CCV gegen Ausweitung schriftlicher Bestätigungen bei Telefonwerbung

Der CCV setzt sich gegen eine Ausweitung schriftlicher Bestätigungen ein

Berlin, 03.03.2017. Im Artikel „Unerlaubte Telefonwerbung auf dem Vormarsch“ in der Heilbronner Stimme vom 01.03.2017 wird gefordert, der Gesetzgeber solle die schriftliche Bestätigung von am Telefon geschlossenen Verträgen ausweiten, da unerlaubte Werbeanrufe und Abzocke am Telefon zugenommen hätten. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) lehnt diese Forderung ab.

Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde 2013 ein Textformerfordernis für Gewinnspieleintragsdienste eingeführt. Der CCV setzte sich im Gesetzgebungsverfahren erfolgreich gegen eine weitergehende Regelung für andere Vertragsarten ein. Nach Ansicht des CCV ist die nunmehr geforderte  Ausweitung der schriftlichen Bestätigungslösung ein vollkommen ungeeignetes Mittel, um dem sogenannten „Cold Calling“ zu begegnen. Dirk Egelseer, CCV-Vizepräsident und Vorstand Recht & Regulierung, betont, dass „untergeschobene Verträge bereits durch die bestehende Rechtslage, konkret durch die Widerrufsmöglichkeit telefonisch geschlossener Verträge, aufgelöst werden können.“ Wer diese Möglichkeit nicht nutzt, wird sich auch nicht auf eine Unwirksamkeit auf Basis der angedachten Bestätigungslösung berufen. Die bestehende Rechtslage reicht aus, um den Bedürfnissen des Verbraucherschutzes gerecht zu werden.

Der Artikel untermauert die Forderung mit der gestiegenen Anzahl schriftlicher Beschwerden, die der Regulierungsbehörde 2016 zugingen. Der CCV weist darauf hin, dass sich nur anhand der Brutto-Beschwerdezahlen keine tatsächliche Zunahme des Problems unlauterer Werbeanrufe ableiten lässt. „Aufgrund der sehr unübersichtlichen Rechtslage zu Anrufeinwilligungen dürfte der Großteil der Beschwerden tatsächlich unbegründet sein, d.h. die zugrunde liegenden Anrufe sind legal“, sagt Dirk Egelseer. Eine Differenzierung muss vielmehr auf Basis begründeter und unbegründeter Beschwerden erfolgen.

Auch gibt Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustitiar des CCV, zu bedenken, dass „die gestiegenen Beschwerdezahlen mit einer generellen Zunahme an Telefonkontakten einhergehen, was die Anzahl relativiert.“ Bei mehr als 25 Millionen Telefonkontakten pro Tag sind ca. 29.000 Beschwerden im Jahr eine äußerst niedrige Quote, die es nicht rechtfertigt, einen ganzen Wirtschaftszweig zu diffamieren. Die Bestätigungslösung dämmt zudem nicht das Beschwerdeproblem ein, sondern würde vielmehr die gewohnten komfortablen Bestellprozesse des Verbrauchers verkomplizieren bzw. unmöglich machen.

Das größte Problem, Betrugsdelikte aus dem Ausland, kann auch mithilfe einer Bestätigungslösung nicht beseitigt werden. Hier müssen Bundesnetzagentur und Ordnungsbehörden mit erweiterten internationalen Befugnissen sowie besseren technischen Möglichkeiten ausgestattet werden.

Der CCV setzt sich aktiv für den Verbraucher- und Beschäftigenschutz ein und hat gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur einen Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten festlegt.

Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein großes Anliegen. Populistische Forderungen nach weitergehenden, schriftlichen Bestätigungslösungen dienen jedoch nicht diesem Zweck, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft und tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung.

Link zum Artikel der Heilbronner Stimme: http://bit.ly/Artikel_Heilbronner_Stimme

Link zum CCV-Branchenkodex: https://cc-verband.de/verband/branchenkodex/

Link zum CCV-Positionspapier „Regulierung mit Augenmaß“: https://cc-verband.de/themen/ccv-positionen/regulierung-mit-augenmass/

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Die 520.000 Beschäftigten in der Branche erwirtschaften jährlich über 21 Milliarden Euro. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

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CCV begrüßt BW-Initiative zum Schutz vor Betrügern

Berlin/Stuttgart 26.08.2016. Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) begrüßt im Grundsatz die geplante baden-württembergische Bundesratsinitiative zum Schutz vor Telefonbetrügern. „Gefakte Vertragsabschlüsse gehören verfolgt. Solchen Betrügern gehört die Leitung gekappt“ erklärt Dirk Egelseer, Vorstand Recht und Regulierung beim Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV). Telefonische Verträge aber zusätzlich schriftlich aufzusetzen – wie vom baden-württembergischen Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) geplant – sei nicht zeitgemäß und würde der deutschen Wirtschaft schaden, so Egelseer. „Hier müsse man die Kirche im Dorf lassen.“

Effizient wäre es, bestehende Regeln umzusetzen. „Hier ist die Justiz in der Pflicht: Die Einführung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften sowie die Ausstattung der Bundesnetzagentur mit fortschrittlichsten technischen Mitteln zur Verfolgung derartiger Sachverhalte könnten helfen, gegen diese neue Art der Wirtschaftskriminalität vorzugehen.“ Egelseer prüfe, inwieweit der Verband die Initiative aktiv begleiten kann und signalisierte Gesprächsbereitschaft.

Die Mitglieder des größten Branchenverbandes haben sich bereits im Januar 2015 zu klaren Standards im Telefonmarketing verpflichtet. „Wer dagegen verstößt, wird von uns sanktioniert – und muss Bußgelder an die Bundesnetzagentur zahlen“, so Dirk Egelseer. Seriöse Anbieter blenden ihre Telefonnummern stets im Display ein und können Auskunft darüber geben, wie sie an Telefonnummern und Kontaktinformationen gekommen sind – danach sollte im Zweifelsfall gefragt werden, rät Egelseer.

Der CCV empfiehlt Verbrauchern, sich bei Missständen direkt an die zuständige Bundesnetzagentur zu wenden. Auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de sind Beschwerdeformulare bereitgestellt, die auch von Betroffenen genutzt werden können.

Weitere Informationen
„Hintergrund: Der Branchenkodex der Customer Service und Contact Center Branche“ https://cc-verband.de/verband/branchenkodex/
„Branchenkodex der Customer Service und Contact Center Branche“https://cc-verband.de/wp-content/uploads/2015/01/2014-12-16-Branchenkodex.pdf

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Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Die 540.000 Beschäftigten in der Branche erwirtschaften jährlich über 21 Milliarden Euro.

Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

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Verband rügt Fake-Anrufe in Stuttgart-Vaihingen

Berlin/Stuttgart-Vaihingen. 03.06.2016. Nach Hinweisen auf dubiose Anrufe im Zusammenhang mit falschen Vermittlern meldet sich der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) zu Wort. „Offensichtlich handelt es sich hier um Fake-Callcenter, die mit unseriösen Methoden versuchen, schnell Kasse zu machen“, erklärt Dirk Egelseer, Vorstand Recht und Regulierung beim CCV. „Nach den uns vorliegenden Informationen verstößt das Vorgehen dieser angeblichen Callcenter nicht nur eindeutig gegen den Branchenkodex, sondern auch gegen geltendes Strafrecht.“

Solche betrügerischen Machenschaften gefährden, laut Egelseer, den Ruf der gesamten deutschen Call- und Contactcenter-Branche mit über 520.000 Beschäftigten. Deswegen ist es dem größten Branchenverband wichtig, gegen solche schwarzen Schafe vorzugehen.

Der CCV empfiehlt Verbrauchen, sich bei vergleichbaren Missständen direkt an die zuständige Bundesnetzagentur zu wenden. Auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de sind Beschwerdeformulare bereitgestellt.

Weitere Informationen

„Hintergrund: Der Branchenkodex der Customer-Service und Contactcenter Branche“ cc-verband.de/verband/branchenkodex

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CCV warnt vor unseriösen Anrufen

Berlin, 02.03.2015: Derzeit erreichen den Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) vermehrt Rückmeldungen von Mitgliedsunternehmen und Interessenten bezüglich einer angeblichen Telefonaktion des Verbandes. Diese Anrufe stammen nicht vom Verband.

Angerufen wird mit unterdrückter Telefonnummer, auf Nachfrage eines betroffenen Mitgliedsunternehmen wurde als „beauftragtes Unternehmen“ die IBM Consulting mit einer Frankfurter Telefonnummer genannt. Die Rufnummer kann aber weder zurück gerufen werden, noch stimmt sie mit der tatsächlich existierenden IBM Consulting überein.

Die Anrufer (z.B. „Frau Schmidt“ und „Herr Lohr“) geben an, ein Formular zusenden zu wollen, welches im Rahmen einer Strukturänderung innerhalb des Verbandes von den Bereichsleitern im Hause des Angerufenen auszufüllen und zu retournieren sei. Unter anderem würden Daten wie Anrufvolumen In-/Outbound, Namen der Bereichs-/ und Gruppenleiter etc. abgefragt. Hintergrund sei eine angebliche Umstrukturierung des CCV.

Der CCV stellt klar: derzeit gibt es keine Telefonaktion seitens des Verbandes. Sollten in Zukunft Telefonaktionen durchgeführt werden, so erfolgen diese selbstverständlich nicht mit unterdrückter Rufnummer und erst nach Ankündigung des Verbandes bei seinen Mitgliedsunternehmen. Der CCV führt derzeit die CCV-Callcenter-Trendstudie durch, wozu die Callcenterbetreiber unter den CCV-Mitgliedsunternehmen und Interessenten am heutigen Tage auch ein Mailing erhalten haben (Absender: Jördis Harenkamp, Managerin PR & Inklusion des CCV, joerdis.harenkamp@cc-verband.de). Die Erhebung wird von der Firma „result – Institut für digitalen Wandel“ durchgeführt, die über langjährige Erfahrung im Bereich Markt- und Medienforschung verfügt und findet aktuell nur mittels eines Onlinefragebogens statt. Weitere Informationen zur Studie finden Sie hier:

cc-verband.de/wissen/studien/ccv-callcenter-trendstudie-2016/

Glücklicherweise hat der Verband dank eines schnell reagierenden CCV-Mitgliedsunternehmens erste Hinweise auf die Herkunft der Calls. Diese Anrufe werden als strafbare Handlung im Sinne eines möglichen versuchten Betruges gewertet, der bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzeigt wird. Die Anrufe werden zudem aufgrund der Verstöße u.a. gegen das TKG bei der Bundesnetzagentur angezeigt. Der CCV freut sich auf weitere Hinweise an die E-Mail-Adresse info@cc-verband.de.

Sofern Sie selbst einen dieser Anrufe erhalten, wäre es für den CCV hilfreich, das besagte Formular zu erhalten, um die Täter schneller identifizieren zu können. Bitte achten Sie dabei aber auf einen evtl. Virenbefall bei E-Mails o.ä.

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Pressekontakt

Im Auftrag des Call Center Verband Deutschland e. V.

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Geschäftsführender Vorstand:

Manfred Stockmann (Präsident)

Walter Benedikt (Vizepräsident, kommissarisch) Leo Staub-Marx (Schatzmeister)

Amtsgericht Charlottenburg, VR 26930 B

Zukunft der Branche am Scheideweg?!

Ein Ausblick auf die wichtigsten Themen der Call- und Contactcenter 2016

Berlin. 23.02.2016. Das Jahr 2016 wird die Branche in allen Bereichen fordern. Laut Manfred Stockmann, Präsident des Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV), werden sich die deutschen Call- und Contactcenter vor der Regulierungswut schützen, den Fachkräftemangel bewältigen und die Qualitätssicherung in der wachsenden Branche vorantreiben müssen. „Als Stimme der Branche werden wir für Positionen kämpfen und Themen treiben“, verspricht Stockmann. Zudem will der Verband mit einer Trendstudie Entscheidern in Wirtschaft, Verwaltung und Politik konkrete Hilfestellungen geben und Fakten liefern. Am Rande der Fachmesse CCW in Berlin veröffentlicht der CCV diese und weitere Prognosen für das Jahr 2016.

Regulierung: „Klarheit für Verbraucher und Wirtschaft schaffen!“

„Die geplanten Regulierungen und Überprüfungen werden die Weichen für die Zukunftsfähigkeit der Branche stellen“, erklärt Dirk Egelseer, CCV-Vorstand Recht & Regulierung. „Beim Thema Sonn- und Feiertagsarbeit haben die Länder die Bundesregierung aufgefordert, eine bundesweite Neuordnung zu prüfen, um endlich Klarheit für Verbraucher und Wirtschaft zu schaffen. Mit dieser Entscheidung zeigten die Länder Weitsicht“, lobt Dirk Egelseer den Entschluss. „Dieser Kurs muss sich fortsetzen.“

Aber auch die vor zwei Jahren beschlossene Evaluierung „zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ kann laut Egelseer die Branche auf den Kopf stellen. Das gleichnamige Gesetz sieht die Überprüfung in diesem Jahr vor. Im Herbst werden die Regelungen zur Werbung mit elektronischen Nachrichten unter die Lupe genommen. Dies kann alle Call- und Contactcenter betreffen, da eine Ausweitung der schriftlichen Bestätigung für weitere Vertragsarten droht. „2015 hatte der CCV sehr konstruktiven Kontakt mit dem für Verbraucherschutz zuständigen Staatssekretär und ehemaligen obersten Verbraucherschützer Gerd Billen“, so Dirk Egelseer. „Wir verfolgen die aktuelle Entwicklung und werden optimistisch in die bevorstehende Diskussion gehen.“

Ein anderer wichtiger Punkt, der noch unbearbeitet  im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen steht, ist die Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes. „Nach Abschluss der Verhandlungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung kann das Thema wieder auf die politische Agenda kommen“, so Enrico Rennebarth, Leiter Recht & Regulierung und CCV-Verbandsjustitiar. Hiervon betroffen sind Arbeitsabläufe und Prozessmanagement in den Unternehmen.

Arbeitsmarkt: Fachkräftemangel beseitigen und Digitalisierung meistern

Die Beschäftigtenzahlen in der Wirtschaftsgruppe Callcenter sind erneut gestiegen. Gleichzeitig bleiben aber viele Stelle unbesetzt: So wurden im Januar 2016 über 1.000 neue offene Arbeitsstellen (2015: 5.901 Arbeitsstellen; 2016: 6.959 Arbeitsstellen) vom Bundesamt für Arbeit gezählt. „Es fehlen weiterhin Fachkräfte“, kritisiert Walter Benedikt, CCV-Vorstand Neue Medien & Neue Technologien. „Denn die Digitalisierung fordert nicht nur Umdenken bei Unternehmen sondern auch bei Arbeitnehmern, die sich (weiter-)qualifizieren müssen. „Multichannel ist im Kundenservice nicht mehr wegzudenken und wird auch auf der CCW im LiveCallCenter eine wichtige Rolle spielen. Das CCV-Whitepaper ‚Herausforderung Multichannel‘ gibt die vielen Facetten wieder. Höchste Zeit für Unternehmen, den wachsenden Anforderungen mit einer geeigneten Strategie zu begegnen.“

Trendstudie: „Entscheidern fehlt es an verlässlichen Zahlen“

Der Branche geht es gut. Aber trotz zahlreicher Gründungen und Ausweitungen fehlt es an verlässlichen Konjunkturdaten, bemängelt Stockmann. „Hier werden wir als Verband mit einer eigenen Trendstudie tätig“, so der Präsident. „Nach den bisher vom CCV durchgeführten Callcenter-Branchenstudien versprechen wir uns nun vor allem fundierte Erkenntnisse zu aktuellen Trends und zukünftigen Entwicklungen“, so CCV-Vorstand Walter Benedikt. Die kurze Online-Befragung deutscher Servicedienstleister läuft bis zum 21. März. Die Ergebnisse werden im Mai 2016 vorliegen. Unterstützt wird der CCV von NRW.INVEST und der Firma result – Institut für digitalen Wandel. Alle Informationen zur Trendstudie unter www.cc-verband.de/wissen/studien.

Qualitätssicherung: „Spitzenleistungen eine Bühne geben“

Der CCV vergibt in diesem Jahr zum 13. Mal den CCV Quality Award, den Qualitätspreis der deutschen Callcenter-Wirtschaft. „Qualitätsvoller Kundendialog hat in Deutschland eine Heimat. Diesen Spitzenleistungen wollen wir auch 2016 eine Bühne geben“, erklärt Stockmann. Ausgezeichnet werden Contactcenter-Organisationen für herausragendes Engagement bei Mitarbeiterorientierung, Kundenzufriedenheit oder IT-Innovationen. In Anknüpfung an den bundesweiten Wettbewerb für Auszubildende der Berufe „Kaufmann/ Kauffrau für Dialogmarketing“ und „Servicefachkraft für Dialogmarketing“, ausgetragen auf der CCW, wird der CCV die zusätzliche Kategorie „Die Stimme der Branche“ etablieren. Ziel ist es, die Ebene der Callcenter-Agenten verstärkt anzusprechen und das Thema Qualität im Kundenservice zu unterstreichen. Verliehen wird der Qualitätspreis im Rahmen der Jahrestagung des Verbandes am Abend des 10. November in Berlin. Bewerbungen sind ab sofort möglich. Alle Informationen zum Quality Award unter www.quality-award.de.

Den CCV finden Sie auf der Fachmesse CCW 23.-25.02.2016 in Halle 3 am Stand H14.

Über den CCV

Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Die 520.000 Beschäftigten in der Branche erwirtschaften jährlich über 21 Milliarden Euro.

Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

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Call Center Verband weist Grünen-Kritik zurück

Telefonwerbung ist ausreichend reguliert und überwacht

 

„Die Zahl der Beschwerden ist seit Jahren rückläufig, die Qualität in der Branche ausgesprochen hoch“, sagt Manfred Stockmann, Präsident des Call Center Verband Deutschland e.V. und weist damit die von Bärbel Höhn am Wochenende geäußerte Kritik an der geltenden Rechtslage scharf zurück. Die Bundesnetzagentur hat auf eine Anfrage der Grünen die Zahl der Beschwerden im Jahr 2014 mit gerade einmal rund 26.000 angegeben. „Das ist ein erneuter Rückgang von mehr als 10 Prozent. Die Zahlen beweisen ganz klar, dass die seit 2009 geltende Rechtslage und die Anpassung der Bußgelder im vergangenen Jahr funktionieren“, so Stockmann.

Mehr Kontakte weniger Beschwerden
Täglich werden über 25 Millionen (zum Vergleich: 2011 waren es 22 Millionen Kontakte) Telefonkontakte zwischen Unternehmen und Verbrauchern gezählt. Nicht einmal 80 dieser täglichen Kontakte führen zu Beschwerden bei der Bundesnetzagentur. „In vielen Industrien würde eine Beschwerde-Quote 0,003 Promille als absolute Perfektion gefeiert werden, der gesamte Kundendialog in Deutschland hingegen wird dafür pauschal kriminalisiert. Diese Polemik ist ungerecht und diffamierend für die 520.000 Beschäftigten“, so Stockmann.

Nur noch wenige Einzelfälle
Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur 66 Verfahren (2013: 196) eingeleitet. „Die sehr geringe Zahl der Verfahren zeigt, dass es nur noch wenige Einzelfälle sind, die dem Branchenimage zusetzen“, sagt Stockmann. Der Call Center Verband hat erst im Januar 2015 gemeinsam mit anderen Verbänden einen gemeinsamen Branchenkodex verabschiedet, der die bestehende Selbstregulierung fortschreibt und klare Regeln für Telefonwerbung aufzeigt, die weit über das gesetzlich Geforderte hinausgehen. „Der Kundendialog in Deutschland ist eine wesentliche Säule der Dienstleistungsgesellschaft. Und: er ist ausreichend reguliert!“

Webansicht der PM

Callcenter: Gegen unerlaubte Telefonwerbung noch effektiver vorgehen

CCV und DDV stellen neuen Branchenkodex für Telefonmarketing vor

Der Deutsche Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) und der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) haben ihren gemeinsamen Branchenkodex weiter entwickelt. Die freiwillige Selbstverpflichtung gibt zentrale Vorgaben für den Einsatz des Telefonmarketings vor. In die Entwicklung dieser Standards war erstmals auch die Bonner Bundesnetzagentur mit eingebunden. Der neue Kodex, der seit Januar 2015 gilt, ist Grundlage der Regulierung nach § 7 Abs. 1 UWG durch die Bonner Behörde.

Kern des neuen Branchenkodex ist es, Verbraucher beim Telefonmarketing noch nachhaltiger vor unlauteren Geschäftspraktiken und aus diesen resultierenden unzumutbaren Belästigungen zu schützen. „Der neue Branchenkodex ist das Ergebnis eines konstruktiven Dialogs von DDV, CCV und Bundesnetzagentur“, beschreibt CCV-Vizepräsident Walter Benedikt. „Er schafft eine gute Arbeitsgrundlage für unsere Mitglieder und Transparenz der Branche für den Verbraucher.“

DDV-Präsident Patrick Tapp erklärt: „Wir setzen damit unmissverständlich klare Branchenstandards, wie Telefonmarketing verbraucherfreundlich definiert ist. Auf dieser Grundlage kann die Bundesnetzagentur denjenigen, die Gesetzen und den Regeln der Branche entgegen handeln noch erfolgreicher das Handwerk legen.“ Tapp weiter: „Bei der Telefonwerbung stehen stets die Wünsche der Kunden im Fokus. Die Branche nutzt hier aktiv das Instrument der Selbstregulierung und geht dabei sehr in die Tiefe der Arbeitsorganisation. Das geht von der grundsätzlichen Verhaltensweise am Telefon über die Festlegung von Anrufzeiten und Rückrufzeiten sowie Wahlfrequenzen bis zur Anzahl möglicher Anrufe.“

Beide Verbände heben besonders hervor, dass der Branchenkodex im intensiven Dialog mit der Bundesnetzagentur in Bonn entstanden ist. „Durch die klaren Regeln, zu denen sich die Customer Service und Contact Center der Branche jetzt freiwillig verpflichten, wird die Akzeptanz des grundsätzlichen kundenfreundlichen Marketinginstruments Telefon deutlich gestärkt werden“, prognostiziert der Vorsitzende des zuständigen DDV-Councils Customer Services, Attikus A. Schacht.

Der Branchenkodex gilt seit dem 1. Januar 2015. Für die Mitglieder von DDV und CCV ist eine sechsmonatige Übergangsfrist zur Umsetzung aller Vorgaben vorgeschrieben. Walter Benedikt: „Beide Verbände verbinden mit dem Kodex den ernsthaften Willen, gegen unerlaubte Telefonwerbung noch effektiver als bisher vorzugehen. Der Kodex beschreibt ganz klar, was erlaubt ist und was nicht – damit haben wir weitreichende Transparenz für Unternehmen und die Verbraucher.“

In Deutschland arbeiten rund 6.700 Contact Center mit etwa 520.000 Beschäftigten.

Webansicht der CCV Pressemitteilung

Mehr Informationen und den Branchenkodex finden Sie HIER!

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 9. Oktober 2013 in Kraft getreten

Nach der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages Anfang Juli 2013 und des Bundesrates am 20. September 2013 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum sog. „Anti-Abzocke-Gesetz“ hat der Bundespräsident, Joachim Gauck, das Gesetz unterzeichnet.

Am 8. Oktober 2013 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 59, S. 3714 – 3718 veröffentlicht und ist damit ab dem 9. Oktober 2013 in Kraft getreten.

Folgende Änderungen ergeben sich für unsere Branche:

  • Textformerfordernis zu Gewinnspieleintragsdiensten: § 675 BGB wird folgender Absatz 3 angefügt: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, die Anmeldung oder Registrierung des anderen Teils zur Teilnahme an Gewinnspielen zu bewirken, die von einem Dritten durchgeführt werden, bedarf der Textform.“,
  • Erhöhung der Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe von 50.000 € auf 300.000 €,
  • Einbeziehung von unerlaubten Werbeanrufen mit Hilfe einer automatischen Anrufmaschine in die Ahndung mit einer Geldbuße.

Auf unserer CCV Website finden Sie den gesamten Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und eine Übersicht über die Lobbyarbeit des CCV zum „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“.

Callcenter Wirtschaft begrüßt Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) begrüßt die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestags über das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. „Die Vertragsbestätigung in Textform bei telefonisch vereinbarten Wett- und Lotteriedienstleistungen und das Schließen der Regelungslücke zum Einsatz automatischer Anrufmaschinen sind ganz im Sinne der kundenorientierten Servicewirtschaft in Deutschland“, sagt CCV Präsident Manfred Stockmann. 

Der Erhöhung des Bußgelds nach § 20 UWG  von 50.000 auf bis zu 300.000 Euro misst der Verband eher eine symbolische als eine tatsächliche Wirkung bei. „Der Gesetzgeber wird damit Kriminelle nicht wirklich abschrecken. Eine effektive Strafverfolgung durch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften wäre hier der bessere Weg gewesen“, so Stockmann.

Lesen Sie hier die komplette Pressemitteilung des CCV.

Bestätigungslösung ist keine Lösung gegen unerlaubte Telefonwerbung

CCV legt Positionspapier für verschärfte Regulierung unerlaubter Telefonwerbung vor

Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) fordert eine rechtlich fundierte und verbraucherfreundliche Lösung statt der derzeitigen allein politisch motivierten Diskussion. Dabei bringt er als Zugeständnis die eingeschränkte Gesprächsaufzeichnung als mögliche Lösung gegen unlautere Vertragsschlüsse bei telefonisch vereinbarten Wett- und Lotteriedienstleistungen ins Gespräch. „Die von den Ländern geforderte Form der Bestätigungslösung für Vertragsschlüsse bei Werbeanrufen würde lediglich weiteren ‚Betrugsmaschen‘ Tür und Tor öffnen, jedoch keinerlei Auswirkung auf die ’schwarzen Schafe‘ der Branche haben. Gleichzeitig würden dabei redliche Unternehmen unnötig belastet“, sagt Manuel Schindler, Vorstand Recht & Regulierung des CCV. „Die dadurch entstehenden Mehrkosten und Einschränkungen beim Service gingen letztendlich zu Lasten der Verbraucher.“

Lesen Sie HIER die vollständige CCV Pressemitteilung!