BNetzA veröffentlichte Verbraucherradar 2022

Beschwerdezahl gesunken

Im Januar 2023 veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Verbraucherradar 2022 (PDF). Die BNetzA erreichten demnach 2022 insgesamt 64.704 schriftliche Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen. Dies ist ein deutlicher Rückgang um knapp 19 Prozent gegenüber 2021. Im 2. Quartal wird die BNetzA ihren ausführlichen Jahresbericht 2022 veröffentlichen. Die bisherigen Jahresberichte geben – wie auch der Verbraucherradar – keine Auskunft über den Anteil unbegründeter Beschwerden. Ein Umstand, den der CCV seit Jahren kritisiert.

§ 7a UWG: BNetzA veröffentlicht finale Auslegungshinweise

Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht

Im Oktober 2021 kontaktierte die Bundesnetzagentur (BNetzA) den CCV hinsichtlich der Einwilligungsdokumentation gemäß § 7a UWG. § 7a UWG erlaubt der BNetzA Auslegungshinweise zu veröffentlichen, wie die Einwilligungen von Verbrauchern in die Telefonwerbung durch die Unternehmen dokumentiert und aufbewahrt werden sollen („in angemessener Form“). Die Regelung wurde mit dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ eingeführt. Hierzu überreichte die BNetzA einen entsprechenden Entwurf und bat den CCV um eine Stellungnahme. Seine ausführliche, kritische Stellungnahme sandte der CCV am 28. November 2021 an die BNetzA. Auch weitere Verbände beteiligten sich und kritisierten den Entwurf. Nunmehr veröffentlichte die BNetzA am 7. Juli 2022 ihre finalen Auslegungshinweise zu § 7a UWG.

Digitale Regulierung und Kündigungsbutton

Neue CCV-Themenseite

Die Gesetze und Regeln in Europa sind den Realitäten der digitalen Welt nicht mehr gewachsen – das war der Eindruck, unter dem die EU-Kommission schließlich ein großes Digital-Paket vorgeschlagen hat. Dessen Inhalte, welche nunmehr konkrete Formen annehmen, werden auf einer neuen Themenseite in den kommenden Wochen sukzessive vorgestellt.

Den Anfang macht jedoch eine neue Herausforderung für Unternehmen, welche der deutsche Gesetzgeber zum 1. Juli 2022 eingeführt hat: der sogenannte Kündigungsbutton nach § 312k BGB. Ausführliche Informationen hierzu können Mitglieder nach Login an dieser Stelle abrufen.

BNetzA-Anhörung zu § 7a UWG

CCV-Stellungnahme übergeben

Durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge führte der Gesetzgeber zum 01.10.2021 den neuen § 7a UWG ein (der CCV berichtete). Dieser enthält Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für Verbrauchereinwilligungen in die Telefonwerbung. § 7a UWG erlaubt der Bundesnetzagentur (BNetzA) Auslegungshinweise zu veröffentlichen, wie aus ihrer Sicht die Einwilligungen von Verbrauchern durch die Unternehmen dokumentiert und aufbewahrt werden sollen („in angemessener Form“). Hierzu überreichte die BNetzA einen entsprechenden Entwurf und bat uns um eine Stellungnahme. Wir baten daraufhin den CCV-Arbeitskreis Recht & Regulierung sowie die Hauptansprechpartner der im CCV vertretenen Call- und Contactcenter um entsprechendes Feedback und übergaben unsere Stellungnahme am 28.11.2021 gebündelt der BNetzA.

CCV-Jahrestagung 2021

Wir laden Sie herzlich zur Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft ein!

Freuen Sie sich auf diese Persönlichkeiten & Themen:

  • Prof. Dr. Christian Kastrop: „Mehr Fairness und Transparenz beim Vertragsabschluss – Motor für den Verbraucherschutz und den Vertrieb“
  • Uwe Remy: „Eine Auswahl der wichtigsten Callcenter-Trends und was das mit Poly zu tun hat“
  • Monika Schulz-Strelow: „Chancengerechtigkeit und Gleichstellung in der Wirtschaft“
  • Thomas Dehler: „Was macht Homeoffice zum Tinder für Cyberkriminelle?“
  • Morna Florack: „Ungenügender Datenschutz schwächt die Konkurrenzfähigkeit“
  • Peter Holzer: „Führung stirbt nicht!“
  • Anna Schütte: „Mein unsichtbares ICH“
  • Sebastian Wastlhuber: „Jabra inkludiert – Impulse für die Umsetzung in der Praxis“

Und feiern Sie mit uns am Abend #25JahreCCV! 

Melden Sie sich gleich noch an! Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und danken unseren Event-Sponsoren!

Gesetz für faire Verbraucherverträge teils in Kraft

Aufbewahrungspflichten

Zum 1. Oktober 2021 ist das im Juni verabschiedete Gesetz für faire Verbraucherverträge teilweise in Kraft getreten. Für unsere Branche besonders relevant sind hierbei die Aufbewahrungspflichten für Einwilligungen in die Telefonwerbung. Nach § 7a UWG muss eine vorherige ausdrückliche Einwilligung in die Telefonwerbung zum Zeitpunkt der Erteilung in angemessener Form dokumentiert und ab Erteilung und nach jeder Verwendung für fünf Jahre aufbewahrt werden. Der CCV informiert an dieser Stelle über das Gesetz für faire Verbraucherverträge.

Gesetz für faire Verbraucherverträge verkündet

Verschiedene Daten für das Inkrafttreten

Am 17. August 2021 wurde das Gesetz für faire Verbraucherverträge im Bundesgesetzblatt verkündet. Zu beachten sind hier die verschiedenen Zeitpunkte für das Inkrafttreten der Regelungen. So treten die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für Einwilligungen der Verbraucher in die Telefonwerbung zum 1. Oktober 2021 in Kraft. Die Laufzeit und Fristen bei Dauerschuldverhältnissen ändern sich zum 1. März 2022. Der Kündigungsbutton im elektronischen Geschäftsverkehr muss bis zum 1. Juli 2022 eingeführt werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite.

„Talk to the president“ am 22. Juli

Keine Agenda – Keine Präsentation

Am 22. Juli laden wir von 17 bis 18 Uhr ein zum CCV-Online-Event „Talk to the president“.

  • Was macht eigentlich ein Verbandspräsident?
  • Was sind die aktuellen regulatorischen Herausforderungen für die Branche?
  • Was war das spannendste Politikergespräch der vergangenen Jahre, welches das langweiligste?
  • Was treibt Sie zu Ihrem ehrenamtlichen Engagement?

Fragen Sie doch! Wir haben eine Stunde Zeit und freuen uns auch auf Ihre Wünsche und Ihren Input.

  • Was erwarten Sie vom CCV?
  • Was sind Ihre aktuellen unternehmerischen Herausforderungen, bei denen der Verband helfen kann?
  • Wo soll es Ihrer Meinung nach mit Ihrem Verband in den nächsten Jahren hin gehen?

Keine Agenda – Keine Präsentation – Nur Ihre Fragen und Anregungen und die Antworten des Präsidenten!

Hier geht’s zur kostenfreien Anmeldung.

Branchenrelevante Beschlüsse des Gesetzgebers

Faire Verbraucherverträge, EnWG, TTDSG

Am 25. Juni 2021 beschlossen Bundestag und Bundesrat das Gesetz für faire Verbraucherverträge sowie eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Das Gesetz für faire Verbraucherverträge beinhaltet u. a. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für Callcenter, Änderungen im Bereich der Kündigungsfristen sowie die Einführung des sogenannten Kündigungsbuttons. Die EnWG-Novelle enthält ein Textformerfordernis für Energielieferverträge. Der CCV kommentierte die Beschlüsse in einer Pressemitteilung und informiert an dieser Stelle über Inhalte sowie über den Gesetzgebungsprozess und die CCV-Aktivitäten.

Bereits Ende Mai beschlossen Bundestag und Bundesrat das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG), zu dem der CCV nach Login einen Überblick vermittelt.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Verschärfung

Gesetz für faire Verbraucherverträge

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag fordert eine Verschärfung des geplanten und von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzes für faire Verbraucherverträge. Diese Verschärfung umfasst z. B. die Bestätigungslösung für alle aufgrund eines Werbeanrufs am Telefon geschlossenen Verträge, eine Maximallaufzeit von Dauerschuldverhältnissen von einem Jahr, die Befristung von Werbeeinwilligungen auf zwei Jahre sowie einen Kündigungsbutton für online geschlossene Verträge. Der CCV setzt sich weiterhin auch zu diesem Thema für die Branche ein und kritisiert die Forderung als zum Großteil nicht interessengerecht.