CCV-Online-Event „Homeoffice 2.0“

Rückblick auf ein erfolgreiches Event

CCV-Online-Event? Was sollte das werden? Kein Webtalk, kein Webinar, keine Onlinekonferenz – sondern: das Beste aus allen Formaten! Ein Pilotversuch – unsere Antwort auf verschobene Regionaltreffen und Kontaktverbot. Wir wollten voneinander lernen und suchten den aktiven Austausch im CCV-Netzwerk.

Und das ist uns gelungen – hier einige Teilnehmerstimmen:

  • Glückwunsch an Organisatoren / CCV – Format war super und gerne wieder.
  • Für mich hat das einen absoluten Mehrwert. 2 Stunden gehen immer … 1000 Dank
  • vielen Dank ! Tolle Innovation, definitiv auf dem richtigen Weg

Gern gehen wir den Weg mit neuen CCV-Online-Formaten weiter mit Ihnen – wir freuen uns über Feedback und Themen-/Referentenvorschläge an event@cc-verband.de!
Hier geht’s zum kompletten Rückblick des Events vom 15. Juni.

Abschluss der CCV-Roadshow

CCV informierte über Mitarbeiterführung und Arbeitsrecht

2018 profitierten Mitglieder und Interessenten des CCV von der informativen DSGVO-Roadshow. In diesem Jahr klärten wir im Rahmen einer Veranstaltungsreihe über „Mitarbeiterführung und Arbeitsrecht im Kundenservice“ auf, die am vergangenen Mittwoch in Düsseldorf ihren Abschluss fand. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern, beim Referenten Herrn Julian Leder sowie bei den Gastgebern DATEV eG (Nürnberg), VIAFON GmbH (Berlin) und InVision AG (Düsseldorf)!

Informieren Sie sich hier über unsere Themen und Positionen!

CCV: Gespräch mit ver.di

Austausch zu aktuellen Themen

Als größter Verband der Call- und Contactcenter-Wirtschaft vertritt der CCV die Interessen der Branche gegenüber Politik, Medien, Öffentlichkeit und Gewerkschaften.

In diesem Rahmen fand am 28.08. wieder ein Gespräch mit ver.di statt. Hierbei tauschten sich CCV-Präsident Dirk Egelseer und Verbandsjustitiar Constantin Jacob u. a. mit Herrn Nöthen aus, der auch auf der diesjährigen Jahrestagung einen Vortrag halten wird. Themen waren bspw. die aktuelle Entwicklung der Branche, der Beschäftigtendatenschutz, die Bestätigungslösung sowie der Branchenkodex.

Im Oktober folgen Termine mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestags Frau Sarah Ryglewski (SPD) sowie Herrn Sebastian Steineke (CDU).

CCV-Roadshow 2019 mit Zertifikat

2018 profitierten Mitglieder und Interessenten des CCV von der informativen DSGVO-Roadshow. In diesem Jahr klärten wir über „Mitarbeiterführung und Arbeitsrecht im Kundenservice“ auf.

Einen herzlichen Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dem Referenten Herrn Julian Leder sowie den Gastgebern DATEV eG, VIAFON GmbH sowie InVision AG!

               

Vergangene Termine:

  • 10.09.2019 bei der DATEV eG in Nürnberg
  • 25.09.2019 (10 Uhr bis 17:30 Uhr) bei der VIAFON GmbH in Berlin
  • 09.10.2019 (10 Uhr bis 17:30 Uhr) bei der InVision AG in Düsseldorf

Führungskräfte im Kundenservice sollten die wesentlichen arbeitsrechtlichen Regelungen kennen, denn Themen wie das Diskriminierungsverbot, Wiedereingliederungsmaßnahmen, Personalgespräche und die Kündigung stellen große Herausforderungen für die Unternehmensführung dar. Das Arbeitsrecht enthält viele bedeutende Fragestellungen und Fallstricke für Unternehmen, über die der CCV im Rahmen der Roadshow „Mitarbeiterführung und Arbeitsrecht im Kundenservice“ aufklärte.

Inhalt der als Kombination aus Vortrag und Workshop konzipierten Roadshow:

  1. Fragen und Techniken der Mitarbeiterführung.
  2. Grundzüge des Individualarbeitsrechts, u. a.:
    • Was sind die rechtlichen Fallstricke im Rahmen von Stellenausschreibungen und Bewerbungsgesprächen?
    • Wie führe ich Krankenrückkehr-/Eingliederungs- und Personalgespräche?
    • Welche Fördermöglichkeiten bestehen bei der Wiedereingliederung nach einer Langzeiterkrankung sowie bei Langzeitarbeitslosigkeit?
    • Was ist bei der Erstellung von Dienstplänen zu berücksichtigen?
    • Was ist im Rahmen der Kündigung und bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen zu beachten?
  3. Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes:
    • Wie ist die Rechtslage beim Mithören und Aufzeichnen von Gesprächen?
    • Wie ist die Einwilligung beim Gesprächspartner und beim Mitarbeiter einzuholen?
  4.  Exkurs ins kollektive Arbeitsrecht, u. a.:
    • Wie gestaltet sich die Beteiligung des Betriebsrats z. B. bei Kündigung und Eingliederung?
    • Welche Fragen ergeben sich bei Haustarifverträgen?

Die Roadshow war speziell abgestimmt auf Führungskräfte in Call-, Contact- und Servicecentern. Alle Teilnehmer erhielten ein CCV-Zertifikat.

Ihr Referent: Julian Leder (Personal Excellence)

Jurist, langjährig als Trainer und Coach in den Bereichen Recht, Führung und Kommunikation tätig, über 18 Jahre Erfahrung im Bereich Kundenservice, im Inhouse-Bereich als auch bei Dienstleistern, 15 Jahre Erfahrung in der Führung von Mitarbeitern, Führungskräften und Callcenter-Steuerern. Neben seiner Tätigkeit als Standortleiter bei LIDL in Berlin ist er als Trainer und Coach für die auf Customer Service spezialisierte Personalberatung Personal Excellence tätig.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an Frau Jördis Harenkamp, Managerin Public Relations & Finanzen im CCV, oder Herrn Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung und CCV-Verbandsjustiziar.

Nutzung von Pseudonymen verstößt gegen UWG

OLG-Entscheidung bei Werbeanrufen

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2018 kann die Nutzung eines erdachten Namens bei Werbeanrufen einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 1.Var. UWG darstellen. Auf diese Entscheidung nahm nun das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main Bezug und urteilte in einem konkreten Einzelfall, dass solch ein Verstoß vorliegt. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem aus, dass die Nutzung geeignet war, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Der CCV informiert hier ausführlich über die rechtlichen Erwägungen der Gerichte.

CCV kommentiert Jahresberichte von BNetzA und BfDI

CCV-Pressemitteilung
 
Im Mai veröffentlichten die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Jahresbericht 2018 sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) seinen Tätigkeitsbericht 2017-2018.

Während der CCV in einer Pressemitteilung die Forderung des BfDI, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen, begrüßte, kritisierte er die nach wie vor intransparente Veröffentlichungspraxis der BNetzA.

CCV kommentiert Jahresberichte von BNetzA und BfDI

Berlin, 20.05.2019. In den vergangenen Tagen veröffentlichten die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Jahresbericht 2018 sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber seinen Tätigkeitsbericht 2017-2018. Während der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) die Forderung des BfDI, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen, begrüßt, kritisiert er die nach wie vor intransparente Veröffentlichungspraxis der BNetzA.

Dem BNetzA-Jahresbericht 2018 zufolge, stieg die Anzahl der schriftlichen Beschwerden zur unerlaubten Telefonwerbung von 57.426 (2017) auf 62.247 im Jahr 2018. Wie bereits in den vergangenen Berichten, veröffentlichte die Behörde auch dieses Jahr keine nach begründeten und unbegründeten Beschwerden aufgeschlüsselte Statistik. Gerade dies ist jedoch nach Ansicht des CCV von elementarer Bedeutung, um die Beschwerdezahlen exakt einordnen zu können. Denn nach Auskunft der Bundesregierung ist ein Großteil der Beschwerden, die die BNetzA erreicht, entweder nicht substantiiert oder es liegt gar kein Rechtsverstoß zugrunde. Dies ging im November 2018 aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Die BNetzA selbst betonte zudem in der Vergangenheit, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens besteht. Auch die Gutachter der „Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ wiesen darauf hin.

„Es gibt keinen Zweifel, dass dieser Zusammenhang besteht. Aus diesem Grund ist es weiterhin umso wichtiger, dass die Bundesnetzagentur zwischen begründeten und unbegründeten Beschwerden differenziert“, gibt CCV-Präsident Dirk Egelseer zu bedenken und ergänzt: „Die intransparente Veröffentlichungspraxis führt dazu, dass aus diesen Angaben nur schwerlich Rückschlüsse gezogen werden können und sie keine Grundlage für Forderungen nach einer sogenannten Bestätigungslösung darstellen. Erst wenn die Bundesnetzagentur dazu übergeht, die Beschwerdezahlen differenziert darzustellen, können diese entsprechend fundiert analysiert werden.“

Zudem gibt auch der Jahresbericht 2018 wieder keine Auskunft darüber, wie hoch der Anteil von Werbeanrufen aus dem Ausland ist. Gerade solche Anrufe, oft mit strafrechtlicher Relevanz, stellen ein großes Problem dar. Darüber hinaus schlüsselt die Bundesnetzagentur die Beschwerdezahlen nicht nach einzelnen Branchen auf, sondern benennt nur besonders betroffene Wirtschaftszweige.

Ulrich Kelber betont in seinem BfDI-Tätigkeitsbericht 2017-2018 den Wunsch, dass die Politik ein Beschäftigtendatenschutzgesetz schafft. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung in der Arbeitswelt sei dieses wichtiger denn je. Regelungsbedarf sieht er unter anderem im Bereich der Überwachungssysteme am Arbeitsplatz.

Gemäß Koalitionsvertrag möchten CDU, CSU und SPD auf Grundlage des Art. 88 Datenschutzgrundverordnung ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erlassen, das Arbeitnehmerrechte schützt und für Arbeitgeber Rechtssicherheit schafft. In einer Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion nach dem Stand eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes erwiderte die Bundesregierung im Juni 2018, sie werde eine Prüfung vornehmen, Inhalte und Zeitpläne stünden jedoch hierzu noch nicht fest. Der CCV erhielt in Gesprächen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gleichlautende Signale.

„Der aktuell den Beschäftigtendatenschutz regelnde § 26 Bundesdatenschutzgesetz lässt viele praxisrelevante Problemstellungen offen. Ein unbefriedigender Zustand. Es ist von zentraler Bedeutung, endlich einen ins Gesetz gegossenen Ausgleich zwischen Arbeitnehmerrechten, Arbeitsgeberinteressen und Verbraucherschutz zu schaffen“, erklärt Constantin Jacob, CCV-Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar. Dirk Egelseer gibt zu bedenken, dass „im Gegensatz zu beinahe allen anderen Wirtschaftszweigen Call- und Contactcenter in der Frage der Qualitätssicherung beschränkt werden – obwohl sich die gesamte Branche unentwegt Vorwürfen ausgesetzt sieht, am Telefon unsaubere bzw. unseriöse Dienstleistungen zu erbringen. Hier müssen der Branche auch legale, rechtssichere, bundeseinheitliche Möglichkeiten gegeben werden. Denn nichts beeinflusst die Qualität mehr, als eine durchgängige und individuelle Sicherung dieser.“

Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der BNetzA bereits 2007 ein Ehren-  bzw. Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten der gesamten Branche festlegt.

Hintergrund

Jahresbericht 2018 der BNetzA:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2019/JB2018.html

Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken:

http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Evaluierung_unserioese_Geschaeftspraktiken.html

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Rufnummernmissbrauch:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905470.pdf

Tätigkeitsbericht des BfDI 2017-2018:

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/27TB_17_18.html

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion unter anderem zum Thema Beschäftigtendatenschutzgesetz:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/026/1902653.pdf

CCV-Branchenkodex:

https://cc-verband.de/verband/branchenkodex

CCV-Themenseite:

http://www.ccv-positionen.de

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig mit etwa 540.000 Beschäftigten zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte. www.cc-verband.de

Pressekontakt
ADVERB – Agentur für Verbandskommunikation
Tel.: 030 / 30 87 85 88-0
E-Mail: presse@cc-verband.de

Alles, was Politik ist

Der CCV im Einsatz für unsere Branche

Von Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustitiar im Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
Dieser Beitrag ist der CCVNews zur CCW 2019 entnommen.

Mehr als 30 Pressemitteilungen, über zehn Pressanfragen und 20 Fachartikel, über 100 Teilnehmer an der vom Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) veranstalteten Jahrestagung der Call-und Contactcenter-Wirtschaft. Kennzahlen, die den Einsatz des CCV und seine herausragende Bedeutung als Branchenverband untermauern. Das Jahr 2018 war ein bewegtes. So beschäftigte den Wirtschaftszweig die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), über die der CCV im Rahmen einer Roadshow sowie auf seiner Homepage informierte, in hohem Maße. Aber nicht nur der Rechtsanwendung widmete sich der CCV, sondern auch der Interessenvertretung.

Textformerfordernis

Im April 2018 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform (z. B. E-Mail, SMS, Fax, Post) bestätigen müssen. Seit 2013 gilt solch ein Erfordernis für Gewinnspieleintragsdienste. Bereits 2017 brachte der Bundesrat einen gleichlautenden Entwurf ein. Aufgrund des Endes der damaligen Legislaturperiode wurde dazu im Bundestag nicht mehr beraten. Die Bundesregierung erwiderte auf die Initiative, dass es „nicht hinreichend gesichert ist, dass die im Gesetzentwurf des Bundesrats gewählten rechtlichen Regelungen die angestrebte Wirkung entfalten werden und die gebotene Rechtssicherheit schaffen“ und äußerte rechtliche Bedenken. Diese teilt der CCV. Solche Forderungen dienen nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft und tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung. Der CCV erstellte eine umfassende, auch auf der CCV-Homepage abrufbare Stellungnahme zum Bundesratsentwurf und versandte diese an mehr als 30 Ansprechpartner in Politik und Ministerien. Trotz der erwähnten Erwiderung forderte im Juli 2018 die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Bundestag auf, die Bundesregierung anzuhalten, einen Gesetzentwurf für die Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobener Verträge vorzulegen. Ende September 2018 führten CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob u. a. hierzu Gespräche im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Das durch den Bundesrat geforderte umfassende Textformerfordernis für sämtliche Vertragsarten sieht das BMJV ebenfalls skeptisch. Allerdings strebt es eine derartige Regelung für als problematisch angesehene Branchen an, insbesondere den Energiesektor.

Sonn- und Feiertagsarbeit

Ein bis heute bestehendes teilweises Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in hessischen Call- und Contactcentern ist Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2014. Derzeit sind Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für Call- und Contactcenter in Verordnungen der einzelnen Bundesländer enthalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) prüfte die Möglichkeit, im Wege einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung eine Ausnahme zu erlassen. Ende September 2018 waren CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob zu Gesprächen im BMAS. Hierbei betonten Vertreter des Ministeriums, dass sie keine Möglichkeit sehen, eine bundesweite Rechtsverordnung rechtssicher zu erlassen. Allerdings ließen sie wissen, dass aktuell kein Bundesland plant, die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zu ändern und die Sonn- und Feiertagsarbeit in unserer Branche einzuschränken. Der CCV setzt sich gegenüber dem Bund sowie den Bundesländern für die Sonn- und Feiertagsarbeit ein und befindet sich in Gesprächen mit ver.di sowie in einem Austausch mit weiteren führenden Wirtschaftsverbänden.

Beschäftigtendatenschutz

Der CCV setzt sich für ein rechtssicheres Monitoring der Callcenter-Agenten ein. Da das in unserer Branche gesprochene Wort die Dienstleistung, also quasi das „hergestellte Produkt“, darstellt, muss diese nach gängigen Qualitätsstandards gemessen und ohne Verletzung von Datenschutzinteressen optimiert werden können. Voraussetzung hierfür ist eine eindeutige Rechtsgrundlage. Mit dem einst geplanten § 32i Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) war eine derartige Regelung vorgesehen. Wegen der Bundestagswahl 2013 sowie der Diskussion um die DSGVO wurde der Entwurf jedoch nie umgesetzt. Für den Beschäftigtendatenschutz enthält die DSGVO eine Öffnungsklausel, die dem nationalen Gesetzgeber konkretisierende Regelungen ermöglicht. Deutschland nahm umfassende Änderungen im BDSG vor, eine umfassende Überarbeitung des Beschäftigtendatenschutzes wurde jedoch versäumt. Gemäß Koalitionsvertrag möchten CDU, CSU und SPD ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erlassen, das Arbeitnehmerrechte schützt und für Arbeitgeber Rechtssicherheit schafft. In einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion nach dem Stand eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes erwiderte die Bundesregierung im Juni 2018, sie werde eine Prüfung vornehmen, Inhalte und Zeitpläne stünden jedoch nicht fest. Der Beschäftigtendatenschutz war auch Inhalt des Gesprächs zwischen BMJV und CCV Ende September 2018. Mit solchen Regelungen ist nach BMJV-Auskunft mittelfristig nicht zu rechnen.

Gesprächsaufzeichnung als Verbraucherrecht

Erörtert wurde im Rahmen des Gesprächs zwischen BMJV und CCV zudem die Idee einer Aufnahmepflicht von Telefongesprächen bzw. eines Verbraucherrechts auf Gesprächsaufzeichnung. Dies könnte Vorteile für den Verbraucherschutz, aber auch für die Qualitätssicherung im Call- und Contactcenter haben, und war bereits Diskussionsgegenstand im CCV-Arbeitskreis Recht & Regulierung sowie auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft im November 2018.

Mindestlohn

Der Mindestlohn ist ebenfalls ein wichtiges Thema in der Branche. Vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2016 betrug die Höhe 8,50 € brutto. Vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 war der Mindestlohn auf 8,84 € brutto festgesetzt. Auf Vorschlag der Mindestlohnkommission beschloss die Bundesregierung Ende Oktober 2018 eine Erhöhung auf 9,19 € zum 1. Januar 2019 sowie zum 1. Januar 2020 auf 9,35 € brutto je Zeitstunde. Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über Anpassungen des Mindestlohns.

Forderung nach einem Digitalministerium und einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur

Trotz der Versäumnisse der vergangenen und der Herausforderungen der kommenden Jahre stellt die Große Koalition keinen Minister für Digitales, obwohl sich im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 führende Politiker hierfür aussprachen. Der Bundesverband Deutsche Startups e. V. initiierte parallel zu den Koalitionsverhandlungen im Februar 2018 medienwirksam
eine Petition, die CDU, CSU und SPD dazu aufforderte, einen Digitalminister zu ernennen. Neben weiteren führenden Wirtschaftsverbänden unterstützte auch der CCV diese Initiative. Denn gerade die Call- und Contactcenter-Branche mit ihren vielfältigen Kommunikationskanälen braucht eine flächendeckende Verfügbarkeit von zuverlässigen Bandbreiten.

„Bürger und Unternehmen benötigen die besten Kommunikationsnetze und die innovativsten Dienste. Deutschland braucht deutlich leistungsfähigere digitale Infrastrukturen. Jetzt
die Weichen richtig stellen!“ Dies forderte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) im Rahmen eines Symposiums im September 2018. Denn hiervon hängt die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, auch jene der Call- und Contactcenter-Branche, entscheidend ab. Der CCV unterstützt das Anliegen, möglichst schnell den Ausbau von gigabitfähigen Anschlussnetzen voranzubringen, und ist Mitunterzeichner der VATM-Forderung.

Der CCV informiert nicht nur seine Mitglieder und die Branche über aktuelle politische Initiativen und Vorhaben, sondern vertritt durch Stellungnahmen, Hintergrundgespräche sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Interessen und Belange des gesamten Wirtschaftszweigs. „Lobbyarbeit benötigt Zeit und vor allem Ausdauer“, betont CCV-Präsident Dirk Egelseer.

Informieren Sie sich unter www.ccv-positionen.de über zentrale Themen und unterstützen Sie die Arbeit des CCV mit Ihrer Verbandsmitgliedschaft!

DSGVO: 2018 – Das Jahr des Datenschutzes

Allgegenwärtiges Thema „Datenschutz-Grundverordnung“

Von Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustitiar im Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
Dieser Beitrag ist der CCVEvent zur Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft 2018 entnommen.

Seit 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach einer Übergangszeit von zwei Jahren, in denen sich die Unternehmen vorbereiten konnten, anzuwenden. 2018 bewegte kein anderes Thema all jene Unternehmen mit Datenbezug mehr. Befeuert von Experten, vermeintlichen Experten, Medien und Politik.

Der CCV stellt nach Login auf seiner Homepage ausführliche Informationen zur DSGVO zur Verfügung. Dort finden sich eine grundlegende Darstellung sowie Antworten auf praxisrelevante Einzelfragen. Zudem bot der CCV in den letzten Monaten eine DSGVO-Roadshow mit deutschlandweit mehreren Veranstaltungen an, deren Inhalt sich primär an den Bedürfnissen der Call- und Contactcenter ausrichtete. Referent war Herr Rechtsanwalt Christian Hammerbacher (www. sph-kanzlei.de), der parlamentarischer Referent und Büroleiter des Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments in Brüssel und Straßburg war und TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter ist. Er konnte also nicht nur aus seiner langjährigen Praxis berichten, sondern auch von den europäischen Dimensionen. Denn die DSGVO ist ein europäisches Gesetz und anders als EU-Richtlinien unmittelbar ohne vorherige Transformation in nationales Recht anzuwenden. Die DSGVO wurde darüber hinaus auf den Regionaltreffen bei der gevekom GmbH in Berlin am 4. April 2018 sowie am 9. Juli 2018 bei der TeamBank AG in Nürnberg behandelt. Die Präsentationen der DSGVO-Roadshow sowie der Regionaltreffen können von CCV-Mitgliedern auf der CCV-Homepage abgerufen werden. Fachbeiträge des CCV zur DSGVO erschienen im TeleTalk sowie im CallCenterPROFI. Rechtsanwalt Frederik Richter, Vorstand der Stiftung Datenschutz (www.stiftungdatenschutz.org), wird auf der diesjährigen Jahrestagung zudem einen Einblick in die DSGVO aus Sicht der Call- und Contactcenter vermitteln.

Wichtig ist, nicht nur die Rechtsnormen der DSGVO zu lesen. Denn zur DSGVO wurden Erwägungsgründe veröffentlicht, welche die Artikel z. B. in Bezug auf den gesetzgeberischen Willen sowie deren Auslegung konkretisieren.

Auch die DSGVO folgt dem Grundsatz „Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten“ (sogenannte Verbotsnorm mit Erlaubnisvorbehalt). Entsprechend ist Art. 6 DSGVO die zentrale Norm, enthält er doch abschließende Regelungen, wann die Datenverarbeitung erlaubt ist. Für Call- und Contactcenter sowie für die meisten anderen Unternehmen sind in erster Linie drei Erlaubnistatbestände wichtig: die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Vertragserfüllung oder vorvertragliche Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Da es sich bei der DSGVO um eine neue Verordnung handelt, sind trotz der Erwägungsgründe jedoch viele Einzelfragen noch nicht abschließend geklärt. So treffen Unternehmen umfassende Informationspflichten. Doch wie sollen Call- und Contactcenter am Telefon ihre Datenschutz- und Transparenzinformationen vermitteln? Durch Ansage eines mehrseitigen Textes? Hier empfiehlt die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. (GDD) in ihrer „Praxishilfe DSGVO VII Transparenzpflichten bei der Datenverarbeitung“ die Bereitstellung solch einer Wiedergabe via Menüfunktion sowie den Verweis auf eine leicht zu merkende URL, hält hingegen eine Sprachwiedergabe der gesamten Transparenzinformation für nicht zweckdienlich. Dies entspricht auch dem Erwägungsgrund 58, der die Bereitstellung derartiger Informationen auf elektronischem Wege nennt. Die DSGVO enthält weitreichende Dokumentationspflichten wie z. B. das Verarbeitungsverzeichnis, die Auflistung technisch-organisatorischer Maßnahmen und eine ggf. erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung. Von der Datenverarbeitung Betroffenen gewährt die DSGVO umfassende Rechte, etwa Widerspruchs- und Widerrufs-, Berichtigungs-, Löschungs- sowie Auskunftsrechte.

Datenschutz ist eine fortlaufende Entwicklung. Dokumentationen sollten regelmäßig überprüft und Lösungen angepasst werden. „Wir nennen uns nur noch Callcenter“, bemerkte, einen Monat nachdem die DSGVO anzuwenden war, eine Sprecherin des hessischen Landesdatenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch gegenüber Spiegel Online angesichts der hohen Anzahl von Anfragen. Das zeigt: Die Umsetzung der DSGVO ist noch lange nicht abgeschlossen und bleibt weit über den 25. Mai 2018 hinaus ein höchst aktuelles Thema.

Und mit der DSGVO ist es nicht getan. Bald wird die ePrivacy-Verordnung (ePVO) in Kraft treten. Sie zielt vor allem auf den Schutz personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation und reguliert demnach im Gegensatz zur DSGVO einen speziellen Bereich. Zudem ist im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verankert, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu schaffen. Denn der Beschäftigtendatenschutz wird in der DSGVO nur am Rande behandelt und lässt den EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen einer sogenannten Öffnungsklausel in Art. 88 DSGVO weitreichende Möglichkeiten für nationale Spezialregelungen. Die Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an die DSGVO ließ in diesem Bereich jedoch grundlegende Neuerungen,
die auch in unserer Branche endlich Rechtssicherheit etwa beim Thema Mitarbeiter-Monitoring schaffen, vermissen. Allerdings wird die Verabschiedung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes
schon seit vielen Jahren durch die Politik postuliert – ohne dass hierzu ein entscheidender Durchbruch erfolgte. So beantwortete die aktuelle Bundesregierung eine sogenannte „kleine Anfrage“ der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag nach deren Planungen zu einem entsprechenden Gesetz im Juni 2018 vage. Der CCV setzt sich für spezielle Branchenregeln
im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes ein und informiert auf www.ccv-positionen.de sowohl über die neueste Entwicklung zur ePVO als auch über die Diskussionen zum Beschäftigtendatenschutz.

Neben dem Thema Datenschutz sind auch weiterhin die Sonn- und Feiertagsarbeit sowie das Textformerfordernis als Wirksamkeitsvoraussetzung für am Telefon geschlossene Verträge zentrale Themen der CCV-Lobbyarbeit. Themen, die ausnahmslos ALLE Call- und Contactcenter betreffen. Wenn Sie es noch nicht sind: Werden Sie Mitglied im CCV und unterstützen Sie die Branche! Und wenn Sie bereits Mitglied sind, dann eine große Bitte: Prüfen Sie, ob Ihre Angaben zur Mitarbeiterzahl noch der Realität entsprechen und teilen Sie uns Änderungen mit. Denn der CCV, sein Einsatz für die Branche und die umfassende Bereitstellung von Informationen finanziert sich durch Ihre Mitgliedsbeiträge, die sich an Ihrer bei uns hinterlegten Mitarbeiterzahl orientiert. Korrekte Angaben sind somit gerade auch in Ihrem Interesse!

CCV zu Gesprächen im BMJV

Textformerfordernis & Beschäftigtendatenschutz

CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob führten am 25.09.2018 Gespräche im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
 
Ein z. B. durch den Bundesrat gefordertes, umfassendes Textformerfordernis für sämtliche Vertragsarten, wonach am Telefon geschlossene Verträge nachträglich in Textform (z. B. E-Mail, SMS, Fax, Post) bestätigt werden müssen, sieht das BMJV skeptisch. Allerdings wird es sich für solch eine Regelung in bestimmten Branchen, insbesondere im Energiesektor, einsetzen.
 
Ein weiterer Gesprächspunkt war der Beschäftigtendatenschutz. Hier fehlt es weiterhin an einer klaren Rechtsgrundlage für unsere Branche. Mit solch einer Regelung ist nach BMJV-Auskunft mittelfristig auch nicht zu rechnen. Erörtert wurde in diesem Rahmen zudem die Idee einer Aufnahmepflicht von Telefongesprächen bzw. ein Verbraucherrecht auf Gesprächsaufzeichnung.