NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge

Anfrage zu beruflichen Perspektiven für Geflüchtete aus der Ukraine

Das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge, in welchem der CCV Mitglied ist, wandte sich mit folgender Anfrage an uns, die wir gern an Sie weiter geben:

„Aktuell erhalten wir vermehrt Anfragen von namhaften Medien und Pressevertreterinnen und -vertretern, die auf der Suche nach Betrieben sind, die bereits Menschen aus der Ukraine eingestellt haben oder im Recruiting-Prozess schon weit fortgeschritten sind. Die Frage nach einer beruflichen Perspektive in Deutschland scheint momentan viele Menschen zu beschäftigen und wir würden gerne dabei unterstützen, Antworten aus der Praxis zu geben und GesprächspartnerInnen zu vermitteln. Wenn Sie also bereits ukrainische Geflüchtete in Ihrem Betrieb eingestellt haben oder kurz davor stehen und auch bereit wären, darüber öffentlich zu berichten, wäre ich Ihnen für eine kurze Info sehr dankbar!.“

Wenn Sie Ihr Engagement öffentlich machen wollen, melden Sie sich gern bei der CCV-Geschäftsstelle. Weitere Informationen zum Netzwerk finden Sie HIER.

CCV-Neumitglied Job Bude Digital

Ein herzliches Willkommen im CCV an Sascha Tebben und sein Team von Job Bude Digital aus Oldenburg!

Wie sind Sie zum CCV gekommen?
Über Sascha Tebben, einer der Gründer von Job Bude Digital – durch seine damalige Tätigkeit 2009 als Leiter Marketing & Vertrieb im Callcenter und als ehemaliger CallCenterClub Gesellschafter.

Warum engagieren Sie sich im Verband?
Die Mitarbeiterbeschaffung, Fluktuation und hohe Krankenquoten sind nicht zuletzt durch Covid ein brennendes Thema. Wir möchten bei einer der derzeit größten Herausforderungen unterstützen. Und dafür gibt es eine erprobte Lösung, die bisher bei diversen Callcentern erfolgreich ausprobiert wurde. Wir möchten uns für die Etablierung dieser Methode einsetzen. Viele probieren Social Media aus – ohne wirklich guten Erfolg – und verlieren viel Zeit beim „rumprobieren“. Unser Ziel ist die Etablierung eines neuen Qualitätsstandards für den Social Media Recruiting Kanal. Damit bekommt jedes Callcenter eine faire Chance. Wir haben als Unternehmensberatung besondere Fachkenntnisse in dem Bereich und das Telefonieren liegt uns im Blut. 

Was ist Ihre Erwartungshaltung an die Verbandsarbeit?
Offenheit der Mitglieder für neue Ideen und Wege. Eine noch engere Verbundenheit und Zusammenarbeit mit der Branche.

Weitere Informationen finden Sie unter jobbu.de und unter go.jobbude.de/cc-mitarbeiter-finden. 

CCV-Regionaltreffen Ost am 20. April in Halle

„Gemeinsam in die Zukunft.“

Endlich wieder live und in Präsenz! Die CCV-Regionalleiter Ost laden ein zum ersten Präsenz-Regionaltreffen seit… viel zu langer Zeit. Freuen Sie sich auf einen spannenden Vortrag und richtig viel Zeit zum Netzwerken am 20. April 14:00 – 17:30 Uhr live im Mitteldeutschen Multimediazentrum in Halle! Unser Motto: „Gemeinsam in die Zukunft“. Um den Abend gemeinsam ausklingen zu lassen, treffen wir uns zum Abendessen im benachbarten Restaurant Saalekahn.

Hier geht’s zur kostenfreien Anmeldung und weiteren Infos – ein Dank geht an den Event-Sponsor Poly!

UPDATE 28.03.2022: CORONAVIRUS

Update: Das Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz wurde am 25. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Danach bleiben die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 herabgesetzt. Mit dem Gesetz wird die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30. Juni 2022 von 24 auf 28 Monate verlängert. Wegen der Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt wurden nicht alle Sonderregelungen verlängert. Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge läuft zum 31. März 2022 aus. Die Beiträge wurden den Arbeitgebern aufgrund der Covid-19 Pandemie zeitweise zu 100 Prozent erstattet, seit 1. Januar 2022 noch zur Hälfte. Das Bundesarbeitsministerium informiert über die aktuell geltenden Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld. Häufige Fragen beantwortet die Bundesagentur für Arbeit.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

UPDATE 22.03.2022: CORONAVIRUS

Update: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. März 2022 die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei Monate bis einschließlich zum 31. Mai 2022 verlängert. Die befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie des G-BA können Sie an dieser Stelle abrufen.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

UPDATE 21.03.2022: CORONAVIRUS

Update: Der Bundestag beschloss am 18. März 2022 eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die am 20. März 2022 in Kraft trat.

Die 3G-Regel im Betrieb (bislang § 28b Abs. 1 bis 3 IfSG) wurde ersatzlos gestrichen. Arbeitgeber sind fortan nicht mehr verpflichtet und auch grundsätzlich nicht mehr dazu berechtigt, den G-Status ihrer Beschäftigten zu kontrollieren. Die Homeoffice-Pflicht (bislang § 28b Abs. 4 IfSG) wurde ebenso aufgehoben. Die Gewährung von Homeoffice richtet sich demnach wieder nach dem Arbeitsvertrag, dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und eventuellen Vereinbarungen der Betriebsparteien unter Berücksichtigung des betrieblichen Infektionsschutzkonzepts.

Die Ermächtigungsgrundlagen für Infektionsschutzmaßnahmen der Länder wurden eingeschränkt: Die Länder können Masken- sowie Testpflichten nur noch in bestimmten schutzwürdigen Szenarien (u. a. Krankenhäuser, Tageskliniken, Pflegeheime) und eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln erlassen. In Hotspots (= begrenzte Gebiete, in denen die Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage aufgrund einer pathogeneren [krankmachenderen] neuen Virusvariante oder besonders hohen Infektionszahlen mit drohender Überlastung des Gesundheitssystems besteht), können die Bundesländer darüber hinausgehend allgemeine Maskenpflichten, Abstandsgebote, 3G-Nachweispflichten (auch in Betrieben) und Hygienekonzepte verordnen. Sämtliche Maßnahmen müssen befristet werden, längstens bis zum 23. September 2022. Im Personenfernverkehr gilt eine bundesrechtliche Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske) bis 23. September 2022. Die bestehenden Infektionsschutzverordnungen der Länder können bis 2. April 2022 verlängert werden, informieren Sie sich bitte in Ihrem Bundesland.Weitere Informationen erhalten Sie an dieser Stelle.

Arbeitgeber haben weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zu beachten.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

UPDATE 18.03.2022: CORONAVIRUS

Update: Die Bund-Länder-Konferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz beriet am 17. März 2022 u. a. die geplanten Corona-Schutzmaßnahmen ab 20. März 2022. Mehrere Bundesländer kritisierten die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes und gaben sogenannte Protokollerklärungen ab.
Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

UPDATE 17.03.2022: CORONAVIRUS

Update: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legte am 11. März 2022 einen neuen Referentenentwurf zur Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis 25. Mai 2022 vor. Das Bundeskabinett stimmte am 16. März 2022 der Änderungsverordnung zu. Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird am 20. März 2022 in Kraft treten und bis einschließlich 25. Mai 2022 gelten.

Die Basisschutzmaßnahmen werden nun nicht mehr unmittelbar in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern durch die Betriebe als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt. Dabei sind sowohl das örtliche Infektionsgeschehen sowie die tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren, z. B. räumliche Begebenheiten, zu berücksichtigen. Die Arbeitgeber müssen zudem weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und die Impfmöglichkeiten informieren und letztere während der Arbeitszeit ermöglichen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber insbesondere prüfen, ob ein kostenfreies Testangebot (1x wöchentlich) für alle nicht ausschließlich im Homeoffice tätigen Beschäftigten eine geeignete Maßnahme zur Vermeidung von Corona-Infektionen im Betrieb darstellt, ob betriebsbedingte Personenkontakte weiterhin reduziert werden müssen, und zu diesem Zweck auch ein Angebot auf Homeoffice unterbreitet wird, und ob die Bereitstellung von OP-Masken oder Atemschutzmasken notwendig ist, weil technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind. Informationen zum Beschluss finden Sie hier. Das FAQ des BMAS können Sie hier abrufen.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

Fundraising zugunsten der Ukrainian Contact Centre Association

Spendensammlung

Der Angriffskrieg gegen die Ukraine ist ein beispielloser Angriff auf die europäische Friedensordnung und stellt einen eklatanten Völkerrechtsbruch dar.

Die Ukrainian Contact Centre Association und die ukrainischen Contact-Center-Kollegen nehmen aufgrund des Krieges keine Anrufe von Kunden entgegen, sondern leisten wichtige logistische Unterstützung für humanitäre Zentren, die dringend benötigte Lebensmittel und medizinische Hilfsgüter koordinieren. Zur deren Unterstützung wurde eine Spendensammlung initiiert. Weitere Informationen in englischer Sprache und die Möglichkeit einer Spende erhalten Sie auf dieser Seite: https://www.collectionpot.com/pot/1394634

Einige unserer Mitgliedsunternehmen haben Initiativen gestartet, die uns beeindruckt haben. So wurden Telefonate in die Ukraine kostenfrei gestellt, gespendet und auf Spendenmöglichkeiten hingewiesen, 24 Stunden lang für den Frieden telefoniert oder eine Solidaritätsadresse veröffentlicht. Ein großes Dankeschön an die Branche für die Hilfsbereitschaft!

Informationsseite der Bundesregierung zum Krieg in der Ukraine: Krieg in der Ukraine – aktuelle Informationen | Bundesregierung
Informationsseite des Auswärtigen Amtes: Aktuelle Situation in der Ukraine – Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

Eine Übersicht zu Hilfsmöglichkeiten geben Ihnen unter anderem folgende Seiten:
tagesschau: Spenden: Hilfe für die Menschen in der Ukraine | tagesschau.de
NDR: Spenden für die Ukraine: So kommt die Hilfe am besten an | NDR.de – Ratgeber

Netzwerk-Event der CCV-Region West am 18. März

Netzwerken ohne Agenda

Die Region West lädt zum regelmäßigen Austausch ein. Start ist am 18. März von 13 bis 14 Uhr Online bei Zoom.

Das Format soll den Netzwerkgedanken in der Region stärken.

  • Wir treffen uns einmal monatlich für eine Stunde – remote.
  • Der Austausch untereinander steht im Vordergrund, daher gibt es keinen Vortrag und keine Agenda.
  • Ihre Themen rund um die Welt des Customer Service & Call Center finden hier Platz und treffen auf Gehör.

Zu diesem Event ist keine offizielle Anmeldung nötig. Hier gelangen Sie zum Event bei Zoom: https://zoom.us/j/97254947206?pwd=YThaRVNvTDVvSmlOUktaTW8xSUdDUT09Meeting-ID: 972 5494 7206, Kenncode: 957889.

Die CCV-Regionalleiter West freuen sich auf die Runden mit Ihnen und den Start in ein neues Format.