Mindestlohn von 12 Euro

Seit 1. Oktober 2022

Der gesetzliche Mindestlohn stieg für alle Arbeitnehmer – wie von der Bundesregierung geplant sowie von Bundestag und Bundesrat beschlossen – zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro/Stunde. Informationen zum Mindestlohn erhalten Sie auf unserer Themenseite.

Mindestlohn steigt

10,45 Euro pro Zeitstunde

Zum 1. Juli 2022 stieg der gesetzliche Mindestlohn turnusmäßig von 9,82 Euro brutto je Zeitstunde auf 10,45 Euro. Die Bundesregierung veröffentlichte hierzu eine FAQ-Seite.

Der Bundestag beschloss auf Initiative der Bundesregierung am 3. Juni 2022, dass der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht wird. Am 10. Juni 2022 wurde das Gesetz durch den Bundesrat bestätigt. Der CCV kritisierte im Vorfeld unter anderem, dass die zuständige Mindestlohnkommission nicht beteiligt wurde.

Bundeskabinett beschließt Mindestlohnerhöhung

BMAS-Gesetzentwurf

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 01.10.2022 auf zwölf Euro brutto je Stunde steigen, die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Das Bundeskabinett hat jenen von Bundesarbeitsminister Heil vorgelegten Gesetzentwurf am 23.02.2022 beschlossen, den der CCV in seiner Stellungnahme vom 02.02.2022 kommentierte. Derzeit liegt der Mindestlohn seit Januar 2022 bei 9,82 Euro brutto pro Stunde. Er steigt zum 01.07.2022 turnusmäßig auf 10,45 Euro und soll ab 01.10.2022 bei 12 Euro liegen. Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Beschluss der Bundesregierung. Wichtige Fragen zur Mindestlohnerhöhung werden an dieser Stelle beantwortet.

Pläne zur Mindestlohnerhöhung

BMAS-Referentenentwurf

Am 26.01.2022 übermittelte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem CCV und weiteren führenden Wirtschaftsverbänden den Entwurf eines „Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG)“. Danach soll der Mindestlohn zum 01.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht werden. Der CCV überreichte am 02.02.2022 dem BMAS seine Stellungnahme zum MiLoEG-Entwurf und veröffentlichte hierzu eine Pressemitteilung.

Diese wurden von verschiedenen Interessengruppen aufgenommen und auch auf einen Beschluss der CCV-Mitgliederversammlung aus dem Jahre 2011 Bezug genommen. ​Zur Erläuterung: Damals hatten 33 CCV-Mitglieder dem Antrag zugestimmt, einen Zweckverband zur Einführung eines allgemeinverbindlichen tarifvertraglichen Mindestlohnes zu forcieren (7 Nein-Stimmen, 25 Enthaltungen) – keineswegs ein eindeutiger Handlungsauftrag.

Im CCV-Grundsatzprogramm, verabschiedet im November 2016, ist nachzulesen: „Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sprach sich der CCV für die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns aus. […] Für eine darüber hinausgehende Geltung eines bundesweiten Branchentarifvertrags existiert derzeit kein Erfordernis. Eine große Durchdringung der Branche mit Haustarifverträgen, die ein dahingehendes Bedürfnis rechtfertigen würden, besteht nicht. Aus diesen Gründen sieht der CCV derzeit keinen Anlass, sich für den Abschluss eines flächendeckenden Tarifvertrags einzusetzen oder einen Arbeitgeberverband zu gründen bzw. einem solchen beizutreten“.

Auf der Jahrestagung 2017 dann erneut eine Podiumsdiskussion unter dem Motto „Ist die Zeit reif für einen Arbeitgeberverband?“ mit dem eindeutigen Ergebnis: Dieser ist von den Unternehmen der Branche nicht gewünscht. Solange sich das nicht ändert, werden wir auch hier nicht aktiv werden. Die Mindestlohnkommission, in deren Rahmen die Sozialpartner im Dialog den Mindestlohn und dessen Modalitäten festlegen, hat sich nach Ansicht des CCV bewährt, darf jedoch nicht durch die Politik ausgehöhlt werden.

Mindestlohn steigt

9,82 Euro pro Zeitstunde

Zum 1. Januar 2022 stieg der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 Euro brutto je Zeitstunde auf 9,82 Euro. In einem weiteren Schritt soll die Lohnuntergrenze zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro steigen. Die Bundesregierung veröffentlichte hierzu eine FAQ-Seite. Die Ampel-Koaltion sprach sich – unabhängig von diesen von der Mindestlohn-Kommission im Jahr 2020 beschlossenen stufenweisen Steigerungen – in ihrem Koalitionsvertrag für einen Mindestlohn von 12 Euro aus; Bundesarbeitsminister Heil plant eine Umsetzung noch in diesem Jahr.

Mindestlohn steigt auf 9,60 Euro

Weitere Steigerungen im Jahr 2022

Wie vorgesehen steigt der Mindestlohn je Zeitstunden zum morgigen 1. Juli 2021 von 9,50 Euro auf 9,60 Euro.

Zum 1. Januar 2022 wird er auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro steigen.

Mindestlohn steigt schrittweise

Beschluss des Bundeskabinetts

Das Bundeskabinett beschloss am 28. Oktober 2020, dass die Lohnuntergrenze schrittweise auf 10,45 Euro steigt.
Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro.
Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020.
CCV-Informationen zum Mindestlohn finden Sie hier.

Entgelte und Kontrollen in Callcentern

Kleine Anfrage im Bundestag

Im Jahr 2019 lag das Medianentgelt von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in der Callcenter-Branche bei 2.049 Euro, im Vergleich dazu betrug das Entgelt über alle Branchen für sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte 3.401 Euro. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Aus der Antwort geht zudem hervor, dass die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ im vergangenen Jahr 70 Arbeitgeberprüfungen veranlasste und 125 Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren einleitete.

Abschluss der CCV-Roadshow

CCV informierte über Mitarbeiterführung und Arbeitsrecht

2018 profitierten Mitglieder und Interessenten des CCV von der informativen DSGVO-Roadshow. In diesem Jahr klärten wir im Rahmen einer Veranstaltungsreihe über „Mitarbeiterführung und Arbeitsrecht im Kundenservice“ auf, die am vergangenen Mittwoch in Düsseldorf ihren Abschluss fand. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern, beim Referenten Herrn Julian Leder sowie bei den Gastgebern DATEV eG (Nürnberg), VIAFON GmbH (Berlin) und InVision AG (Düsseldorf)!

Informieren Sie sich hier über unsere Themen und Positionen!

CCV-Roadshow 2019 mit Zertifikat

2018 profitierten Mitglieder und Interessenten des CCV von der informativen DSGVO-Roadshow. In diesem Jahr klärten wir über „Mitarbeiterführung und Arbeitsrecht im Kundenservice“ auf.

Einen herzlichen Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dem Referenten Herrn Julian Leder sowie den Gastgebern DATEV eG, VIAFON GmbH sowie InVision AG!

               

Vergangene Termine:

  • 10.09.2019 bei der DATEV eG in Nürnberg
  • 25.09.2019 (10 Uhr bis 17:30 Uhr) bei der VIAFON GmbH in Berlin
  • 09.10.2019 (10 Uhr bis 17:30 Uhr) bei der InVision AG in Düsseldorf

Führungskräfte im Kundenservice sollten die wesentlichen arbeitsrechtlichen Regelungen kennen, denn Themen wie das Diskriminierungsverbot, Wiedereingliederungsmaßnahmen, Personalgespräche und die Kündigung stellen große Herausforderungen für die Unternehmensführung dar. Das Arbeitsrecht enthält viele bedeutende Fragestellungen und Fallstricke für Unternehmen, über die der CCV im Rahmen der Roadshow „Mitarbeiterführung und Arbeitsrecht im Kundenservice“ aufklärte.

Inhalt der als Kombination aus Vortrag und Workshop konzipierten Roadshow:

  1. Fragen und Techniken der Mitarbeiterführung.
  2. Grundzüge des Individualarbeitsrechts, u. a.:
    • Was sind die rechtlichen Fallstricke im Rahmen von Stellenausschreibungen und Bewerbungsgesprächen?
    • Wie führe ich Krankenrückkehr-/Eingliederungs- und Personalgespräche?
    • Welche Fördermöglichkeiten bestehen bei der Wiedereingliederung nach einer Langzeiterkrankung sowie bei Langzeitarbeitslosigkeit?
    • Was ist bei der Erstellung von Dienstplänen zu berücksichtigen?
    • Was ist im Rahmen der Kündigung und bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen zu beachten?
  3. Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes:
    • Wie ist die Rechtslage beim Mithören und Aufzeichnen von Gesprächen?
    • Wie ist die Einwilligung beim Gesprächspartner und beim Mitarbeiter einzuholen?
  4.  Exkurs ins kollektive Arbeitsrecht, u. a.:
    • Wie gestaltet sich die Beteiligung des Betriebsrats z. B. bei Kündigung und Eingliederung?
    • Welche Fragen ergeben sich bei Haustarifverträgen?

Die Roadshow war speziell abgestimmt auf Führungskräfte in Call-, Contact- und Servicecentern. Alle Teilnehmer erhielten ein CCV-Zertifikat.

Ihr Referent: Julian Leder (Personal Excellence)

Jurist, langjährig als Trainer und Coach in den Bereichen Recht, Führung und Kommunikation tätig, über 18 Jahre Erfahrung im Bereich Kundenservice, im Inhouse-Bereich als auch bei Dienstleistern, 15 Jahre Erfahrung in der Führung von Mitarbeitern, Führungskräften und Callcenter-Steuerern. Neben seiner Tätigkeit als Standortleiter bei LIDL in Berlin ist er als Trainer und Coach für die auf Customer Service spezialisierte Personalberatung Personal Excellence tätig.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an Frau Jördis Harenkamp, Managerin Public Relations & Finanzen im CCV, oder Herrn Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung und CCV-Verbandsjustiziar.