BMAS-FAQs zur Arbeitszeiterfassung

Urteile von EuGH und BAG

2019 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Mitgliedstaaten die Unternehmen dazu verpflichten müssen, die täglich effektiv geleistete Arbeitszeit zu erfassen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied nunmehr am 13.09.2022, dass § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz in dem Sinne europarechtlich auszulegen ist, dass die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit zu erfassen ist. Allerdings wurden die Entscheidungsgründe noch nicht veröffentlicht, sodass aktuell eine rechtssichere Umsetzung des Urteils noch nicht möglich erscheint. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Lichte dieser Urteile FAQs zur Arbeitszeiterfassung veröffentlicht. Der CCV informiert an dieser Stelle über die Urteile.

UPDATE 06.11.2021: CORONAVIRUS

Update: Am 4. und 5. November 2021 hielt die Gesundheitsministerkonferenz eine Sondersitzung ab und fasste zahlreiche Beschlüsse die Pandemie betreffend. Diese betrafen u. a. Auffrischungsimpfungen, die Verlängerung der Coronavirus-Impfverordnung sowie Testkonzepte in Pflegeinrichtungen.

Auf dieser Seite finden Sie die einzelnen Beschlüsse und hier die gemeinsame Erklärung der Länder zur aktuellen pandemischen Lage.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

UPDATE 23.10.2021: CORONAVIRUS

Update: Nordrhein-Westfalen hat am 1. Oktober 2021 den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) übernommen. Die offizielle Auftaktveranstaltung des Vorsitzjahres war die nun zu Ende gegangene Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 20. bis 22. Oktober 2021 auf dem Petersberg bei Bonn.

Dabei betonten die Länderchefs, dass es von größter Bedeutung ist, dass den Ländern auch nach einem etwaigen Ende der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit eingeräumt wird, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 weiterhin erforderliche und geeignete Maßnahmen zu treffen. Zudem bekräftigten die Spitzen der Landesregierungen die Notwendigkeit, Fälschungen von Gesundheitszeugnissen konsequent ahnden zu können. Neben Fragen der aktuellen Pandemie-Bekämpfung zogen die Spitzen der Landesregierungen auch Lehren aus den Erfahrungen der vergangenen rund 20 Monate. Gemeinsames Ziel aller staatlichen Ebenen müsse es sein, die Krisenfestigkeit Deutschlands zu stärken, um auf vergleichbare Krisen noch besser vorbereitet zu sein. Nicht nur staatliche Strukturen, auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen müssten dabei verbessert und unternehmerische Potentiale freigesetzt werden. Hier finden Sie die Pressemitteilung.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

Gut informiert mit REHADAT

Urteile und Gesetze zu Behinderung und beruflicher Teilhabe

Bei REHADAT-Recht finden Sie eine Sammlung von Entscheidungen und Gesetzen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung.

Die Sammlung enthält

  • Rechtsprechung aus dem Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialrecht
  • Richtungsweisende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs
  • die wichtigsten Gesetze und Verordnungen
  • Links auf Veröffentlichungen zum Thema.

Das Portal ist Teil des REHADAT-Informationsangebots. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS aus dem Ausgleichsfonds. 

Update 07.04.2021: Coronavirus

Update: #WirtschaftTestet gegen Corona

Die Unternehmen übernehmen in der Krise Verantwortung bei der Pandemiebekämpfung und gegenüber ihren Beschäftigten.

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft veröffentlichten zum Thema Selbsttests & Schnelltests eine Informationsseite zu vielfältigen Fragestellungen inklusive einer Liste von Herstellern und zugelassenen Tests. FAQs zu den Coronatests und eine Seite, die sich weiteren Gesichtspunkten widmet, bietet der DIHK. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), deren Mitglied der CCV ist, stellt ebenfalls eine Informationsseite mit Materialien und einem Webinar zur Verfügung. Die vbw bietet zudem eine Plattform für Corona-Schutzprodukte.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

Update 24.03.2021: Coronavirus

Update: Im Beschluss vom 22./23. März 2021 war vorgesehen, eine sogenannte erweiterte Osterruhe einzuführen, die auch für den 1. (Gründonnerstag) und 3. April (Karsamstag) 2021 gelten sollte. Der CCV informierte hierüber. Dieser Beschluss stieß auf massive Kritik.

Nach einer erneuten, kurzfristig anberaumten Beratung am heutigen Mittag kündigte die Bundeskanzlerin in einem Pressestatement an, die entsprechenden Verordnungen nicht auf den Weg zu bringen. Sie bezeichnete den gestrigen Beschluss als „Fehler“. Auf der Seite der Bundesregierung heißt es dazu: „Die in dem Bund-Länder-Beschluss getroffenen Regeln zur ‚Erweiterten Ruhezeit zu Ostern‘ werden nicht umgesetzt. Es gelten über Ostern die allgemeinen Regelungen weiter.“

Somit ist damit zu rechnen, dass es kein (mit der Sonn- und Feiertagsruhe vergleichbares) flächendeckendes Beschäftigungsverbot in allen Betrieben und Unternehmen am 1. und 3. April 2021 geben wird. Die Betriebe werden an diesen Tagen voraussichtlich mit den bereits etablierten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung arbeiten dürfen.

Bitte prüfen Sie in Ihrem Bundesland die regionalen Regelungen zur Pandemiebekämpfung.

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vbw-Umfrage zu Corona-Tests in den Betrieben

Die Bundesregierung sieht die Unternehmen in der Pflicht, das Angebot von Corona-Tests für die Mitarbeiter stark auszuweiten. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Unternehmen konnte bisher nur dadurch verhindert werden, dass sich die Wirtschaftsverbände – darunter auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), deren Mitglied der CCV ist – dazu verpflichtet haben, die Unternehmen zur Ausweitung ihres Testangebots auf freiwilliger Basis aufzurufen. Die Bundesregierung will Anfang April eine Überprüfung vornehmen, inwieweit die Unternehmen dem Aufruf zur Ausweitung der Tests nachgekommen sind. Hierzu werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht. Eine gesetzliche Verpflichtung steht leider weiter im Raum.

Um der Politik eine realistische Übersicht zu geben, wie weit das Thema „Testen der Mitarbeiter“ in Bayern fortgeschritten ist, bittet die vbw den CCV, seine Mitgliedsunternehmen zur Teilnahme an einer Kurzumfrage zu gewinnen.

Die Umfrage erfolgt online mit der Software MS-Forms. Unter dem folgenden Link finden Sie den Fragebogen:

vbw Umfrage zu Corona-Tests

Eine Beteiligung an der Umfrage ist bis Freitag, 26. März 2021, 16:00 Uhr, möglich. Die Beantwortung dauert nur wenige Minuten. Auch die Unternehmen, die keine Tests anbieten, sollten sich an der Umfrage beteiligen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Gute Noten für Schutzmaßnahmen in Betrieben

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Im April 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Damit wurde ein branchenübergreifender und bundeseinheitlicher Mindeststandard für den betrieblichen Arbeitsschutz in Zeiten der Pandemie geschaffen.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat erste Ergebnisse ihrer Studie zur betrieblichen Umsetzung dieser Maßnahmen vorgelegt. Bei der Befragung wurde deutlich, dass es eine hohe Motivation und umfangreiche Anstrengungen der Unternehmen gibt, für ihre Beschäftigten ein hohes Schutzniveau herzustellen, so die BAuA.

Update 10.03.2021: Coronavirus

Update: Das Bundeskabinett beschloss am 10. März 2021 die Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung und damit auch die Homeoffice-Regelung bis 30. April 2021. Ziel ist es, die Gefährdung für die Beschäftigten möglichst gering zu halten.

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Blaufeuer: Der unabhängige Lotse bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz

  • „Blaufeuer“: wissenschaftlich begleitetes Projekt im Rahmen der Bundesinititative Rehapro
  • Unterstützung von Menschen, deren Arbeitsfähigkeit aufgrund psychischer Belastungen, Stress oder auch privaten Schwierigkeiten gefährdet oder bereits gemindert ist
  • Regionen Köln (Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg Kreis), Berlin (Landkreis Potsdam-Mittelmark) und Nürnberg, Mittelfranken (Landkreise: Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt an der Aisch, Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth, Weißenburg-Gunzenhausen)
  • Projekt wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert und steht somit allen Teilnehmenden kostenfrei zur Verfügung

Blaufeuer
Blaufeuer begleitet Erwerbstätige bei psychischen Belastungen mit negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz mit individuellen Lösungsstrategien auf dem Weg zurück zu verbesserter Arbeitsfähigkeit und mehr Lebensqualität. Mit unserem Angebot unterstützen wir Menschen, die sich bspw. durch Stress,
Arbeitsplatzkonflikte oder auch private Herausforderungen in der Bewältigung ihres Arbeitsalltages eingeschränkt fühlen.
Unser Angebot: Beratung – Begleitung – Koordination
Unser ganzheitliches Konzept zielt darauf ab, Klient:innen bei der Bewältigung individueller Belastungssituationen begleitend, beratend und koordinierend zur Seite zu stehen. Unsere Lots:innen rücken die individuelle Gesundheit und den persönlichen Arbeitsplatz in den Fokus, um zielgerichtete Orientierung
und Unterstützung in besonders herausfordernden Zeiten zu geben. Dabei steht uns ein umfangreiches Netzwerk aus Anbieter:innen psychosozialer, therapeutischer und medizinischer Leistungen sowie Krankenkassen, Rentenversicherung und Rehabilitationseinrichtungen zur Seite.
Unsere Ziele
Immer komplexere Anforderungen im Arbeitsalltag und private oder familiäre Herausforderungen erhöhen heutzutage an vielen Stellen den Druck und Stress, der auf Erwerbstätige wirkt. Reichen die persönlichen Ressourcen nicht aus, um den andauernden Belastungen standzuhalten, geht dies für die Betroffenen
sowie deren Umfeld oftmals mit negativen Konsequenzen einher: Reduziertes Wohlbefinden, Leistungseinbußen und ein erhöhter Krankenstand zählen zu den häufigsten Folgen und können ohne geeignete Gegenmaßnahmen die Belastungssituation weiter verstärken. An dieser Stelle setzen wir möglichst frühzeitig an. Unsere Ziele sind es,

  • Arbeitsfähigkeit zu erhalten,
  • Gesundheit zu fördern und
  • Lebensqualität zu verbessern.

Unsere Lots:innen
Unsere Blaufeuer-Lots:innen bieten Erwerbstätigen in Phasen psychischer Belastungen Sicherheit und Orientierung. Als unabhängige Berater:innen kommen sie „an Bord“ und informieren die Betroffenen über Hilfsangebote des Gesundheits- und Sozialsystems. Sie unterstützen Klient:innen mithilfe systemisch
orientierter Beratung unabhängig, persönlich und lösungsorientiert bei der Wahl einer geeigneten Maßnahme. Sie helfen, die persönlichen Herausforderungen zu überwinden, sowie Wohlbefinden und Lebensqualität zu verbessern. Dabei steht der positive Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit stets im Vordergrund.

Bei Blaufeuer handelt es sich um ein kostenfreies Angebot für Erwerbstätige; die Kosten werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) getragen.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

 

KONTAKT BERLIN
Blaufeuer Berlin
Bänschstr. 36, 10247 Berlin
Telefon: 030 41 93 56 – 87/89
E-Mail: berlin@blaufeuer.info
www.blaufeuer.info

KONTAKT KÖLN
Blaufeuer Köln
Schönhauser Str. 62, 50968 Köln
Telefon: 0221 99 56 – 21 28
E-Mail: koeln@blaufeuer.info
www.blaufeuer.info

KONTAKT NÜRNBERG
Blaufeuer Nürnberg
Schleswiger Str. 101b, 90427 Nürnberg
Telefon: 0911 938 71 02
E-Mail: nuernberg@blaufeuer.info
www.blaufeuer.info