DSK-Orientierungshilfe Direktwerbung

Überarbeitete Version

Die Datenschutzkonferenz, der die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder angehören, veröffentlichte im Februar 2022 eine überarbeitete Version ihrer „Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)“.

Artificial Intelligence Act

Geplante EU-Verordnung

Die EU möchte die Digitalisierung vorantreiben, um im globalen Wettbewerb zu bestehen. Im Rahmen dieser Bestrebungen stellte sie im Februar 2020 ihre Digitalstrategie vor. Ein zentraler Eckpfeiler dieser Strategie ist der geplante „Artificial Intelligence Act“ (AI Act). Nach Login informiert der CCV über Grundzüge der geplanten EU-Verordnung.

VERHINDERN SIE ENGPÄSSE IM CONTACT CENTER MIT KI UND CLOUD

In den letzten zwei Jahren sahen zahlreiche Unternehmen einen plötzlichen Anstieg des Anrufaufkommens in ihren Contact Centern.

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CCV im Lobbyregister eingetragen

Pflicht zur Eintragung von Interessenvertretern

Das Lobbyregistergesetz ist am 01.01.2022 in Kraft getreten. Seitdem können und müssen sich Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter in das beim Deutschen Bundestag elektronisch geführte öffentliche Lobbyregister eintragen. Der CCV befürwortete im Vorfeld grundsätzlich die Schaffung eines Lobbyregisters. Nach der erfolgten vereinsrechtlichen Eintragung des neuen Verbandsnamens registrierte sich der CCV am 22.02.2022 im Lobbyregister. Den aktuellen CCV-Eintrag können Sie an dieser Stelle abrufen. Beachten Sie bitte, dass sich nach jeder Aktualisierung des Registereintrags der Link ändert, der jeweils aktuelle kann künftig im CCV-Impressum abgerufen werden.

CCV-Richtlinie zu Kartellrecht und Lobbying beschlossen

Beschluss von Vorstand, Beirat und Geschäftsstelle

CCV-Vorstand, -Beirat und -Geschäftsstelle beschlossen im Februar 2022 im Zuge der Verbandsumbenennung und der Registrierung des CCV im Lobbyregister des Deutschen Bundestages die „CCV-Richtlinie zur Kartellrechtskonformität und zur politischen Interessenvertretung“. Darin bekennen sich die CCV-Funktionsträger sowie die Mitarbeitenden der CCV-Geschäftsstelle zur Einhaltung des Kartellverbots in § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie zur engagierten, seriösen sowie transparenten politischen Interessenvertretung.

Bundeskabinett beschließt Mindestlohnerhöhung

BMAS-Gesetzentwurf

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 01.10.2022 auf zwölf Euro brutto je Stunde steigen, die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Das Bundeskabinett hat jenen von Bundesarbeitsminister Heil vorgelegten Gesetzentwurf am 23.02.2022 beschlossen, den der CCV in seiner Stellungnahme vom 02.02.2022 kommentierte. Derzeit liegt der Mindestlohn seit Januar 2022 bei 9,82 Euro brutto pro Stunde. Er steigt zum 01.07.2022 turnusmäßig auf 10,45 Euro und soll ab 01.10.2022 bei 12 Euro liegen. Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Beschluss der Bundesregierung. Wichtige Fragen zur Mindestlohnerhöhung werden an dieser Stelle beantwortet.

Umbenennung des Branchenverbandes vollzogen

Eintragung ins Vereinsregister und zahlreiche Umstellungen

Berlin, 28.02.2022. Der CCV heißt von nun an „Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V.“ (CCV). Das zuständige Amtsgericht Charlottenburg trug den neuen Namen am 18. Februar 2022 ins Vereinsregister ein.

Den einstimmigen Beschluss zur Satzungsneufassung und der damit verbundenen CCV-Umbenennung des bisherigen „Call Center Verband Deutschland e. V.“ trafen die CCV-Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung am 18. November 2021. Die Notarin veranlasste die Registeränderung beim Amtsgericht, nachdem CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Schatzmeister Andreas Bopp am 17. Januar 2022 ihre hierfür erforderlichen Unterschriften leisteten. 

„Zuletzt gab es wiederholt Impulse aus Reihen der Mitglieder, dass der CCV seinen Namen aufgrund des Wandels der Branche in den 25 Jahren seit seiner Gründung überarbeiten sollte. Die Relevanz anderer Kontaktkanäle stieg in dieser Zeit erheblich. Wir möchten den Verband ferner für einen größeren Kreis potenzieller Mitglieder öffnen„, kommentiert CCV-Präsident Dirk Egelseer die Umbenennung.

CCV-Vizepräsident und Vorstand Marketing Roy Reinelt-Peter ergänzt: „Ich bin stolz darauf, dass wir hinter die organisatorischen und rechtlichen Umstellungen jetzt einen Haken machen können. Nun geht es an die Inhalte hinter dem neuen Namen und unsere damit verbundene Neuausrichtung. Ich freue mich darauf, bald viele Customer-Service-Einheiten im Verband begrüßen zu können!“

In den vergangenen Tagen erfolgten aufgrund der Namensänderung zahlreiche Umstellungen. Die CCV-Internetadresse lautet fortan cc-verband.de. Auch die Mailadressen der CCV-Funktionsträger und -Mitarbeitenden ändern sich, indem der Domänenteil nunmehr @cc-verband.de lautet. Der sogenannte Local-part, also der Teil vor dem @-Zeichen, bleibt hingegen bei allen CCV-Mailadressen ohne Änderung bestehen. Für an den CCV gerichtete Rechnungen legte der Verband zudem die neue Mailadresse rechnungen@cc-verband.de an.

Mitglieder, Sponsoren und Partner werden gebeten, diese Änderungen zu beachten. Ebenso wurde die Namensänderung bei den Social-Media-Kanälen des CCV schon zum Teil umgesetzt.

Bereits seit Ende 2021 führt der CCV sein neues, modernes Logo, das den Mitgliedern im Rahmen der Mitgliederversammlung 2021 vorgestellt wurde.

Über den CCV

Der Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Customer Service- und Callcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig mit über 560.000 Beschäftigten zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV führende Customer Service-Einheiten und Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

Pressekontakt

Sandra Fiedler,
Managerin Public Relation, Marketing & Events
presse@cc-verband.de
www.cc-verband.de

UPDATE 21.02.2022: CORONAVIRUS

Update: Nachdem der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales einen Beschluss zum Gesetzentwurf zur Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen (Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz) vorgelegt hat, wurde dieser am 18. Februar 2022 im Bundestag verabschiedet. Unter anderem wird die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate für diejenigen Betriebe verlängert, die spätestens bis zum 30. Juni 2021 mit dem Kurzarbeitergeldbezug begonnen haben. Von dieser Bezugsdauer sollen die Betriebe bis längstens zum 30. Juni 2022 profitieren können. Alle Informationen zur Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld erhalten Sie hier und hier.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

UPDATE 17.02.2022: CORONAVIRUS

Update: Bund und Länder haben am 16. Februar 2022 drei Öffnungsschritte vereinbart.

In einem ersten Schritt können ab sofort private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung stattfinden. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten aber weiterhin die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Der Zugang zum Einzelhandel soll wieder bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein – die Maskenpflicht bleibt aber bestehen.

In einem zweiten Öffnungsschritt soll ab dem 4. März in der Gastronomie und bei Übernachtungsangeboten die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gelten. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet. Bei überregionalen Großveranstaltungen sollen wieder mehr Personen zugelassen werden.

Im dritten Schritt ab dem 20. März sollen alle tief­greifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die Homeoffice-Pflicht; Arbeitgeber können zum Infektionsschutz aber weiterhin Homeoffice anbieten. Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt hingegen bestehen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier (Beschluss als PDF).

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

Online-Event der CCV-Regionalgruppe Süd am 10. März

Stufe Y der Pandemie – Quo vadis Kundenservice?

Im Dezember 2021 luden die CCV-Regionalleiterinnen Süd ein zum Online-Event mit dem Motto „Stufe X der Pandemie – quo vadis Kundenservice?“ und begeisterten über 50 Teilnehmer mit wertvollem Input. Nun geht das Event mit „Stufe Y“ am 10. März von 11 bis 13 Uhr in die nächste Runde.

Dieses mal dabei:

  • CCV-Präsident Dirk Egelseer mit Aktuellem aus dem Verband
  • Uwe Remy, Sales Manager Enterprise und Global International Accounts bei Poly mit seinem Denkanstoß „Die Pandemie – Treiber für Trends im Call Center Umfeld?“
  • Sandra Gnoth und Roland Schmidkunz, Geschäftsführer der  ZEITGEIST Beratungsmanufaktur GmbH mit Ihrem Aufruf „Los! Motivier mich! Holt den Teamspirit zurück!“
  • Christian Roeb, Geschäftsführender Gesellschafter bei der CR Management Consulting GmbH und TOP SERVICE Deutschland, mit seinem Vortrag „Mit People Centricity erfolgreich in herausfordernden Zeiten.“
  • Eva Amschler, Vorsitzende des Betriebsrats der GD, GBR-Vorsitzende und  Teamleiterin „Collaboration und Cross Functional Services“ bei der Nürnberger Versicherungsgruppe, mit ihrem Bericht „Future Work NÜRNBERGER – in Zeiten der Pandemie“

Abgerundet wird das Event erneut mit einer Diskussionsrunde zum Thema, moderiert von Stefan Scheller von der DATEV eG.

Melden Sie sich schnell HIER an, es lohnt sich, wie Sie im Rückblick des letzten Online-Events der CCV-Region Süd sehen können.