leiter Recht & Regulierung) Herrn Markus Paschke (MdB, Ausschuss Arbeit & Soziales, SPD) zu einem Gespräch.

Schwerpunkt war die EU-Datenschutzgrundverordnung, durch die der Weg für eine Novelle des bundesdeutschen Datenschutzgesetzes frei geworden ist. Erörtert wurde das Spannungsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmerdatenschutz und den Qualitätssicherungsbedürfnissen von Call- und Contact-Centern. Dabei setzte sich der CCV für eine Regelung ein, die mit dem Entwurf des § 32 i Abs. 2 Satz 2 BDSG-E aus dem Jahre 2010 vergleichbar ist, der im Jahr 2013 leider fallen gelassen wurde. Auch das viel diskutierte Thema der Sonn- und Feiertagsarbeit war Gegenstand des Treffens. 

Der Verband wird auch zukünftig – dank der Unterstützung seiner Mitglieder – die weiteren gesetzgeberischen Prozesse eng begleiten und die Politik für unsere Anliegen in persönlichen Gesprächen sensibilisieren.