CCV-Termin im Bundestag zum Beschäftigtendatenschutz

Arbeitnehmerdatenschutz vs. Qualitätssicherungsbedürfnisse

In der vergangenen Woche trafen Dirk Egelseer (CCV-Vorstand Recht & Regulierung) und Constantin Jacob (neuer CCV-Leiter Recht & Regulierung) Herrn Markus Paschke (MdB, Ausschuss Arbeit & Soziales, SPD) zu einem Gespräch.

Schwerpunkt war die EU-Datenschutzgrundverordnung, durch die der Weg für eine Novelle des bundesdeutschen Datenschutzgesetzes frei geworden ist. Erörtert wurde das Spannungsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmerdatenschutz und den Qualitätssicherungsbedürfnissen von Call- und Contact-Centern. Dabei setzte sich der CCV für eine Regelung ein, die mit dem Entwurf des § 32 i Abs. 2 Satz 2 BDSG-E aus dem Jahre 2010 vergleichbar ist, der im Jahr 2013 leider fallen gelassen wurde. Auch das viel diskutierte Thema der Sonn- und Feiertagsarbeit war Gegenstand des Treffens. 

Der Verband wird auch zukünftig – dank der Unterstützung seiner Mitglieder – die weiteren gesetzgeberischen Prozesse eng begleiten und die Politik für unsere Anliegen in persönlichen Gesprächen sensibilisieren.

Ein guter Tag für den Datenschutz und die Demokratie in Europa

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil die anlasslose Speicherung aller Verbindungsdaten für unvereinbar mit den europäischen Grundrechten erklärt und als ungültig kassiert. Die pauschale, verdachtslose Registrierung aller Spuren der elektronischen Kommunikation ist ein besonders schwerer Eingriff in die Menschenrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz der personenbezogenen Daten.

Der EuGH geht mit seiner Entscheidung auch über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 hinaus, indem er die grenzenlose Vorratsdatenspeicherung in mehrfacher Hinsicht für unverhältnismäßig erklärt. Das ist insofern bemerkenswert, als in letzter Zeit wiederholt in Frage gestellt wurde, ob der EuGH den Grundrechtsschutz ebenso ernst nimmt wie das Bundesverfassungsgericht. Daran besteht nach dieser Entscheidung kein Zweifel mehr.

Zwar ist der Gerichtshof der Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung einem legitimen Ziel dient. Bei dessen Verfolgung ist der europäische Gesetzgeber aber weit übers Ziel hinausgeschossen. Auf europäischer Ebene muss jetzt grundsätzlich darüber diskutiert werden, ob die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich geeignet und erforderlich ist. Neuere Untersuchungen gerade in den USA haben gezeigt, dass insoweit erhebliche Zweifel angebracht sind.

Jedenfalls kann die Bundesregierung ihre Pläne begraben, jetzt schnell ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen.

Menschenrechte gehen vor Koalitionsräson. Da die Richtlinie ungültig ist, droht auch keine Strafzahlung mehr.

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, betont: „Dies ist ein guter Tag für den Datenschutz und die Demokratie in Europa. Die Eignung der Vorratsdatenspeicherung muss jetzt neu diskutiert werden. Dies ist nicht der Zeitpunkt für Schnellschüsse.“

 

Bundesregierung soll Beschäftigtendatenschutz ohne Änderungen zur Abstimmung stellen

Call Center Verband warnt davor, 520.000 Arbeitsplätze durch unbedachte Änderungen des Gesetzentwurfs zu riskieren

Der Call Center Verband Deutschland e.V. will eine schnelle Entscheidung des Bundestags über den vorliegenden Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz. „Das Gesetz darf nicht noch länger durch taktische Überlegungen oder überzogene Forderungen aufgehalten werden. Es schreibt hinsichtlich der callcenterspezifischen Regelungen konsequent die gelebte Praxis im Kundendialog und die aktuelle Rechtsprechung fest und gibt allen Beteiligten endlich Handlungssicherheit“, sagt Vizepräsident und Vorstand für Recht und Regulierung Manuel Schindler.

Der Call Center Verband will eine klare und für alle Seiten eindeutige Regelung zum Beschäftigtendatenschutz. „Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt die schutzwürdigen Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und schiebt unverhältnismäßiger Überwachung einen Riegel vor. Gleichzeitig wird das Gesetz weiterhin die wichtige Qualitätskontrolle im Callcenter erlauben – bei täglich rund 20 Millionen Telefonaten ist jede andere Form der Qualitätsicherung umöglich“, so Schindler.

„Es ist völlig unverständlich, warum dieser in vielen Monaten und in vielen Abstimmungsrunden von Politik und Administration sachlich und fachlich sauber erarbeitete Entwurf nun aufgrund von Partikularinteressen geopfert werden soll“, sagt Schindler.

Verkehrsdaten sind notwendig für die Erreichbarkeit
Für die Kapazitätsplanung in Callcentern sind Verkehrsdaten aus der Telefonanlage die wichtigste Planungsgrundlage für den Personaleinsatz. Ein zum Anrufvolumen passender Personaleinsatz ist Grundlage der Erreichbarkeit und somit grundsätzliche Existenz-Voraussetzung des telefonischen Kundenservice.

Dokumentationspflichten sind gesetzliche Auflagen
Zahlreiche Informations- und Belehrungspflichten müssen eingehalten und deren Einhaltung dokumentiert werden – allein im Rahmen von Fernabsatzverträgen sind dies zwölf Einzelinformationen. Im Streitfall ist das Unternehmen in der Nachweispflicht. Die Aufzeichnung ist dazu das einzige Mittel.

Beschäftigte profitieren von Dokumentation im Streitfall
Im Streifall über erfolgte Belehrung oder Information werden ohne aufgezeichnete Gespräche zwangsläufig Beschäftigte als Zeugen herangezogen werden müssen – diese werden allerdings nicht in der Lage sein, den Einzelfall mit zeitlichem Abstand tatsächlich zu erinnern.

Aufzeichnungen lösen Verständnisprobleme und können lebenswichtig sein
Ein striktes Verbot der Aufzeichnung von Gesprächen würde dazu führen, dass selbst Notrufe nicht aufgezeichnet werden dürfen – bei einem Gesprächsabbruch und vorhergehenden Verständnisproblemen kann dies durchaus zu lebensbedrohlichen Szenarien führen, bei denen die Rettungskräfte keine Möglichkeit hätten, ein Gespräch kurzfristig noch einmal abzuhören, um rechtzeitig Hilfe zu leisten.

Callcenter-Qualität ist gemeinsames Anliegen von Wirtschaft und Verbraucherschutz
Nicht zuletzt der Ausbildungsberuf zum Kaufmann/-frau für Dialogmarketing unterstreicht die Qualitätsbemühungen der Wirtschaft. Wenn nach der dreijährigen Ausbildung keine qualitative Weiterentwicklung der Beschäftigten erfolgen kann, weil Gespräche nicht analysiert werden dürfen, ist das das Ende des qualitätvollen Kundendialogs.

Qualitätssicherung ist üblicher Standard in allen Wirtschaftszweigen
Da beim Telefonat Leistungserstellung und -verzehr zusammenfallen, kann eine Qualitätskontrolle nur durch Begleitung beim Telefonat oder durch die Arbeit mit Gesprächsaufzeichnungen erfolgen. Niemand käme auf die Idee, Autos ohne Probefahrt auszuliefern oder Geschäftsbriefe ohne Gegenlesen durch den Unterzeichner auf den Weg zu bringen.

Die Existenz von 520.000 Arbeitsplätzen und eines bequemen Servicekanals steht auf dem Spiel
Wenn die Qualitätssicherung ausschließlich aufgrund Kundenbeschwerden oder Kundenbefragungen vorgenommen werden könnte, dann bedeutet dies, dass der telefonische Kanal mittelfristig sterben wird, da die tatsächliche, den Vorgaben eines Auftraggebers entsprechende Servicequalität nicht valide gemessen werden kann.

Leistungsträger statt „Sprechautomaten“
Leistungsabhängige Vergütung ist in vielen Wirtschaftszweigen üblich und im Kundendialog ein Mittel der Motivation und Belohnung. Ohne Qualitätsmessung wird der Leistungsträger von heute zum reinen Gesprächsabwickler, der nur durch die absolvierte Zahl der Gespräche beurteilt werden kann.

Leistungs- und Verhaltenskontrolle braucht keine lückenlose Überwachung
Bereits die aktuelle Rechtsprechung hat der Leistungs- und Verhaltenskontrolle Grenzen gesetzt, die das Gesetz lediglich festschreibt. Eine weitergehende Regelung ist weder notwendig noch angemessen.

Bundesregierung soll Beschäftigtendatenschutz ohne Änderungen zur Abstimmung stellen

Bundesregierung soll Beschäftigtendatenschutz ohne Änderungen zur Abstimmung stellen: Call Center Verband warnt davor, 520.000 Arbeitsplätze durch unbedachte Änderungen des Gesetzentwurfs zu riskieren

Der Call Center Verband Deutschland e.V. will eine schnelle Entscheidung des Bundestags über den vorliegenden Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz. „Das Gesetz darf nicht noch länger durch taktische Überlegungen oder überzogene Forderungen aufgehalten werden. Es schreibt hinsichtlich der callcenterspezifischen Regelungen konsequent die gelebte Praxis im Kundendialog und die aktuelle Rechtsprechung fest und gibt allen Beteiligten endlich Handlungssicherheit“, sagt Vizepräsident und Vorstand für Recht und Regulierung Manuel Schindler.

Der Call Center Verband will eine klare und für alle Seiten eindeutige Regelung zum Beschäftigtendatenschutz. „Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt die schutzwürdigen Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und schiebt unverhältnismäßiger Überwachung einen Riegel vor. Gleichzeitig wird das Gesetz weiterhin die wichtige Qualitätskontrolle im Callcenter erlauben – bei täglich rund 20 Millionen Telefonaten ist jede andere Form der Qualitätsicherung umöglich“, so Schindler. 

„Es ist völlig unverständlich, warum dieser in vielen Monaten und in vielen Abstimmungsrunden von Politik und Administration sachlich und fachlich sauber erarbeitete Entwurf nun aufgrund von Partikularinteressen geopfert werden soll“, sagt Schindler.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung und die Stellungnahme des Verbands zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren.

Callcenter Manager diskutierten Datenschutz in Nürnberg

Auf dem gestrigen Regionaltreffen Süd des Call Center Verband Deutschland e.V. bei der DATEV eG diskutierten rund 80 Callcenter Manager über die Zukunft des Datenschutzes in Deutschland. Prominenter Referent war der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht Thomas Kranig. Neben dem Datenschutz ging es um die Präsentation von Kennzahlen, emotionalen Kundenservice der Allianz und die Zukunft der Arbeit.

Grund der Veranstaltung war nicht die aktuelle Diskussion um das Meldegesetz. Die Veranstaltung hatte zum Ziel, anstehende Veränderungen im Datenschutz zu beleuchten. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme erläuterte Kranig die Neuerungen, die voraussichtlich ab 2014 mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung Einzug halten werden. Diese Grundverordnung ersetze deutsches Datenschutzrecht und regele zahlreiche Bereiche wie Videoüberwachung oder Beschäftigtendatenschutz nicht, erklärte der Datenschützer. Es sei mit einer großen Rechtsunsicherheit zumindest in der ersten Zeit nach der Einführung zu rechnen. Ergänzend dazu stellte Dr. Sachiko Scheuing vom Marketing-Dienstleister Acxiom die Folgen der Grundverordnung für das Direktmarketing dar.

Die Zukunft der Arbeit
Nur am Rande mit Datenschutz beschäftigte sich Philip Vanhoutte von Plantronics, der die Zukunft der modernen Büroarbeit darstellte: So müssten Heimarbeitsplätze zwar dem Datenschutz genügen, man dürfe sich in der Gestaltung zukunftsfähiger Arbeitsplätze jedoch nicht hinter dem Datenschutz als Vorwand verstecken. In seinem Unternehmen könnten Mitarbeiter wählen zwischen der Arbeit im heimischen Wohnzimmer oder im Büro – sie sind durch modernste Kommunikationsmittel wie Unified Communication jederzeit vernetzt. Plantronics hat diese Arbeitsform durch zahlreiche Studien evaluiert und in den letzten Jahren unter anderem in den eigenen Servicecentern eingeführt. Das Ergebnis sei eine deutlich höhere Zufriedenheit der Beschäftigten.

Fotos von der Veranstaltung finden Sie zum Download HIER -> Regional -> 12 Juli 2012 DATEV Nuernberg

Sorgsamer Umgang mit persönlichen Daten – Die CCV Regionalgruppe Süd trifft sich in Nürnberg

Im Zeichen des Datenschutzes steht das Regionaltreffen Süd des Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) bei der DATEV eG. Neben dem Schwerpunktthema umfasst die Agenda am Donnerstag, 12. Juli, ab 12 Uhr Vorträge zu Servicekennzahlen, Kundenbindung und zur Gestaltung zukünftiger Arbeitsplätze. Unter den Referenten ist auch der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig.

Die Vorstellung des Gastgebers übernimmt Dr. Robert Mayr, Vorstand interne Datenverarbeitung und Produktion, der den Teilnehmern einen Einblick hinter die Kulissen der DATEV gewährt. Im Anschluss gibt Thomas Kranig einen Ausblick auf die Entwicklung des Datenschutzes und Dr. Sachiko Scheuing von der Acxiom Corporation fragt provokant: „Überleben wir die Europäische Datenschutz-Grundverordnung?“ Diese Verordnung stellte die Europäische Kommission am 25. Januar 2012 vor. Sie soll die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen EU-weit vereinheitlichen. Experten bemängeln unter anderem, dass im aktuellen Entwurf Datenschutzbeauftragte und Dokumentationspflichten erst ab einer Unternehmensgröße von 250 Mitarbeitern vorgesehen sind.

Interessierte Kundenservice-Verantwortliche können sich hier anmelden. Die vollständige Agenda zum Regionaltreffen finden Sie hier.

Gesetzgeber torpediert Qualität deutscher Callcenter

Call Center Verband fordert Präzisierung beim Beschäftigtendatenschutz
Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) fordert die Politik auf, Unternehmenssteuerung, leistungsorientierte Vergütung und Qualitätsbemühungen der Callcenter Wirtschaft zu erhalten. „Der vorliegende Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz verhindert qualitätsvollen Kundendialog und wird der Arbeit im Callcenter nicht gerecht. Das nutzt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht, und es schadet dem Verbraucher. Hier muss schnellstens nachgebessert werden“, verlangt CCV Vizepräsident Manuel Schindler.
Unternehmenssteuerung und leistungsorientierte Vergütung
Das Messen des Anrufaufkommens werde durch § 32i Absatz 1 des Gesetzentwurfs unmöglich. Dies ist jedoch notwendig, um Kapazitäten zu planen und zu steuern sowie Wartezeiten für Anrufer zu minimieren. Darüber hinaus ist die Verarbeitung von solchen Daten aus den Kommunikationsanlagen in der Regel Grundlage für eine leistungsorientierte Vergütung von Mitarbeitern.

Qualitätseinschränkung
Ein ganz wesentlicher Teil der Qualitätssicherung ist das Mithören von Gesprächen durch Trainer oder Coaches und die anschließende Rückmeldung an den Agenten. Die geplante Regelung in § 32i Absatz 2 des Gesetzentwurfs schafft dazu eine neue Voraussetzung: Der Kommunikationspartner müsste künftig vorab über dieses Mithören informiert werden, was die Gesprächsatmosphäre nachhaltig negativ beeinflussen würde. Auch dürfe dies nur noch stichprobenartig erfolgen. Eine echte Qualitätsüberprüfung der Gespräche – als verlässliche Ergebniskontrolle der geleisteten Arbeit – wäre damit unmöglich.

Widerspruch zum Service-Anspruch
„Seit Jahren stehen Callcenter für mangelnde Qualität in der Kritik. Jetzt nimmt der Gesetzgeber der Wirtschaft die einzige echte Möglichkeit, Qualität zu sichern. Diese Situation ist paradox und ein Schlag ins Gesicht der 500.000 Beschäftigten und letztlich vieler Millionen Verbraucher“, sagt Schindler.

Gesetzgeber torpediert Qualität deutscher Callcenter

CCV fordert Präzisierung beim Beschäftigtendatenschutz

Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) fordert die Politik auf, Unternehmenssteuerung, leistungsorientierte Vergütung und Qualitätsbemühungen der Callcenter Wirtschaft zu erhalten.

„Der vorliegende Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz verhindert qualitätsvollen Kundendialog und wird der Arbeit im Callcenter nicht gerecht. Das nutzt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht, und es schadet dem Verbraucher. Hier muss schnellstens nachgebessert werden“, verlangt CCV Vizepräsident Manuel Schindler.

Lesen Sie HIER die vollständige CCV Pressemitteilung!