Rechtliche CCV-Publikation

Datenschutz und Wettbewerbsrecht

Der CCV plant für das Jahr 2021 eine Fachpublikation zu den Themen Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Darin wird Constantin Jacob, CCV-Leiter Recht & Regulierung sowie Verbandsjustitiar, ausgewählte praxisrelevante Fragen thematisieren und einen Überblick zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vermitteln.

Unterstützt wird die Fachpublikation von CCV-Silbersponsor Nuance: Angesichts der massiv gestiegenen Daten- und Identitätsdiebstähle, vor allem seit Anfang 2020, ist für Nuance und die Branche das Thema Datensicherheit noch wichtiger geworden. Die Verluste betragen jährlich fünf Milliarden US-Dollar weltweit. Es gibt also viel zu tun, um sowohl Kunden als aber auch Mitarbeitende im Contact Center zu schützen. Und dazu tragen Initiativen und Publikationen wie diese des CCV maßgeblich bei, die Nuance daher sehr gern unterstützt.

CCV-Stellungnahme der Bundesnetzagentur überreicht

Beschwerden über belästigendes Anrufverhalten

Mit Schreiben vom 4. Juni 2020 übermittelte die Bundesnetzagentur dem CCV die Evaluierungsergebnisse zum Thema „Beschwerden über belästigendes Anrufverhalten“. Danach gingen zwischen 01.02.2019 und 31.01.2020 bei der Bundesnetzagentur 41.637 Beschwerden über belästigendes Anrufverhalten ein. Der Schwerpunkt der Beschwerden liegt bei der Anrufhäufigkeit pro Tag und pro Woche sowie bei den Lost Calls. Im Vergleich zur Evaluierung 2015 beobachtete die Bundesnetzagentur einen Anstieg der Beschwerden wegen der Anrufhäufigkeit. Die Bundesnetzagentur bat den CCV um eine Äußerung bis 10. September 2020 und stellte ein Treffen im 4. Quartal in Aussicht.

Der CCV überreichte nunmehr der Bundesnetzagentur seine Stellungnahme. Vorausgegangen waren u. a. Gespräche mit anderen Wirtschaftsverbänden sowie im CCV-Arbeitskreis Recht & Regulierung.

Entgelte und Kontrollen in Callcentern

Kleine Anfrage im Bundestag

Im Jahr 2019 lag das Medianentgelt von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in der Callcenter-Branche bei 2.049 Euro, im Vergleich dazu betrug das Entgelt über alle Branchen für sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte 3.401 Euro. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Aus der Antwort geht zudem hervor, dass die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ im vergangenen Jahr 70 Arbeitgeberprüfungen veranlasste und 125 Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren einleitete.

CCV-Austausch mit MdB Tabea Rößner

Gesetz für faire Verbraucherverträge

Am 23. Juni 2020 tauschten sich CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob mit Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied des Bundestages und Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz, aus. Zentrales Thema des Gesprächs war das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitete Gesetz für faire Verbraucherverträge, das nunmehr in den Kabinettssitzungsplan der Bundesregierung für Juli 2020 aufgenommen wurde.

In diesem Jahr fanden bereits zahlreiche Gespräche zwischen dem CCV und der Politik zu diesem für unsere Branche bedeutenden Gesetzesvorhaben statt.

Evaluierungsergebnisse der Bundesnetzagentur

Beschwerden über belästigendes Anrufverhalten

Mit Schreiben vom 4. Juni 2020 übermittelte die Bundesnetzagentur dem CCV die Evaluierungsergebnisse zum Thema „Beschwerden über belästigendes Anrufverhalten“. Danach gingen zwischen 01.02.2019 und 31.01.2020 bei der Bundesnetzagentur 41.637 Beschwerden über belästigendes Anrufverhalten ein. Der Schwerpunkt der Beschwerden liegt bei der Anrufhäufigkeit pro Tag und pro Woche sowie bei den Lost Calls. Im Vergleich zur Evaluierung 2015 beobachtete die Bundesnetzagentur einen Anstieg der Beschwerden wegen der Anrufhäufigkeit.

Der CCV erstellte ein Summary der Evaluierungsergebnisse, welches Sie HIER nach Login abrufen können. Zwischen dem CCV und der Bundesnetzagentur findet diesbezüglich ein Austausch statt.

CCV-Bundestagsanhörung: Protokoll veröffentlicht

CCV als Sachverständiger vor dem Rechtsausschuss

Am 25.09.2019 fand eine Anhörung durch den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Gegenstand der Anhörung war ein Antrag von Bündnis90/Die Grünen, der u. a. die sogenannte Bestätigungslösung im Outbound vorsieht. Der CCV war im Rahmen dieser Anhörung von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als Sachverständiger eingeladen. CCV-Präsident Dirk Egelseer stellte den Bundestagsabgeordneten ausführlich die Position der durch den CCV vertretenen Branche vor.

Nunmehr wurde das Protokoll dieser Sitzung durch den Bundestag veröffentlicht und ist hier einsehbar.

Intensiver CCV-Austausch mit Bundespolitikern

Der Verband im Einsatz für die Branche

Das aktuell wichtigste Gesetzesvorhaben für die Branche ist das sogenannte „Gesetz für faire Verbraucherverträge“. Hierzu tauschten sich CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob am 12.02.2020 mit Prof. Dr. Karl Lauterbach, Berichterstatter in der SPD-Bundestagsfraktion, aus. Im Rahmen der CCW fand am 02.03.2020 zudem ein Gespräch mit Prof. Dr. Martin Neumann, energiepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, statt. Prof. Dr. Neumann nahm darüber hinaus die Gelegenheit einer Führung durch das LiveCallCenterdesign by HCD wahr und stieß mit uns beim traditionellen CCV-Sektempfang an.

Ferner folgen demnächst voraussichtlich Gespräche mit Katharina Willkomm (MdB, FDP, Sprecherin für Verbraucherschutz) sowie Tabea Rößner (MdB, Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz).

Branchenverband kommentiert Gesetz für faire Verbraucherverträge

Berlin, 19.02.2020. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) überreichte heute dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie weiteren politischen Akteuren seine Stellungnahme zum geplanten „Gesetz für faire Verbraucherverträge“.

Der Referentenentwurf des BMJV enthält u. a. die sektorale Bestätigungslösung für Energielieferungsverträge, eine Verkürzung der Maximallaufzeit von Dauerschuldverhältnissen von aktuell zwei auf ein Jahr sowie umfassende Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für den telefonischen Kundenservice. Der CCV wurde eingeladen, dem BMJV seine Stellungnahme zu übermitteln. Der Interessenverband der Call- und Contactcenter-Wirtschaft lehnt die geplanten Regelungen im „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ ab.

Die sektorale Bestätigungslösung sieht bei telefonisch geschlossenen Energielieferungsverträgen vor, dass der Verbraucher diese nachträglich in Textform bestätigt. „Eine Bestätigungslösung schützt jedoch nicht vor untergeschobenen Verträgen, sondern verkompliziert lediglich die Rechtslage und bedeutet einen erhöhten Aufwand sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen. Zudem sind Verbraucher unter anderem bereits durch ihr umfassendes und allgemein bekanntes Widerrufsrecht effektiv geschützt“, gibt CCV-Präsident Dirk Egelseer zu bedenken. „Darüber hinaus existiert kein Zahlenmaterial, inwieweit untergeschobene Verträge sowie ungewollte Anbieterwechsel ein Problem darstellen, um die Bestätigungslösung überhaupt begründen zu können.“

Ebenfalls nicht interessengerecht ist die Verkürzung der Maximallaufzeit von Dauerschuldverhältnissen. „Verträge mit 24-monatiger Laufzeit bieten Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen Vorteile und sind darum trotz Angebotsvielfalt die beliebteste Variante. Ihre Beliebtheit spiegelt wider, dass sie für beide Vertragsparteien einen angemessenen Interessenausgleich darstellt. Durch gesetzgeberisches Eingreifen soll dies nun unterbunden werden, ohne dass die Politik eine entsprechende Notwendigkeit hierfür darlegen kann“, kommentiert CCV-Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar Constantin Jacob. „Es ist zu befürchten, dass mangels Planungssicherheit die Preise steigen werden.“

Ebenso lehnt der CCV die umfassenden Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten ab. CCV-Präsident Dirk Egelseer merkt hierzu an: „Die geplanten Pflichten sollen nicht den Verbraucher schützen, sondern lediglich die Arbeit der Bundesnetzagentur erleichtern, kehren dabei jedoch die Beweislast als elementares Grundprinzip des deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts um. Auch sind die erwogenen Regelungen in Hinblick auf das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz höchst problematisch.“

Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur ein Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten festlegt. Die nun geplanten Regelungen zum „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ schützen jedoch nicht den Verbraucher, sondern verkomplizieren die Rechtslage und laufen auch den von der Bundesregierung in der „Digitalen Agenda“ formulierten Zielen zuwider.

Dem CCV ist als Stimme der Branche an einem konstruktiven Dialog mit Politik und Verbraucherschutz gelegen, um gemeinsam sinnvolle Marktregeln zu schaffen, welche allen Marktteilnehmern gerecht werden.

Hintergrund

Über den CCV

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig mit über 540.000 Beschäftigten zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte. www.cc-verband.de

Pressekontakt

Sandra Fiedler
Managerin Public Relations, Marketing & Events
E-Mail: presse@cc-verband.de

CCV im Bundestag

Gesprächstermin mit MdB Steineke

Am 15.10.2019 sprachen CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustiziar Constantin Jacob mit dem Bundestagsabgeordneten Sebastian Steineke (CDU) u. a. über die sogenannte Bestätigungslösung sowie über weitere branchenrelevante Themen.

Erörtert wurden auch die Pläne des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, welches ein Gesetz für faire Verbraucherverträge plant. Dieses enthält z. B. die Bestätigungslösung im Energiesektor sowie eine maximale Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen wie etwa Mobilfunkverträge von einem Jahr (bislang zwei Jahre). Gegen den Referentenentwurf erhob das Bundeswirtschaftsministerium jedoch Einspruch, sodass die Pläne Gegenstand weiterer Verhandlungen sind.

CCV kommentiert Jahresberichte von BNetzA und BfDI

CCV-Pressemitteilung
 
Im Mai veröffentlichten die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Jahresbericht 2018 sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) seinen Tätigkeitsbericht 2017-2018.

Während der CCV in einer Pressemitteilung die Forderung des BfDI, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen, begrüßte, kritisierte er die nach wie vor intransparente Veröffentlichungspraxis der BNetzA.