Update 26.03.2021: Coronavirus

Update: Wie bereits berichtet, entschied Bundeskanzlerin Merkel  am 24. März 2021, die für die vereinbarte Ruhepause von Gründonnerstag bis Ostermontag notwendigen Verordnungen nicht auf den Weg zu bringen. Die Beschlüsse wurden daraufhin nunmehr korrigiert (PDF), indem die u. a. von Wirtschaftsverbänden wie dem CCV kritisierte Passage zur sogenannten Osterruhe gestrichen wurde. Die übrigen Beschlüsse vom 22./23. März 2021 bleiben bestehen.

Zudem haben Bund und Länder über ein Schreiben (PDF) des Bundesministeriums für Finanzen vom 18. März 2021 die liquiditätsschonenden steuerlichen Maßnahmen nochmals verlängert.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

Update 24.03.2021: Coronavirus

Update: Im Beschluss vom 22./23. März 2021 war vorgesehen, eine sogenannte erweiterte Osterruhe einzuführen, die auch für den 1. (Gründonnerstag) und 3. April (Karsamstag) 2021 gelten sollte. Der CCV informierte hierüber. Dieser Beschluss stieß auf massive Kritik.

Nach einer erneuten, kurzfristig anberaumten Beratung am heutigen Mittag kündigte die Bundeskanzlerin in einem Pressestatement an, die entsprechenden Verordnungen nicht auf den Weg zu bringen. Sie bezeichnete den gestrigen Beschluss als „Fehler“. Auf der Seite der Bundesregierung heißt es dazu: „Die in dem Bund-Länder-Beschluss getroffenen Regeln zur ‚Erweiterten Ruhezeit zu Ostern‘ werden nicht umgesetzt. Es gelten über Ostern die allgemeinen Regelungen weiter.“

Somit ist damit zu rechnen, dass es kein (mit der Sonn- und Feiertagsruhe vergleichbares) flächendeckendes Beschäftigungsverbot in allen Betrieben und Unternehmen am 1. und 3. April 2021 geben wird. Die Betriebe werden an diesen Tagen voraussichtlich mit den bereits etablierten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung arbeiten dürfen.

Bitte prüfen Sie in Ihrem Bundesland die regionalen Regelungen zur Pandemiebekämpfung.

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vbw-Umfrage zu Corona-Tests in den Betrieben

Die Bundesregierung sieht die Unternehmen in der Pflicht, das Angebot von Corona-Tests für die Mitarbeiter stark auszuweiten. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Unternehmen konnte bisher nur dadurch verhindert werden, dass sich die Wirtschaftsverbände – darunter auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), deren Mitglied der CCV ist – dazu verpflichtet haben, die Unternehmen zur Ausweitung ihres Testangebots auf freiwilliger Basis aufzurufen. Die Bundesregierung will Anfang April eine Überprüfung vornehmen, inwieweit die Unternehmen dem Aufruf zur Ausweitung der Tests nachgekommen sind. Hierzu werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht. Eine gesetzliche Verpflichtung steht leider weiter im Raum.

Um der Politik eine realistische Übersicht zu geben, wie weit das Thema „Testen der Mitarbeiter“ in Bayern fortgeschritten ist, bittet die vbw den CCV, seine Mitgliedsunternehmen zur Teilnahme an einer Kurzumfrage zu gewinnen.

Die Umfrage erfolgt online mit der Software MS-Forms. Unter dem folgenden Link finden Sie den Fragebogen:

vbw Umfrage zu Corona-Tests

Eine Beteiligung an der Umfrage ist bis Freitag, 26. März 2021, 16:00 Uhr, möglich. Die Beantwortung dauert nur wenige Minuten. Auch die Unternehmen, die keine Tests anbieten, sollten sich an der Umfrage beteiligen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Update 23.03.2021: Coronavirus

Update: Am 22./23. März 2021 berieten die Bundeskanzlerin und die Länderchefs ein weiteres Mal über die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie (Beschluss im Wortlaut [PDF]). Die bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig, sofern der heutige Beschluss keine abweichenden Festlegungen traf. Die Länder werden ihre Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern. In Hinblick auf die exponentiell steigenden Infektionen muss die im letzten Beschluss vom 3. März 2021 vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte konsequent umgesetzt werden.

Folgender Beschluss wurde nach massiver Kritik am 24. März 2021 zurückgenommen: Angesichts der Infektionsdynamik sollen die Ostertage genutzt werden, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April 2021 verbunden werden. Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Bundeskanzlerin Merkel im Rahmen der begleitenden Pressekonferenz zufolge sollen diese Ruhetage analog zu Sonn- und Feiertagen behandelt werden. Das heißt, dass am 1. und 3. April 2021 nur jene Unternehmen arbeiten können, für die es eine Sondererlaubnis für Sonn- und Feiertage gibt, wobei am 3. April 2021 der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne öffnen darf.

Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

Unternehmen sollen nach wie vor – wo möglich – Homeoffice ermöglichen. Wo dies nicht möglich ist, sollen sie den in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen.

Weitere Bund-Länder-Beschlüsse betreffen Reisen, flächendeckende Tests in Schulen und Kitas, Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen sowie zeitlich befristete Modellprojekte für Öffnungen.

Die Bundeskanzlerin und die Länderchefs wollen sich am 12. April 2021 erneut beraten.

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Update 19.03.2021: Coronavirus

Update: Bund und Länder haben sich am 18. März 2021 auf die Ausgestaltung der Härtefallhilfen geeinigt. Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen Unternehmenshilfen und bieten den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, d. h. insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Der Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021. Zugang zu den Härtefallhilfen haben grundsätzlich Unternehmen und Selbstständige.

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verbaneum GmbH gewinnt GOLD STEVIE®AWARD

Nürnberg – 17. März 2021 – Die verbaneum GmbH wurde heute als Preisträger mit einem Goldenen Stevie® Award in der Kategorie „Gründerteam des Jahres (Industriedienstleistungen)“ ausgezeichnet.

Die German Stevie Awards sind der vielseitigste Wirtschaftspreis im deutschsprachigen Europa und finden bereits zum siebten Mal statt.

Alle europäischen Länder mit Amtssprache Deutsch wurden eingeladen, Nominierungen einzureichen. Somit durften Organisationen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Belgien Bewerbungen mit ihren seit Juli 2018 erbrachten Leistungen in den über 200 Kategorien einreichen.

Die German Stevie Awards sind eines der acht Stevie Awards Programme, die zu den international anerkanntesten Wirtschaftspreisprogrammen zählen. Die Stevie Awards zeichnen seit 19 Jahren herausragende Leistungen in der Arbeitswelt in Programmen wie The International Business Awards® und den Stevie Awards for Sales & Customer Service aus.

Zur Ehrung der Preisträger und Preisträgerinnen findet am 20. Mai 2021 eine virtuelle Preisverleihung statt. Wie bei den Live-Veranstaltungen der Stevie Awards werden die Preisträger für ihre erbrachten Leistungen persönlich geehrt und haben die Möglichkeit, eine kurze Dankesrede per Video zu halten. Neben der virtuellen Verleihung der Stevie Awards
Trophäen können die Teilnehmenden Fotos auf dem virtuellen roten Teppich aufnehmen und sich interviewen lassen. Die für den 7. Mai geplante Preisverleihung im luxuriösen Hotel Adlon in Berlin musste aufgrund der aktuellen pandemischen Situation abgesagt werden.
Über 400 Bewerbungen wurden in diesem Jahr von über 40 Juryteilnehmer in sechs Gremien bewertet. verbaneum siegte in der Kategorie Gründerteams des Jahres (Industriedienstleistungen).

Das Gründerteam wurde von der Jury u.a. für die konsequente Ausrichtung des Unternehmens auf das Thema Nachhaltigkeit, das diversifizierte Skillset bei gleichem Werteverständnis, die tiefgreifende Branchen- und Marktkenntnis sowie die solide Finanzsituation samt gesundem Wachstum gelobt.

Dazu die vier Gründer Tina Leitschuh, Dirk Egelseer, Johan Fröhberg und Michael Berthel: „Wir freuen uns sehr und sagen ‚Danke‘ an die Kollegen, die jeden Tag mit uns ihr Bestes geben und natürlich auch an die Jury für die tolle Auszeichnung!“.

Die Preisträger der Goldenen, Silbernen und Bronzenen Stevie Awards wurden von 40 Führungskräften bewertet. Aus den Preisträgern wird jetzt der Gewinner des Grand Stevie Awards ermittelt. Dieser wird am 20. Mai 2021 im Rahmen der virtuellen Preisverleihung bekannt gegeben.

„Wir freuen uns, dass wir im Rahmen der German Stevie Awards auch in diesem Jahr wieder tolle und vor allem innovative Preisträger auszeichnen dürfen“, sagt Maggie Gallagher, Präsidentin der Stevie Awards, „es ist uns eine Freude, den Preisträgerinnen und Preisträgern am 20. Mai im Rahmen der virtuellen Preisverleihung all das bieten zu können, was die Teilnehmer an den Stevie-Preisverleihungen so sehr schätzen und das aus der Sicherheit ihres Zuhauses oder ihres Büros heraus. Wir beglückwünschen alle Preisträgerinnen und Preisträger der Goldenen, Silbernen und Bronzenen Stevie Awards dieses Jahres.“

Weitere Informationen über die German Stevie Awards und die Liste der Stevie Award Preisträger finden Sie unter: https://stevieawards.com/gsa.

Über die verbaneum GmbH

Gegründet in Zeiten einer Neuausrichtung der Weltwirtschaft wollen wir der nachhaltigste Dienstleister im Customer Care-Umfeld werden.
Mit der verbaneum gehen wir neue und innovative Wege. Das betrifft unsere Dienstleistung, die Arbeitgebermarke und unsere Unternehmensprozesse gleichermaßen – quasi ein StartUp in einem bestehenden Geschäftsumfeld. Flache Hierarchien, eine offene Fehlerkultur, transparente Entscheidungen, Toleranz, flexible und kreative Lösungen sowie die konsequente Umsetzung von digitalen Prozessen – um nur einen Teil unserer Strategie zu nennen.
Das „Wort“ begleitet uns dabei dauerhaft – in allen Dialogen am Telefon mit Kunden und Interessenten, per E-Mail, per Chat, in Verhandlungen und Gesprächen mit Mitarbeitern und Auftraggebern.
Im Einklang mit unserer Unternehmensphilosophie folgt auf das Wort auch die Tat und wir bemühen uns um Nachhaltigkeit und Sinnstiftung für die Gesellschaft, unsere Umwelt und die Natur: Purpose, eben! Purpose ist für uns der Einklang von ethischem Anspruch, nachhaltigen Prinzipien, Sinnstiftung, Mitarbeiterorientierung sowie sozialer und ökonomischer
Verantwortung. Diese wesentlichen Bestandteile müssen aus unternehmerischer Sicht Hand in Hand gehen. Das ist unser Ziel und unsere Motivation!
Dafür steht die verbaneum – darauf geben wir Ihnen unser Wort!

Über die Stevie Awards

Die Stevie Awards werden in acht Programmen verliehen: Den Asia-Pacific Stevie Awards, den German Stevie Awards, den American Business Awards®, den International Business Awards®, den Stevie Awards for Great Employers, den Stevie Awards for Women in Business, den Stevie Awards for Sales & Customer Service und den the Middle East & North Africa Stevie Awards. Die Stevie Awards Programme erhalten jedes Jahr insgesamt weit über 12.000 Bewerbungen von Organisationen aus mehr als 70 Ländern. Durch die Auszeichnung von Unternehmen und Organisationen aller Größen und Arten sowie den Menschen, die hinter diesen Unternehmen stehen, erkennen die Stevies herausragende Leistungen in der Arbeitswelt weltweit an. Erfahren Sie mehr über die Stevie Awards unter: www.StevieAwards.com

Kontakt:
Tina Leitschuh, 0911/47778070, tina.leitschuh@verbaneum.de
verbaneum GmbH, Forchheimer Str. 8, 90425 Nürnberg

BSI: Kritische Schwachstellen in Exchange-Servern

Videotutorial veröffentlicht

Zehntausende Microsoft-Exchange-Server in Deutschland sind über das Internet angreifbar und mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit Schadsoftware infiziert. Die Situation betrifft Unternehmen und Organisationen jeder Größe.

Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) empfiehlt dringend das Einspielen der von Microsoft bereitgestellten Sicherheitsupdates. Anfällige Exchange-Systeme sollten aufgrund des sehr hohen Angriffsrisikos dringend auf entsprechende Auffälligkeiten geprüft werden.

Das BSI hat hierzu auch ein Videotutorial veröffentlicht:

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Mehr Informationen

Update 18.03.2021: Coronavirus

Update: Am 17. März 2021 beschloss das Bundeskabinett, das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zu verlängern und auf das Ausbildungsjahr 2021/2022 auszuweiten. Damit sind zahlreiche Verbesserungen für die Betriebe verbunden. Die Pandemie stellt viele Ausbildungsbetriebe vor besondere Herausforderungen und trifft damit auch viele junge Menschen, die vor dem Beginn einer Berufsausbildung stehen oder die sich in einer Ausbildung befinden. Deshalb hat die Bundesregierung den mit dem Bundesprogramm gespannten Schutzschirm für Auszubildende länger aufspannt und verbreitert. Dieser umfasst u. a. die Erhöhung der Prämien für die Neueinstellung oder die Übernahme von Auszubildenden sowie eine Ausweitung der Förderung zur Vermeidung von Kurzarbeit.

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