Personal Excellence unterstützt CCV-Netzwerkarbeit 2019

Berlin, 28.02.2019. Personal Excellence unterstützt Unternehmen seit über 15 Jahren mit Expertenwissen und Leidenschaft. In diesem Jahr wird die professionelle Personalberatungsagentur auch die Netzwerkarbeit des Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) mit einem Sponsoring fördern.

„Wir kennen und schätzen den CCV seit 18 Jahren und möchten nun gern aktiv die Arbeit für unsere Branche unterstützen. Der CCV ist das Sprachrohr der deutschen Call- und Contactcenter-Branche und setzt sich mit viel Engagement für die vielfältigen Belange des Wirtschaftszweiges ein. Diese Leistung, noch dazu mit dem zur Verfügung stehenden übersichtlichen Budget aus Mitgliedsbeiträgen, finden wir großartig und möchten neben unserer Mitgliedschaft einen zusätzlichen Beitrag leisten“, betont Tamara Kunze, Gründerin und Geschäftsführerin von Personal Excellence. „Wir planen daher, in einer Personalrubrik auf der CCV-Homepage zu contactcenterrelevanten HR-Themen zu informieren, und darüber hinaus den CCV-Mitgliedern gewinnbringende Assets bei der Besetzung von Führungspositionen anzubieten“, ergänzt Tamara Kunze.

Als Volljuristin, Personalberaterin und Business Coach steht sie mit ihrem Team Unternehmen als kompetente Ansprechpartnerin für sämtliche Personalfragen in den Bereichen Contact Center und auch im eCommerce und Payment erfolgreich zur Seite. Tamara Kunze ist des Weiteren zertifizierter Coach in der European Coaching Association, HR Consultant (Expert Level) und Management und Business Coach (Expert Level) sowie zertifizierter wingwave Coach.

CCV-Präsident Dirk Egelseer freut sich sehr über die Unterstützung des bundesweit tätigen Personalberatungsunternehmens: „Wir sind begeistert, dass Personal Excellence die Arbeit des CCV aktiv begleiten und interessante Angebote für unsere Mitgliedsunternehmen unterbreiten wird!”

Über Personal Excellence

Ausgezeichnet als „Headhunter of the Year“ durch das Karriereportal Experteer unterstützt Personal Excellence Unternehmen seit über 15 Jahren mit maßgeschneiderten Lösungen bei der Rekrutierung von Führungspositionen sowie Senior Experts.

Personalberatung muss die Wünsche der Kunden und die Herausforderungen des Marktes genau kennen, um die Unternehmen gezielt entlasten zu können. Daher besitzen alle Personalberater von Personal Excellence über 10 Jahre Erfahrung in Management-Positionen im Contact-Center Umfeld und können Unternehmen auf diese Weise mit ihrer umfassenden Marktexpertise bestens unterstützen. Die engagierten Berater wissen, wo sie am engen Kandidatenmarkt die optimal passenden Mitarbeiter finden und überzeugend gewinnen. Sie pflegen einen nachhaltigen und authentisch am Menschen interessierten Kontakt zu den Kandidaten. Von dem starken Netzwerk zu Top-Kandidaten können Unternehmen profitieren, indem hierdurch die Stellenbesetzung deutlich beschleunigt wird.

Customer Service befindet sich immer mehr in der Transformation und Digitalisierung. Diese Synergie bildet die Personalberatung ab und ist neben dem Customer Service auch auf die digitalen Branchen eCommerce und Payment spezialisiert.

Nähere Informationen finden Sie unter www.personal-excellence.de

Kontakt

Tamara Kunze
Personal Excellence
Bamberger Straße 8
10777 Berlin
Telefon: 030 – 23 46 29 31
E-Mail: info@personal-excellence.de

Über den CCV

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit etwa 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.
www.cc-verband.de

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Tel.: 030 / 30 87 85 88-0
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Young Professionals 2019: Das sind die Gewinner

… des bundesweiten Wettbewerbs „Young Professionals – Talente im Dialog“

Berlin, 21. Februar 2019. Bereits zum 11. Mal trat der beste Nachwuchs der Callcenter-Branche beim Finale des bundesweiten Wettbewerbs „Young Professionals – Talente im Dialog“  auf der CCW 2019 an. Auszubildende der Berufe „Kauffrau/Kaufmann für Dialogmarketing“ und „Servicefachkraft für Dialogmarketing“ demonstrierten eindrucksvoll auf Europas größter Kongressmesse für  innovativen Kundendialog  ihr Fachwissen und ihre Kreativität.

Der erste Platz im 1. Ausbildungsjahr ging an Benjamin Riether (Deutsche Telekom AG), im 2. Ausbildungsjahr an Maximilian Wehner (TAS AG) und im 3. Ausbildungsjahr an Tobias Groß (AMEVIDA SE).

Für den Wettbewerb hatten sich 60 Finalisten aus drei Ausbildungsjahren qualifiziert, um ihr Fachwissen und ihre kommunikativen Fähigkeiten in den Kategorien Praxis, Theorie und Kreativität unter Beweis zu stellen.

Die Jury aus Susann Schulze (gevekom GmbH), Christoph Bartels (T.D.M. Telefon-Direkt-Marketing GmbH), Hartmut Danielzick (AXA Customer Care GmbH), Alexander Jünger (CallCenterProfi), Katrin Seidel (bfkm GmbH), Martin Fehsenfeld (amevida), Leo Staub-Marx (Capita) und Peter Neubauer (gevekom) wertete die Leistungen und konnte hautnah das Ringen um die Plätze miterleben.

„Als Ausbildungsleitung habe ich eine besondere Beziehung zu den Auszubildenden und den jungen Talenten von morgen. Zu sehen, wie durch Kreativität und Teamwork neue Synergien und Impulse entstehen, ist großartig.“ begeisterte sich  Jurymitglied Christoph Bartels  von T.D.M. „Der Wettbewerb inspiriert mich und unsere Branche, da er zeigt, dass Kommunikation gelebt werden muss um voranzuschreiten.“

Der 1. Platz wird mit 500 € belohnt, Platz 2 und Platz 3 mit einem attraktiven Sachpreis. Zusätzlich erhalten die drei Erstplatzierten jedes Ausbildungsjahres ein eintägiges Präsentationstraining im Wert von 480 € und Bildungscoupons für ihr Unternehmen, um die eigenen professionellen Fähigkeiten zu vertiefen.

Der Wettbewerb „Young Professionals – Talente im Dialog“ wurde erstmals 2008 von bfkm ausgerichtet. Seit 2011 beteiligt sich die CCW als Kooperationspartner. Ziel ist es, der Nachwuchsförderung im Bereich Dialogmarketing neue Impulse zu verleihen und das Image einer Branche mit anspruchsvollen Herausforderungen aufzuwerten.

Auch in diesem Jahr ist der Wettbewerb nur durch die finanzielle Unterstützung der Sponsoren aus ganz Deutschland möglich gewesen. Wir danken den folgenden Unternehmen für ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit:

Zusätzlich unterstützt wird das Projekt vom Call Center Verband Deutschland e.V., dem CallCenterClub Deutschland sowie dem langjährigen Medienpartner „CallCenterProfi.“

Weitere Informationen und Bilder in Kürze unter: http://www.young-professionals.biz

Diese Pressemitteilung inklusive Bilder können Sie hier als PDF abrufen.

Über die CCW

Die CCW ist Europas größte internationale Kongressmesse für Kundenservice, -kommunikation und Call-Center. Die einzigartige Kombination aus Kongress und Fachmesse hat sich als Call-Center-Leitveranstaltung in Europa etabliert. 2016 informierten sich rund 7.800 Besucher und 267 internationale Aussteller über aktuelle und zukünftige Branchentrends und -technologien.

Die Kongressmesse findet jährlich im Estrel Convention Center in Berlin statt. Weitere Informationen auf www.ccw.eu

Über bfkm

Die bfkm GmbH gehört seit mehr als 20 Jahren zu den etablierten Trainings- und Consultingunternehmen in Deutschland. Als Spezialist für die Service-Center-Branche bietet sie praxisnahe Lösungen für Kundenservice, Qualitätssicherung, Personal- und Organisationsentwicklung und Mitarbeiterführung.

Sie steht federführend für die Entwicklung und Einführung der Personen-Kompetenz-Zertifikate in der Branche und hat bei der Entwicklung des Berufsbildes „Kaufmann/Kauffrau für Dialogmarketing“ mitgearbeitet.

Kontakt für die Redaktion

Silke Radeck
Pressereferentin
Management Circle AG
Hauptstr. 129
65760 Eschborn
Tel.: 06196/ 47 22-645
E-Mail: presse@managementcircle.de
www.managementcircle.de
Volker Horn
Leiter PR & Marketing
bfkm GmbH
Willy-Brandt-Straße 9
06110 Halle/Saale
Telefon: 0345/68 239-0
E-Mail: presse@bfkm-halle.de
www.bfkm-halle.de

Plantronics verlängert das CCV-Sponsorship im Platinstatus

Berlin/Köln, 26.02.2019. Plantronics, ein weltweit führendes Unternehmen der Kommunikationsbranche, und der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) gehen weiter gemeinsame Wege. Plantronics unterstützt den CCV aktiv bei seiner Netzwerkarbeit im Einsatz für die Branche. Der Audio-Spezialist supportet die CCV-Regionaltreffen, die Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Branche sowie den 16. CCV Quality Award mit einer exklusiven Patenschaft in der Kategorie Mitarbeiterorientierung.

„Es ist eine großartige Nachricht, dass Plantronics den CCV 2019 weiter als Platinsponsor begleitet”, freut sich CCV-Präsident Dirk Egelseer. „Dank des Engagements von Unternehmen wie Plantronics kann der CCV eine nachhaltige Interessenvertretung für unsere Branche ermöglichen. Nicht alle Projekte, die der CCV im Sinne seiner Mitgliedsunternehmen vorantreibt, können alleinig durch die Mitgliedsbeiträge finanziert werden.“

„Unser Ansinnen ist es, professionelle Audiolösungen zur Verfügung zu stellen, die allen Mitarbeitern in Contactcentern ein effizienteres Arbeiten und ein optimales Nutzererlebnis ermöglichen“, ergänzt Henning Schäfer, Regional Director Sales und Marketing DACH bei Plantronics. „Wir freuen uns, die Vision von Smarter Customer Interactions mit dem CCV weiter voranzutreiben, ohne dabei die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Augen zu verlieren.“

Über Plantronics

Plantronics ist ein weltweit führendes Unternehmen der Kommunikationsbranche. Der Audio-Spezialist steht für smarte und flexibel einsetzbare Kommunikationslösungen, die es Kunden ermöglichen, einfach und in exzellenter Sprachqualität zu kommunizieren sowie Umgebungsgeräusche auf ein Minimum zu reduzieren. Die Produkte und Services von Plantronics werden weltweit von Verbrauchern und Unternehmen genutzt und eignen sich ideal für den Einsatz in Großraumbüros. Von Systemen für Unified Communications über Datenanalysen und Bluetooth-Headsets bietet Plantronics qualitativ hochwertige Kommunikationslösungen, auf die Kunden vertrauen. Zudem arbeitet Plantronics stets weiter daran, Innovationen zu entwickeln und die Zukunft der Arbeit und Kommunikation zu gestalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.plantronics.com.
Plantronics ist eine eingetragene Handelsmarke von Plantronics. Der Name Bluetooth und die Bluetooth-Marken sind Eigentum von Bluetooth SIG, Inc. und werden von Plantronics unter Lizenz verwendet. Alle anderen Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Besitzer.

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit etwa 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte. www.cc-verband.de

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Messebesuch für den Branchenriesen AMEVIDA ein voller Erfolg

Auszubildender gewinnt den ersten Platz beim Young Professionals Wettbewerb in Berlin

Gelsenkirchen, 26.02.2019. Der Sieg des Auszubildenden Tobias Groß rundete drei erfolgreiche Messetage der AMEVIDA auf der Branchenleitmesse Call-Center World (CCW) in Berlin ab.

Der Auszubildende aus dem dritten Lehrjahr zum Kaufmann für Dialogmarketing hat sich wie jährlich über 100 Auszubildende beim Young Professionals Wettbewerb beworben. Nur 60 Teilnehmer schafften es in die Endrunde nach Berlin, darunter drei AMEVIDiAner. Neben Tobias Groß aus Gelsenkirchen, qualifizierten sich noch Timo Andreß aus dem 1. Lehrjahr und Karaca Rencber aus dem 2. Lehrjahr. Ein Theorietest fragte das Faktenwissen der Auszubildenden ab, anschließend folgte ein Praxistest, bei dem kommunikatives Geschick am Telefon gefragt waren. Zum Abschluss gab es einen Kreativtest live vor Publikum, bei dem die Auszubildenden eine mitreißende Präsentation halten mussten. Eine Jury bewertete den Auftritt.

Tobias Groß kann es nicht glauben: „Ich hätte nie gedacht, dass ich bei einem so hochkarätig besetzten Wettbewerb eine Chance habe. Und jetzt habe ich sogar gewonnen.“ Auch sein Chef, Dr. Matthias Eickhoff, reagierte sichtlich zufrieden: „Wir sind alle sehr stolz, dass Herr Groß den nicht ganz leichten Wettbewerb souverän gemeistert hat und für sich und AMEVIDA den ersten Platz sichern konnte“.

Erstmals präsentierte AMEVIDA auf der CCW die digitale Anwendung WRAP, zur Unterstützung digitaler Kommunikation, die bei den Besuchern und Experten großen Anklang fand. WRAP erleichtert dabei die Kommunikation mit Kunden, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern. So können rund um die Uhr und von jedem Ort aus, auch während eines Gesprächs verschiedenste Inhalte mit relevanten Informationen, wie Texten, Grafiken, Bildern, Audio oder Videodateien verschickt werden.

AMEVIDA verdeutlichte auf der Messe die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten der WRAP, die für unterschiedliche Branchen eingesetzt werden können. Beispielhaft zeigte der Branchenriese aus Gelsenkirchen, wie diese Technologie bei der Rekrutierung und Einstellung neuer Mitarbeiter eingesetzt werden kann. WRAP bietet dabei eine moderne und gleichzeitig kundenfreundliche Lösung, um auf Anfragen möglichst individuell zu reagieren. „Mit der WRAP haben wir auf der CCW ein großartiges Zeichen gesetzt und viel Zuspruch erhalten“, erklärte Vorstandssprecher Dr. Eickhoff. „Wir werden diese Anwendung in Zukunft intensiv in der Praxis zum Einsatz bringen und erhoffen uns damit auch, neue Kundenkreise für unsere Callcenter zu erschließen.“

AMEVIDA
Das Unternehmen ist einer der führenden Anbieter für Customer Care Dienstleistungen in Deutschland. AMEVIDA bietet Branchenlösungen unter anderem für Telekommunikation und Informationstechnologie, Versicherungen und Banken, Automobilindustrie und Energiewirtschaft sowie für Handel und Industrie. Mit Hauptsitz in Gelsenkirchen beschäftigt das Unternehmen an den Standorten Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen und Oberhausen rund 2.260 Mitarbeiter.

Pressekontakt
Sabine Haas
AMEVIDA SE
Kurt-Schumacher-Str. 100
45881 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/70 70-217
Fax: 0209/70 70-110
E-Mail: sabine.haas@amevida.de
www.amevida.de

Alles, was Politik ist

Der CCV im Einsatz für unsere Branche

Von Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustitiar im Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
Dieser Beitrag ist der CCVNews zur CCW 2019 entnommen.

Mehr als 30 Pressemitteilungen, über zehn Pressanfragen und 20 Fachartikel, über 100 Teilnehmer an der vom Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) veranstalteten Jahrestagung der Call-und Contactcenter-Wirtschaft. Kennzahlen, die den Einsatz des CCV und seine herausragende Bedeutung als Branchenverband untermauern. Das Jahr 2018 war ein bewegtes. So beschäftigte den Wirtschaftszweig die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), über die der CCV im Rahmen einer Roadshow sowie auf seiner Homepage informierte, in hohem Maße. Aber nicht nur der Rechtsanwendung widmete sich der CCV, sondern auch der Interessenvertretung.

Textformerfordernis

Im April 2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform (z. B. E-Mail, SMS, Fax, Post) bestätigen müssen. Seit 2013 gilt solch ein Erfordernis für Gewinnspieleintragsdienste. Bereits 2017 brachte der Bundesrat einen gleichlautenden Entwurf ein. Aufgrund des Endes der damaligen Legislaturperiode wurde dazu im Bundestag nicht mehr beraten. Die Bundesregierung erwiderte auf die Initiative, dass es „nicht hinreichend gesichert ist, dass die im Gesetzentwurf des Bundesrats gewählten rechtlichen Regelungen die angestrebte Wirkung entfalten werden und die gebotene Rechtssicherheit schaffen“ und äußerte rechtliche Bedenken. Diese teilt der CCV. Solche Forderungen dienen nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft und tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung. Der CCV erstellte eine umfassende, auch auf der CCV-Homepage abrufbare Stellungnahme zum Bundesratsentwurf und versandte diese an mehr als 30 Ansprechpartner in Politik und Ministerien. Trotz der erwähnten Erwiderung forderte im Juli 2018 die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Bundestag auf, die Bundesregierung anzuhalten, einen Gesetzentwurf für die Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobener Verträge vorzulegen. Ende September 2018 führten CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob u. a. hierzu Gespräche im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Das durch den Bundesrat geforderte umfassende Textformerfordernis für sämtliche Vertragsarten sieht das BMJV ebenfalls skeptisch. Allerdings strebt es eine derartige Regelung für als problematisch angesehene Branchen an, insbesondere den Energiesektor.

Sonn- und Feiertagsarbeit

Ein bis heute bestehendes teilweises Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in hessischen Call- und Contactcentern ist Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2014. Derzeit sind Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für Call- und Contactcenter in Verordnungen der einzelnen Bundesländer enthalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) prüfte die Möglichkeit, im Wege einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung eine Ausnahme zu erlassen. Ende September 2018 waren CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob zu Gesprächen im BMAS. Hierbei betonten Vertreter des Ministeriums, dass sie keine Möglichkeit sehen, eine bundesweite Rechtsverordnung rechtssicher zu erlassen. Allerdings ließen sie wissen, dass aktuell kein Bundesland plant, die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zu ändern und die Sonn- und Feiertagsarbeit in unserer Branche einzuschränken. Der CCV setzt sich gegenüber dem Bund sowie den Bundesländern für die Sonn- und Feiertagsarbeit ein und befindet sich in Gesprächen mit ver.di sowie in einem Austausch mit weiteren führenden Wirtschaftsverbänden.

Beschäftigtendatenschutz

Der CCV setzt sich für ein rechtssicheres Monitoring der Callcenter-Agenten ein. Da das in unserer Branche gesprochene Wort die Dienstleistung, also quasi das „hergestellte Produkt“, darstellt, muss diese nach gängigen Qualitätsstandards gemessen und ohne Verletzung von Datenschutzinteressen optimiert werden können. Voraussetzung hierfür ist eine eindeutige Rechtsgrundlage. Mit dem einst geplanten § 32i Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) war eine derartige Regelung vorgesehen. Wegen der Bundestagswahl 2013 sowie der Diskussion um die DSGVO wurde der Entwurf jedoch nie umgesetzt. Für den Beschäftigtendatenschutz enthält die DSGVO eine Öffnungsklausel, die dem nationalen Gesetzgeber konkretisierende Regelungen ermöglicht. Deutschland nahm umfassende Änderungen im BDSG vor, eine umfassende Überarbeitung des Beschäftigtendatenschutzes wurde jedoch versäumt. Gemäß Koalitionsvertrag möchten CDU, CSU und SPD ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erlassen, das Arbeitnehmerrechte schützt und für Arbeitgeber Rechtssicherheit schafft. In einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion nach dem Stand eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes erwiderte die Bundesregierung im Juni 2018, sie werde eine Prüfung vornehmen, Inhalte und Zeitpläne stünden jedoch nicht fest. Der Beschäftigtendatenschutz war auch Inhalt des Gesprächs zwischen BMJV und CCV Ende September 2018. Mit solchen Regelungen ist nach BMJV-Auskunft mittelfristig nicht zu rechnen.

Gesprächsaufzeichnung als Verbraucherrecht

Erörtert wurde im Rahmen des Gesprächs zwischen BMJV und CCV zudem die Idee einer Aufnahmepflicht von Telefongesprächen bzw. eines Verbraucherrechts auf Gesprächsaufzeichnung. Dies könnte Vorteile für den Verbraucherschutz, aber auch für die Qualitätssicherung im Call- und Contactcenter haben, und war bereits Diskussionsgegenstand im CCV-Arbeitskreis Recht & Regulierung sowie auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft im November 2018.

Mindestlohn

Der Mindestlohn ist ebenfalls ein wichtiges Thema in der Branche. Vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2016 betrug die Höhe 8,50 € brutto. Vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 war der Mindestlohn auf 8,84 € brutto festgesetzt. Auf Vorschlag der Mindestlohnkommission beschloss die Bundesregierung Ende Oktober 2018 eine Erhöhung auf 9,19 € zum 1. Januar 2019 sowie zum 1. Januar 2020 auf 9,35 € brutto je Zeitstunde. Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über Anpassungen des Mindestlohns.

Forderung nach einem Digitalministerium und einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur

Trotz der Versäumnisse der vergangenen und der Herausforderungen der kommenden Jahre stellt die Große Koalition keinen Minister für Digitales, obwohl sich im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 führende Politiker hierfür aussprachen. Der Bundesverband Deutsche Startups e. V. initiierte parallel zu den Koalitionsverhandlungen im Februar 2018 medienwirksam
eine Petition, die CDU, CSU und SPD dazu aufforderte, einen Digitalminister zu ernennen. Neben weiteren führenden Wirtschaftsverbänden unterstützte auch der CCV diese Initiative. Denn gerade die Call- und Contactcenter-Branche mit ihren vielfältigen Kommunikationskanälen braucht eine flächendeckende Verfügbarkeit von zuverlässigen Bandbreiten.

„Bürger und Unternehmen benötigen die besten Kommunikationsnetze und die innovativsten Dienste. Deutschland braucht deutlich leistungsfähigere digitale Infrastrukturen. Jetzt
die Weichen richtig stellen!“ Dies forderte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) im Rahmen eines Symposiums im September 2018. Denn hiervon hängt die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, auch jene der Call- und Contactcenter-Branche, entscheidend ab. Der CCV unterstützt das Anliegen, möglichst schnell den Ausbau von gigabitfähigen Anschlussnetzen voranzubringen, und ist Mitunterzeichner der VATM-Forderung.

Der CCV informiert nicht nur seine Mitglieder und die Branche über aktuelle politische Initiativen und Vorhaben, sondern vertritt durch Stellungnahmen, Hintergrundgespräche sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Interessen und Belange des gesamten Wirtschaftszweigs. „Lobbyarbeit benötigt Zeit und vor allem Ausdauer“, betont CCV-Präsident Dirk Egelseer.

Informieren Sie sich unter www.ccv-positionen.de über zentrale Themen und unterstützen Sie die Arbeit des CCV mit Ihrer Verbandsmitgliedschaft!

„Der Beruf, vor dem Dich Deine Eltern immer gewarnt haben!“

Bündnis für Ausbildung im Dialogmarketing wirbt für Ausbildungsberufe

Von Jördis Harenkamp, Managerin Public Relations & Finanzen im Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
Dieser Beitrag ist der CCVNews zur CCW 2019 entnommen.

Vor zwei Jahren wurde auf der CCW das „Bündnis für Ausbildung im Dialogmarketing“ gegründet. Warum? Die Ausbildungszahlen in den Berufen Kaufmann/-frau für Dialogmarketing und Fachkraft für Dialogmarketing sanken beständig und es fanden sich Engagierte, die dagegen etwas unternehmen wollten. Die Initiative, an der sich der CCV neben dem DDV, dem CC-Club, dem Berufskolleg an der Lindenstraße der Stadt Köln (bkal) und verschiedenen Unternehmen der Branche wie CCV-Mitglied T.D.M. beteiligt, hat seitdem einige Aktionen gestartet. Lesen Sie hier mehr! Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) beraten das Bündnis zu Fragen einer eventuellen Neuordnung der Berufe.

Die aktuell vorliegenden Ausbildungszahlen sprechen jedoch noch immer eine deutliche Sprache. Wir befragten dazu Simon Grupe, Referatsleiter kaufmännische und Dienstleistungsberufe beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK):

CCVNews: Im Jahr 2017 hatten wir bei den Kaufleuten für Dialogmarketing insgesamt 375 Ausbildungsverträge weniger als noch im Jahr 2012. Ist die Arbeit im Callcenter „unsexy“ geworden? Oder ist das ein Problem, welches alle kaufmännischen Berufe aktuell haben?

Simon Grupe: Berufsübergreifend hat sich in den vergangen Jahren der demographisch bedingte Rückgang von Schulabgängern in den Vertragszahlen niedergeschlagen. Wichtig ist, dass die Jugendlichen frühzeitig mit einer Berufsorientierung in Kontakt kommen, die ihnen im Bereich der Beruflichen Bildung die Vielfalt der Möglichkeiten zeigt. Neben den bekannten „Klassikern“ wie Bankkaufmann, Industriekaufmann oder Kfz-Mechatroniker gibt es weitere spannende Berufsalternativen wie z. B. im Dialogmarketing. Die IHKs engagieren sich für eine Berufsorientierung vor Ort u. a. mit regionalen Schulkooperationen, Ausbildungsbotschaftern, Marketingaktivitäten oder der gemeinsamen Lehrstellenbörse. Sehr gut ist es, wenn auch Branchenverbände selbst für die Möglichkeiten einer Dualen Ausbildung werben. Das Bündnis für Ausbildung hat dies beispielsweise sehr anschaulich im Kontext der Digitalisierung unter der Überschrift „Neue Arbeitswelten“ umgesetzt.

CCVNews: Noch weiter gefragt: Wollen junge Menschen überhaupt noch den „anstrengenden“ Weg einer Ausbildung gehen oder ist heutzutage eher Learning-by-Doing und schnelles Geldverdienen angesagt? Was spiegeln da die Gesamtausbildungszahlen 2017 wieder?

Simon Grupe: 2017 hat sich in der Gesamtwirtschaft erstmals die Zahl der Azubis wieder erhöht. Für 2018 zeichnet sich sogar ein leichtes Plus ab. Ich bin davon überzeugt, dass die jungen Menschen wieder mehr Spaß daran finden, etwas zu „Können“. Insbesondere Erfolgserlebnisse im Rahmen eigenverantwortlicher Projekte sowie das Einbeziehen der Azubis in das soziale Miteinander steigert die Motivation im Unternehmen und zeigt ihnen den Sinn einer Arbeit.

CCVNews: Wann können wir mit Zahlen für das Jahr 2018 rechnen?

Simon Grupe: Die statistische Auswertung wird jeweils zum 31.12. eines Jahres vom DIHK erhoben. Nach Zusammenstellung und Aufbereitung der Zahlen wird die Statistik für 2018 Ende des 1. Quartals 2019 vorliegen.

CCVNews: Was sind Ihre Empfehlungen für unsere Branche?

Simon Grupe: Öffnen Sie den jungen Menschen die Türen. Gerade in einem Praktikum kann man sehr gut herausfinden, ob ein potentieller Ausbildungsberuf zu den Talenten und Wünschen eines Menschen passt. Sprechen Sie über das, was in Ihren Unternehmen passiert und was sie ausmacht. Auch weitere Angebote können die Ausbildung noch attraktiver machen, z. B. ein Auslandspraktikum oder eine Zusatzqualifikation. Für freie Ausbildungsstellen kann in der IHK-Lehrstellenbörse geworben werden.

Diesen Aufruf geben wir gern an die Unternehmen der Branche weiter und danken Herrn Grupe sehr für das Gespräch und die Unterstützung des Bündnisses.

Was können Sie als Branchenplayer noch tun?
Beteiligen Sie sich am Bündnis für Ausbildung – Mitstreiter sind gern gesehen, ob als Veranstalter für eines der nächsten Treffen oder ganz aktives Mitglied bei der Planung kommender Aktivitäten!

Auf der Website des Bündnisses für Ausbildung im Dialogmarketing (www.ausbildung-im-dialog.de) werden in der Rubrik „Marktplatz“ Videos von Auszubildenden veröffentlicht, die aus der Praxis berichten. Wir suchen immer nach neuen Statements – senden Sie uns das Ihrer Azubis gern zu (ausbildung@cc-verband.de) und wir stellen es kostenfrei online! Liken Sie uns bei Facebook und teilen Ihre News zur Ausbildung mit uns! Und: bilden Sie aus!

Zahl der Ausbildungsverträge gesamt, Quelle: DIHK

DSGVO: if life gives you lemons – make lemonade!

Datenschutz aus der Sicht von Callcentern

Von Rechtsanwalt Christian Hammerbacher, Schnacken Panek Hammerbacher PartG mbB
Dieser Beitrag ist der CCVNews zur CCW 2019 entnommen.

Die meisten Unternehmen verbinden mit der Abkürzung DSGVO vor allem eines: zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Dies liegt nicht zuletzt an der Berichterstattung der Medien, die sich vorwiegend mit den teils erheblichen Dokumentationsverpflichtungen und mit den verschärften Bußgeldvorschriften der DSGVO auseinandergesetzt haben. Dabei dürfen diejenigen, die „nur“ Kundendaten im Auftrag ihrer Kunden verarbeiten, nicht übersehen, dass die DSGVO die Haftung der Dienstleister beziehungsweise Auftragsverarbeiter grundlegend erweitert und verschärft hat.

Anders als im BDSG, wo gegenüber den Betroffenen nur eine Haftung des Auftraggebers auf Schadensersatz vorgesehen war, haftet jetzt der Auftragsverarbeiter gegenüber Betroffenen im Außenverhältnis gemeinsam mit dem Verantwortlichen in voller Höhe als Gesamtschuldner. Daneben haftet er wie ein Verantwortlicher in vollem Umfang, soweit er selbst die Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt, Art. 28 Absatz 10 DSGVO.

Mit dem folgenden Beitrag wollen wir Lösungen für den Spagat zwischen der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und der Erfüllung des mit dem Kunden vereinbarten Servicelevels vorstellen. Im ersten Teil behandeln wir das Thema Medienbruch zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten. Im zweiten Teil stellen wir Ihnen vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten vor, mit denen Callcenter als Auftragsverarbeiter im Innenverhältnis mit ihren Kunden und Auftraggebern günstige Rahmenbedingungen beim Thema Haftung schaffen können.

Transparenzinformationen am Telefon?

Sobald ein Anruf im Callcenter eingeht, erheben Ihre Mitarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag Ihrer Kunden, wie zum Beispiel Telefonnummer, Name und Kundennummer des Anrufers. Damit ist bereits der Tatbestand der Datenerhebung und -verarbeitung erfüllt. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, zu dem Sie als Callcenter den Anrufer über die näheren Umstände der Verarbeitung informieren müssen.

Für das Ausmaß an Information unterscheidet die DSGVO nicht danach, in welcher Situation und aus welchem Anlass diese Daten erhoben werden. So kommt es zu dem erstaunlichen Ergebnis, dass die Transparenzinformationen aus Anlass eines Kreditantrages denselben Fragenkatalog abarbeiten müssen wie diejenigen, die Ihr Mitarbeiter dem Anrufer mitzuteilen hat, auch wenn dieser nur einen Termin für eine Probefahrt vereinbaren will.

Der Anrufer muss sich ein umfassendes Bild von der Datenverarbeitung machen können. Die Informationen müssen u. a. folgende Angaben umfassen: wer ist der Verantwortliche und wer ist sein Datenschutzbeauftragter? Was sind die Zwecke der Verarbeitung und wer sind die Empfänger der Daten? Werden die Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt und wie lange werden die Daten gespeichert? Schließlich muss auch Aufklärung erfolgen über die Datenschutzrechte, die der Anrufer hat und wo er sich beschweren kann. Dies alles muss in einer leicht zugänglichen und dabei leicht verständlichen Weise erfolgen. Das Eckige muss also durch das Runde.

Wie geht nun ein Callcenter mit dieser gesetzlich angeordneten Pflicht am besten so um, dass sich der Anrufer, zu dessen Schutz diese Informationen doch dienen sollen, nicht gegängelt fühlt und das Gespräch entnervt abbricht? Der Begriff der Informationsmüdigkeit beschreibt dieses Dilemma zutreffend.

Der Medienbruch

Am Telefon gestaltet sich eine direkte und vollständige Erfüllung der Informationspflichten als besonders schwierig. Für diese Fälle wird die Lösung über einen sog. Medienbruch diskutiert. Was ist ein Medienbruch? Unter dem Begriff Medienbruch versteht man den Hinweis auf eine Webseite vor der Annahme des Telefonanrufs, wo er detaillierte Informationen zu der konkreten Datenerhebung abrufen kann. Gegen die Zulässigkeit eines Medienbruchs wird angeführt, dass der Gesetzgeber hierzu in der Verordnung keine Aussage getroffen hat. Außerdem widerspreche es dem Gebot der „leichten Zugänglichkeit“ nach Art. 12 DSGVO, wenn die Informationen nur mit verschiedenen Medien zugänglich sind. Der Betroffene soll auf Basis der Transparenzinformationen sofort entscheiden können, ob er mit einer bestimmten Datenerhebung einverstanden ist. Für die Zulässigkeit eines Medienbruchs spricht, dass die leichte Zugänglichkeit heutzutage fast immer durch den Verweis auf eine Internetseite gegeben ist, weil sie ohne großen Aufwand abrufbar ist. Die Anforderungen der DSGVO an eine präzise, transparente, verständliche und leicht zugängliche Form der Informationen sprechen gerade für den Einsatz des Medienbruchs, um Anrufern einen 10- minütigen Monolog mit allen Informationen nach Art. 13 DSGVO zu ersparen. Leichte Zugänglichkeit und Verständlichkeit in Schriftform ist damit wesentlich mehr gewährleistet.

Position der Aufsichtsbehörden

Manche Aufsichtsbehörden wünschen die Bereitstellung der Informationen im Internet als ergänzende Maßnahme. Andere Aufsichtsbehörden zeigen mehr Pragmatismus im Umgang mit den Informationspflichten in der Praxis. Um einerseits die angestrebte Transparenz zu verwirklichen und gleichzeitig eine drohende Informationsmüdigkeit zu verhindern, sind pragmatische Lösungsansätze gefragt.

Empfehlung für Ihre Praxis

Wenn Sie für die Abbildung der Transparenzinformationen auf eine leicht zu merkende URL Ihrer Kunden vor Annahme des Gespräches hinweisen, ist dies unseres Erachtens eine serviceorientierte und praktikable Möglichkeit, die neuen Informationspflichten umzusetzen. Dieser Weg etabliert sich derzeit in allen großen Unternehmen, und ist derzeit der einzige, der sich als praktikabel erweist.

Auftragsverarbeitung: Fragen der Vertragsgestaltung

Neben der Leistungsvereinbarung mit Ihren Kunden, muss die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung, sog. AVV abgeschlossen werden. In diesem Rahmen werden die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt.

Datenschutzerklärung des Kunden

Damit das Callcenter in der Lage ist, auf die datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Wege des Medienbruches hinzuweisen und diese zu erfüllen, muss der Kunde eine leicht zugängliche Datenschutzerklärung auf seinen Seiten vorhalten. Daher sollte in einer AVV neben der Regelung, dass der Auftraggeber für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten verantwortlich ist, auch festgestellt werden, dass die Verantwortlichkeit auch die Informationspflichten nach Art. 12 – 14 DSGVO betrifft.

Weisungen des Kunden

Hier gilt es für das Callcenter als Auftragsverarbeiter, die Regelungen zum Thema Weisungen genau zu prüfen. Vorteilhaft für das Callcenter kann es sein, in den AVV Personen aus den eigenen Reihen namentlich zu benennen, die Weisungen entgegennehmen dürfen. Im Alltag zeigt sich häufig, dass Weisungen bezüglich der Auftragsverarbeitung auch gegenüber anderen Personen des Callcenters erteilt werden, die dann im Zweifel keine Gültigkeit aufweisen. Darüber hinaus sollten Einzelweisungen des Kunden, soweit sie nicht bereits vertraglich festgelegt sind, erst nach deren Bestätigung in Textform (E-Mail) wirksam werden. Nur so kann es eine Kontrolle und Nachweisbarkeit über erteilte Weisungen geben.

Vergütung Ihres Mehraufwandes

Es ist üblich, dass sich der Kunde als Auftraggeber die Möglichkeit der Kontrolle in Ihren Geschäftsräumen ausbedingt. Für die Ermöglichung von Kontrollen kann das Callcenter einen Vergütungsanspruch, pauschal für ganze Tage oder auf Stundenbasis, geltend machen. Auch die Frequenz der Kontrollen kann im Kalenderjahr geregelt und begrenzt werden.

Freistellung auf erstes Anfordern

Für den Fall, dass Dritte gegenüber dem Callcenter Ansprüche nach der DSGVO geltend machen, ist eine Regelung vorteilhaft, wonach der Kunde das Callcenter von solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern freistellt. Beachten Sie dabei, dass keine Regelungen zur Beweislast in der Vereinbarung enthalten sind. Solche Klauseln erschweren den Nachweis, dass der Schaden gerade nicht Folge eines in der Sphäre des Callcenters liegenden Umstandes stammt. Ebenso sollten Sie die Vereinbarung von Vertragsstrafen zu Lasten des Callcenters wegen Datenschutzverstößen ablehnen.

Fazit

Aufgrund der Neuregelungen der DSGVO stehen das Callcenter und der Kunde den Anrufern gegenüber gleichgeordnet und in voller Höhe in der Haftung. Erst im Innenverhältnis erfolgt ein Ausgleich nach Verschuldensanteilen. Dieser rechtlichen Konstellation kann bereits im Vorfeld durch geeignete Abreden in der AVV begegnet werden. Im Übrigen erweist sich der Medienbruch unseres Erachtens als akzeptiertes Mittel, die erforderlichen Transparenzinformationen den Anrufern rechtskonform zugänglich zu machen. Schließlich gelingt es dann doch, aus den Zitronen der DSGVO eine Limonade zu machen. Oder das Eckige schafft es durch das Runde.

Ausführliche Informationen zur DSGVO erhalten Sie hier.

Rechtlicher Hinweis: Diese Publikation stellt eine allgemeine und unverbindliche Information dar. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität, insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt daher in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung des CCV wird ausgeschlossen. Der CCV darf als Branchenverband keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder an einen (externen) Datenschutzbeauftragten. Alle Rechte, auch der auszugsweisen Vervielfältigung, liegen beim CCV.

ePrivacy-Verordnung – Neue Regeln in der elektronischen Kommunikation

Bleibt nur die Frage: welche und ab wann?

Von Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustitiar im Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
Dieser Beitrag ist der CCVNews zur CCW 2019 entnommen.

Das vergangene Jahr war das „Jahr der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“. Ursprünglich war geplant, dass die ePrivacy-Verordnung (ePVO) parallel anzuwenden ist. Mittlerweile ist davon auszugehen, dass sie nicht vor Ende 2019 in Kraft tritt und mit einer Übergangsfrist von möglicherweise zwei Jahren 2021 das „Jahr der ePVO“ wird.

Die ePVO wird die ePrivacy-Richtlinie sowie die Cookie-Richtlinie ablösen. Während die ePrivacy-Richtlinie Vorgaben für den Datenschutz in der Telekommunikation enthält, regelt die Cookie-Richtlinie den Einsatz von Datenpaketen. Beide Richtlinien wurden von vielen EU-Mitgliedern, u. a. von Deutschland, nur zögerlich und fehlerhaft umgesetzt. Daneben schritt die technische Entwicklung voran. Die ePVO soll dies berücksichtigen und als EU-Verordnung im Gegensatz zu EU-Richtlinien, die eines nationalen Umsetzungsakts (in der Regel ein Gesetz) bedürfen, unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten gelten.

Start der Konsultationen war im April 2016. Damals wurde die ePVO noch als Richtlinie geplant. Nach weiteren Verhandlungsrunden stellte die EU-Kommission im Januar 2017 einen heftig kritisierten Entwurf vor. Anders als zunächst anvisiert, waren die Regelungen nun als EU-Verordnung konzipiert. Erst nach Abschluss der Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat (sogenannter Trilog) wird der endgültige Verordnungstext vorliegen. Vor Mitte 2019 ist hiermit nicht zu rechnen. Da die sehr kontroversen Konsultationen im Rahmen des Trilogs noch nicht am Ende sind, kann der endgültige Inhalt nicht abschließend eingeschätzt werden. Unternehmen sollten jedoch die Entwicklung beobachten.

Die DSGVO schützt natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener digitaler und analoger Daten. Die ePVO regelt hingegen spezifische Bereiche der elektronischen Kommunikation, etwa den speziellen Schutz z. B. im Internet. Die Regeln gelten für Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten sowie für Kommunikationsvorgänge (bspw. E-Mails, Telefonie, Instant Messaging). Die ePVO folgt wie die DSGVO dem Marktortprinzip. Sie ist demnach auch auf Unternehmen anwendbar, welche ihren Sitz nicht in der EU haben, bzw. deren Datenverarbeitung außerhalb der EU stattfindet, die jedoch ihre Dienste auf dem EU-Markt anbieten. Der deutsche Gesetzgeber wird nationale Gesetze anpassen müssen, damit sie ePVO-konform sind. Wurde durch die DSGVO v. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) reformiert, so betrifft die ePVO in erster Linie das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Telemediengesetz (TMG) sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Insbesondere Werbetreibende wird die ePVO voraussichtlich treffen. So könnte das Telefonmarketing durch die Pflicht zur Nutzung spezieller Vorwahlen oder zur Übersendung besonderer Codes, um die Sperrung solcher Anrufe zu erleichtern, stärker betroffen sein. Auch beim Einsatz von Cookies sowie beim Webtracking drohen Einschränkungen etwa durch ein Kopplungsverbot. Dies könnte dazu führen, dass das Abrufen von Websiteangeboten nicht von der Einwilligung des Nutzers abhängig gemacht werden darf, was vor allem Online-Medien treffen würde. Zudem wird die ePVO im Vergleich zum UWG voraussichtlich einen weit größeren Bußgeldrahmen bereitstellen. In Deutschland hatte sich zuletzt die Monopolkommission äußerst kritisch zum Entwurf geäußert. Sie befürchtet massive Wettbewerbsnachteile für einzelne Marktakteure.

Informieren Sie sich unter www.ccv-positionen.de über zentrale Themen und unterstützen Sie die Arbeit des CCV mit Ihrer Verbandsmitgliedschaft!

CCV-Mitgliederversammlung 2018

Erfolgreiches Lobbying, Mitgliederzuwachs und Änderung der Beitragsordnung

Von Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustitiar im Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
Dieser Beitrag ist der CCVNews zur CCW 2019 entnommen.

Am 10. November 2017 endete im Rahmen der damaligen Mitgliederversammlung eine Ära. Manfred Stockmann, 14 Jahre Präsident des Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV), wurde einstimmig zum CCV-Ehrenpräsidenten gewählt, nachdem er auf eine weitere Präsidentschaftskandidatur verzichtete. Ein Tagungsabschluss voller Emotionen.

Der 2017 neu gewählte CCV-Vorstand kann auf ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr 2018 zurückblicken. Die neue Vorstandsriege referierte in der Mitgliederversammlung am
9. November 2018 ausführlich über ihr erstes Amtsjahr. Dirk Egelseer (davero dialog GmbH), CCV-Präsident sowie Vorstand Recht & Regulierung, berichtete u. a. von der erfolgreichen Lobbyarbeit. Der CCV fungiert z. B. für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Politiker sowie ver.di zu Themen wie Datenschutz, Sonn- und Feiertagsarbeit und „Bestätigungslösung“ als Hauptansprechpartner der Branche. Zahlreiche Publikationen in Fachmedien und in der Presse belegen die hohe Präsenz des CCV in den relevanten Themen. Roy Reinelt (digital-dialog GmbH), CCV-Vizepräsident sowie Vorstand Marketing, stellte die neugestaltete CCV-Website sowie die sehr aktive Arbeit in den konsolidierten CCV-Regionalgruppen, -Arbeitskreisen und -Fachgruppen vor. Joachim Priessnitz (Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG), Vorstand Finanzen, legte die positive finanzielle Entwicklung des CCV dar. Zum Abschluss konnte Benjamin Barnack (gevekom GmbH), Vorstand Mitglieder & Neue Medien, von einem erneuten Mitgliederzuwachs berichten, der den Positivtrend der letzten Monate weiter fortsetzt. Fazit: Der CCV steht für eine erfolgreiche Interessenvertretung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft und wächst kontinuierlich!

Dieser engagierte Einsatz für die Branche finanziert sich vorwiegend durch die Mitgliedsbeiträge. In der einjährigen Amtszeit des neuen Vorstands wurde deutlich, dass die Beitragsordnung reformiert werden muss, um sie flexibel, transparent und nachvollziehbar zu machen. Darum beschloss die Mitgliederversammlung einstimmig die Streichung mehrerer kaum genutzter Mitgliedschaftsmodelle sowie eine steuerrechtlich bedingte Änderung der Mitgliedsbeiträge.

Der CCV setzt sich zum Ziel, Verbraucher, sonstige Marktteilnehmer und Mitarbeiter im Direktmarketing vor unlauteren Geschäftspraktiken zu schützen. Hierzu wurde im Dialog mit der Bundesnetzagentur gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) der Branchenkodex (früher Ehrenkodex) entwickelt. Verbraucher können auf Grundlage des Kodex bei Fehlverhalten von CCV-Mitgliedern Beschwerde beim Verband einreichen. Das hierfür zuständige Beschwerdegremium wurde auf der Mitgliederversammlung für ein Jahr neu gewählt.

Die Mitgliederversammlung 2018 zeigte wieder: Der CCV ist ein starker Verband mit engagierten Mitgliedern, Mitarbeitern und Ehrenamtlern. Wenn Sie es noch nicht sind: Werden Sie ein Teil des CCV. Unterstützen Sie die Verbandsarbeit und die Interessen der gesamten Branche mit Ihrer CCV-Mitgliedschaft!

 

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