Entgelttransparenzrichtlinie

Deutschland verpasst Frist

Die europäische Richtlinie (EU) 2023/970 zur Stärkung der Entgelttransparenz (Entgelttransparenz-Richtlinie) ist ein europäisches Regelungswerk mit dem Ziel, Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen („Gender-Pay-Gap“) zu beseitigen. Die Richtlinie hätte bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Deutschland verpasste jedoch ebenso wie etliche andere EU-Staaten diese Umsetzungsfrist. Das Bundesfamilienministerium hatte jüngst mitgeteilt, das deutsche Recht solle erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 angepasst werden.
Der CCV begleitet dieses und weitere Themen intensiv und informiert Sie auf seinen CCV-Themenseiten ausführlich über besonders brachenrelevante Inhalte.

Tariftreuegesetz beschlossen

Durch Bundestag und Bundesrat

Die Länder haben im Rahmen der Bundesratssitzung am 27.03.2026 dem Tariftreuegesetz zugestimmt. Der Bund soll künftig Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnliche Bedingungen bieten. Zuvor verabschiedete der Bundestag am 26.02.2026 das Gesetz.

Das Gesetz betrifft auf Bundesebene Bau- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Für Aufträge, die unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder den Nachrichtendiensten dienen, gelten die Vorgaben ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr bleiben zudem außen vor. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen nach Angaben der Bundesregierung auf ein Minimum begrenzt werden. Demgemäß soll das Tariftreueversprechen im Vergabeverfahren einfach und unbürokratisch abgegeben werden können. Der Koalitionsvertrag 2025 sah bereits ein entsprechendes Gesetz vor und der CCV führte hierzu politische Hintergrundgespräche.

CCV-Austausch mit Bundestagsabgeordneten

Bestätigungslösung

In den vergangenen Jahren wurden in mehreren sektoralen Bereichen eine Bestätigungslösung oder ein Textformerfordernis bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen eingeführt. Das Thema ist ein Dauerbrenner in unserer Branche. Im Koalitionsvertrag 2025 ist verankert, dass die Bundesregierung eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch angebahnte Dauerschuldverhältnisse einführen möchte. In einem Interview mit der Rheinischen Post bekräftigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Ende Mai 2025 eine zügige Umsetzung der Bestätigungslösung. Am 15. Dezember 2025 erläuterten CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Justiziar Constantin Jacob im Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten Nadine Heselhaus (SPD) ausführlich die Standpunkte unserer Branche. Ein weiterer Austausch zu diesem Thema erfolgte am 17. Dezember 2025 mit dem Bundestagsabgeordneten Sebastian Steineke (CDU), den wir auch im Rahmen unserer CCV-Jahrestagung 2025 als Redner begrüßen durften. Auf der CCV-Themenseite können Sie hierzu unser aktuelles Positionspapier abrufen.

Austausch zwischen CCV und BMAS

Beschäftigtendatenschutz

Das Thema Beschäftigtendatenschutz begleitet unsere Branche bereits seit vielen Jahren. Zahlreiche Bundesregierungen formulierten in der Vergangenheit die Zielsetzung, ein entsprechendes Gesetz zu schaffen. Der CCV fordert seit geraumer Zeit rechtssichere Regelungen des Beschäftigtendatenschutzes, die Besonderheiten unseres Wirtschaftszweigs berücksichtigen. Auch die aktuelle Bundesregierung arbeitet an solch einem Gesetz. Am 22. Oktober 2025 tauschten sich CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Justiziar Constantin Jacob ausführlich mit leitenden Vertretern der federführenden „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft – Politikgestaltung, Rechtsrahmen digitale Arbeitsgesellschaft (D2)“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das aktuell einen Entwurf erarbeitet, aus und erläuterten die besonderen Herausforderungen in unserer Branche. Zudem war der im letzten Jahr bekanntgewordene und vom CCV kommentierte Referentenentwurf Gegenstand der Diskussion.

Der CCV im Gespräch mit dem BMJV

Bestätigungslösung

In den vergangenen Jahren wurden in mehreren sektoralen Bereichen eine Bestätigungslösung oder ein Textformerfordernis bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen eingeführt. Das Thema ist ein Dauerbrenner in unserer Branche. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist verankert, dass die Bundesregierung eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch angebahnte Dauerschuldverhältnisse einführen möchte. In einem Interview mit der Rheinischen Post bekräftigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Ende Mai eine zügige Umsetzung. Am 10. Oktober 2025 erläuterten CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Justiziar Constantin Jacob im Gespräch mit der Leitung des zuständigen Referats „IB2 (Schuldrecht Allgemeiner Teil; Gleichbehandlungsrecht)“ im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ausführlich die Standpunkte unserer Branche.

Jahrestagung: Keynote Sebastian Steineke MdB

Politische Insights

Für die politische Keynote im Rahmen der CCV-Jahrestagung 2025 begrüßen wir in diesem Jahr Sebastian Steineke (CDU, Mitglied des Deutschen Bundestages). Herr Steineke ist Verbraucherschutzbeauftragter und Vorsitzender der Landesgruppe Brandenburg in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie ordentliches Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Wir freuen uns auf spannende Einblicke direkt aus dem politischen Berlin.

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