BMAS-Referentenentwurf
Am 26.01.2022 übermittelte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem CCV und weiteren führenden Wirtschaftsverbänden den Entwurf eines „Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG)“. Danach soll der Mindestlohn zum 01.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht werden. Der CCV überreichte am 02.02.2022 dem BMAS seine Stellungnahme zum MiLoEG-Entwurf und veröffentlichte hierzu eine Pressemitteilung.
Diese wurden von verschiedenen Interessengruppen aufgenommen und auch auf einen Beschluss der CCV-Mitgliederversammlung aus dem Jahre 2011 Bezug genommen. Zur Erläuterung: Damals hatten 33 CCV-Mitglieder dem Antrag zugestimmt, einen Zweckverband zur Einführung eines allgemeinverbindlichen tarifvertraglichen Mindestlohnes zu forcieren (7 Nein-Stimmen, 25 Enthaltungen) – keineswegs ein eindeutiger Handlungsauftrag.
Im CCV-Grundsatzprogramm, verabschiedet im November 2016, ist nachzulesen: „Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sprach sich der CCV für die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns aus. […] Für eine darüber hinausgehende Geltung eines bundesweiten Branchentarifvertrags existiert derzeit kein Erfordernis. Eine große Durchdringung der Branche mit Haustarifverträgen, die ein dahingehendes Bedürfnis rechtfertigen würden, besteht nicht. Aus diesen Gründen sieht der CCV derzeit keinen Anlass, sich für den Abschluss eines flächendeckenden Tarifvertrags einzusetzen oder einen Arbeitgeberverband zu gründen bzw. einem solchen beizutreten“.
Auf der Jahrestagung 2017 dann erneut eine Podiumsdiskussion unter dem Motto „Ist die Zeit reif für einen Arbeitgeberverband?“ mit dem eindeutigen Ergebnis: Dieser ist von den Unternehmen der Branche nicht gewünscht. Solange sich das nicht ändert, werden wir auch hier nicht aktiv werden. Die Mindestlohnkommission, in deren Rahmen die Sozialpartner im Dialog den Mindestlohn und dessen Modalitäten festlegen, hat sich nach Ansicht des CCV bewährt, darf jedoch nicht durch die Politik ausgehöhlt werden.