CCV zu Gesprächen bei ver.di

Branchenrelevante Themen im Fokus
 
Der Mindestlohn, die Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeitszeitflexibilität und die Gründung eines Arbeitgeberverbandes in der Call- und Contactcenter-Branche waren Gegenstand des Termins zwischen ver.di und dem CCV Mitte Juli 2018. CCV-Präsident Dirk Egelseer sowie CCV-Leiter Recht & Regulierung Constantin Jacob erörterten diese Themen ausführlich mit Markus Nöthen, ver.di-Bundesfachgruppenleiter, der u. a. für die Call- und Contactcenter zuständig ist. Ein Folgetermin ist bereits vereinbart.

Informieren Sie sich ausführlich über die Themen des CCV und der Branche!

Die Krux mit der Sonn- und Feiertagsarbeit

Rechtssicherheit adé

Von Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustitiar im Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
Dieser Beitrag ist der CCVNews zur CCW 2018 entnommen.

Gemäß § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Sonn- und Feiertagsarbeit in Deutschland verboten. Verfassungsrechtlichen Schutz genießen Sonn- und Feiertage
durch Art. 140 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 139 Weimarer Reichsverfassung (WRV, aus dem Jahr 1919). Dies erschwert den Erlass von Ausnahmeregelungen. §§ 10 und 13 ArbZG enthalten solche Ausnahmen.

§ 10 ArbZG listet zahlreiche Arbeiten auf. Umfasst sind beispielsweise Not- sowie Rettungsdienste, Energieversorger, Gastronomie und Pflege. Zudem enthält § 13 ArbZG eine Verordnungsermächtigung, um weitere Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zuzulassen. Verordnungen sind im Gegensatz zu Bundes- und Landesgesetzen („formelle Gesetze“) „Gesetze im materiellen Sinne“, da deren Urheber die Exekutive ist und sie nicht einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren (dem Rechtssetzungsmonopol des Parlaments) folgen. Die Anforderungen an Verordnungen sind entsprechend streng.

Für Ausnahmen kraft Verordnung nach § 13 ArbZG ist der Bund zuständig. Das gilt jedoch nicht für solche, die den besonders hervortretenden Bedürfnissen der Bevölkerung dienen (§ 13 Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 2 ArbZG). Hier können auch die Bundesländer entsprechende Verordnungen erlassen, wenn der Bund diese Ermächtigung nicht wahrnimmt. Niedersachsen machte 1990 den Anfang, indem es eine „Bedarfsgewerbeverordnung“ erließ. Bis auf Sachsen, hier werden Einzelfallentscheidungen getroffen, folgten nach und nach alle Bundesländer und erließen praktisch wortgleiche Verordnungen, nach denen auch Call- und Contactcenter vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit ausgenommen sind. Als letztes Bundesland erließ Hessen 2011 solch eine Bedarfsgewerbeverordnung. Während sich parallel zu den zuvor ergangenen Verordnungen noch kein organisierter Widerstand bildete, diese wegen Ablaufs der Klagefrist folglich später nicht mehr angreifbar waren, gestaltete sich das in Hessen anders. Hier konnten ver.di und zwei (kirchliche) Initiativen einen Normenkontrollantrag stellen und obsiegten vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof, einem Oberverwaltungsgericht. Das Land Hessen ging in Revision – und verlor.

Im November 2014 erklärte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die hessische Bedarfsgewerbeverordnung für teilweise unwirksam (AZ: 6 CN 1.13). Folge ist ein bis heute bestehendes Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in hessischen Call- und Contactcentern, soweit keine Ausnahme des § 10 ArbZG greift. In den übrigen Bundesländern (außer Sachsen) bestehen die Bedarfsgewerbeverordnungen mit den entsprechenden Ausnahmetatbeständen weiter und wurden von den Ländern seit dem BVerwG-Urteil nicht geändert, um – wie bereits beschrieben – zu vermeiden, dass Kritiker der Sonn- und Feiertagsarbeit klagebefugt sind. Denn alle Bedarfsgewerbeverordnungen, die auf Grundlage des § 13 Abs. 1 Nr. 2a ArbZG erlassen wurden, verstoßen seit November 2014 vermutlich gegen die durch das BVerwG festgestellte Rechtslage, sind jedoch aktuell wegen Ablaufs der Klagefrist nicht angreifbar. Dies ändert sich, wenn ein Bundesland seine Bedarfsgewerbeverordnung novelliert. Gegen diese kann dann ein Normkontrollantrag erfolgen. Ein unhaltbarer Zustand. Das bewerteten auch Bund sowie Länder derart. Zwar ist eine neue Verordnung auf Grundlage des § 13 Abs. 1 Nr. 2a ArbZG kaum mehr möglich. Allerdings kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 2c ArbZG durch den Bund auch eine Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zur Sicherung der Beschäftigung erfolgen.

Der CCV und das von ihm initiierte „Bündnis für Kundenservice an Sonn- und Feiertagen“ erreichten einen Erlass zur Prüfung solch einer bundesrechtlichen Ausnahmeregelung. Auf dieser Grundlage sollte der Bund eine „Gemeinwohlverordnung“ beschließen, um Call- und Contactcentern rechtssicher die Sonn- und Feiertagsarbeit zu ermöglichen. Gestützt wird dies auch durch ein vom CCV 2015 in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten eines der prominentesten deutschen Verfassungsrechtler, Prof. Dr. Christoph Degenhart.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plante hierzu ein Forschungsvorhaben, das ermitteln sollte, wie viele Arbeitsplätze in deutschen Call- und Contactcentern von einem bundesweiten Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit betroffen wären, um eine Ausnahme zur Sicherung der Beschäftigung (§ 13 Abs. 1 Nr. 2c ArbZG) gerichtsfest zu begründen. Zur Prüfung, ob das Forschungsvorhaben möglich ist, wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt, an der sich auch der CCV mit seiner Expertise beteiligte. Sie wurde im Sommer 2017 fertiggestellt und dem CCV im November 2017 übermittelt. Der Studie zufolge ist es schwer, valide Zahlen zur Betroffenheit zu erheben.

Am 16. November 2017 wurden der CCV und weitere Verbände sowie Unternehmen im Rahmen eines BMAS-Termins informiert. Das BMAS sieht mit Blick auf die Studie keine Grundlage für eine bundesweite Gemeinwohlverordnung. Es sei aufgrund der Schwierigkeit einer Erhebung valider Zahlen nicht möglich, gerichtsfest auf Verordnungsebene Ausnahmen zuzulassen.

Die Folge ist für die Call- und Contactcenter-Betreiber in allen Bundesländern mit Ausnahme Hessens und Sachsens eine weiterhin bestehende Rechtsunsicherheit und die Gefährdung des Servicestandorts Deutschland inklusive vieler Arbeitsplätze.

Am 6. und 7. Dezember 2017 tagte die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Potsdam. Im Vorfeld kontaktierte der CCV die Arbeits- und Sozialminister sowie -senatoren der Bundesländer und wies argumentativ ein weiteres Mal auf die Notwendigkeit der Sonn- und Feiertagsarbeit in der Call- und Contactcenter-Branche hin. Die Ergebnisse der ASMK lagen bei Redaktionsschluss der CCVNews noch nicht vor. Sprechen Sie uns am CCV-Stand auf der CCW an, wir informieren Sie gern über die aktuelle Entwicklung.

Rechtssicherheit für deutsche Call- und Contactcenter kann nunmehr in erster Linie durch eine Änderung des § 10 ArbZG erreicht werden. Hierzu ist der entsprechende politische Wille notwendig. Der CCV wird sich – wie bereits in den letzten mehr als drei Jahren – hierfür einsetzen.

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Schweizer Bundesgericht verbietet Sonn- und Feiertagsarbeit

Arbeitsplatzverlagerung nach Österreich

Nach einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts darf die MS Direct AG in St. Gallen an Sonn- und Feiertagen keine Betreuung mehr von Kunden eines Shoppingsenders vornehmen. Infolge des Urteils muss das Unternehmen 15 Mitarbeiter entlassen und verlagert die Arbeitsplätze nach Österreich.
Dieser Fall zeigt, welche Konsequenzen auch hierzulande drohen, sollte in einzelnen Bundesländern oder gar deutschlandweit die Sonn- und Feiertagsarbeit in Call- und Contactcentern verboten werden.

Der CCV informiert Sie fortlaufend über die neuesten Entwicklungen zum Thema Sonn- und Feiertagsarbeit in deutschen Call- und Contactcentern und setzt sich gegenüber Politik, Verwaltung sowie Öffentlichkeit für die Branche ein.

Stand zur Sonn- und Feiertagsarbeit

ASMK fasste keine Beschlüsse

2014 entscheid das Bundesverwaltungsgericht (6 C CN1.13), dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern in hessischen Call- und Contactcentern an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich unzulässig ist, in anderen Bundesländern herrscht infolge des Urteils Rechtsunsicherheit. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informierte in einem Termin am 16. November 2017, dass eine bundeseinheitliche Ausnahmeregelung im Wege einer Verordnung nicht erlassen wird.

Am 6. und 7. Dezember 2017 tagte die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Potsdam. Im Vorfeld vertrat der CCV die Interessen seiner Mitglieder und der Branche gegenüber den Landesministern. Beschlüsse wurden auf der ASMK zu diesem Thema nicht gefasst. Nach CCV-Informationen wurde lediglich über die aktuelle Sachlage berichtet. Die Sonn- und Feiertagsarbeit wird nach Auskünften der Landespolitik voraussichtlich auf der kommenden ASMK am 5. und 6. Dezember 2018 in Nordrhein-Westfalen thematisiert.

Der CCV informiert auf seiner Website Mitglieder und Interessenten über die rechtlichen Grundlagen sowie den aktuellen Stand zur Sonn- und Feiertagsarbeit und setzt sich für die Branche ein.

Call- und Servicecenter könnten an Weihnachten das letzte Mal besetzt sein

Berlin, 19.12.2017. Kurz vor dem bevorstehenden Weihnachtsfest weist der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) noch einmal auf die Bedeutung der Sonn- und Feiertagsarbeit für deutsche Call- und Contactcenter hin. Gerade an den Feiertagen rund um Weihnachten greifen die Bürgerinnen und Bürger gern auf die Servicemitarbeiter in den Callcentern zurück. Sei es, um die technischen Geräte, die unter dem Christbaum lagen, zu installieren oder letzte Details der Flug- und Bahnreise zu Familie und Freunden zu klären. Doch diese liebgewonnenen Serviceleistungen könnten dieses Jahr zum letzten Mal zur Verfügung stehen.

Diese, für viele Menschen gewohnten, Selbstverständlichkeiten sind seit November 2014 gefährdet. Denn damals erklärte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die hessische Bedarfsgewerbeverordnung für teilweise unwirksam (AZ: 6 CN 1.13). Folge ist ein bis heute bestehendes Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in hessischen Call- und Contactcentern, soweit keine Ausnahme des § 10 ArbZG greift. In den übrigen Bundesländern (außer Sachsen) bestehen die Bedarfsgewerbeverordnungen mit den entsprechenden Ausnahmetatbeständen zwar weiter, aufgrund des BVerwG-Urteils herrscht jedoch große Rechtsunsicherheit.

Der CCV und das von ihm initiierte „Bündnis für Kundenservice an Sonn- und Feiertagen“ erreichten einen Erlass zur Prüfung einer bundesrechtlichen Ausnahmeregelung zum Erhalt der Sonn- und Feiertagsarbeit in deutschen Call- und Contactcentern.  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plante hierzu ein Forschungsvorhaben, das ermitteln sollte, wie viele Arbeitsplätze in der Branche von einem bundesweiten Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit betroffen wären, um eine Ausnahme zur Sicherung der Beschäftigung (§ 13 Abs. 1 Nr. 2c ArbZG) gerichtsfest zu begründen. Zur Prüfung, ob das Forschungsvorhaben möglich ist, wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt, an der sich auch der CCV mit seiner Expertise beteiligte.

Nach derzeitigem Stand sieht das BMAS mit Blick auf die Studie keine Grundlage für eine bundesweite Gemeinwohlverordnung. Es sei aufgrund der Schwierigkeit einer Erhebung valider Zahlen nicht möglich, gerichtsfest auf Verordnungsebene Ausnahmen zuzulassen. Die Folge ist für die Call- und Contactcenter-Betreiber in allen Bundesländern mit Ausnahme Hessens und Sachsens Rechtsunsicherheit und die Gefährdung des Servicestandorts Deutschland inklusive vieler Arbeitsplätze.

„Der CCV wird sich – wie bereits in den letzten mehr als drei Jahren – für den Erhalt der Sonn- und Feiertagsarbeit in deutschen Call- und Contactcentern einsetzen“, betont CCV-Präsident Dirk Egelseer.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema.

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit etwa 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

Pressekontakt:
ADVERB – Agentur für Verbandskommunikation
Oliver Kunze
Mobil: 0174 / 69 68 276
E-Mail: presse@cc-verband.de

Aktueller Stand zur Sonn- und Feiertagsarbeit

BMAS: keine bundesweite Ausnahme durch Verordnung

Sonn- und FeiertagsarbeitDas Bundesverwaltungsgericht entschied 2014 (6 C CN1.13), dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Call- und Contactcentern an Sonn- und Feiertagen unzulässig ist. Der CCV und dessen Partner im „Bündnis für Kundenservice an Sonn-und Feiertagen“ setzen sich seitdem intensiv für die Beibehaltung der Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für eine bundeseinheitliche Regelung ein.

Zur Vorbereitung eines etwaigen Forschungsvorhabens, um zu klären, ob eine bundeseinheitliche Ausnahmeregelung für unsere Branche gerichtsfest erlassen werden kann, gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag.

Die Gutachter kamen zum Schluss, dass es nur schwer möglich sei, valide Branchenzahlen zu ermitteln. Auf dieser Grundlage lehnt das BMAS ein entsprechendes Forschungsvorhaben sowie damit einhergehend eine bundesweite Ausnahme im Wege einer Verordnung ab. Im Termin am 16. November 2017, an dem auch der CCV teilnahm, betonte das BMAS, dass diese Entscheidung auf rechtlichen Erwägungen beruht, nicht auf dem politischen Willen.

Die Konzentration des CCV gilt nunmehr dem Erhalt der Sonn- und Feiertagsarbeit durch eine mögliche Ausnahmeregelung innerhalb des Arbeitszeitgesetzes oder mittels anderer Lösungsansätze.

Alle Hintergründe finden Sie auf diesen CCV-Seiten.

Ist die Zeit reif für einen Arbeitgeberverband?

Berlin,  01.11.2017: Auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft in Potsdam diskutieren Top-Vertreter aus dem Call- und Contactcenter-Bereich über die Folgen der Konsolidierung des deutschen Call- und Contactcenter-Marktes.

Regelmäßig fordern Gewerkschaften für unsere Branche die Gründung eines Arbeitgeberverbandes. Durch die  Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes sah der CCV die wesentlichen Forderungen der Gewerkschaften erfüllt und in der Gründung eines Arbeitgeberverbandes keine Priorität. In den letzten Jahren verändert sich jedoch die Call- und Contactcenter- Branche. Kleinere Dienstleister geben auf oder werden von großen Unternehmen übernommen. Eine Verschiebung des Marktes ist zu beobachten, kleinere Anbieter laufen Gefahr, nicht mehr gehört zu werden und unter einem potenziellen Diktat der großen Betreiber zu leiden. Auch macht sich seit Jahren der Fachkräftemangel bemerkbar. Umso wichtiger ist die Mitarbeitergewinnung und -bindung. Dies kann durch ansprechende Arbeitsbedingungen sowie leistungsorientierte Gehaltssysteme erreicht werden. Um einen Einklang der Interessen aller Marktteilnehmer z. B. bei der Lohnfindung zu gewährleisten, könnte die Gründung eines Arbeitgeberverbandes einen Ansatz darstellen.

Auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft am Donnerstag, 09.11.2017, in Potsdam treffen hierzu folgende Teilnehmer bei einer Podiumsdiskussion aufeinander:

  • Dirk Egelseer, Vizepräsident und Vorstand Recht & Regulierung Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV), Geschäftsführer & Syndikusrechtsanwalt der davero dialog GmbH
  • Andre P.H. Müller, Leiter Abteilung Lohn- und Tarifpolitik, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Ulf Uebel, Vizepräsident Finanzen, Deutscher Dialogmarketing Verband e. V. (DDV)
  • Karlheinz Vernet Kosik, Stellv. Bundesvorsitzender, Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)
  • Ulrich Beiderwieden, ehem. Fachgruppenleiter Fachbereich Besondere Dienstleistungen, ver.di-Bundesvorstand
  • Rüdiger Wolf, Geschäftsführer der TAS Mülheim GmbH

Die Diskussion im Dorint Hotel Sanssouci Potsdam (Jägerallee 20, 14469 Potsdam) steht unter dem Motto „Ist die Zeit reif für einen Arbeitgeberverband? Die Folgen der Konsolidierung des deutschen Call- und Contactcenter-Marktes.“ und wird von Kristin Rosenow, Chefredakteurin des Callcenter SQUT®, moderiert. „Die geplante Diskussionsrunde polarisiert – ich selbst bin hin- und hergerissen zwischen pro und contra Arbeitgeberverband. Umso spannender wird das Panel mit tollen Gesprächspartnern und starken Standpunkten. Ich freue mich sehr auf eine anspruchsvolle Moderation und fairen Austausch!“, so Kristin Rosenow.

Mehr zur Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft: „Smarter, Interaktiver, Callcenter” finden Sie unter www.ccv-jahrestagung.de. Anmeldungen sind noch bis 03.11.2017 möglich. Pressevertreter können sich vor Ort registrieren. Sollten Sie an zusätzlichem Material und Hintergründen interessiert sein, wenden Sie sich gern per E-Mail an presse@cc-verband.de.

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit etwa 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

Kontakt
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
ADVERB – Agentur für Verbandskommunikation
Christian Schuster
Tel.: 030 / 206 13 28 20
Mobil: 0176 / 21 88 62 08
E-Mail: presse@cc-verband.de

CCV-Wahlprüfsteine: Positionen veröffentlicht

Bundestagswahl 2017

 

Zur bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 versandte der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) an jene Parteien Wahlprüfsteine, die realistische Aussichten auf den Einzug in den Bundestag haben. Thematisiert wurden u.a. die Sonn- und Feiertagsarbeit, die sogenannte Bestätigungslösung und der Beschäftigtendatenschutz.

Bild_Wahlprüfsteine 2017

Bereits im Jahr 2013 fragte der CCV Themen ab, welche die Branche besonders bewegten. Die Resonanz war erfreulich. Alle damals angeschriebenen Parteien, CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und Piraten, antworteten ausführlich auf die gestellten Fragen.

Über den Eingang der Antworten 2017 informierte der CCV auf seiner Positionsseite fortlaufend. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP sandten ihre Antworten im Verlauf der vergangenen zwei Wochen zu.

Die AfD erklärte auf Nachfrage, dass sie aufgrund ihrer begrenzten Kapazitäten die Wahlprüfsteine nicht „vollumfänglich und fristgerecht“ beantworten kann.

Lesen Sie gern HIER die vom CCV gestellten Fragen.

CCV-Mitglieder können die Antworten und Positionen der Parteien wie gewohnt nach Login abrufen.

CCV beim Business- und Servicecentertreffen Halle (Saale)

Aktueller Stand zur Sonn- und Feiertagsarbeit

Am 13. Juni 2017 fand das Business- und Servicecentertreffen der Stadt Halle (Saale) statt. Unter den 16 Teilnehmern befanden sich zahleiche Dienstleistungs- und Inhousecallcenter aus der Region.
 
Thematisiert wurden die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und die Arbeitsmarktsituation. Des Weiteren stellte Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar im CCV, den Unternehmen den aktuellen politischen Stand zur Sonn- und Feiertagsarbeit vor.

Wenn auch Sie sich hierzu informieren möchten, dann nutzen Sie gern die CCV-Website oder wenden sich bei detaillierten Fragen an unseren Verbandsjustitiar.

CCV kritisierte Vorstoß der niedersächsischen Grünen

Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

Im Vorfeld des am 10. und 11. Juni 2017 abgehaltenen Landesparteitags von Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen wurde ein Änderungsantrag des Landtagswahlprogramms bekannt. Darin forderte die Partei ein Verbot der Bearbeitung von Online- und Telefonbestellungen an Sonn- und Feiertagen. Dirk Egelseer, Vizepräsident und Vorstand Recht & Regulierung im CCV, kritisierte diesen Antrag in einem Statement und verdeutlichte die Position des Verbands.

Der Landesparteitag sah schließlich von dieser Forderung ab. Der CCV begrüßte die Entscheidung.