UPDATE 06.07.2021: CORONAVIRUS

Update: Am heutigen 6. Juli 2021 einigten sich die Länderchefs auf Leitlinien für die Durchführung von Großveranstaltungen (Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sowie Großveranstaltungen im Bereich der Kultur) unter Corona-Bedingungen. Den Beschluss im Wortlaut (PDF) können Sie hier nachlesen. Wesentliche Inhalte im Überblick erhalten Sie bspw. auf der Seite der Berliner Senatskanzlei.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

UPDATE 30.06.2021: CORONAVIRUS

Update: Aufgrund der sinkenden Infektionszahlen und des darauf fußenden Verzichts, die Vorgaben zu verlängern, läuft die am 23. April 2021 in Kraft getretene Bundesnotbremse am heutigen 30. Juni 2021 aus. Damit entfällt insbesondere die Pflicht der Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, wo immer es möglich ist. Andere Schutzmaßnahmen wie Testpflicht, Maskenpflicht bei fehlendem Abstand und Hygieneregeln am Arbeitsplatz bleiben hingegen erhalten, da die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 10. September 2021 verlängert wurde.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

Mindestlohn steigt auf 9,60 Euro

Weitere Steigerungen im Jahr 2022

Wie vorgesehen steigt der Mindestlohn je Zeitstunden zum morgigen 1. Juli 2021 von 9,50 Euro auf 9,60 Euro.

Zum 1. Januar 2022 wird er auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro steigen.

Bundestag und Bundesrat beschlossen Gesetz für faire Verbraucherverträge

Branchenrelevante Änderungen

In der Nacht zum 25. Juni 2021 beschloss der Bundestag das Gesetz für faire Verbraucherverträge sowie eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Dabei nahm das Parlament ergänzend die Beschlussempfehlungen des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ an. Branchenrelevante Änderungen ergeben sich u. a. durch Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, durch Änderungen bei den vertraglichen Fristen sowie im Energiewirtschaftsgesetz durch das sektorale Textformerfordernis. Zudem wird der sogenannte Kündigungsbutton eingeführt.

Wenige Stunden nach dem Bundestag billigte am 25. Juni 2021 auch der Bundesrat die Gesetze (Gesetz für faire Verbraucherverträge, Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes).

Die Gesetze werden nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie treten zu großen Teilen im Folgequartal in Kraft. Die neuen Kündigungsregeln gelten allerdings erst nach einer mehrmonatigen Übergangsfrist, die Verpflichtung zum Kündigungsbutton zum 1. Juli 2022.

Der CCV informiert an dieser Stelle über die Änderungen.

Hintergrund:

CCV-Themenseite: https://cc-verband.de/themen/bestaetigungsloesung
CCV-Positionen: http://www.ccv-positionen.de
Themenseite der Bundesregierung zum „Gesetz für faire Verbraucherverträge“: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faire-verbrauchervertraege-1829172  
Themenseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit Regierungsentwurf und Stellungnahmen: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Faire_Verbrauchervertraege.html?nn=6705022  
Pressemitteilung des BMJV: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/121620_Faire_Verbrauchervertraege.html
Meldung des Bundesrats: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1006/1006-pk.html#top-121

CCV-Online-Event mit Kiamo am 7. Juli

„Employee Experience: das neue Eldorado für Contact Center“

Am 7. Juli um 10 Uhr lädt Kiamo zum interaktiven Austausch ein, begleitet von Uwe Dotzlaff von Dotzlaff Consulting.

Unterstützung, Anerkennung, Wohlbefinden – Was wäre, wenn die ersten Kunden des Contact Centers die Agenten wären? Contact Center verdoppeln ihre Bemühungen, um ihre Contact Center Mitarbeiter anzuziehen und langfristig zu halten…! Die Contact Center Agenten sind Experten für exzellente und nachhaltige Kundenbeziehungen und werden von den Contact Centern, die sie beschäftigen, mehr denn je als Herzstück ihrer Strategie betrachtet.
Wie können wir die Bedingungen für eine einzigartige Employee Experience schaffen, bei der die Aufgaben der Berater sinnvoll sind und ihr Arbeitsumfeld optimiert wird?

Diskutieren Sie mit uns am 7. Juli im Online-Event – hier geht’s zur kostenfreien Anmeldung.

UPDATE 23.06.2021: CORONAVIRUS

Update: Die Antragsfrist für den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld ist bis zum 30. September 2021 verlängert worden. Auch Leiharbeiter profitieren von den Sonderregelungen. Die entsprechende Verordnung ist am 23. Juni in Kraft getreten. Betriebe, die bis 30. September erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen, können die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2021 in Anspruch nehmen. Weitere Informationen erhalten Sie hier (Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

Zudem wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Die grundlegenden Arbeitsschutzregeln gelten für die Dauer der epidemischen Lage nationaler damit Tragweite fort:

  • Arbeitgeber bleiben verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte bzw. von einer CoViD-19 Erkrankung genesene Beschäftigte. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, die Testangebote wahrzunehmen sowie dem Arbeitgeber Auskunft über ihren Impf- bzw. Genesungsstatus zu geben.
  • Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Zur Umsetzung sind weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger heranzuziehen.
  • Zwar entfällt künftig die verbindliche Vorgabe einer Mindestfläche von 10 m² pro Person in mehrfach belegten Räumen und mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse auch die strikte Vorgabe von Homeoffice. Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Dazu kann auch weiterhin das Arbeiten im Homeoffice wichtige Beiträge leisten.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren.
  • Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.

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UPDATE 15.06.2021: CORONAVIRUS

Update: Mit den Überbrückungshilfen stellt die Bundesregierung umfassende Unterstützung für betroffene Unternehmen in der Corona-Pandemie bereit. Das zentrale Programm wurde nun Mitte Juni 2021 als Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September 2021 verlängert und nochmals deutlich erweitert. Damit stellt die Bundesregierung für die Monate Juli bis September 2021 anstelle der Überbrückungshilfe III die Überbrückungshilfe III plus zur Verfügung. Neu hinzu kommt u. a. die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen.

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„Wie geht es der Branche in Zeiten von Corona?“

Ergebnisse der CCV-Umfrage

Von Ende März bis Ende April führte der CCV erneut eine Umfrage zur Situation unserer Branche in Corona-Zeiten durch. 78 Call-Center-Unternehmen beteiligten sich und beantworteten unsere Fragen

  • Wie gestaltet sich der Wechsel zwischen Büro und Homeoffice?
  • Wie haben sich Produktivität, Krankenstand, Fluktuation und Mitarbeiterzufriedenheit verändert?
  • Gab es einen Umsatzeinbruch?
  • Wurde auf die Unterstützung durch Kurzarbeit und Coronahilfe zurückgegriffen?

Hier geht es zu den Ergebnissen – für CCV-Mitglieder gibt es nach Login eine komplette Auswertung der Befragung.

Gut informiert mit REHADAT

Urteile und Gesetze zu Behinderung und beruflicher Teilhabe

Bei REHADAT-Recht finden Sie eine Sammlung von Entscheidungen und Gesetzen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung.

Die Sammlung enthält

  • Rechtsprechung aus dem Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialrecht
  • Richtungsweisende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs
  • die wichtigsten Gesetze und Verordnungen
  • Links auf Veröffentlichungen zum Thema.

Das Portal ist Teil des REHADAT-Informationsangebots. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS aus dem Ausgleichsfonds. 

Prüfung durch Datenschutzbehörden

Internationale Datentransfers von Unternehmen

Im Rahmen einer länderübergreifenden Kontrolle durch die Datenschutzaufsichtsbehörden werden Datenübermittlungen durch Unternehmen in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) überprüft. Die an der Kontrolle teilnehmenden Behörden schreiben nun die jeweils ausgewählten Unternehmen auf der Basis eines gemeinsamen Fragekatalogs an.

Weitere Informationen erhalten Sie u. a. beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (inklusive Fragebögen) und bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.