Sonntagsarbeit: CCV fordert schnelle Rechtssicherheit von der Politik in Bund und Ländern

Verband legt Positionspapier vor

Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) hat heute ein Positionspapier zur klaren, eindeutigen und einheitlichen Zulassung von Sonntagsarbeit in Callcentern in Deutschland vorgelegt. Darin fordert der CCV, dass die Politik schnell und bundeseinheitlich Sonntagsarbeit zulassen solle, um den Wünschen der Verbraucher zu entsprechen. So habe sich beispielsweise im Versandhandel der Sonntag als Tag mit hohem Kontaktaufkommen etabliert.

In fast allen Bundesländern bestehen – teilweise seit mehr als 15 Jahren – landesrechtliche Ausnahmevorschriften von der Sonn- und Feiertagsruhe. „Die Unternehmen der Call- und Contact Center Wirtschaft haben auf die Bedürfnisse der Bevölkerung reagiert und bieten Kundenservice, Hotlines und andere Dienstleistungen an Sonn- und Feiertagen an. Sie sind damit fester Bestandteil unserer hochentwickelten Dienstleistungsgesellschaft“, betont CCV Präsident Manfred Stockmann. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden dabei durch Vorschriften geschützt, die Höchstarbeitszeiten sowie besondere Ruhepausen und -zeiten vorschreiben. Sie erhalten in der Regel zudem einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich für die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen.“

Der CCV fordert zur Herstellung der Rechtssicherheit eine schnelle, bundeseinheitliche und praxistaugliche Neuregelung der Ausnahmevorschriften für die Call- und Contact Center Wirtschaft für die Sonn- und Feiertagsarbeit. Komme der Gesetzgeber dem nicht nach, sei die Abwanderung von Arbeitsplätzen ins Ausland nicht zu vermeiden. Stockmann: „Es geht dabei nicht nur darum, ob einige Arbeitsstunden am Sonntag in Deutschland gearbeitet werden. Es geht bei der Auftragsvergabe darum, wo die besten Rahmenbedinungen herrschen. Deshalb wird kein Auftraggeber einen zusätzlichen Dienstleister im Ausland beschäftigen, sondern gleich den kompletten Auftrag ins benachbarte Ausland geben.“

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.11.2014 (Aktenzeichen BVerwG 6 CN 1.13) zur Hessischen Bedarfsgewerbeordnung hat dazu geführt, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in hessischen Callcentern künftig nicht weiter zulässig ist, soweit keine Ausnahmen im Einzelfall vorliegen.

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Mehr Informationen und das Positionspapier zum Thema finden Sie hier.

„Sonntagsarbeit-Urteil ist eine Steilvorlage für Nearshore-Entscheidungen“

Mit scharfer Kritik hat der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) schon am Tag des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts auf das Verbot der Sonntagsarbeit in Hessen reagiert. „Das Urteil ist eine Steilvorlage für die Entscheidung, Aufträge ins nahe Ausland zu vergeben“, sagt CCV Präsident Manfred Stockmann. Nachdem der Verband seine Mitglieder in Hessen unverzüglich über die Folgen und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten informiert hat, stehen ab sofort im Mitgliederportal des Verbands detaillierte Informationen zur Sonntagsarbeit und den Auswirkungen des Urteils auf alle anderen Bundesländer zur Verfügung.

„Jetzt müssen wir im Schulterschluss mit allen betroffenen Unternehmen erreichen, schnell auf die Politik einzuwirken“, sagt Stockmann. „Es geht nicht darum ein Siebtel der Arbeit auf andere Tage zu verteilen. Es geht für Auftraggeber schlicht darum, ob ein kompletter Auftrag nach Deutschland geht oder ins nahe Ausland. Ein Dienstleister für Montag bis Samstag und ein anderer für den Sonntag – das ist reine Fantasie.“ Erste Stimmen aus den Ländern und der Bundespolitik wollen Sonntagsarbeit für Callcenter künftig grundsätzlich untersagen – der CCV sieht darin einen klaren Rückschritt für Verbraucher und Unternehmen. „Zehntausende Mitarbeiter arbeiten jeden Sonntag im Callcenter, weil die Verbraucher diese Erreichbarkeit fordern. Sie haben sich an diese Servicequalität gewöhnt. Die Uhr lässt sich in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft nun nicht einfach zurückdrehen.“ Mittlerweile hat der Verband seine Position beim Bundesjustizministerium, beim Bundesarbeitsministerium und dem Land Hessen vorgebracht und um Gespräche für eine schnelle, wirtschafts- und verbraucherfreundliche Regulierung ersucht.

Am 26. November 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Revisionsverfahren (Aktenzeichen BVerwG 6 CN 1.13) entschieden, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Callcentern an Sonn- und Feiertagen in Hessen unzulässig sei und damit ein Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs von 2013 bestätigt (Aktenzeichen 8 C 1776/12.N). Der Verband lehnt diese Einschränkung klar ab und hat seine Position in den vergangenen Tagen in knapp 30 Hintergrundgesprächen und mittlerweile fast 250 Presse-Veröffentlichungen sowie TV Nachrichtenbeiträgen immer wieder dargelegt.

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Call Center Verband kritisiert heutiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Revisionssache entschieden, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Callcentern an Sonn- und Feiertagen unzulässig sei und damit ein Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs von 2013 bestätigt (Aktenzeichen 8 C 1776/12.N).

„Das heutige Urteil, Sonn- und Feiertagsarbeit im Callcenter zu verbieten, ist ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher“, sagt Manfred Stockmann, Präsident des Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV). „Jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert, schnell mit einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes zu reagieren.“ Denn am Sonntag telefonisch nicht erreichbar zu sein, sei für viele Unternehmen keine Option. Es drohe die Abwanderung von Arbeitsplätzen zunächst in andere Bundesländer oder gleich ins benachbarte Ausland, so der Verband in einer ersten Stellungnahme.

Lesen Sie hier die vollständige CCV Pressemitteilung.

Diskutieren Sie mit uns zum Thema Sonn- und Feiertagsarbeit in der CCV Xing-Gruppe „Die Stimme der Branche“!

Medienerwähnungen im TV:

http://www.n24.de/n24/Mediathek/videos/d/5772062/ausweitung-der-sonntagsarbeit-grenzen-gesetzt.html

http://www.sat1.de/news/video/abendnachrichten-26-11-2014-clip

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/sonntagsarbeit-103.html