Update 03.12.2020: Coronavirus

Update: Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um 3 Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 31. März 2021. 

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

ASC und Oreico erobern den lateinamerikanischen Cloud Recording Markt

Smart Recording ist die erste Cloud Recording Lösung auf Azure in Mexico

Hösbach, 24. November 2020 – ASC Technologies AG und Oreico Trading Solutions haben eine strategische Partnerschaft geschlossen. Ziel ist es, eine Aufzeichnungslösung aus der Cloud für den lateinamerikanischen Markt anzubieten. Smart Recording ist die erste Cloud Recording Lösung auf Microsoft Azure in Mexico.

Bereits seit mehreren Jahren vertraut Oreico auf die Lösungen von ASC im Bereich Omni-Channel Recording, Qualitätsmanagement und Analytics. Jetzt hat der Anbieter für Trading-Lösungen eigens eine in Mexiko gehostete Hybrid-Cloud-Infrastruktur aufgebaut, um darüber mit Smart Recording die Services von ASC anzubieten. „Bei Oreico glauben wir an langfristige Partnerschaften mit Branchenführern und holistische Lösungen für die finanziellen Handelsmärkte. Mit ASC haben wir den perfekten Partner dafür gefunden. Die überlegenen Lösungen für Recording, Qualitätsmanagement und Analytics sind die perfekte Ergänzung für unser Cloud Portfolio. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit ASC”, sagt Roberto Stewart, CEO bei Oreico.

Smart Recording umfasst:

  • Aufzeichnung: Sprache, SMS, Video, Chat, Screen
  • Qualitätsmanagement: Quality Monitoring, eLearning, Emotion Detection
  • Analytics: Keyword Spotting, Transcription, Compliance-Analyse

Die Lösungen über Smart Recording ermöglichen die rechtskonforme Aufzeichnung der kompletten Unternehmenskommunikation nach vorgegeben Sicherheitsstandards über alle Kanäle – Telefonie, Chat, SMS, Video und Screen – hinweg. In Verbindung mit leistungsfähigen Qualitätsmanagement- und Analysefunktionen erhalten Unternehmen ein wichtiges Tool für Business Intelligence, zielgerichtete Service-Optimierung, Qualifizierung von Mitarbeitern sowie zur Steigerung der Kundenzufriedenheit. Eingesetzt werden die Lösungen in Contact Centern, um die Qualität von Kundenservice und -beratung stetig zu verbessern. Bei Finanzdienstleistern, wie Banken, Versicherungen, Brokern oder Wertpapierhändlern kommen sie zum Einsatz, um höchste Sicherheitsanforderungen und Compliance (zum Beispiel mit MIFID II oder Dodd-Frank Act) zu gewährleisten.

Diese Services aus der Cloud zu beziehen, bedeutet für die Unternehmensanwender hohe Verfügbarkeit, flexible Skalierbarkeit und das bei niedrigen Gesamtkosten. „Smart Recording ist die perfekte Lösung für Unternehmen jeder Größe – vom kleinen Mittelständler bis hin zum Großkonzern“, erklärt Dr. Gerald Kromer, Chief Executive Officer von ASC. „Durch unsere Partnerschaft mit Oreico schaffen wir einen Mehrwert für unsere gemeinsamen Kunden und Partner, indem wir ihnen Lösungen aus der Cloud bieten, die flexibel skalierbar, einfach bedienbar und ausfallsicher sind.“ Auch Unternehmen mit On-Premise Telefonanlagen können die Services aus der Cloud beziehen. Sie profitieren somit von allen Vorteilen der cloudbasierten Lösungen, ohne eine komplette Umstrukturierung der eigenen Infrastruktur vornehmen zu müssen.

Für mehr Informationen über das Portfolio von ASC besuchen Sie bitte www.asc.de.

ASC Kurzprofil

ASC ist ein weltweit führender Softwareanbieter im Bereich Omni-Channel Recording, Qualitätsmanagement und Analytics. Zu den Zielgruppen gehören alle Unternehmen, die ihre Kommunikation aufzeichnen, insbesondere Contact Center, Finanzdienstleister und Organisationen der öffentlichen Sicherheit. ASC bietet Lösungen zur Aufzeichnung, Analyse und Auswertung multimedialer Interaktionen – sowohl als Service aus der Cloud als auch als lokale Lösung. Mit Hauptsitz in Deutschland und Tochtergesellschaften in Großbritannien, Frankreich, Spanien, der Schweiz, Rumänien, Dubai, den USA, Brasilien, Mexiko, Hongkong, Japan und Singapur sowie einem weltumspannenden Service-Netzwerk zählt ASC zu den Global Playern der Branche. 

CONTACT

ASC Technologies AG
Anna Lederer, PR & Communications
Seibelstraße 2-4. 63768 Hösbach    
Phone: +49 6021 5001 247
Mail: a.lederer@asc.de

Update 26.11.2020: Coronavirus

Update: Am gestrigen 25. November 2020 fanden erneut Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungs-Chefs der Länder statt. Dabei wurde beschlossen, die laufenden Corona-Maßnahmen zu verlängern und ferner weitere Beschränkungen, insbesondere bei der Maskenpflicht in Arbeits- und Betriebsstätten, die nun flächendeckend gilt, und bspw. im Einzelhandel, einzuführen Die wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen für die von den Schließungsbeschlüssen betroffenen Branchen wurden verlängert. An die Arbeitgeber wurde zudem appelliert, Betriebsstätten für den Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 durch Betriebsferien zu schließen oder Homeoffice zu ermöglichen. Die neuen Beschränkungen gelten ab 1. Dezember 2020 bis vorerst 20. Dezember 2020. Hier finden Sie einen Überblick zu den nunmehr getroffenen Beschlüssen. Den Beschluss im Wortlaut können Sie hier (PDF) nachlesen.

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Update 20.11.2020: Coronavirus

Update: Der Bundestag beschloss das Beschäftigungssicherungsgesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld gelten hierdurch über das Jahresende hinaus. Damit möchte die Bundesregierung verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Arbeitgeber und die Voraussetzungen für einen stabilen Arbeitsmarkt auch im kommenden Jahr schaffen.

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Update 18.11.2020: Coronavirus

Update: Am heutigen 18. November 2020 wurde das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet. Noch am selben Tag wurde es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und verkündet. Bereits am 19. November 2020 wird es in Kraft treten. 

Bislang ermächtigte das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in § 28 IfSG die zuständigen Behörden zwar zum Ergreifen der „notwendigen“ Schutzmaßnahmen, führte aber nur einige wenige explizite Beispiele auf. Die Vorgaben wurden nun durch einen Katalog möglicher Maßnahmen in einem neu eingeführten § 28a IfSG ergänzt. Er enthält bspw. die folgenden Punkte:

  • Abstands- und Maskengebote
  • Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
  • Hygienekonzepte
  • Untersagung von Veranstaltungen
  • Betriebsschließungen

Zudem wurde auch die „Hotspot-Strategie“ mit abgestuften Maßnahmen bei Inzidenzwerten ab 35 und ab 50 in Grundzügen gesetzlich verankert.

Hierdurch werden die Maßnahmen nunmehr auch im Wortlaut des IfSG ausdrücklich verankert und die bisherige Generalklausel des § 28 IfSG wird entsprechend ergänzt.

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Update 16.11.2020: Coronavirus

Update: Bund und Länder haben am heutigen 16. November 2020 eine Zwischenbilanz der bisherigen Corona-Maßnahmen gezogen. Eine Trendumkehr sei noch nicht erreicht, betonte Kanzlerin Merkel. Die Dynamik der Neuinfektionen sei jedoch gebrochen. Der Beschluss von Kanzlerin und Regierungschefinnen und -chefs der Länder hält fest: Kontakte sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und dabei sind die AHA+A+LRegeln einzuhalten.

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CCV-Neumitglied Callcenterjobs.eu

Ein herzliches Willkommen im CCV-Netzwerk an Sascha Ropertz, CEO, und sein Team von Callcenterjobs.eu!

Wie sind Sie zum CCV gekommen?
Wenn man sich mit der Branche beschäftigt, ist der CCV schlichtweg nicht zu „übersehen“, da er vielerorts zitiert wird oder verlinkt ist. Das informative Intro von Herrn Barnack hat uns schließlich überzeugt, dem Verband beizutreten.

Warum engagieren Sie sich im Verband?
Wir möchten uns mit Call- und Contactcentern sowie Personalvermittlern vernetzen, um diese mit unserem Stellenportal Callcenterjobs.eu bei der Personalbeschaffung zu unterstützen.

Was ist Ihre Erwartungshaltung an die Verbandsarbeit?
Wir freuen uns über den Austausch mit anderen Mitgliedern zu Themen rund ums Recruiting. Und uns interessieren deren spezielle Bedürfnisse und Anforderungen bei der Suche nach neuen Mitarbeitenden, damit wir diese in unsere Dienstleistung einfließen lassen können. Zudem sind wir durch aktuelle Brancheninformationen, die wir hier gebündelt erhalten, nah am Geschehen im Dialogmarketing.

Informationen: callcenterjobs.eu

CCV-Neumitglied verbaneum GmbH

Ein herzliches Willkommen im CCV-Netzwerk an die Gründer und Geschäftsführer Michael Berthel, Johan Fröhberg, Tina Leitschuh & Dirk Egelseer der verbaneum GmbH in Nürnberg!

Wie sind Sie zum CCV gekommen?
Wir schätzen seit Jahren das gute Networking im Verband und die innovativen Themen, die der Verband im Rahmen seiner persönlichen und virtuellen Treffen bespielt.

Warum engagieren Sie sich im Verband?
Es ist wichtig, dass unsere Branche auch eine starke, vereinte Stimme in Berlin hat. Nur so können wir gemeinsam etwas für die Branche und deren Beschäftigten bewegen.

Was ist Ihre Erwartungshaltung an die Verbandsarbeit?
Wir erhoffen uns guten Austausch zu aktuellen Themen, und dass wir einen Beitrag zur Stärkung unserer Branche leisten können.

Informationen: www.verbaneum.de – wir wollen der nachhaltigste Dienstleister unserer Branche in Deutschland werden! LinkedIn: www.linkedin.com/company/verbaneum-gmbh

Mindestlohn steigt schrittweise

Beschluss des Bundeskabinetts

Das Bundeskabinett beschloss am 28. Oktober 2020, dass die Lohnuntergrenze schrittweise auf 10,45 Euro steigt.
Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro.
Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020.
CCV-Informationen zum Mindestlohn finden Sie hier.

Update 29.10.2020: Coronavirus

Update: Am gestrigen 28. Oktober 2020 beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die spätestens ab 2. November 2020 greifen. Diese sollen zunächst bis Ende November gelten. Die Einschränkungen beinhalten u. a. bspw. Kontaktbeschränkungen, die Untersagung von touristischen Übernachtungen sowie Freizeitveranstaltungen, die Schließung der Gastronomie (außer Betriebskantinen sowie Lieferung und Abholung), Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen und weitere Pflichten zum Arbeitsschutz. Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse ist Ländersache.

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