CCV lehnt Zwang zu textlicher Bestätigung telefonisch geschlossener Verträge ab

Berlin, 03.05.2018.

Am 27.04.2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform bestätigen müssen. Bereits im Mai 2017 brachte der Bundesrat einen gleichlautenden Entwurf in den Bundestag ein. Aufgrund des Endes der damaligen Legislaturperiode wurde diese Initiative im Bundestag nicht mehr beraten. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) lehnt die sogenannte Bestätigungslösung weiterhin ab.

Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde 2013 bereits ein Textformerfordernis für Gewinnspieleintragsdienste eingeführt. Der im März 2017 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlichte 253-seitige Evaluierungsbericht bestätigte die grundsätzliche Wirksamkeit dieses Gesetzes und sieht die Einführung eines Textformerfordernisses für weitere Vertragsarten skeptisch. In einer im Juni 2017 veröffentlichten Stellungnahme schloss sich die damalige Bundesregierung dieser Einschätzung an. Der CCV teilt diese Auffassung.

Forderungen nach weitergehenden Bestätigungslösungen dienen nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft, tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung und verkennen die wirtschaftliche Bedeutung unseres Wirtschaftszweigs. Zudem erschweren sie den Vertragsschluss, gerade auch für technisch weniger versierte Mitbürger. Bei mehr als 25 Millionen Telefonkontakten pro Tag würde solch eine Bestätigungslösung alle Marktteilnehmer, Kunden und Unternehmen gleichermaßen unverhältnismäßig stark einschränken.

Die bestehende Rechtslage, die dem Verbraucher ein umfassendes Widerrufsrecht einräumt, reicht aus, um den Bedürfnissen des Verbraucherschutzes gerecht zu werden. „Wer die Möglichkeit des Widerrufs nicht nutzt, wird sich auch nicht auf eine Unwirksamkeit auf Basis der angedachten Bestätigungslösung berufen“, betont Dirk Egelseer, CCV-Präsident und Vorstand Recht & Regulierung.

Betrugsdelikte aus dem Ausland stellen das größte Problem dar. Dieses kann jedoch auch mithilfe einer Bestätigungslösung nicht beseitigt werden. Bundesnetzagentur und Ordnungsbehörden müssen vielmehr mit erweiterten internationalen Befugnissen sowie besseren technischen und personellen Möglichkeiten ausgestattet werden. Eine Gesetzesänderung scheint dagegen der bequemste Weg. Aber einer, der alle Marktteilnehmer stark einschränkt

Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur ein Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten festlegt. Eine Ausweitung des Textformerfordernisses dient jedoch nicht dem Verbraucherschutz, sondern läuft vielmehr auch den von der Bundesregierung in der „Digitalen Agenda“ formulierten Zielen zuwider.

Dem CCV ist als Stimme der Branche an einem konstruktiven Dialog mit Politik und Verbraucherschutz gelegen, um gemeinsam sinnvolle Marktregeln zu schaffen, welche allen Marktteilnehmern gerecht werden.

 

Hintergrund

Link zur Bundesratsinitiative vom 27.04.2018:
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/18/967/967-pk.html#top-32

Link zur Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken:
http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Evaluierung_unserioese_Geschaeftspraktiken.html

Link zur Stellungnahme der Bundesregierung vom 26.06.2017: 
https://www.bundestag.de/#url=L3ByZXNzZS9oaWIvMjAxN18wNi8tLzUxMzA5Ng==&mod=mod445722

Link zur CCV-Themenseite: 
https://www.cc-verband.de/themen/bestatigungsloesung/

Link zum CCV-Branchenkodex: 
https://cc-verband.de/branchenkodex/

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit etwa 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

Pressekontakt:
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ADVERB – Agentur für Verbandskommunikation
Christian H. Schuster
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BGH: Ein Opt-In für mehrere Werbekanäle

Wegweisende BGH-Entscheidung

In seinem beachtenswerten Urteil vom 1. Februar 2018 entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: III ZR 196/17), dass eine separate Einwilligungserklärung für jeden Werbekanal nicht zwingend erforderlich ist. Die Entscheidung bringt insofern Klarheit für Werbetreibende, als dass nicht für jeden Werbekanal gesondert eine Einwilligung des Kunden eingeholt werden muss (z. B. für Telefon, E-Mail, Post, Fax etc.). So kann eine einzige Einwilligung in die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken genügen. Nach Ansicht des BGH würde solch ein Erfordernis „eine geradezu unverständliche Förmelei“ darstellen und es ergäben sich daraus hinsichtlich der Transparenz und des Verbraucherschutzes aus Sicht eines objektiven Verbrauchers keine Verbesserung.
 
Eine Einwilligung des Verbrauchers muss allerdings weiterhin freiwillig, in Kenntnis der sachlichen Umstände und separat, also getrennt von weiteren allgemeinen (vertraglichen) Regelungen, erfolgen.

CCV: FDP-Vorsitzender Christian Lindner eröffnet Jahrestagung 2018

Berlin, 19.03.2018. Die Jahrestagung der Call-und Contactcenter-Wirtschaft „Smarter, Interaktiver, Callcenter” des Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) wird dieses Jahr vom FDP-Vorsitzenden Christian Lindner eröffnet. Die Jahrestagung mit 130 zu erwartenden Teilnehmern findet am 8. und 9. November 2018 in Berlin statt.

Portraitfoto Christian Lindner_webIn seiner Keynote „Mehr Vertrauen in wirtschaftliche Freiheit“ am 8. November 2018 legt der Bundestagabgeordnete sein besonderes Augenmerk auf die Herausforderungen des Unternehmertums, vor denen auch die stark regulierte Call- und Contactcenter-Wirtschaft steht.

Im Vergleich mit anderen Wirtschaftsbereichen wird es für Unternehmen der Branche immer schwieriger, Dienstleistungen anzubieten und den entsprechenden Maßnahmen zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. „Keine andere Branche wurde in den vergangenen Jahren ähnlichen gesetzgeberischen Regulierungen unterworfen“, betont CCV-Präsident Dirk Egelseer.

Mit der Zusage von Christian Lindner ist der Startschuss für das Agendasetting der Jahrestagung 2018 in Berlin gefallen und Anmeldungen sind ab sofort zum Frühbucherpreis möglich. Der zweitägige Kongress wird von der Verleihung des 15. CCV Quality Award und der CCV-Mitgliederversammlung flankiert. Neben Mitgliedern und Partnern sind alle Brancheninteressierten herzlich willkommen.

Das Event unterstützen Medienpartner TeleTalk, Award-Pate Plantronics, GeloRevoice® Halstabletten, Jabra und telequest. Alle Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.ccv-jahrestagung.de.

Christian Lindner (*7. Januar 1979) ist Mitglied des Deutschen Bundestages sowie Vorsitzender der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag. Im Dezember 2013 wurde Christian Lindner zum Bundesvorsitzenden der Freien Demokraten gewählt. Bei der Bundestagswahl im September 2017 führte er die FDP nach vier Jahren in der außerparlamentarischen Opposition zurück in den Deutschen Bundestag. Christian Lindner gehört der FDP seit 1995 an. 2000 wurde er als Abgeordneter erstmals in den nordrhein-westfälischen Landtag gewählt. Von 2012 bis 2017 war er Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW. Der Wermelskirchener studierte Politikwissenschaft, Öffentliches Recht und Philosophie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Von 1997 bis 2004 war Lindner Inhaber einer Werbeagentur sowie Mitgründer eines Internet-Unternehmens. Lindner ist verheiratet und Hauptmann der Reserve bei der Luftwaffe.

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit über 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV führende Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

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Call- und Servicecenter könnten an Weihnachten das letzte Mal besetzt sein

Berlin, 19.12.2017. Kurz vor dem bevorstehenden Weihnachtsfest weist der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) noch einmal auf die Bedeutung der Sonn- und Feiertagsarbeit für deutsche Call- und Contactcenter hin. Gerade an den Feiertagen rund um Weihnachten greifen die Bürgerinnen und Bürger gern auf die Servicemitarbeiter in den Callcentern zurück. Sei es, um die technischen Geräte, die unter dem Christbaum lagen, zu installieren oder letzte Details der Flug- und Bahnreise zu Familie und Freunden zu klären. Doch diese liebgewonnenen Serviceleistungen könnten dieses Jahr zum letzten Mal zur Verfügung stehen.

Diese, für viele Menschen gewohnten, Selbstverständlichkeiten sind seit November 2014 gefährdet. Denn damals erklärte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die hessische Bedarfsgewerbeverordnung für teilweise unwirksam (AZ: 6 CN 1.13). Folge ist ein bis heute bestehendes Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in hessischen Call- und Contactcentern, soweit keine Ausnahme des § 10 ArbZG greift. In den übrigen Bundesländern (außer Sachsen) bestehen die Bedarfsgewerbeverordnungen mit den entsprechenden Ausnahmetatbeständen zwar weiter, aufgrund des BVerwG-Urteils herrscht jedoch große Rechtsunsicherheit.

Der CCV und das von ihm initiierte „Bündnis für Kundenservice an Sonn- und Feiertagen“ erreichten einen Erlass zur Prüfung einer bundesrechtlichen Ausnahmeregelung zum Erhalt der Sonn- und Feiertagsarbeit in deutschen Call- und Contactcentern.  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plante hierzu ein Forschungsvorhaben, das ermitteln sollte, wie viele Arbeitsplätze in der Branche von einem bundesweiten Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit betroffen wären, um eine Ausnahme zur Sicherung der Beschäftigung (§ 13 Abs. 1 Nr. 2c ArbZG) gerichtsfest zu begründen. Zur Prüfung, ob das Forschungsvorhaben möglich ist, wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt, an der sich auch der CCV mit seiner Expertise beteiligte.

Nach derzeitigem Stand sieht das BMAS mit Blick auf die Studie keine Grundlage für eine bundesweite Gemeinwohlverordnung. Es sei aufgrund der Schwierigkeit einer Erhebung valider Zahlen nicht möglich, gerichtsfest auf Verordnungsebene Ausnahmen zuzulassen. Die Folge ist für die Call- und Contactcenter-Betreiber in allen Bundesländern mit Ausnahme Hessens und Sachsens Rechtsunsicherheit und die Gefährdung des Servicestandorts Deutschland inklusive vieler Arbeitsplätze.

„Der CCV wird sich – wie bereits in den letzten mehr als drei Jahren – für den Erhalt der Sonn- und Feiertagsarbeit in deutschen Call- und Contactcentern einsetzen“, betont CCV-Präsident Dirk Egelseer.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema.

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Der CCV im Zeichen der Bundestagswahl

Ein starker Verband für eine starke Branche.

Von Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustitiar im Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
Dieser Beitrag ist der CCVEvent zur Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft 2017 entnommen.

Am 24. September 2017 waren 61,5 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland aufgerufen, den 19. Deutschen Bundestag zu wählen und damit die politischen Ziele für die nächste Legislaturperiode zu bestimmen. Für die Call- und Contactcenter- Branche beginnen in diesen Tagen vier wegweisende Jahre, die eines starken Verbands, des Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV), bedürfen.

In der nun beginnenden Legislaturperiode steht die Call- und Contactcenter-Branche vor großen Herausforderungen. Das Damoklesschwert eines Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit in Call- und Contactcentern. Die vielfach geforderte Bestätigungslösung, nach der Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge nachträglich in Textform (bspw. Brief, SMS, E-Mail) bestätigen sollen. Die unausgereifte Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Fachkräftemangel in der Branche. Die Reform der Ausbildungsberufe. Der Digitale Wandel. Themen, die uns auch in den kommenden vier Jahren begleiten. Themen, die ebenso auf der diesjährigen Jahrestagung unter den Teilnehmern ausgiebig diskutiert werden dürften. Der CCV setzt sich auch in der kommenden Legislaturperiode für mehr Selbstregulierung und weniger Fremdregulierung ein.

Erfolgsgeschichte CCV-Grundsatzprogramm

Um diese politischen Herausforderungen sowie die zentralen Forderungen des Verbands kompakt darzustellen und die Kompetenzen des CCV aufzuzeigen, beschloss die Mitgliederversammlung
2016 das CCV-Grundsatzprogramm. Eine Erfolgsgeschichte, wie sich in zahlreichen Gesprächen mit Mitgliedern, Interessenten und politischen Akteuren zeigte. „Es ist unabdingbar, dass alle Branchenvertreter zusammenarbeiten und der Politik sowie der Öffentlichkeit aufzeigen, wie Gesetzesvorhaben praxistauglich und unternehmerisch vertretbar sein können“, betont Dirk Egelseer,
kommissarischer Vizepräsident und Vorstand Recht & Regulierung im CCV, die Bedeutung des CCV-Grundsatzprogramms für die anstehende Legislaturperiode. Dessen Inhalte sind jedoch nicht statisch, sondern werden immer wieder den Bedürfnissen der Branche angepasst. Das CCV-Grundsatzprogramm soll, ja muss lebendig sein. Darum ist jedes CCV-Mitglied eingeladen, neue Themenkomplexe anzuregen. Sprechen Sie uns an!

Neue Beitragsordnung

Daneben beschloss die Mitgliederversammlung 2016 eine Novelle der Beitragsordnung. Hier ergaben sich für bestehende Mitgliedschaften keine Änderungen. Künftige Zweitmitgliedschaften
wurden jedoch einfacher geregelt sowie spezielle Mitgliedschaften von Start-Ups und Konzernen eingeführt. Bildungsträger wie Universitäten und Hochschulen können zudem als Wissens- und Technologiepartner Verbandsmitglied werden. „Mit der novellierten Beitragsordnung stehen so künftig auch kompetente Ansprechpartner aus Wissenschaft und Forschung im CCV-Netzwerk für einen Austausch zur Verfügung“, freut sich Sandra Fiedler, CCV-Managerin Public Relations, Marketing & Events.

CCV-Mitgliederversammlung 2017: Die Vorstandswahlen im Fokus

In Deutschland ist das Vereinsleben sehr stark ausgeprägt. Hierzulande gibt es ca. 600.000 eingetragene Vereine (e. V.). Einer davon ist der CCV, die Stimme der Call- und Contactcenter-
Branche, welcher wie die meisten Verbände als e. V. organisiert ist. Oberstes Organ eines e. V. ist die Mitgliederversammlung. Und zu dieser begrüßen wir Sie am 10. November 2017 ganz herzlich!

Nach dem Ausscheiden Walter Benedikts Anfang des Jahres, bis dato CCV-Vizepräsident, ergaben sich im Vorstand mehrere Umstrukturierungen. So wurden satzungsgemäß einige Vorstandsressorts kommissarisch besetzt. Die diesjährige Mitgliederversammlung geht allerdings über eine Bestätigung dieser kommissarisch ausgeübten Funktionen hinaus. So gibt Manfred Stockmann, seit 14 Jahren CCV-Präsident, sein Amt auf. Die gesamte CCV-Familie bedauert seinen Entschluss und dankt ihm herzlich für sein außerordentliches Engagement in all diesen Jahren!
Ferner verabschieden sich Leo Staub-Marx, CCV-Schatzmeister, und Anja Bonelli aus dem CCV-Vorstand. Diesen beiden gilt ebenso wie Walter Benedikt unser aller Dank!

Dirk Egelseer bewirbt sich um das Amt des CCV-Präsidenten und soll daneben dem Ressort Recht & Regulierung treu bleiben. Roy Reinelt, Vorstand Marketing, stellt sich als neuer CCV-Vizepräsident zur Wahl. Sein Aufgabengebiet soll Regionalgruppen, Marketing & Events umfassen. Als neues Gesicht im Vorstand bewirbt sich Joachim Priessnitz (Transgourmet Deutschland
GmbH & Co. OHG) als Schatzmeister. Daneben wäre er auch für die Geschäftsstellenkoordination zuständig. Benjamin Barnack, bislang kommissarisches Mitglied des CCV-Vorstands, bewirbt sich um eine Bestätigung seines Amts durch die Mitgliederversammlung.

Ist die Zeit reif für einen Arbeitgeberverband?

Berlin,  01.11.2017: Auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft in Potsdam diskutieren Top-Vertreter aus dem Call- und Contactcenter-Bereich über die Folgen der Konsolidierung des deutschen Call- und Contactcenter-Marktes.

Regelmäßig fordern Gewerkschaften für unsere Branche die Gründung eines Arbeitgeberverbandes. Durch die  Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes sah der CCV die wesentlichen Forderungen der Gewerkschaften erfüllt und in der Gründung eines Arbeitgeberverbandes keine Priorität. In den letzten Jahren verändert sich jedoch die Call- und Contactcenter- Branche. Kleinere Dienstleister geben auf oder werden von großen Unternehmen übernommen. Eine Verschiebung des Marktes ist zu beobachten, kleinere Anbieter laufen Gefahr, nicht mehr gehört zu werden und unter einem potenziellen Diktat der großen Betreiber zu leiden. Auch macht sich seit Jahren der Fachkräftemangel bemerkbar. Umso wichtiger ist die Mitarbeitergewinnung und -bindung. Dies kann durch ansprechende Arbeitsbedingungen sowie leistungsorientierte Gehaltssysteme erreicht werden. Um einen Einklang der Interessen aller Marktteilnehmer z. B. bei der Lohnfindung zu gewährleisten, könnte die Gründung eines Arbeitgeberverbandes einen Ansatz darstellen.

Auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft am Donnerstag, 09.11.2017, in Potsdam treffen hierzu folgende Teilnehmer bei einer Podiumsdiskussion aufeinander:

  • Dirk Egelseer, Vizepräsident und Vorstand Recht & Regulierung Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV), Geschäftsführer & Syndikusrechtsanwalt der davero dialog GmbH
  • Andre P.H. Müller, Leiter Abteilung Lohn- und Tarifpolitik, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Ulf Uebel, Vizepräsident Finanzen, Deutscher Dialogmarketing Verband e. V. (DDV)
  • Karlheinz Vernet Kosik, Stellv. Bundesvorsitzender, Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)
  • Ulrich Beiderwieden, ehem. Fachgruppenleiter Fachbereich Besondere Dienstleistungen, ver.di-Bundesvorstand
  • Rüdiger Wolf, Geschäftsführer der TAS Mülheim GmbH

Die Diskussion im Dorint Hotel Sanssouci Potsdam (Jägerallee 20, 14469 Potsdam) steht unter dem Motto „Ist die Zeit reif für einen Arbeitgeberverband? Die Folgen der Konsolidierung des deutschen Call- und Contactcenter-Marktes.“ und wird von Kristin Rosenow, Chefredakteurin des Callcenter SQUT®, moderiert. „Die geplante Diskussionsrunde polarisiert – ich selbst bin hin- und hergerissen zwischen pro und contra Arbeitgeberverband. Umso spannender wird das Panel mit tollen Gesprächspartnern und starken Standpunkten. Ich freue mich sehr auf eine anspruchsvolle Moderation und fairen Austausch!“, so Kristin Rosenow.

Mehr zur Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft: „Smarter, Interaktiver, Callcenter” finden Sie unter www.ccv-jahrestagung.de. Anmeldungen sind noch bis 03.11.2017 möglich. Pressevertreter können sich vor Ort registrieren. Sollten Sie an zusätzlichem Material und Hintergründen interessiert sein, wenden Sie sich gern per E-Mail an presse@cc-verband.de.

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Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit etwa 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

Kontakt
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Neue Kompetenzen für das Bundeskartellamt

Auch im Bereich des Verbraucherschutzes

Mit der 9. GWB-Novelle (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) erhält das Bundeskartellamt auch weiterreichende Kompetenzen im Verbraucherschutz.

Hiernach darf die Behörde Sektoruntersuchungen mit verbraucherschutzrechtlichem Bezug durchführen. Sektoruntersuchungen sind Analysen von Strukturen und Wettbewerbsbedingungen in bestimmten Wirtschaftszweigen, etwa durch umfassende Auskunftsersuchen gegenüber Unternehmen.  Das Bundeskartellamt kann nun entsprechend Marktbedingungen erforschen, um verbrauchergefährdende Beschränkungen aufzudecken und Lösungen zu entwerfen.

Nach bisheriger Rechtslage waren Sektoruntersuchungen auf das Wettbewerbsrecht beschränkt, um einen funktionierenden Wettbewerb zu gewährleisten. Dies wird nun auf den Verbraucherschutz ausgeweitet. Hierzu ist ein begründeter Verdacht auf erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße gegen verbraucherschutzrechtliche Vorschriften notwendig, die nach ihrer Art oder ihrem Umfang die Interessen einer Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern beeinträchtigen. Davon erfasst sind bspw. Verstöße gegen das UWG und unwirksame AGBs.

Entgelttransparenzgesetz – Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

Broschüre der vbw

Voraussichtlich am 01. Juli 2017 wird das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) in Kraft treten. Das Gesetz regelt einen individuellen Auskunftsanspruch, der erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes geltend gemacht werden kann, die Durchführung freiwilliger Prüfverfahren sowie Berichtspflichten.

In der Info Recht Broschüre der vbw, in welcher der CCV Mitglied ist, werden die Regelungen des Entgelttransparenzgesetzes vorgestellt und Hinweise zur praktischen Umsetzung gegeben. CCV-Mitglieder können diese gern kostenfrei von der CCV-Geschäftsstelle anfordern.

Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Ausbildungsverträge ab 1. Oktober 2017

Das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes ist am 5. April 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält unter anderem eine Änderung im Berufsbildungsgesetz bzgl. der Form des Ausbildungsnachweises. Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss zukünftig entweder schriftlich oder elektronisch geführt werden.

In diesem Zuge gab es eine weitere Gesetzesänderung, wonach die ausgewählte Form des Ausbildungsnachweises ab dem 01. Oktober 2017 zwingend im Ausbildungsvertrag festzuhalten ist. Der gesamte Ausbildungsnachweis muss bei Anmeldung zur Prüfung seitens des Auszubildenden und des Ausbilders persönlich unterschrieben werden bzw. mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Ausbildende sind zudem angehalten, die Ausbildungsnachweise regelmäßig durchzusehen.

Im Bereich der Beruflichen Bildung gibt es einen Bestandsschutz für die bestehenden Ausbildungsverträge sowie eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2017. Bereits laufende und bis dahin abgeschlossene Verträge müssen demnach nicht geändert werden.

Entgelttransparenzgesetz am 12. Mai im Bundesrat

Entgeltgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern

Der Bundestag beschloss am 30. März 2017 das Entgelttransparenzgesetz. Der Bundesrat wird sich am 12. Mai 2017 abschließend hiermit befassen.

Ziel des Gesetzes ist mehr Entgeltgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Hierfür besteht in Unternehmen mit mehr als 200 Arbeitnehmern ein individueller Auskunftsanspruch. Dieser Anspruch bezieht sich auf Kriterien und Verfahren der Entgeltermittlung sowie auf das Vergleichsentgelt. Ebenfalls ist die Angabe des durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts des jeweils anderen Geschlechts Gegenstand des Anspruchs. Aus Gründen des Datenschutzes darf das Vergleichsentgelt nicht angegeben werden, wenn die Vergleichstätigkeit von weniger als sechs Beschäftigten ausgeübt wird.

Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern müssen ein regelmäßiges betriebliches Prüfverfahren durchführen und, soweit sie nach dem HGB lageberichtspflichtig sind, einen Bericht über Gleichstellung und Entgeltgleichheit im Bundesanzeiger veröffentlichen.