Datenschutz- und Wettbewerbsrecht im Kundenservice

Aktualisierte, zweite Auflage

Dem Kundenservice bieten sich vielfältige juristische Fallstricke, die Sie als Unternehmen kennen müssen. Von besonderer Bedeutung sind in unserer Branche datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen. Auf über 100 Seiten vermittelt CCV-Justiziar Constantin Jacob in der aktualisierten, zweiten Auflage der CCV-Publikation „Datenschutz- und Wettbewerbsrecht im Kundenservice“ einen Überblick zu den besonders praxisrelevanten Themen.
Das Werk (Stand Oktober 2024) stellt u. a. die DSGVO und das UWG dar, geht auf Themen wie Monitoring, Homeoffice sowie den Datentransfer in Drittländer ein, vermittelt telekommunikationsrechtliche Einblicke und enthält einen Exkurs zur KI. Für CCV-Mitglieder steht die Publikation nach Login kostenfrei zur Verfügung. Nicht-Mitglieder haben die Möglichkeit, das PDF gegen eine Schutzgebühr von 49 Euro zzgl. MwSt. zu bestellen.

CCV-Online-Event Recht im Customer Service

Praxiswissen für Führungskräfte

Führungskräfte im Kundenservice müssen die wesentlichen wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Regelungen kennen, denn Themen wie das Monitoring und die Voraussetzungen einer wirksamen wettbewerbsrechtlichen Einwilligung stellen Herausforderungen für die Unternehmensführung dar. Datenschutz und Wettbewerbsrecht sind Chefsache!
CCV-Justiziar Constantin Jacob vermittelt Ihnen im Rahmen des Events unverzichtbares Grundlagenwissen im Bereich des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts sowie des Hinweisgeberschutzes. Aufgegriffen werden hierbei besonders relevante Fragestellungen des UWG und der DSGVO mit einem Exkurs zur künstlichen Intelligenz. Ebenso werden die Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes erörtert. Alle Teilnehmenden werden nach der Veranstaltung über anwendbares Grundlagenwissen verfügen und erhalten ein digitales CCV-Teilnehmerzertifikat.

Profitieren Sie von unserem Branchenwissen und nehmen Sie am 25.09. von 9-12 Uhr teil. Melden Sie sich jetzt HIER an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Wir danken dem Eventsponsor VIER für die Unterstützung!

Austausch mit der Bundesnetzagentur

Der CCV im Einsatz für die Branche

Am 22.07. trafen sich CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Justiziar Constantin Jacob mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn zu einem Dialog. Gesprochen wurde über verschiedene, branchenrelevante Aspekte des Verbraucherschutzes und des Wettbewerbsrechts, z. B. über den Branchenkodex, die Arbeit der BNetzA und des CCV, die Bedeutung von KI sowie das sinkende Beschwerdeaufkommen.
Umfassende Informationen zu branchenrelevanten Themen erhalten Sie auf unseren Themenseiten.

CCV-Online-Event Recht im Customer Service

Praxiswissen für Führungskräfte

Führungskräfte im Kundenservice müssen die wesentlichen wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Regelungen kennen, denn Themen wie das Monitoring und die Voraussetzungen einer wirksamen wettbewerbsrechtlichen Einwilligung stellen Herausforderungen für die Unternehmensführung dar. Datenschutz und Wettbewerbsrecht sind Chefsache!
CCV-Justiziar Constantin Jacob vermittelt Ihnen im Rahmen des Events unverzichtbares Grundlagenwissen im Bereich des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts sowie des Hinweisgeberschutzes. Aufgegriffen werden hierbei besonders relevante Fragestellungen des UWG und der DSGVO mit einem Exkurs zur künstlichen Intelligenz. Ebenso werden die Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes erörtert. Alle Teilnehmenden werden nach der Veranstaltung über anwendbares Grundlagenwissen verfügen und erhalten ein digitales CCV-Teilnehmerzertifikat.

Profitieren Sie von unserem Branchenwissen und nehmen Sie am 25.09. von 9-12 Uhr teil. Melden Sie sich jetzt HIER an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Wir danken dem Eventsponsor VIER für die Unterstützung!

Bundesnetzagentur veröffentlicht Zahlen

Rückgang der Beschwerden

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erreichten im Jahr 2023 insgesamt 34.714 Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen. Dies ist ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr (2022: 64.704 Beschwerden). Zudem gab die Behörde bekannt, dass sie in den im Jahr 2023 eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung nunmehr bei bestehendem Anlass zusätzlich dem Verdacht nachgeht, dass Unternehmen gegen die neuen Dokumentations- und Aufbewahrungsvorgaben aus § 7a UWG verstoßen haben.
Die BNetzA erreichten im Jahr 2023 ferner insgesamt 143.061 Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs, dies ist ein leichter Rückgang zum Vorjahr (2022: 150.387 Beschwerden).

Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht

Zusammenfassung der BNetzA-Hinweise

Mit § 7a UWG wurde für werbende Unternehmen eine Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht eingeführt. Danach muss die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers in die Telefonwerbung in angemessener Form dokumentiert und aufbewahrt werden. Hierzu veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Juli 2022 Auslegungshinweise, die der CCV an dieser Stelle im Überblick für seine Mitglieder nunmehr zusammengefasst hat. Im Vorfeld konsultierte die BNetzA den CCV und weitere führende Wirtschaftsverbände, die den Entwurf scharf kritisierten.