CCV-Wahlprüfsteine: Positionen veröffentlicht

Bundestagswahl 2017

 

Zur bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 versandte der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) an jene Parteien Wahlprüfsteine, die realistische Aussichten auf den Einzug in den Bundestag haben. Thematisiert wurden u.a. die Sonn- und Feiertagsarbeit, die sogenannte Bestätigungslösung und der Beschäftigtendatenschutz.

Bild_Wahlprüfsteine 2017

Bereits im Jahr 2013 fragte der CCV Themen ab, welche die Branche besonders bewegten. Die Resonanz war erfreulich. Alle damals angeschriebenen Parteien, CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und Piraten, antworteten ausführlich auf die gestellten Fragen.

Über den Eingang der Antworten 2017 informierte der CCV auf seiner Positionsseite fortlaufend. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP sandten ihre Antworten im Verlauf der vergangenen zwei Wochen zu.

Die AfD erklärte auf Nachfrage, dass sie aufgrund ihrer begrenzten Kapazitäten die Wahlprüfsteine nicht „vollumfänglich und fristgerecht“ beantworten kann.

Lesen Sie gern HIER die vom CCV gestellten Fragen.

CCV-Mitglieder können die Antworten und Positionen der Parteien wie gewohnt nach Login abrufen.

Bundesarbeitsgericht gegen illegale Spähsoftware

Keylogger ohne Verdacht rechtswidrig
 
In seinem Urteil vom 27. Juli 2017 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass sich mit Daten aus illegaler Spähsoftware kein Kündigungsgrund beweisen lässt (BAG, Urteil vom 27. Juli 2017 – 2 AZR 684/16).
 
Eine Arbeitsgeberin überwachte mittels Keyloggern sowie Screenshots das gesamte Surfverhalten der Mitarbeiter auf den Dienst-PCs. Einem Mitarbeiter konnte hierdurch privates Surfen nachgewiesen werden. Diesem wurde daraufhin gekündigt.
 
Das BAG entschied nun, dass der Einsatz von Keyloggern – obwohl den Mitarbeitern zuvor mitgeteilt –  rechtswidrig war, da kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung bestand.

Bundestag verabschiedete neues Bundesdatenschutzgesetz

Anpassung an die EU-Datenschutzgrundverordnung

Der Bundestag verabschiedete am 27. April 2017 das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dies war erforderlich, um das deutsche Datenschutzrecht der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzupassen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Ab 25. Mai 2018 gilt die DSGVO. Anders als EU-Richtlinien gelten Verordnungen unmittelbar und ohne Umsetzungsakt in den EU-Mitgliedstaaten. Die DSGVO enthält jedoch sogenannte Öffnungsklauseln, die dem nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit geben, konkretisierende Regelungen zu erlassen. Auch muss dieser das eigene Datenschutzrecht bereinigen und an die DSGVO anpassen.
Leider verpasste der deutsche Gesetzgeber im Rahmen dieser Novellierung eine entscheidende Überarbeitung des Beschäftigtendatenschutzes.

Der CCV setzt sich auch weiterhin für Spezialregelungen zugunsten unserer Branche ein.

Soziale Medien: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Achtung bei möglichen Leistungsbewertungen!

Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Beschluss vom 13.12.2016 (Az.: 1 ABR 7/15), dass der Betriebsrat über die Ausgestaltung des Facebook-Auftritts eines Arbeitgebers mitbestimmen darf, wenn die Seite für Außenstehende die Möglichkeit bietet, die Arbeitsleistung von Mitarbeitern mithilfe der Kommentarfunktion zu bewerten. Denn dies kommt einer Überwachungsfunktion gleich und erzeugt einen entsprechenden Druck.
 
Sollten also Aktivitäten des Arbeitgebers auf sozialen Medien die Möglichkeit bieten, Leistungen von Mitarbeitern zu bewerten, muss der Betriebsrat angehört werden. Die Erfurter Richter betonten aber auch, dass der Auftritt eines Unternehmens im Internet im Übrigen grundsätzlich nicht mitbestimmungspflichtig ist.

Offener Brief an die Zeit-Redaktion

Reaktion auf den Zeit-Artikel

In dem Zeit-Artikel „Arbeiten in der Großraumhölle“  hat die verdi-nahe Journalistin Silke Hoock ein schockierendes Zerrbild über die vermeintlich schlechten Arbeitsbedingungen in deutschen Call- und Contactcentern gezeichnet. Zu konkreten Punkten aus dem gestrigen Beitrag nimmt der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) Stellung.
 
Callagents sind Kommunikationsprofis. Aber auch sie werden sich schwer tun, über 350 Beratungsgespräche pro Schicht abzuwickeln. Das ist einzig in Telefonvermittlungen möglich und dort ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von einer Minute üblich und gut zu bewerkstelligen. Die durchschnittliche telefonische Beratungsdauer in deutschen Call- und Contactcentern beträgt hingegen drei Minuten (vgl. CCV-Callcenter-Branchenstudie 2012, Special Summary).
 
Deutsche Call- und Contactcenter stehen für Qualität. Der CCV und der Deutsche Dialogmarketingverband e. V. haben mit dem „Branchenkodex der Customerservice- und Contactcenter-Branche“ verbindliche Regeln im Dialog mit der Bundesnetzagentur festgelegt. Neben Vorgaben zum Arbeitsablauf in deutschen Callcentern enthält der Branchenkodex auch verpflichtende Maßgaben für Callcenter-Betreiber gegenüber deren Mitarbeitern in puncto Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Datenschutz. Alle Mitglieder des CCV haben sich verpflichtet, den Branchenkodex in ihren Callcentern einzuhalten und tun dies auch.
 
Callagents brauchen Freiräume. Deutsche Call- und Contactcenter-Betreiber wissen das und achten auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Bildschirmpausen. Den Mitarbeitern, die ausschließlich Bildschirmarbeit verrichten, stehen demnach – neben den üblichen Pausenzeiten – Bildschirmunterbrechungen zu. In der Regel sind dies aller 50 Minuten zehn Minuten.
 
Dem CCV ist kein Pausenverstoß bekannt. Die verdi-nahe Journalistin müsste wissen, dass das Unterbinden von Pausen gesetzeswidrig ist. Unsere Mitglieder halten sich gemäß dem Branchenkodex der Customerservice- und Contactcenter-Branche an Bestimmungen und verpflichten sich alle „Mitarbeiter zu schützen“. Dem CCV ist kein Fall von verwehrten Ruhezeiten bekannt und er geht davon aus, dass solche Fälle zur Anzeige gebracht würden. Auch hier schätzen unsere Mitgliedsunternehmen mündige Arbeitnehmer und deren -vertretungen.
 
Arbeitsverhältnisse beruhen auf Vertrauen. Das ist auch in deutschen Call- und Contactcentern so. Rechtlich gilt: Die Telefondatenerfassung darf vom Arbeitgeber durchgeführt werden; dies ist in mehreren grundlegenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Urteilen bestätigt worden (vgl. hierzu Einschätzung Uni Leipzig: Hrach/Alt: Datenschutz in Call Centern. Konkret finden Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie Schulungen statt, um den Callagents den Umgang mit Kunden zu erleichtern.
 
Callcenter-Managerinnen sind weiblich. Die Behauptung, dass vor allem Frauen auf untersten Hierarchieebenen gehalten werden, ist schlichtweg falsch. Beispiel hierfür sind neben den Preisträgern des CCV Quality Award  auch der CAt-Award. Hier prämiert (die überwiegend weibliche) Jury jährlich Callcenter-Manager des Jahres. Darunter befinden sich überdurchschnittlich viele Frauen in Führungspositionen.  Die Geschlechterverteilung der Mitarbeiter in deutschen Call- und Contactcentern generell ist der aktuellen Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Demnach sind 57 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter in deutschen Dienstleistungscallcentern (Wirtschaftszweig 822) Frauen.
 
Sonntagsarbeit ist bei Callagents beliebt. Nicht zuletzt aufgrund enormer Verdienstzuschläge: Denn fast die Hälfte aller Beschäftigten bekommt sonn- und feiertags 25 bis 50 Prozent mehr Lohn. Jeder Fünfte erhält sogar mehr als 50 Prozent Zuschläge (vgl. Daten und Fakten). Diese Information haben wir der verdi-nahen Journalistin bei ihrer Anfrage auch zur Verfügung gestellt. Ebenso das Statement von Saskia S. (Callcenter-Agent, 3C Dialog GmbH): „Ich arbeite sonntags sehr gerne, weil ich es angenehm finde, dafür unter der Woche einen freien Tag zu haben. Ich empfinde das Arbeiten am Wochenende insgesamt als entspannter. Auch die Zuschläge sind für mich ein wichtiger Anreiz, sonntags zu arbeiten.“
 
Callagents verdienen gut. Die Personalberatung TGMC Management Consulting GmbH legte im Januar 2017 einen Gehalts- und Karrierevergleich für die Call- und Contactcenter-Branche vor, der zeigt, dass der Verdienst von Callcenter-Agents bei 11,59 €/Stunde (bzw. 9,77 €/Stunde in Dienstleistungscallcentern) liegt. Bei Inhouse-Callcentern liegt dieser mit 12,88 € sogar noch höher. Callagents verdienen damit deutlich über dem Mindestlohn und besser als die verdi-nahe Journalistin meint.
 
Arbeitnehmervertretungen treffen unabhängige Entscheidungen. Gewerkschaften und Betriebsräte sind frei gebildete, demokratisch strukturierte Vereinigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Eine Bindung an Entscheidungen der Geschäftsführungen ist daher grundsätzlich auszuschließen. Zudem wird das Zusammenspiel der beiden Akteure durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Darin ist vor allem definiert, dass die Belegschaften Betriebsräte wählen und über sie auf die meisten Entscheidungen im Betrieb und im Unternehmen in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Einfluss nehmen können. Durch diese Beteiligungsrechte sollen Schutz und Teilhabe der Belegschaft, die Achtung des Arbeitnehmers als Persönlichkeit, sowie seine Würde und Persönlichkeitsentfaltung im Arbeitsverhältnis gewährleistet werden.

CCV-Termin im Bundestag zum Beschäftigtendatenschutz

Arbeitnehmerdatenschutz vs. Qualitätssicherungsbedürfnisse

In der vergangenen Woche trafen Dirk Egelseer (CCV-Vorstand Recht & Regulierung) und Constantin Jacob (neuer CCV-Leiter Recht & Regulierung) Herrn Markus Paschke (MdB, Ausschuss Arbeit & Soziales, SPD) zu einem Gespräch.

Schwerpunkt war die EU-Datenschutzgrundverordnung, durch die der Weg für eine Novelle des bundesdeutschen Datenschutzgesetzes frei geworden ist. Erörtert wurde das Spannungsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmerdatenschutz und den Qualitätssicherungsbedürfnissen von Call- und Contact-Centern. Dabei setzte sich der CCV für eine Regelung ein, die mit dem Entwurf des § 32 i Abs. 2 Satz 2 BDSG-E aus dem Jahre 2010 vergleichbar ist, der im Jahr 2013 leider fallen gelassen wurde. Auch das viel diskutierte Thema der Sonn- und Feiertagsarbeit war Gegenstand des Treffens. 

Der Verband wird auch zukünftig – dank der Unterstützung seiner Mitglieder – die weiteren gesetzgeberischen Prozesse eng begleiten und die Politik für unsere Anliegen in persönlichen Gesprächen sensibilisieren.

Ein guter Tag für den Datenschutz und die Demokratie in Europa

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil die anlasslose Speicherung aller Verbindungsdaten für unvereinbar mit den europäischen Grundrechten erklärt und als ungültig kassiert. Die pauschale, verdachtslose Registrierung aller Spuren der elektronischen Kommunikation ist ein besonders schwerer Eingriff in die Menschenrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz der personenbezogenen Daten.

Der EuGH geht mit seiner Entscheidung auch über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 hinaus, indem er die grenzenlose Vorratsdatenspeicherung in mehrfacher Hinsicht für unverhältnismäßig erklärt. Das ist insofern bemerkenswert, als in letzter Zeit wiederholt in Frage gestellt wurde, ob der EuGH den Grundrechtsschutz ebenso ernst nimmt wie das Bundesverfassungsgericht. Daran besteht nach dieser Entscheidung kein Zweifel mehr.

Zwar ist der Gerichtshof der Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung einem legitimen Ziel dient. Bei dessen Verfolgung ist der europäische Gesetzgeber aber weit übers Ziel hinausgeschossen. Auf europäischer Ebene muss jetzt grundsätzlich darüber diskutiert werden, ob die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich geeignet und erforderlich ist. Neuere Untersuchungen gerade in den USA haben gezeigt, dass insoweit erhebliche Zweifel angebracht sind.

Jedenfalls kann die Bundesregierung ihre Pläne begraben, jetzt schnell ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen.

Menschenrechte gehen vor Koalitionsräson. Da die Richtlinie ungültig ist, droht auch keine Strafzahlung mehr.

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, betont: „Dies ist ein guter Tag für den Datenschutz und die Demokratie in Europa. Die Eignung der Vorratsdatenspeicherung muss jetzt neu diskutiert werden. Dies ist nicht der Zeitpunkt für Schnellschüsse.“

 

Bundesregierung soll Beschäftigtendatenschutz ohne Änderungen zur Abstimmung stellen

Call Center Verband warnt davor, 520.000 Arbeitsplätze durch unbedachte Änderungen des Gesetzentwurfs zu riskieren

Der Call Center Verband Deutschland e.V. will eine schnelle Entscheidung des Bundestags über den vorliegenden Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz. „Das Gesetz darf nicht noch länger durch taktische Überlegungen oder überzogene Forderungen aufgehalten werden. Es schreibt hinsichtlich der callcenterspezifischen Regelungen konsequent die gelebte Praxis im Kundendialog und die aktuelle Rechtsprechung fest und gibt allen Beteiligten endlich Handlungssicherheit“, sagt Vizepräsident und Vorstand für Recht und Regulierung Manuel Schindler.

Der Call Center Verband will eine klare und für alle Seiten eindeutige Regelung zum Beschäftigtendatenschutz. „Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt die schutzwürdigen Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und schiebt unverhältnismäßiger Überwachung einen Riegel vor. Gleichzeitig wird das Gesetz weiterhin die wichtige Qualitätskontrolle im Callcenter erlauben – bei täglich rund 20 Millionen Telefonaten ist jede andere Form der Qualitätsicherung umöglich“, so Schindler.

„Es ist völlig unverständlich, warum dieser in vielen Monaten und in vielen Abstimmungsrunden von Politik und Administration sachlich und fachlich sauber erarbeitete Entwurf nun aufgrund von Partikularinteressen geopfert werden soll“, sagt Schindler.

Verkehrsdaten sind notwendig für die Erreichbarkeit
Für die Kapazitätsplanung in Callcentern sind Verkehrsdaten aus der Telefonanlage die wichtigste Planungsgrundlage für den Personaleinsatz. Ein zum Anrufvolumen passender Personaleinsatz ist Grundlage der Erreichbarkeit und somit grundsätzliche Existenz-Voraussetzung des telefonischen Kundenservice.

Dokumentationspflichten sind gesetzliche Auflagen
Zahlreiche Informations- und Belehrungspflichten müssen eingehalten und deren Einhaltung dokumentiert werden – allein im Rahmen von Fernabsatzverträgen sind dies zwölf Einzelinformationen. Im Streitfall ist das Unternehmen in der Nachweispflicht. Die Aufzeichnung ist dazu das einzige Mittel.

Beschäftigte profitieren von Dokumentation im Streitfall
Im Streifall über erfolgte Belehrung oder Information werden ohne aufgezeichnete Gespräche zwangsläufig Beschäftigte als Zeugen herangezogen werden müssen – diese werden allerdings nicht in der Lage sein, den Einzelfall mit zeitlichem Abstand tatsächlich zu erinnern.

Aufzeichnungen lösen Verständnisprobleme und können lebenswichtig sein
Ein striktes Verbot der Aufzeichnung von Gesprächen würde dazu führen, dass selbst Notrufe nicht aufgezeichnet werden dürfen – bei einem Gesprächsabbruch und vorhergehenden Verständnisproblemen kann dies durchaus zu lebensbedrohlichen Szenarien führen, bei denen die Rettungskräfte keine Möglichkeit hätten, ein Gespräch kurzfristig noch einmal abzuhören, um rechtzeitig Hilfe zu leisten.

Callcenter-Qualität ist gemeinsames Anliegen von Wirtschaft und Verbraucherschutz
Nicht zuletzt der Ausbildungsberuf zum Kaufmann/-frau für Dialogmarketing unterstreicht die Qualitätsbemühungen der Wirtschaft. Wenn nach der dreijährigen Ausbildung keine qualitative Weiterentwicklung der Beschäftigten erfolgen kann, weil Gespräche nicht analysiert werden dürfen, ist das das Ende des qualitätvollen Kundendialogs.

Qualitätssicherung ist üblicher Standard in allen Wirtschaftszweigen
Da beim Telefonat Leistungserstellung und -verzehr zusammenfallen, kann eine Qualitätskontrolle nur durch Begleitung beim Telefonat oder durch die Arbeit mit Gesprächsaufzeichnungen erfolgen. Niemand käme auf die Idee, Autos ohne Probefahrt auszuliefern oder Geschäftsbriefe ohne Gegenlesen durch den Unterzeichner auf den Weg zu bringen.

Die Existenz von 520.000 Arbeitsplätzen und eines bequemen Servicekanals steht auf dem Spiel
Wenn die Qualitätssicherung ausschließlich aufgrund Kundenbeschwerden oder Kundenbefragungen vorgenommen werden könnte, dann bedeutet dies, dass der telefonische Kanal mittelfristig sterben wird, da die tatsächliche, den Vorgaben eines Auftraggebers entsprechende Servicequalität nicht valide gemessen werden kann.

Leistungsträger statt „Sprechautomaten“
Leistungsabhängige Vergütung ist in vielen Wirtschaftszweigen üblich und im Kundendialog ein Mittel der Motivation und Belohnung. Ohne Qualitätsmessung wird der Leistungsträger von heute zum reinen Gesprächsabwickler, der nur durch die absolvierte Zahl der Gespräche beurteilt werden kann.

Leistungs- und Verhaltenskontrolle braucht keine lückenlose Überwachung
Bereits die aktuelle Rechtsprechung hat der Leistungs- und Verhaltenskontrolle Grenzen gesetzt, die das Gesetz lediglich festschreibt. Eine weitergehende Regelung ist weder notwendig noch angemessen.

Bundesregierung soll Beschäftigtendatenschutz ohne Änderungen zur Abstimmung stellen

Bundesregierung soll Beschäftigtendatenschutz ohne Änderungen zur Abstimmung stellen: Call Center Verband warnt davor, 520.000 Arbeitsplätze durch unbedachte Änderungen des Gesetzentwurfs zu riskieren

Der Call Center Verband Deutschland e.V. will eine schnelle Entscheidung des Bundestags über den vorliegenden Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz. „Das Gesetz darf nicht noch länger durch taktische Überlegungen oder überzogene Forderungen aufgehalten werden. Es schreibt hinsichtlich der callcenterspezifischen Regelungen konsequent die gelebte Praxis im Kundendialog und die aktuelle Rechtsprechung fest und gibt allen Beteiligten endlich Handlungssicherheit“, sagt Vizepräsident und Vorstand für Recht und Regulierung Manuel Schindler.

Der Call Center Verband will eine klare und für alle Seiten eindeutige Regelung zum Beschäftigtendatenschutz. „Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt die schutzwürdigen Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und schiebt unverhältnismäßiger Überwachung einen Riegel vor. Gleichzeitig wird das Gesetz weiterhin die wichtige Qualitätskontrolle im Callcenter erlauben – bei täglich rund 20 Millionen Telefonaten ist jede andere Form der Qualitätsicherung umöglich“, so Schindler. 

„Es ist völlig unverständlich, warum dieser in vielen Monaten und in vielen Abstimmungsrunden von Politik und Administration sachlich und fachlich sauber erarbeitete Entwurf nun aufgrund von Partikularinteressen geopfert werden soll“, sagt Schindler.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung und die Stellungnahme des Verbands zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren.

Callcenter Manager diskutierten Datenschutz in Nürnberg

Auf dem gestrigen Regionaltreffen Süd des Call Center Verband Deutschland e.V. bei der DATEV eG diskutierten rund 80 Callcenter Manager über die Zukunft des Datenschutzes in Deutschland. Prominenter Referent war der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht Thomas Kranig. Neben dem Datenschutz ging es um die Präsentation von Kennzahlen, emotionalen Kundenservice der Allianz und die Zukunft der Arbeit.

Grund der Veranstaltung war nicht die aktuelle Diskussion um das Meldegesetz. Die Veranstaltung hatte zum Ziel, anstehende Veränderungen im Datenschutz zu beleuchten. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme erläuterte Kranig die Neuerungen, die voraussichtlich ab 2014 mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung Einzug halten werden. Diese Grundverordnung ersetze deutsches Datenschutzrecht und regele zahlreiche Bereiche wie Videoüberwachung oder Beschäftigtendatenschutz nicht, erklärte der Datenschützer. Es sei mit einer großen Rechtsunsicherheit zumindest in der ersten Zeit nach der Einführung zu rechnen. Ergänzend dazu stellte Dr. Sachiko Scheuing vom Marketing-Dienstleister Acxiom die Folgen der Grundverordnung für das Direktmarketing dar.

Die Zukunft der Arbeit
Nur am Rande mit Datenschutz beschäftigte sich Philip Vanhoutte von Plantronics, der die Zukunft der modernen Büroarbeit darstellte: So müssten Heimarbeitsplätze zwar dem Datenschutz genügen, man dürfe sich in der Gestaltung zukunftsfähiger Arbeitsplätze jedoch nicht hinter dem Datenschutz als Vorwand verstecken. In seinem Unternehmen könnten Mitarbeiter wählen zwischen der Arbeit im heimischen Wohnzimmer oder im Büro – sie sind durch modernste Kommunikationsmittel wie Unified Communication jederzeit vernetzt. Plantronics hat diese Arbeitsform durch zahlreiche Studien evaluiert und in den letzten Jahren unter anderem in den eigenen Servicecentern eingeführt. Das Ergebnis sei eine deutlich höhere Zufriedenheit der Beschäftigten.

Fotos von der Veranstaltung finden Sie zum Download HIER -> Regional -> 12 Juli 2012 DATEV Nuernberg