Gute Noten für Schutzmaßnahmen in Betrieben

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Im April 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Damit wurde ein branchenübergreifender und bundeseinheitlicher Mindeststandard für den betrieblichen Arbeitsschutz in Zeiten der Pandemie geschaffen.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat erste Ergebnisse ihrer Studie zur betrieblichen Umsetzung dieser Maßnahmen vorgelegt. Bei der Befragung wurde deutlich, dass es eine hohe Motivation und umfangreiche Anstrengungen der Unternehmen gibt, für ihre Beschäftigten ein hohes Schutzniveau herzustellen, so die BAuA.

Update 10.03.2021: Coronavirus

Update: Das Bundeskabinett beschloss am 10. März 2021 die Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung und damit auch die Homeoffice-Regelung bis 30. April 2021. Ziel ist es, die Gefährdung für die Beschäftigten möglichst gering zu halten.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

Blaufeuer: Der unabhängige Lotse bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz

  • „Blaufeuer“: wissenschaftlich begleitetes Projekt im Rahmen der Bundesinititative Rehapro
  • Unterstützung von Menschen, deren Arbeitsfähigkeit aufgrund psychischer Belastungen, Stress oder auch privaten Schwierigkeiten gefährdet oder bereits gemindert ist
  • Regionen Köln (Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg Kreis), Berlin (Landkreis Potsdam-Mittelmark) und Nürnberg, Mittelfranken (Landkreise: Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt an der Aisch, Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth, Weißenburg-Gunzenhausen)
  • Projekt wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert und steht somit allen Teilnehmenden kostenfrei zur Verfügung

Blaufeuer
Blaufeuer begleitet Erwerbstätige bei psychischen Belastungen mit negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz mit individuellen Lösungsstrategien auf dem Weg zurück zu verbesserter Arbeitsfähigkeit und mehr Lebensqualität. Mit unserem Angebot unterstützen wir Menschen, die sich bspw. durch Stress,
Arbeitsplatzkonflikte oder auch private Herausforderungen in der Bewältigung ihres Arbeitsalltages eingeschränkt fühlen.
Unser Angebot: Beratung – Begleitung – Koordination
Unser ganzheitliches Konzept zielt darauf ab, Klient:innen bei der Bewältigung individueller Belastungssituationen begleitend, beratend und koordinierend zur Seite zu stehen. Unsere Lots:innen rücken die individuelle Gesundheit und den persönlichen Arbeitsplatz in den Fokus, um zielgerichtete Orientierung
und Unterstützung in besonders herausfordernden Zeiten zu geben. Dabei steht uns ein umfangreiches Netzwerk aus Anbieter:innen psychosozialer, therapeutischer und medizinischer Leistungen sowie Krankenkassen, Rentenversicherung und Rehabilitationseinrichtungen zur Seite.
Unsere Ziele
Immer komplexere Anforderungen im Arbeitsalltag und private oder familiäre Herausforderungen erhöhen heutzutage an vielen Stellen den Druck und Stress, der auf Erwerbstätige wirkt. Reichen die persönlichen Ressourcen nicht aus, um den andauernden Belastungen standzuhalten, geht dies für die Betroffenen
sowie deren Umfeld oftmals mit negativen Konsequenzen einher: Reduziertes Wohlbefinden, Leistungseinbußen und ein erhöhter Krankenstand zählen zu den häufigsten Folgen und können ohne geeignete Gegenmaßnahmen die Belastungssituation weiter verstärken. An dieser Stelle setzen wir möglichst frühzeitig an. Unsere Ziele sind es,

  • Arbeitsfähigkeit zu erhalten,
  • Gesundheit zu fördern und
  • Lebensqualität zu verbessern.

Unsere Lots:innen
Unsere Blaufeuer-Lots:innen bieten Erwerbstätigen in Phasen psychischer Belastungen Sicherheit und Orientierung. Als unabhängige Berater:innen kommen sie „an Bord“ und informieren die Betroffenen über Hilfsangebote des Gesundheits- und Sozialsystems. Sie unterstützen Klient:innen mithilfe systemisch
orientierter Beratung unabhängig, persönlich und lösungsorientiert bei der Wahl einer geeigneten Maßnahme. Sie helfen, die persönlichen Herausforderungen zu überwinden, sowie Wohlbefinden und Lebensqualität zu verbessern. Dabei steht der positive Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit stets im Vordergrund.

Bei Blaufeuer handelt es sich um ein kostenfreies Angebot für Erwerbstätige; die Kosten werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) getragen.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

 

KONTAKT BERLIN
Blaufeuer Berlin
Bänschstr. 36, 10247 Berlin
Telefon: 030 41 93 56 – 87/89
E-Mail: berlin@blaufeuer.info
www.blaufeuer.info

KONTAKT KÖLN
Blaufeuer Köln
Schönhauser Str. 62, 50968 Köln
Telefon: 0221 99 56 – 21 28
E-Mail: koeln@blaufeuer.info
www.blaufeuer.info

KONTAKT NÜRNBERG
Blaufeuer Nürnberg
Schleswiger Str. 101b, 90427 Nürnberg
Telefon: 0911 938 71 02
E-Mail: nuernberg@blaufeuer.info
www.blaufeuer.info

CCV Nord Goes Remote

„Home & Office: Führen, Arbeitsschutz, Akustik“

Die CCV-Regionalleiter Nord luden gestern ein zum interaktiven Austausch – und mehr als 30 Teilnehmer folgten der Einladung!

Das Feedback einer Teilnehmerin: „Herzlichen Dank für die guten Vorträge und Beiträge – das ist sehr bereichernd! Dank auch an alle Sponsoren, die das ermöglichen und auch unsere Arbeit unterstützen!“. Dem können wir uns nur anschließen – Uwe Remy, Sales Manager Enterprise & Global International Accounts bei Event- und CCV-Platinsponsor Poly, bewies, dass unsere CCV-Online-Events keine Powerpointschlachten sind, sondern vom aktiven Austausch miteinander leben – auch dafür vielen Dank! Und wer dachte, dass die Themen Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz im Callcenter nur trocken und mit dem erhobenen Zeigefinger präsentiert werden können, der wurde von unserem Referenten Dr. Uwe Debitz, Arbeits- und Organisationspsychologe bei novaworx, eines Besseren belehrt…

Den Event-Rückblick samt der Vortragsdokumente finden Sie hier.

CCV-Online-Event „Homeoffice 2.0“

Rückblick auf ein erfolgreiches Event

CCV-Online-Event? Was sollte das werden? Kein Webtalk, kein Webinar, keine Onlinekonferenz – sondern: das Beste aus allen Formaten! Ein Pilotversuch – unsere Antwort auf verschobene Regionaltreffen und Kontaktverbot. Wir wollten voneinander lernen und suchten den aktiven Austausch im CCV-Netzwerk.

Und das ist uns gelungen – hier einige Teilnehmerstimmen:

  • Glückwunsch an Organisatoren / CCV – Format war super und gerne wieder.
  • Für mich hat das einen absoluten Mehrwert. 2 Stunden gehen immer … 1000 Dank
  • vielen Dank ! Tolle Innovation, definitiv auf dem richtigen Weg

Gern gehen wir den Weg mit neuen CCV-Online-Formaten weiter mit Ihnen – wir freuen uns über Feedback und Themen-/Referentenvorschläge an event@cc-verband.de!
Hier geht’s zum kompletten Rückblick des Events vom 15. Juni.

CCV im Gespräch mit Katharina Willkomm (FDP)

Austausch über Verbraucherschutz

Am 27. April 2020 tauschten sich in einer Telefonkonferenz CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Justitiar Constantin Jacob mit Katharina Willkomm, Sprecherin für Verbraucherschutz der FDP-Bundestagsfraktion, aus. Das ursprünglich geplante Treffen im Bundestag konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.

Schwerpunkt des Gesprächs war das geplante „Gesetz für faire Verbraucherverträge“, das u. a. die Bestätigungslösung im Energiesektor, die Verkürzung der Maximallaufzeiten von Dauerschuldverhältnissen von zwei auf ein Jahr sowie weitreichende Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten vorsieht. Daneben wurde auch die Corona-Pandemie thematisiert.

In diesem Jahr tauschte sich der CCV bereits mit Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) sowie Prof. Dr. Martin Neumann (FDP) aus, im letzten Jahr war der Verband u. a. als Sachverständiger im Rahmen einer Anhörung in den Bundestag eingeladen.

Abschluss der CCV-Roadshow

CCV informierte über Mitarbeiterführung und Arbeitsrecht

2018 profitierten Mitglieder und Interessenten des CCV von der informativen DSGVO-Roadshow. In diesem Jahr klärten wir im Rahmen einer Veranstaltungsreihe über „Mitarbeiterführung und Arbeitsrecht im Kundenservice“ auf, die am vergangenen Mittwoch in Düsseldorf ihren Abschluss fand. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern, beim Referenten Herrn Julian Leder sowie bei den Gastgebern DATEV eG (Nürnberg), VIAFON GmbH (Berlin) und InVision AG (Düsseldorf)!

Informieren Sie sich hier über unsere Themen und Positionen!

CCV-Roadshow 2019 mit Zertifikat

2018 profitierten Mitglieder und Interessenten des CCV von der informativen DSGVO-Roadshow. In diesem Jahr klärten wir über „Mitarbeiterführung und Arbeitsrecht im Kundenservice“ auf.

Einen herzlichen Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dem Referenten Herrn Julian Leder sowie den Gastgebern DATEV eG, VIAFON GmbH sowie InVision AG!

               

Vergangene Termine:

  • 10.09.2019 bei der DATEV eG in Nürnberg
  • 25.09.2019 (10 Uhr bis 17:30 Uhr) bei der VIAFON GmbH in Berlin
  • 09.10.2019 (10 Uhr bis 17:30 Uhr) bei der InVision AG in Düsseldorf

Führungskräfte im Kundenservice sollten die wesentlichen arbeitsrechtlichen Regelungen kennen, denn Themen wie das Diskriminierungsverbot, Wiedereingliederungsmaßnahmen, Personalgespräche und die Kündigung stellen große Herausforderungen für die Unternehmensführung dar. Das Arbeitsrecht enthält viele bedeutende Fragestellungen und Fallstricke für Unternehmen, über die der CCV im Rahmen der Roadshow „Mitarbeiterführung und Arbeitsrecht im Kundenservice“ aufklärte.

Inhalt der als Kombination aus Vortrag und Workshop konzipierten Roadshow:

  1. Fragen und Techniken der Mitarbeiterführung.
  2. Grundzüge des Individualarbeitsrechts, u. a.:
    • Was sind die rechtlichen Fallstricke im Rahmen von Stellenausschreibungen und Bewerbungsgesprächen?
    • Wie führe ich Krankenrückkehr-/Eingliederungs- und Personalgespräche?
    • Welche Fördermöglichkeiten bestehen bei der Wiedereingliederung nach einer Langzeiterkrankung sowie bei Langzeitarbeitslosigkeit?
    • Was ist bei der Erstellung von Dienstplänen zu berücksichtigen?
    • Was ist im Rahmen der Kündigung und bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen zu beachten?
  3. Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes:
    • Wie ist die Rechtslage beim Mithören und Aufzeichnen von Gesprächen?
    • Wie ist die Einwilligung beim Gesprächspartner und beim Mitarbeiter einzuholen?
  4.  Exkurs ins kollektive Arbeitsrecht, u. a.:
    • Wie gestaltet sich die Beteiligung des Betriebsrats z. B. bei Kündigung und Eingliederung?
    • Welche Fragen ergeben sich bei Haustarifverträgen?

Die Roadshow war speziell abgestimmt auf Führungskräfte in Call-, Contact- und Servicecentern. Alle Teilnehmer erhielten ein CCV-Zertifikat.

Ihr Referent: Julian Leder (Personal Excellence)

Jurist, langjährig als Trainer und Coach in den Bereichen Recht, Führung und Kommunikation tätig, über 18 Jahre Erfahrung im Bereich Kundenservice, im Inhouse-Bereich als auch bei Dienstleistern, 15 Jahre Erfahrung in der Führung von Mitarbeitern, Führungskräften und Callcenter-Steuerern. Neben seiner Tätigkeit als Standortleiter bei LIDL in Berlin ist er als Trainer und Coach für die auf Customer Service spezialisierte Personalberatung Personal Excellence tätig.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an Frau Jördis Harenkamp, Managerin Public Relations & Finanzen im CCV, oder Herrn Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung und CCV-Verbandsjustiziar.

CCV informiert über Arbeitsschutz im Callcenter

Ausführliches Informationsmaterial

Beschäftigte in sicheren und gesunden Arbeitsumgebungen sind motivierter und werden seltener krank. Investitionen in den Arbeitsschutz lohnen sich wirtschaftlich und sind nicht zuletzt auch gesetzlich vorgeschrieben. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) informiert auf seiner neuen Positionsseite „Arbeitsschutzmaßnahmen“ über das Thema und stellt ausführliches Informationsmaterial bereit.

Einen Überblick über die wesentlichen CCV-Positionen gewinnen Sie hier.

Mehrfache sachgrundlose Befristung unzulässig

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) waren erneute sachgrundlose Befristungen zulässig, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren gelegen hat.
 
Dieser Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) widersprach nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).  Danach sind sachgrundlose Befristungen nur einmal bei demselben Arbeitgeber zulässig. So habe dies der Gesetzgeber geregelt und damit keinen Raum für weitere, durch das BAG vorgenommene  Rechtsfortbildung gelassen. Die bisherige BAG-Rechtsprechung sei verfassungswidrig.

Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Jedoch lässt das BVerfG Ausnahmen hiervon in sehr engen Grenzen zu, z. B. wenn eine Vorbeschäftigung sehr lang zurückliegt, ganz anders geartet oder von sehr kurzer Dauer war.