CCV-Stellungnahme zum Textformerfordernis

Zahlreichen politischen Ansprechpartnern überreicht

 
Am 27.04.2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform bestätigen müssen. Bereits im Mai 2017 brachte der Bundesrat einen gleichlautenden Entwurf in den Bundestag ein. Solche Forderungen dienen jedoch nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft, tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung und verkennen die wirtschaftliche Bedeutung unseres Wirtschaftszweigs.
 
Der CCV überreichte dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundestagsausschuss für Justiz und Verbraucherschutz sowie allen Bundestagsfraktionen eine siebenseitige Stellungnahme, in der sich der Verband ausführlich äußert und die Interessen der Branche vertritt.

Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung

Antrag von Bündnis90/Die Grünen

Nach einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf für die Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobener Verträge vorzulegen. Neben Einzelheiten des Gesetzentwurfs enthält der Antrag die Aufforderung an die Bundesregierung, für die erforderliche Personalausstattung der Bundesnetzagentur zu sorgen und sich auf EU-Ebene für eine Stärkung des derzeitigen Verbraucherschutzniveaus bei Telefonwerbung einzusetzen.

Der CCV informiert umfassend zum Thema und setzt sich für die Branche ein!

CCV kritisiert den Jahresbericht der Bundesnetzagentur

Berlin, 14.05.2018. Am 08.05.2018 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihren Jahresbericht 2017. Demnach stieg die Anzahl der Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung auf 57.426. Im Jahr 2016 gab es noch 29.298 schriftliche Beschwerden. Gründe für den Anstieg sind insbesondere in einer gesteigerten Berichterstattung und in einer mangelnden Differenzierung der kommunizierten Zahlen zu sehen.

Dieser Anstieg sieht zunächst dramatisch aus. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) weist jedoch darauf hin, dass die Bundesnetzagentur nicht zwischen begründeten und unbegründeten Beschwerden differenziert. In ihrem Bericht benennt sie ihre erweiterte Veröffentlichungspraxis als einen Grund für den Anstieg. Schon die Gutachter der „Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ sprachen 2017 von einem deutlichen kausalen Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens. „Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass dieser Zusammenhang besteht. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass die Bundesnetzagentur künftig zwischen begründeten und unbegründeten Beschwerden differenziert“, gibt CCV-Präsident Dirk Egelseer zu bedenken. Des Weiteren ist aus dem Jahresbericht nicht ersichtlich, ob sich ein Großteil der Beschwerden auf einige wenige Anbieter verteilt oder eine Vielzahl von Marktteilnehmern betrifft.

Zudem gibt der Jahresbericht nicht darüber Auskunft, wie hoch der Anteil von Werbeanrufen aus dem Ausland ist. Gerade solche Anrufe, oft mit strafrechtlicher Relevanz, stellen ein großes Problem dar. Darüber hinaus schlüsselt die Bundesnetzagentur die Beschwerdezahlen nicht nach einzelnen Branchen auf, sondern benennt nur besonders betroffene Wirtschaftszweige.

Dies führt dazu, dass aus diesen Angaben nur schwerlich Rückschlüsse gezogen werden können. Erst wenn die Bundesnetzagentur dazu übergeht, die Beschwerdezahlen differenziert darzustellen, können diese entsprechend fundiert analysiert werden.

Die Bundesnetzagentur betont zudem, dass sie die „Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ intensiv begleitete und dass ihre Vorschläge z. B. bezüglich der Einführung einer Dokumentationspflicht für Callcenter berücksichtigt wurden. Allerdings sehen die Gutachter im Rahmen der Evaluierung in einer Dokumentationspflicht keine Problemlösung, da diese in der Praxis einen bürokratischen Mehraufwand darstellt und eine Entlastung der Bundesnetzagentur fraglich ist. Ebenso sehen die Verfasser ein umfassendes sogenanntes Textformerfordernis skeptisch. Vielmehr wird Kritik an der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung des zuständigen Amtsgerichts Bonn geübt. So schlagen die Gutachter unter anderem eine bessere personelle Ausstattung der Bundesnetzagentur sowie die Verlagerung der gerichtlichen Zuständigkeit an ein Landes- oder Oberlandesgericht vor. Der CCV schließt sich dieser Einschätzung an.

Dem CCV ist als Stimme der Branche an einem konstruktiven Dialog mit Politik und Verbraucherschutz gelegen, um gemeinsam sinnvolle Marktregeln zu schaffen, welche allen Marktteilnehmern gerecht werden. Voraussetzung hierfür sind jedoch valide Zahlen der Bundesnetzagentur, welche nach begründeten und unbegründeten Beschwerden differenzieren, den Anteil von Werbeanrufen aus dem Ausland benennen und die begründeten Beschwerden nach den Branchen aufschlüsseln.

Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur ein Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten der gesamten Branche festlegt.

Hintergrund

Link zum Jahresbericht 2017 der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2018/JB2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Link zur Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Evaluierung_unserioese_Geschaeftspraktiken.html

Link zur CCV-Position: http://www.ccv-positionen.de/bestatigungsloesung

Link zum CCV-Branchenkodex: https://cc-verband.de/verband/branchenkodex/

Über den CCV

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit etwa 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

Pressekontakt:
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
ADVERB – Agentur für Verbandskommunikation
Christian H. Schuster
Tel.: 030 / 30 87 85 88-0
Mobil: 0176 / 21 88 62 08
E-Mail: presse@cc-verband.de

CCV lehnt Zwang zu textlicher Bestätigung telefonisch geschlossener Verträge ab

Berlin, 03.05.2018.

Am 27.04.2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform bestätigen müssen. Bereits im Mai 2017 brachte der Bundesrat einen gleichlautenden Entwurf in den Bundestag ein. Aufgrund des Endes der damaligen Legislaturperiode wurde diese Initiative im Bundestag nicht mehr beraten. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) lehnt die sogenannte Bestätigungslösung weiterhin ab.

Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde 2013 bereits ein Textformerfordernis für Gewinnspieleintragsdienste eingeführt. Der im März 2017 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlichte 253-seitige Evaluierungsbericht bestätigte die grundsätzliche Wirksamkeit dieses Gesetzes und sieht die Einführung eines Textformerfordernisses für weitere Vertragsarten skeptisch. In einer im Juni 2017 veröffentlichten Stellungnahme schloss sich die damalige Bundesregierung dieser Einschätzung an. Der CCV teilt diese Auffassung.

Forderungen nach weitergehenden Bestätigungslösungen dienen nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft, tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung und verkennen die wirtschaftliche Bedeutung unseres Wirtschaftszweigs. Zudem erschweren sie den Vertragsschluss, gerade auch für technisch weniger versierte Mitbürger. Bei mehr als 25 Millionen Telefonkontakten pro Tag würde solch eine Bestätigungslösung alle Marktteilnehmer, Kunden und Unternehmen gleichermaßen unverhältnismäßig stark einschränken.

Die bestehende Rechtslage, die dem Verbraucher ein umfassendes Widerrufsrecht einräumt, reicht aus, um den Bedürfnissen des Verbraucherschutzes gerecht zu werden. „Wer die Möglichkeit des Widerrufs nicht nutzt, wird sich auch nicht auf eine Unwirksamkeit auf Basis der angedachten Bestätigungslösung berufen“, betont Dirk Egelseer, CCV-Präsident und Vorstand Recht & Regulierung.

Betrugsdelikte aus dem Ausland stellen das größte Problem dar. Dieses kann jedoch auch mithilfe einer Bestätigungslösung nicht beseitigt werden. Bundesnetzagentur und Ordnungsbehörden müssen vielmehr mit erweiterten internationalen Befugnissen sowie besseren technischen und personellen Möglichkeiten ausgestattet werden. Eine Gesetzesänderung scheint dagegen der bequemste Weg. Aber einer, der alle Marktteilnehmer stark einschränkt

Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur ein Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten festlegt. Eine Ausweitung des Textformerfordernisses dient jedoch nicht dem Verbraucherschutz, sondern läuft vielmehr auch den von der Bundesregierung in der „Digitalen Agenda“ formulierten Zielen zuwider.

Dem CCV ist als Stimme der Branche an einem konstruktiven Dialog mit Politik und Verbraucherschutz gelegen, um gemeinsam sinnvolle Marktregeln zu schaffen, welche allen Marktteilnehmern gerecht werden.

 

Hintergrund

Link zur Bundesratsinitiative vom 27.04.2018:
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/18/967/967-pk.html#top-32

Link zur Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken:
http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Evaluierung_unserioese_Geschaeftspraktiken.html

Link zur Stellungnahme der Bundesregierung vom 26.06.2017: 
https://www.bundestag.de/#url=L3ByZXNzZS9oaWIvMjAxN18wNi8tLzUxMzA5Ng==&mod=mod445722

Link zur CCV-Themenseite: 
https://www.cc-verband.de/themen/bestatigungsloesung/

Link zum CCV-Branchenkodex: 
https://cc-verband.de/branchenkodex/

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit etwa 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

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Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
ADVERB – Agentur für Verbandskommunikation
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