Vielfältige CCV-Informationen

Die Themenseiten des CCV

Schon gewusst? Der CCV bietet auf seinen Themenseiten viele branchenrelevante Informationen.
Sie möchten sich über das Wettbewerbsrecht im Kundenservice informieren? Über den Datenschutz? Wie war das noch mit dem Hinweisgeberschutz? Und mit dem Trans-Atlantic Data Privacy Framework? AI Act? Warteschleife und Rufnummernübermittlung? Textformerfordernis und Bestätigungslösung? Sonn- und Feiertagsarbeit? Digital Markets Act, Digital Services Act und Digitale-Dienste-Gesetz?

Der CCV gibt hier eine umfassende Zusammenschau zu vielen branchenrelevanten Regulierungen. Ferner vermittelt auf über 100 Seiten CCV-Justiziar Constantin Jacob in der aktualisierten, zweiten Auflage der CCV-Publikation „Datenschutz- und Wettbewerbsrecht im Kundenservice“ einen Überblick zu den besonders praxisrelevanten Themen.

Gespräch mit Stephan Mayer MdB (CSU)

Austausch im Vorfeld der Jahrestagung

Eröffnet wurde die CCV-Jahrestagung 2024 durch den Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer (CSU) mit einer spannenden, branchen- und praxisnahen Keynote. Der Rechtspolitiker und sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestags und war u. a. von 2018 bis 2021 parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium. CCV-Justiziar Constantin Jacob tauschte sich am 8. November 2024 im Vorfeld der Veranstaltung mit dem Abgeordneten über Inhalte und Herausforderungen unserer Branche aus, etwa über Fragen des Beschäftigtendatenschutzes, des Mindestlohns, der Sonn- und Feiertagsarbeit sowie der Bestätigungslösung.

Austausch mit MdB Oellers

Mindestlohn und Bundestariftreue

Am 26. September 2024 waren CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Justiziar Constantin Jacob im Deutschen Bundestag im Einsatz für die Branche. Im Rahmen eines Gesprächs mit Wilfried Oellers MdB (CDU) wurden der Mindestlohn und das geplante Bundestariftreuegesetz ausführlich erörtert. Daneben wurden weitere relevante Themen unseres Wirtschaftszweiges angeschnitten, insbesondere die allgemeine Bestätigungslösung und der Beschäftigtendatenschutz.

Mindestlohn steigt

12,41 Euro pro Zeitstunde

Zum 1. Januar 2024 stieg der Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde auf 12,41 Euro. Anfang 2025 folgt die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro. Information erhalten Sie an dieser Stelle.

Mindestlohn soll steigen

Zum 01.01.2024

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro steigen, ein Jahr später auf 12,82 Euro. Dies schlägt die Mindestlohn-Kommission aus Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften vor. Die Empfehlung wurde dieses Mal allerdings nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung. Weitere Informationen zum Mindestlohn erhalten Sie hier.

Politischer Dialog in Berlin

vbw-Veranstaltung

CCV-Justiziar Constantin Jacob nahm am 06. und 07.07.2023 am politischen Dialog der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) teil, in dessen Rahmen ein intensiver Austausch z. B. mit den MdBs Stefan Müller (CSU), Marianne Schieder, Bernd Rützel (beide SPD), Karsten Klein (FDP) sowie Dr. Manuela Rottmann und Stefan Schmidt (beide Bündnis 90/Die Grünen) stattfand. Zentrale Inhalte waren die Energiepolitik, der Fachkräftemangel sowie das Tarifrecht. An dieser Stelle finden Sie den vbw-Rückblick. Hier können Sie sich über besonders branchenrelevante Themen informieren.

Mindestlohn von 12 Euro

Seit 1. Oktober 2022

Der gesetzliche Mindestlohn stieg für alle Arbeitnehmer – wie von der Bundesregierung geplant sowie von Bundestag und Bundesrat beschlossen – zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro/Stunde. Informationen zum Mindestlohn erhalten Sie auf unserer Themenseite.

Mindestlohn steigt

10,45 Euro pro Zeitstunde

Zum 1. Juli 2022 stieg der gesetzliche Mindestlohn turnusmäßig von 9,82 Euro brutto je Zeitstunde auf 10,45 Euro. Die Bundesregierung veröffentlichte hierzu eine FAQ-Seite.

Der Bundestag beschloss auf Initiative der Bundesregierung am 3. Juni 2022, dass der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht wird. Am 10. Juni 2022 wurde das Gesetz durch den Bundesrat bestätigt. Der CCV kritisierte im Vorfeld unter anderem, dass die zuständige Mindestlohnkommission nicht beteiligt wurde.

Bundeskabinett beschließt Mindestlohnerhöhung

BMAS-Gesetzentwurf

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 01.10.2022 auf zwölf Euro brutto je Stunde steigen, die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Das Bundeskabinett hat jenen von Bundesarbeitsminister Heil vorgelegten Gesetzentwurf am 23.02.2022 beschlossen, den der CCV in seiner Stellungnahme vom 02.02.2022 kommentierte. Derzeit liegt der Mindestlohn seit Januar 2022 bei 9,82 Euro brutto pro Stunde. Er steigt zum 01.07.2022 turnusmäßig auf 10,45 Euro und soll ab 01.10.2022 bei 12 Euro liegen. Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Beschluss der Bundesregierung. Wichtige Fragen zur Mindestlohnerhöhung werden an dieser Stelle beantwortet.

Pläne zur Mindestlohnerhöhung

BMAS-Referentenentwurf

Am 26.01.2022 übermittelte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem CCV und weiteren führenden Wirtschaftsverbänden den Entwurf eines „Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG)“. Danach soll der Mindestlohn zum 01.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht werden. Der CCV überreichte am 02.02.2022 dem BMAS seine Stellungnahme zum MiLoEG-Entwurf und veröffentlichte hierzu eine Pressemitteilung.

Diese wurden von verschiedenen Interessengruppen aufgenommen und auch auf einen Beschluss der CCV-Mitgliederversammlung aus dem Jahre 2011 Bezug genommen. ​Zur Erläuterung: Damals hatten 33 CCV-Mitglieder dem Antrag zugestimmt, einen Zweckverband zur Einführung eines allgemeinverbindlichen tarifvertraglichen Mindestlohnes zu forcieren (7 Nein-Stimmen, 25 Enthaltungen) – keineswegs ein eindeutiger Handlungsauftrag.

Im CCV-Grundsatzprogramm, verabschiedet im November 2016, ist nachzulesen: „Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sprach sich der CCV für die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns aus. […] Für eine darüber hinausgehende Geltung eines bundesweiten Branchentarifvertrags existiert derzeit kein Erfordernis. Eine große Durchdringung der Branche mit Haustarifverträgen, die ein dahingehendes Bedürfnis rechtfertigen würden, besteht nicht. Aus diesen Gründen sieht der CCV derzeit keinen Anlass, sich für den Abschluss eines flächendeckenden Tarifvertrags einzusetzen oder einen Arbeitgeberverband zu gründen bzw. einem solchen beizutreten“.

Auf der Jahrestagung 2017 dann erneut eine Podiumsdiskussion unter dem Motto „Ist die Zeit reif für einen Arbeitgeberverband?“ mit dem eindeutigen Ergebnis: Dieser ist von den Unternehmen der Branche nicht gewünscht. Solange sich das nicht ändert, werden wir auch hier nicht aktiv werden. Die Mindestlohnkommission, in deren Rahmen die Sozialpartner im Dialog den Mindestlohn und dessen Modalitäten festlegen, hat sich nach Ansicht des CCV bewährt, darf jedoch nicht durch die Politik ausgehöhlt werden.