Kündigungsfrist in der Probezeit

Arbeitsverträge besser deutlich formulieren

Während einer vereinbarten Probezeit von längstens sechs Monaten können beide Vertragsparteien den Arbeitsvertrag gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, wenn nichts anderes vertraglich bestimmt ist.
 
Abweichendes gilt nun nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wenn der vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsvertrag eine weitere Klausel mit einer längeren Kündigungsfrist enthält. Sollte jene Klausel nicht deutlich machen, dass sie erst nach Ende der Probezeit gelten soll, gilt diese Kündigungsfrist auch schon während der Probezeit. Der Arbeitgeber kann sich dann nicht auf die kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen berufen (BAG, Urteil vom 23.03.2017 [6 AZR 705/15]). In der Praxis ist demnach darauf zu achten, im Arbeitsvertrag deutlich zu formulieren, dass vereinbarte Kündigungsfristen erst nach Ablauf der Probezeit gelten.

CCV zum 0180-Urteil des EuGH

Pressemitteilung des CCV

Am 02.03.2017 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass 0180-Nummern im Zusammenhang mit bereits geschlossenen Verträgen europarechtswidrig sind.

Dem Urteil lag eine Klage der Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs gegen einen Online-Elektronikhändler zugrunde, der eine 01805-Nummer für den Kontakt zu seinen vertraglich gebundenen Kunden einsetzte. Nach Ansicht des EuGH dürfen solche Telefonate die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs aus dem Fest- oder Mobilfunknetz nicht übersteigen. Eine teurere Rufnummer widerspricht der zugrundeliegenden EU-Verbraucherrechte-Richtlinie, da Verbraucher abgeschreckt werden könnten, Rückfragen zu Lieferterminen, Rechnungen oder Gewährleistungen zu stellen.

Der CCV begrüßt die mit dem Urteil einhergehende Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher, erwartet aber, dass die zeitliche, technische und organisatorische Machbarkeit berücksichtigt wird. Auch könnte das Urteil nicht unbedingt dazu beitragen, die Qualität der angebotenen Servicehotlines zu verbessern.

Der CCV veröffentlichte hierzu eine Pressemitteilung.

CCV zum EuGH-Urteil zu 0180-Nummern

CCV begrüßt Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher

Berlin, 03.03.2017. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte gestern, dass erhöhte Kosten für Kundenservice-Hotlines im Zusammenhang mit bereits geschlossenen Verträgen europarechtswidrig sind. Die Gebühren dürfen nicht höher sein als der ortsübliche Tarif. Zugrunde liegt eine aktuelle Klage der Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs gegen ein Elektronikunternehmen, das eine 01805-Nummer einsetzte. Hierdurch mussten Endkunden höhere Gebühren zahlen als für ein übliches Telefonat über das Fest- oder Mobilfunknetz.

Nach der Richtlinie 2011/83/EU haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass Verbraucher für Anrufe über eine Telefonleitung, die der Unternehmer eingerichtet hat, um von seinen vertraglich gebundenen Kunden kontaktiert zu werden, nicht mehr als den Grundtarif zahlen müssen. Deutschland setzte die Regelung in § 312a Abs. 5 BGB um. Strittig war jedoch der Begriff „Grundtarif“, da dieser in der Richtlinie nicht definiert wird. Im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens legte das Landgericht Stuttgart diese Frage 2015 dem EuGH vor.

Nach dem gestrigen Urteil des EuGH ist der Begriff „Grundtarif“ dahingehend auszulegen, dass die Kosten für Anrufe, die bereits geschlossene Verträge betreffen, die Gebühren einer gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummer nicht übersteigen dürfen.

Der EuGH argumentiert, dass Zielsetzung der Richtlinie die Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus ist. Eine überteuerte Rufnummer widerspricht diesem Gedanken, da Verbraucher abgeschreckt werden, Rückfragen zu Lieferterminen, Rechnungen oder Gewährleistungen zu stellen. Nach Ansicht des EuGH entspricht der Begriff „Grundtarif“ den Kosten eines gewöhnlichen Anrufs. Die Richtlinie schützt dementsprechend den Verbraucher vor zusätzlichen Gebühren.

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) begrüßt die mit dem Urteil einhergehende Rechtssicherheit, erwartet aber, dass die zeitliche, technische und organisatorische Machbarkeit für Unternehmer berücksichtigt wird. Constantin Jacob, CCV-Leiter Recht & Regulierung sowie Verbandsjustitiar äußert zudem die Befürchtung, „das Urteil könnte nicht unbedingt dazu beitragen, die Qualität der angebotenen Servicehotlines zu verbessern.“

Link zum Urteil: http://bit.ly/0180-Urteil_des_EuGH

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Die 520.000 Beschäftigten in der Branche erwirtschaften jährlich über 21 Milliarden Euro. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

Kontakt
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Podiumsdiskussion Big Data vs. Verbraucherschutz

… auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft 2016

 

Ein Highlight des zweiten Kongresstages: die Diskussionsrunde „Digitalisierung im Contactcenter: Passt Big Data zu Daten- und Verbraucherschutz?“ – gekonnt moderiert von Kristin Rosenow, Chefredakteurin des SQUT® – Eine Marke der Schottler & Simon GmbH.

ccv-jahrestagung-qa-2016-303Schwerpunkte waren effiziente Datenverarbeitung, technischer Fortschritt und Bekämpfung der Kriminalität in der Call- und Contactcenter-Branche. CCV-Vorstand Dirk Egelseer brachte die Position des Call Center Verbandes auf den Punkt: Zukünftig müsse die Branche aus der Schmuddelecke heraus und rein in einen konstruktiven Dialog mit den Bundesministerien. Die gemeinsam erarbeiteten Werte und Regeln müssten fortlaufend auf ihre Effektivität überprüft werden.

Eine ausführliche Zusammenfassung der Gesprächsrunde können Sie in den nächsten CCVNews“Schöne neue Welt” – Spagat zwischen Digital und Personal! (Erscheinung und Auslage zur CCW 2017) nachlesen.

Pressemeldungen zum Event

Eventfilm Quality Award

Bildergalerie

Programm der Jahrestagung

 

Callcenter verabschieden Selbstverpflichtung

CCV-Mitglieder passen Branchenkodex an und überarbeiten Beitragsordnung

Berlin, 11.11.2016. Die Mitglieder des Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) haben sich für die Reduzierung von Anrufversuchen in der Outbound-Telefonie und damit für die Anpassung des Branchenkodex ausgesprochen. Auf der heutigen CCV-Mitgliederversammlung im Rahmen der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft verabschiedeten sie überdies eine Satzungsänderung und machten den Weg frei für neue Mitgliedschaften. 

Selbstregulierung vor Fremdregulierung

Die Mitglieder verschärften in einem Beschluss der Mitgliederversammlung die im Branchenkodex festgehaltenen Vorgaben für die Outbound-Telefonie. „Die dort festgelegten Anrufversuche pro Tag, pro Woche und pro Kampagne wurden seitens der Aufsichtsbehörde als zu hoch angesehen“, erklärte Dirk Egelseer, CCV-Vorstand Recht & Regulierung. Der CCV empfiehlt somit weniger als drei Anrufversuche pro Tag, 15 pro Woche und 30 pro Kampagne. Diese Werte legten gemeinsame Umfragen von CCV und dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) nahe. Bereits im vergangenen Jahr konnte der CCV gemeinsam mit dem DDV eine staatliche Regulierung der Outbound-Telefonie abwenden.

Attraktive Mitgliedschaften für neue Organisationen

Außerdem reformierte der Verband die Mitgliedskategorien und ermöglicht nun unter anderem wissenschaftlichen Organisationen den Beitritt. Bestehende Mitgliedschaften genießen Bestandsrecht. „Mit den neuen Kategorien für Konzern-, Förder- oder Start-Up-Mitgliedschaften bieten wir attraktive Angebote für unsere zukünftigen Mitglieder. Zudem können erstmals Bildungsträger wie Universitäten und Fachhochschulen CCV-Mitglied werden. Damit stehen den Mitgliedern kompetente Ansprechpartner aus Wissenschaft und Forschung im CCV-Netzwerk zur Verfügung“, erklärt Anja Bonelli, CCV-Vorständin Mitglieder. Zusätzlich sprachen sich die Mitglieder für eine Mindestlaufzeit aus: Eine CCV-Mitgliedschaft soll nicht mehr im Jahr des Beitritts gekündigt werden können. Künftig ist dies erst nach einem Jahr Mindestmitgliedschaft möglich.

Über den CCV

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Die 520.000 Beschäftigten in der Branche erwirtschaften jährlich über 21 Milliarden Euro.

Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

Kontakt für allgemeine Anfragen
ADVERB – Agentur für Verbandskommunikation
Herrn Christian Schuster
Tel.: 030 / 206 13 28 20
Mobil: 0176 / 21 88 62 08
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Passt Big Data zu Daten- und Verbraucherschutz?

Auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft in Berlin diskutieren Top-Vertreter aus dem Call- und Contactcenter-Bereich mit Politik und Wissenschaft über die Zukunft der Branche.

Berlin. 04.11.2016. Die Digitalisierung verändert die Arbeit von Call- und Contactcentern rasant. Egal, ob automatisierte Antworten, Einsatz von Videotelefonie oder der Einsatz von Social Media-Plattformen, all dies nutzen deutsche Unternehmen bereits, um die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Dabei werden auch enorme Datenmengen gesammelt und verarbeitet, die u.a. Grundlage von Kaufverträgen und anderen Dienstleistungen sein können. Ob Big Data zum aktuellen Daten- und Verbraucherschutzrecht passt, wollen nun Vertreter aus Politik, Unternehmen und Wissenschaft gemeinsam diskutieren.

Auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft am Freitag, 11.11.2016, treffen dabei folgende Teilnehmer zwischen 11:20 und 12:20 Uhr bei einer Podiumsdiskussion aufeinander:

  • Staatssekretär Gerd Billen (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz)
  • Staatsanwalt Alexander Dierselhuis (Staatsanwaltschaft Düsseldorf)
  • Prof. Dr. jur. Christoph Degenhart (Universität Leipizig, Sächsischer Verfassungsrichter)
  • Dirk Egelseer (Geschäftsführer und Konzernsyndikus, davero dialog GmbH)
  • Anja Bonelli (Senior Product Manager, brightONE Consulting GmbH)
  • Martin Harasim (Senior Manager CX Solutions und Syndikus, PRECIRE Technologies GmbH)

Die Diskussion im Hollywood Media Hotel Berlin (Kurfürstendamm 202, 10719 Berlin) steht unter dem Titel „Digitalisierung im Contactcenter: Passt Big Data zu Daten- und Verbraucherschutz?“ und wird von Kristin Rosenow, Chefredakteurin bei SQUT, moderiert.

Mehr zur Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft: „Smarter, Interaktiver, Callcenter” finden Sie unter http://bit.ly/CCV-Jahrestagung2016.

Pressevertreter können sich vor Ort registrieren. Ausgewählte Experten stehen nach der Diskussion für Interviews zur Verfügung. Sollten Sie an zusätzlichem Material und Hintergründen interessiert sein, wenden Sie sich gerne an: presse@cc-verband.de

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Die 520.000 Beschäftigten in der Branche erwirtschaften jährlich über 12 Milliarden Euro. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte..

Kontakt für allgemeine Anfragen
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Neuer Branchenkodex: Acht Wochen verbindliche Regeln für Callcenter – Bilanz

Seit acht Wochen gilt er nun, der gemeinsame Branchenkodex der Call- und Contact Center Wirtschaft. Anfang Januar hatten der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) und der Deutsche Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) die neue Selbstverpflichtung vorgestellt. Sie gibt zentrale Vorgaben für den Einsatz des Telefonmarketings. In die Entwicklung dieser Standards war erstmals auch die Bonner Bundesnetzagentur mit eingebunden. Der neue Kodex ist Grundlage der Regulierung nach § 7 Abs. 1 UWG durch die Bonner Behörde.

Kern des neuen Branchenkodex ist es, Verbraucher beim Telefonmarketing noch nachhaltiger vor unlauteren Geschäftspraktiken und aus diesen resultierenden unzumutbaren Belästigungen zu schützen. „Der neue Branchenkodex ist das Ergebnis eines konstruktiven Dialogs von DDV, CCV und Bundesnetzagentur“, beschreibt CCV Präsident Manfred Stockmann. „Erstmals haben wir eine Verbindlichkeit gemeinsam mit der Bundesnetzagentur erreicht und damit auch einen sicheren Handlungsrahmen für die Wirtschaft geschaffen.“ Die Wirtschaft nutzt das Instrument der Selbstregulierung und geht dabei sehr in die Tiefe der Arbeitsorganisation: Das geht von der grundsätzlichen Verhaltensweise am Telefon über die Festlegung von Anrufzeiten und Rückrufzeiten sowie Wahlfrequenzen bis zur Anzahl möglicher Anrufe.

Der Branchenkodex gilt seit dem 1. Januar 2015. „Der Kodex beschreibt ganz klar, was erlaubt ist und was nicht – damit haben wir weitreichende Transparenz für Unternehmen und die Verbraucher“, so Stockmann. „Die Veränderungen zu vorherigen Kodizes der Branchen sind geringfügig, doch ist er jetzt nicht mehr nur für Verbandsmitglieder, sondern für alle Marktteilnehmer verbindlich. Und es tut sich bereits etwas in der Branche: Technologiehersteller zum Beispiel von Anwählcomputern werben aktiv damit, dass ihre System dem Kodex entsprechen – damit ziehen alle Akteure in der Callcenter Wirtschaft sichtbar an einem Strang.“


Weitere Informationen:
Der Branchenkodex zum Download:
https://cc-verband.de/verband/branchenkodex/

CCW: http://www.ccw.eu

Sehen Sie sich hier die Webansicht der Pressemitteilung an!

CCV fordert Regulierung mit Augenmaß auf Branchenmesse CCW

Branchenkodex, Mindestlohn, Sonntagsarbeit –
Call Center Verband wirbt für maßvolle Regulierung der Call- und Contact Center Wirtschaft

 

„Regulierung mit Augenmaß“ fordert der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) von der Politik. Auf der Branchemesse CCW vom 23.-26. Februar 2015 wirbt die Branchenvereinigung aktiv für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Service-Standort Deutschland. Der CCV erklärt Folgen politischen Handelns und wirbt bei der Branche um breite Unterstützung zum Beispiel für eine bundeseinheitliche Regelung zur Sonntagsarbeit.

Das sind die Termine in der Übersicht:

  • Dienstag, 24.02.2015, 11.00 Uhr
    „Kundenservice am Wochenende“
    Präsentation der gemeinsamen Umfrage von CCV und Verint Systems GmbH

    CCV Stand H18/J17, Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Zusammen mit Verint hat der CCV eine Verbraucherbefragung zum Thema Sonntagsarbeit durchgeführt. Die Ergebnisse werden hier vorgestellt.
  • Dienstag, 24.02.2015, 12.30 Uhr
    Presse-Briefing von Management Circle
    VIP-Lounge im Kongress-Bereich des Estrel Convention Center Berlin
    CCV Präsident Manfred Stockmann warnt vor Überregulierung der Branche.
  • Dienstag, 24.02.2015, 13.30 Uhr
    Thementisch „Sonntagsarbeit“
    CCV Stand H18/J17, Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Der CCV setzt sich für eine bundesweit einheitliche Regelung für Sonntagsarbeit ein. Die Teilnehmer diskutieren die Auswirkungen des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Bedarfsgewerbeordnung in Hessen.
  • Dienstag, 24.02.2015, 17.00 Uhr
    Sektempfang des CCV
    CCV Stand H18/J17, Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Traditionell lädt der CCV am ersten Tag der CCW zum Sektempfang. Bereits zum vierten Mal in Folge sponsert telequest & Internet Solutions GmbH das gesellige Networkingevent.
  • Mittwoch, 25.02.2015, 10.00 Uhr
    Treffen mit Arbeitsvermittlern der Bundesagentur für Arbeit Berlin in Kooperation mit der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
    CCV Stand H18/J17, Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Bereits zum dritten Mal in Folge informiert der CCV über Berufsbilder und Chancen der Branche. In einer anschließenden Führung über das LiveCallCenterDesign by HCD machen sich die Arbeitsvermittler ein Bild, wie Multichannel-Kundenkommunikation heute funktioniert.
  • Mittwoch, 25.02.2015, 15.00 Uhr
    Thementisch „Gesetzlicher Mindestlohn“
    CCV Stand H18/J17, Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Die Teilnehmer diskutieren über die ersten acht Wochen gesetzlicher Mindeslohn und die Folgen für die Kundendialog Wirtschaft.
  • Donnerstag, 26.02.2015, 11.00 Uhr
    Präsentation des neuen Branchenkodex von CCV und DDV
    Messeforum Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Die Verbände CCV und DDV haben gemeinsam mit der Bundesnetzagentur einen neuen
    Branchenkodex entwickelt, sie stellen die für alle Marktteilnehmer verbindlichen Regeln vor.
  • Donnerstag, 26.02.2015, 12.30 Uhr
    Vortrag zum Thema Sonntagsarbeit
    Messeforum Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sonn- und Feiertagsarbeit hat die Call- und Contact Center Branche sofort aufhorchen lassen. Der CCV informiert über die aktuelle Situation und setzt sich für rechtssichere Ausnahmeregelungen ein.

Sie sind zu allen Terminen herzlichst eingeladen. Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen oder vor Ort Jens Fuderholz, Mobil: 0171-8340535.

Weitere Informationen:
CCW: http://www.ccw.eu
LiveCallCenter: http://www.livecallcenter.de
CCV Informationen: https://cc-verband.de/themen/ccv-positionen/regulierung-mit-augenmass/ / https://cc-verband.de/home/termine/der-ccv-auf-der-ccw-2015/

Branchenkodex, Mindestlohn, Sonntagsarbeit

Der CCV auf der CCW, 23. – 26. Februar 2015

 

Stand H18/J17, Halle 4. Das ist die Adresse des Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) auf der diesjährigen CCW. Im Berliner Estrel Convention Center behandelt der CCV in diesem Jahr vor allem politische Themen.

Das sind die Termine in der Übersicht:

  • Dienstag, 24.02.2015, 11.00 Uhr
    „Kundenservice am Wochenende“
    Präsentation der gemeinsamen Umfrage von CCV und Verint Systems GmbH

    CCV Stand H18/J17, Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Zusammen mit Verint Systems hat der CCV eine Verbraucherbefragung zum Thema Sonntagsarbeit durchgeführt. Die Ergebnisse werden hier vorgestellt.
  • Dienstag, 24.02.2015, 12.30 Uhr
    Presse-Briefing von Management Circle
    VIP-Lounge im Kongress-Bereich des Estrel Convention Center Berlin
    CCV Präsident Manfred Stockmann warnt vor Überregulierung der Branche.
  • Dienstag, 24.02.2015, 13.30 Uhr
    Thementisch „Sonntagsarbeit“
    CCV Stand H18/J17, Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Der CCV setzt sich für eine bundesweit einheitliche Regelung für Sonntagsarbeit ein. Die Teilnehmer diskutieren die Auswirkungen des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Bedarfsgewerbeordnung in Hessen.
  • Dienstag, 24.02.2015, 17.00 Uhr
    Sektempfang des CCV
    CCV Stand H18/J17, Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Traditionell lädt der CCV am ersten Tag der CCW zum Sektempfang. Bereits zum vierten Mal in Folge sponsert telequest & Internet Solutions GmbH das gesellige Networking.
  • Mittwoch, 25.02.2015, 10.00 Uhr
    Treffen mit Arbeitsvermittlern der Bundesagentur für Arbeit Berlin in Kooperation mit der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
    CCV Stand H18/J17, Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Bereits zum dritten Mal in Folge informiert der CCV über Berufsbilder und Chancen der Branche. In einer anschließenden Führung über das LiveCallCenterDesign by HCD machen sie sich ein Bild, wie Multichannel-Kundenkommunikation heute funktioniert
  • Mittwoch, 25.02.2015, 15.00 Uhr
    Thementisch „Gesetzlicher Mindestlohn“
    CCV Stand H18/J17, Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Die Teilnehmer diskutieren über die ersten acht Wochen gesetzlicher Mindeslohn und die Folgen für die Kundendialog Wirtschaft.
  • Donnerstag, 26.02.2015, 11.00 Uhr
    Präsentation des neuen Branchenkodex von CCV und DDV
    Messeforum Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Die Verbände CCV und DDV haben im Dialog mit der Bundesnetzagentur einen neuen Branchenkodex entwickelt und stellen die für alle Marktteilnehmer verbindlichen Regeln vor.
  • Donnerstag, 26.02.2015, 12.30 Uhr
    Vortrag zum Thema Sonntagsarbeit
    Messeforum Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sonn- und Feiertagsarbeit hat die Call- und Contact Center Branche sofort aufhorchen lassen. Der CCV informiert über die aktuelle Situation und setzt sich für rechtssichere Ausnahmeregelungen ein.

Sie sind zu allen Terminen herzlichst eingeladen.

Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen oder vor Ort Jens Fuderholz, Mobil: 0171-8340535.

Weitere Informationen:
CCW: http://www.ccw.eu
LiveCallCenter: http://www.livecallcenter.de

Webansicht der CCV Pressemeldung

CCV fordert Regulierung mit Augenmaß

„Kundenservice darf kein rechtlicher Hindernislauf werden“
Call Center Verband fordert Regulierung mit Augenmaß von Bund und Ländern

„Mindestlohn, Werbeanrufe, Bestätigung telefonisch geschlossener Verträge – die Liste der Themengebiete, die den Kundenservice in Deutschland heute schon regulieren ist lang. Deshalb muss jetzt Schluss sein, mit einer weitergehenden Einschränkung der Callcenter Wirtschaft“, sagt Manfred Stockmann, Präsident des Call Center Verband Deutschland e.V. Der Verband hat dazu jetzt ein Positionspapier vorgelegt und fordert von Bund und Ländern künftig „Regulierung mit Augenmaß“.

„In unserem Wirtschaftszweig werden täglich in rund 35 Millionen Kundenkontakten Probleme gelöst, Verträge geschlossen oder Auskünfte erteilt. Der Kundendialog über Telefon, E-Mail, Text- und Video-Chat, Fax und Brief ist der Blutkreislauf der modernen Wirtschaft. Jede weitere Einschränkung führt dazu, dass Verbraucher schlechter versorgt, Service immer schwieriger und teurer wird“, sagt Stockmann. Der CCV kommt zu dem Schluss: Keine andere Branche wurde in den vergangenen Jahren ähnlichen gesetzgeberischen Regulierungen unterworfen wie die Call- und Contact Center Wirtschaft. Ihr drohe nun die Gefahr einer Überregulierung. Auf der politischen Agenda stehen beispielsweise die Regelung des Beschäftigtendatenschutzes und die Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken und seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Ende 2014 auch die Sonn- und Feiertagsarbeit.

„Im Vergleich mit anderen Wirtschaftsbereichen wird es für Unternehmen unserer Branche immer schwieriger, Call- und Contact Center Dienstleistungen anzubieten und die entsprechenden Maßnahmen zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen einzuhalten. Und dass, obwohl wir in den vergangenen Jahren krisenfest gewirtschaftet und Arbeitsplätze geschaffen haben“, sagt Stockmann. Ganz konkret fordert der Verband in seinem aktuellen Positionspapier, „dass regulatorische Eingriffe in einen Wirtschaftsbereich nur begrenzt durchgeführt werden […]. Vorgaben durch den Gesetzgeber müssen technisch überhaupt umsetzbar sein, nicht zu unnötigen bürokratischen und kostenintensiven Belastungen führen, bedürfen einer ausreichenden Umsetzungsfrist und müssen im Dialog mit Vertretern des Wirtschaftszweiges geführt werden.“

Stockmann: „Kundenservice darf sich nicht zum rechtlichen Hindernislauf entwickeln. Es darf nicht sein, dass der Gesetzgeber aufgrund des Verhaltens weniger schwarzer Schafe eine ganze Branche reglementiert. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Kunden werden einer umfangreichen und bürokratischen Beanspruchung unterzogen, mit der endlich Schluss sein muss.“

Rückblick
Die deutsche Call- und Contact Center Wirtschaft mit rund 6.900 Callcentern und rund 520.000 Beschäftigten hat in den letzten Jahren nicht nur einen großen Aufschwung und technische Neuerungen erlebt. Durch den Gesetzgeber hat sie mit verschiedenen Gesetzgebungsverfahren auch ein hohes Maß an regulatorischen Maßnahmen erfahren. Beispiele sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (2008), das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (2013) oder das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (2013), die die deutsche Call- und Contact Center Wirtschaft direkt betroffen haben. Aber auch Regelungen wie das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, durch das alle Branchen in Deutschland durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns betroffen sind, wirken sich stark auf das tägliche, operative Geschäft aus.

Das CCV Positionspapier erhalten Sie hier zum Download

Webansicht der CCV Pressemeldung.