Gesetz für faire Verbraucherverträge verkündet

Verschiedene Daten für das Inkrafttreten

Am 17. August 2021 wurde das Gesetz für faire Verbraucherverträge im Bundesgesetzblatt verkündet. Zu beachten sind hier die verschiedenen Zeitpunkte für das Inkrafttreten der Regelungen. So treten die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für Einwilligungen der Verbraucher in die Telefonwerbung zum 1. Oktober 2021 in Kraft. Die Laufzeit und Fristen bei Dauerschuldverhältnissen ändern sich zum 1. März 2022. Der Kündigungsbutton im elektronischen Geschäftsverkehr muss bis zum 1. Juli 2022 eingeführt werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite.

Rechtliche CCV-Publikation

Datenschutz und Wettbewerbsrecht

Der CCV plant für das Jahr 2021 eine Fachpublikation zu den Themen Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Darin wird Constantin Jacob, CCV-Leiter Recht & Regulierung sowie Verbandsjustitiar, ausgewählte praxisrelevante Fragen thematisieren und einen Überblick zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vermitteln.

Unterstützt wird die Fachpublikation von CCV-Silbersponsor Nuance: Angesichts der massiv gestiegenen Daten- und Identitätsdiebstähle, vor allem seit Anfang 2020, ist für Nuance und die Branche das Thema Datensicherheit noch wichtiger geworden. Die Verluste betragen jährlich fünf Milliarden US-Dollar weltweit. Es gibt also viel zu tun, um sowohl Kunden als aber auch Mitarbeitende im Contact Center zu schützen. Und dazu tragen Initiativen und Publikationen wie diese des CCV maßgeblich bei, die Nuance daher sehr gern unterstützt.

CCV-Austausch mit MdB Sebastian Steineke

Gesetz für faire Verbraucherverträge

Am 20. August 2020 tauschten sich CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob mit Sebastian Steineke (CDU), Mitglied des Bundestages und Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, aus. Zentrales Thema des Gesprächs war das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitete Gesetz für faire Verbraucherverträge.

In diesem Jahr fanden bereits zahlreiche Gespräche zwischen dem CCV und der Politik zu diesem für unsere Branche bedeutenden Gesetzesvorhaben statt.

CCV im Gespräch mit Katharina Willkomm (FDP)

Austausch über Verbraucherschutz

Am 27. April 2020 tauschten sich in einer Telefonkonferenz CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Justitiar Constantin Jacob mit Katharina Willkomm, Sprecherin für Verbraucherschutz der FDP-Bundestagsfraktion, aus. Das ursprünglich geplante Treffen im Bundestag konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.

Schwerpunkt des Gesprächs war das geplante „Gesetz für faire Verbraucherverträge“, das u. a. die Bestätigungslösung im Energiesektor, die Verkürzung der Maximallaufzeiten von Dauerschuldverhältnissen von zwei auf ein Jahr sowie weitreichende Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten vorsieht. Daneben wurde auch die Corona-Pandemie thematisiert.

In diesem Jahr tauschte sich der CCV bereits mit Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) sowie Prof. Dr. Martin Neumann (FDP) aus, im letzten Jahr war der Verband u. a. als Sachverständiger im Rahmen einer Anhörung in den Bundestag eingeladen.

CCV im Bundestag

Gesprächstermin mit MdB Steineke

Am 15.10.2019 sprachen CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustiziar Constantin Jacob mit dem Bundestagsabgeordneten Sebastian Steineke (CDU) u. a. über die sogenannte Bestätigungslösung sowie über weitere branchenrelevante Themen.

Erörtert wurden auch die Pläne des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, welches ein Gesetz für faire Verbraucherverträge plant. Dieses enthält z. B. die Bestätigungslösung im Energiesektor sowie eine maximale Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen wie etwa Mobilfunkverträge von einem Jahr (bislang zwei Jahre). Gegen den Referentenentwurf erhob das Bundeswirtschaftsministerium jedoch Einspruch, sodass die Pläne Gegenstand weiterer Verhandlungen sind.

CCV-Präsident als Sachverständiger im Bundestag

Anhörung zur sogenannten Bestätigungslösung

Am 25.09.2019 fand eine Anhörung durch den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Gegenstand der Anhörung war ein Antrag von Bündnis90/Die Grünen, der u. a. die sogenannte Bestätigungslösung im Outbound vorsieht. Bei dieser sollen Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform (jede lesbare, dauerhafte Erklärung; beispielsweise auch SMS, E-Mail) bestätigen.

Der CCV wurde als Sachverständiger eingeladen und gab, vertreten durch CCV-Präsident Dirk Egelseer in Begleitung von CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob, mit seiner Expertise Auskunft. Hierzu wurde im Vorfeld eine Stellungnahme verfasst und den Mitgliedern des Rechtsausschusses zur Verfügung gestellt.

Das Bundesjustizministerium plant zudem ein Gesetz, das die Bestätigungslösung für Strom- und Gastlieferungsverträge vorsieht. Der CCV begleitet dieses Thema als Stimme der Branche intensiv und setzt sich für Ihre Interessen ein.

CCV: Gespräch mit ver.di

Austausch zu aktuellen Themen

Als größter Verband der Call- und Contactcenter-Wirtschaft vertritt der CCV die Interessen der Branche gegenüber Politik, Medien, Öffentlichkeit und Gewerkschaften.

In diesem Rahmen fand am 28.08. wieder ein Gespräch mit ver.di statt. Hierbei tauschten sich CCV-Präsident Dirk Egelseer und Verbandsjustitiar Constantin Jacob u. a. mit Herrn Nöthen aus, der auch auf der diesjährigen Jahrestagung einen Vortrag halten wird. Themen waren bspw. die aktuelle Entwicklung der Branche, der Beschäftigtendatenschutz, die Bestätigungslösung sowie der Branchenkodex.

Im Oktober folgen Termine mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestags Frau Sarah Ryglewski (SPD) sowie Herrn Sebastian Steineke (CDU).

CCV kommentiert Jahresberichte von BNetzA und BfDI

CCV-Pressemitteilung
 
Im Mai veröffentlichten die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Jahresbericht 2018 sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) seinen Tätigkeitsbericht 2017-2018.

Während der CCV in einer Pressemitteilung die Forderung des BfDI, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen, begrüßte, kritisierte er die nach wie vor intransparente Veröffentlichungspraxis der BNetzA.

CCV kommentiert Jahresberichte von BNetzA und BfDI

Berlin, 20.05.2019. In den vergangenen Tagen veröffentlichten die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Jahresbericht 2018 sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber seinen Tätigkeitsbericht 2017-2018. Während der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) die Forderung des BfDI, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen, begrüßt, kritisiert er die nach wie vor intransparente Veröffentlichungspraxis der BNetzA.

Dem BNetzA-Jahresbericht 2018 zufolge, stieg die Anzahl der schriftlichen Beschwerden zur unerlaubten Telefonwerbung von 57.426 (2017) auf 62.247 im Jahr 2018. Wie bereits in den vergangenen Berichten, veröffentlichte die Behörde auch dieses Jahr keine nach begründeten und unbegründeten Beschwerden aufgeschlüsselte Statistik. Gerade dies ist jedoch nach Ansicht des CCV von elementarer Bedeutung, um die Beschwerdezahlen exakt einordnen zu können. Denn nach Auskunft der Bundesregierung ist ein Großteil der Beschwerden, die die BNetzA erreicht, entweder nicht substantiiert oder es liegt gar kein Rechtsverstoß zugrunde. Dies ging im November 2018 aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Die BNetzA selbst betonte zudem in der Vergangenheit, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens besteht. Auch die Gutachter der „Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ wiesen darauf hin.

„Es gibt keinen Zweifel, dass dieser Zusammenhang besteht. Aus diesem Grund ist es weiterhin umso wichtiger, dass die Bundesnetzagentur zwischen begründeten und unbegründeten Beschwerden differenziert“, gibt CCV-Präsident Dirk Egelseer zu bedenken und ergänzt: „Die intransparente Veröffentlichungspraxis führt dazu, dass aus diesen Angaben nur schwerlich Rückschlüsse gezogen werden können und sie keine Grundlage für Forderungen nach einer sogenannten Bestätigungslösung darstellen. Erst wenn die Bundesnetzagentur dazu übergeht, die Beschwerdezahlen differenziert darzustellen, können diese entsprechend fundiert analysiert werden.“

Zudem gibt auch der Jahresbericht 2018 wieder keine Auskunft darüber, wie hoch der Anteil von Werbeanrufen aus dem Ausland ist. Gerade solche Anrufe, oft mit strafrechtlicher Relevanz, stellen ein großes Problem dar. Darüber hinaus schlüsselt die Bundesnetzagentur die Beschwerdezahlen nicht nach einzelnen Branchen auf, sondern benennt nur besonders betroffene Wirtschaftszweige.

Ulrich Kelber betont in seinem BfDI-Tätigkeitsbericht 2017-2018 den Wunsch, dass die Politik ein Beschäftigtendatenschutzgesetz schafft. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung in der Arbeitswelt sei dieses wichtiger denn je. Regelungsbedarf sieht er unter anderem im Bereich der Überwachungssysteme am Arbeitsplatz.

Gemäß Koalitionsvertrag möchten CDU, CSU und SPD auf Grundlage des Art. 88 Datenschutzgrundverordnung ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erlassen, das Arbeitnehmerrechte schützt und für Arbeitgeber Rechtssicherheit schafft. In einer Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion nach dem Stand eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes erwiderte die Bundesregierung im Juni 2018, sie werde eine Prüfung vornehmen, Inhalte und Zeitpläne stünden jedoch hierzu noch nicht fest. Der CCV erhielt in Gesprächen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gleichlautende Signale.

„Der aktuell den Beschäftigtendatenschutz regelnde § 26 Bundesdatenschutzgesetz lässt viele praxisrelevante Problemstellungen offen. Ein unbefriedigender Zustand. Es ist von zentraler Bedeutung, endlich einen ins Gesetz gegossenen Ausgleich zwischen Arbeitnehmerrechten, Arbeitsgeberinteressen und Verbraucherschutz zu schaffen“, erklärt Constantin Jacob, CCV-Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar. Dirk Egelseer gibt zu bedenken, dass „im Gegensatz zu beinahe allen anderen Wirtschaftszweigen Call- und Contactcenter in der Frage der Qualitätssicherung beschränkt werden – obwohl sich die gesamte Branche unentwegt Vorwürfen ausgesetzt sieht, am Telefon unsaubere bzw. unseriöse Dienstleistungen zu erbringen. Hier müssen der Branche auch legale, rechtssichere, bundeseinheitliche Möglichkeiten gegeben werden. Denn nichts beeinflusst die Qualität mehr, als eine durchgängige und individuelle Sicherung dieser.“

Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der BNetzA bereits 2007 ein Ehren-  bzw. Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten der gesamten Branche festlegt.

Hintergrund

Jahresbericht 2018 der BNetzA:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2019/JB2018.html

Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken:

http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Evaluierung_unserioese_Geschaeftspraktiken.html

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Rufnummernmissbrauch:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905470.pdf

Tätigkeitsbericht des BfDI 2017-2018:

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/27TB_17_18.html

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion unter anderem zum Thema Beschäftigtendatenschutzgesetz:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/026/1902653.pdf

CCV-Branchenkodex:

https://cc-verband.de/verband/branchenkodex

CCV-Themenseite:

http://www.ccv-positionen.de

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig mit etwa 540.000 Beschäftigten zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte. www.cc-verband.de

Pressekontakt
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