CCV-Online-Event Recht im Customer Service

Praxiswissen für Führungskräfte

Führungskräfte im Kundenservice müssen die wesentlichen wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Regelungen kennen, denn Themen wie das Monitoring und die Voraussetzungen einer wirksamen wettbewerbsrechtlichen Einwilligung stellen Herausforderungen für die Unternehmensführung dar. Datenschutz und Wettbewerbsrecht sind Chefsache!
CCV-Justiziar Constantin Jacob vermittelt Ihnen im Rahmen des Events unverzichtbares Grundlagenwissen im Bereich des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts sowie des Hinweisgeberschutzes. Aufgegriffen werden hierbei besonders relevante Fragestellungen des UWG und der DSGVO mit einem Exkurs zur künstlichen Intelligenz. Ebenso werden die Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes erörtert. Alle Teilnehmenden werden nach der Veranstaltung über anwendbares Grundlagenwissen verfügen und erhalten ein digitales CCV-Teilnehmerzertifikat.

Profitieren Sie von unserem Branchenwissen und nehmen Sie am 25.09. von 9-12 Uhr teil. Melden Sie sich jetzt HIER an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Wir danken dem Eventsponsor VIER für die Unterstützung!

CCV: Ein Plädoyer für Europa

Berlin, 24. Mai 2024. Die Europawahl 2024 findet vom 6. bis 9. Juni statt. Hierzulande sind die Bürger am 9. Juni aufgerufen, die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments mitzubestimmen. Der Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) bekennt sich zur Europäischen Union (EU).

Für die EU scheint es eine Schicksalswahl zu werden. Bleibt sie ein Garant für Frieden, Wohlstand und Freiheit? Oder gewinnen Kräfte die Oberhand, welche die EU infrage stellen, gar abschaffen wollen?

Die EU wird oft als bürokratisch beschrieben, in Einzelfällen nicht ganz zu Unrecht. Sie ist nicht perfekt, auch der CCV kritisiert durch die EU initiierte Überregulierungen. Dennoch ist sie ein Erfolgsmodell, welches dem exportorientierten Deutschland Wohlstand brachte und sichert. Jeder vierte deutsche Arbeitsplatz ist vom Export abhängig, in der Industrie jeder zweite. Die Verhandlungsmacht der EU im globalen Wettbewerb ist weit größer als jene einzelner Staaten, sie wahrt die Wettbewerbsfähigkeit aller EU-Mitglieder. Das spiegelt sich etwa beim Brexit wider: Großbritannien hat enorme Probleme, Handelsabkommen abzuschließen. Ferner sind beispielsweise verbraucherschützende Bestimmungen, die „Euro“-Einführung oder der Verzicht auf Roaminggebühren von großer Bedeutung. Klar ist aber: Abhängigkeiten müssen reduziert, Handelsbeziehungen diversifiziert werden. Die EU muss Entscheidungswege reformieren sowie kleinteilige Regulierungen unterlassen, vielmehr chancenorientiert, bürgernah und wirtschaftsfreundlich agieren.

CCV-Präsident Dirk Egelseer plädiert für ein starkes Europa: „Die EU wird gerne als Verwaltungsapparat wahrgenommen, der sich um den Neigungswinkel von Bananen und Bürokratisierung kümmert. Tatsächlich ist die EU aber eines: Ein großes Wirtschafts- und Friedensbündnis, das Europa nicht nur wirtschaftlich als starken Marktteilnehmer eint, sondern auch und insbesondere Frieden und Freiheit in Europa sichert. Spätestens der Krieg Russlands gegen die Ukraine sollte dies wieder in Erinnerung gerufen haben. Bei allen Defiziten, die es auf europäischer Ebene zugegeben gibt: Wir brauchen ein starkes und handlungsfähiges Europa, um uns wirtschaftlich und Demokratie sichernd in der Welt behaupten zu können!“

„Laut des Instituts der deutschen Wirtschaft könnte Deutschland bei einem Dexit zehn Prozent seiner Wirtschaftsleistung verlieren, dies entspräche einem Wohlstandsverlust von bis zu 500 Milliarden Euro. Darüber hinaus wären 2,2 Millionen Arbeitsplätze bedroht. Warenverkehrs-, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, freier Kapital- und Zahlungsverkehr – Bürger sowie Unternehmen profitieren von der größten Freihandelszone der Welt mit ihrem weltweit größten Netz an Handelsabkommen“, ergänzt CCV-Justiziar Constantin Jacob.

Die EU ist Schlüssel für Freiheit, Stabilität, Erfolg und eine offene Gesellschaft. Leisten Sie am 9. Juni mit Ihrer Stimme einen Beitrag hierzu.

Hintergrund

CCV-Themenseite zur Europapolitik:
https://cc-verband.de/themen/europapolitik

Überblick zu den wesentlichen CCV-Positionen:
http://www.ccv-positionen.de

Über den CCV

Der Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Customer Service- und Callcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig mit über 560.000 Beschäftigten zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV führende Customer Service-Einheiten und Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.
www.cc-verband.de

Pressekontakt: Jördis Harenkamp, Managerin PR & Finanzen, presse@cc-verband.de

​London calling …

Verbände auf europäischer Ebene und Verleihung des European Contact Centre & Customer Service Awards

Kaum war unsere Jahrestagung vorbei, ging es für den wiedergewählten CCV-Präsidenten Dirk Egelseer nach London zum Treffen der europäischen Verbände. Vernetzung und Austausch auf europäischer Ebene stand auf der Agenda. Danke an Leigh Hopwood für die Einladung und Initiative. Es fand ein reger und konstruktiver Austausch statt. Weitere Treffen zur Definition der künftigen Arbeitsebene sind bereits in Planung. Ziel ist es, die Verbände auf europäischer Ebene besser zu vernetzen.

Am Abend stand die feierliche Verleihung des European Contact Centre & Customer Service Awards (ECCCSA) an. Als Partner war CCV-Präsident Dirk Egelseer im Namen des CCV in der Jury aktiv und überreichte einen Gold-Award. Gratulation an alle Gewinner! 

EU: AI Act und US-Datentransfers

Wegweisende EU-Entscheidungen

In den vergangenen Wochen wurden in der EU zwei wichtige Entscheidungen getroffen.
So nahm das Europäische Parlament den AI Act an, welcher die künstliche Intelligenz in der EU regulieren soll. Jetzt folgen die sogenannten Trilog-Verhandlungen. Der CCV informiert Sie an dieser Stelle über die geplante EU-Verordnung.
In Bezug auf den allgegenwärtigen Datentransfer aus der EU in die USA traf die EU-Kommission nunmehr auf Grundlage des Trans-Atlantic Data Privacy Framework einen Angemessenheitsbeschluss, wodurch transatlantische Datenweitergaben an zertifizierte US-Unternehmen wieder rechtssicher möglich sind. Was müssen Unternehmen beachten? Wird der EuGH auch das Trans-Atlantic Data Privacy Framework kassieren? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie hier.

BMAS-FAQs zur Arbeitszeiterfassung

Urteile von EuGH und BAG

2019 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Mitgliedstaaten die Unternehmen dazu verpflichten müssen, die täglich effektiv geleistete Arbeitszeit zu erfassen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied nunmehr am 13.09.2022, dass § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz in dem Sinne europarechtlich auszulegen ist, dass die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit zu erfassen ist. Allerdings wurden die Entscheidungsgründe noch nicht veröffentlicht, sodass aktuell eine rechtssichere Umsetzung des Urteils noch nicht möglich erscheint. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Lichte dieser Urteile FAQs zur Arbeitszeiterfassung veröffentlicht. Der CCV informiert an dieser Stelle über die Urteile.

Privacy-Shield-Nachfolger geplant

Trans-Atlantic Data Privacy Framework

Der EuGH erklärte im Juli 2020 in seiner „Schrems II“-Entscheidung (C 311/18) mit dem „Privacy-Shield“-Abkommen die hauptsächlich genutzte Grundlage für Datentransfers zwischen der EU und den USA für unwirksam. Am 25. März 2022 wurde bekannt, dass sich die EU und die USA im Grundsatz auf ein neues Abkommen geeinigt haben, das sog. „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“. Über den weiteren Fortgang wird der CCV in seinen Verbandsmedien informieren.

Auf den Datentransfer in Drittländer geht auch die neu erschienene CCV-Publikation „Datenschutz- und Wettbewerbsrecht im Kundenservice“ ein. Europapolitische Themen bereitet der Verband an dieser Stelle auf.

EU-US-Privacy Shield unwirksam

Entscheidung des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte mit dem „Privacy Shield“ die hauptsächlich genutzte Grundlage für Datentransfers zwischen der EU und den USA für unwirksam. Das Gericht veröffentlichte hierzu eine zusammenfassende Pressemitteilung. Der EuGH argumentiert, auch wenn die US-Nachrichtendienste beim Zugriff auf personenbezogene Daten bestimmte Anforderungen zu beachten hätten, seien deren Überwachungsprogramme nicht auf das „zwingend erforderliche Maß“ beschränkt.

Der CCV hält eine Themenseite zur Europapolitik bereit und informiert zudem über Kernaussagen des obigen Urteils.

EDSA aktualisiert Leitlinien zu Cookies

Leitlinien zur Einwilligung in die Nutzung von Internetseiten

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) veröffentlichte angesichts der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellten Rechtslage eine aktualisierte Fassung seiner „Leitlinien zur Einwilligung in die Nutzung von Internetseiten“. Der EDSA stellt darin klar, dass der Zugang zu einer Website nicht abhängig von der Erlaubnis in das Setzen von sogenannten Cookies sein darf. Auch die bloße Weiternutzung einer Seite wird nicht als wirksame Einwilligung angesehen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber befürwortete diese Aktualisierung.

EuGH-Entscheidung zu Cookies

Urteil gegen deutschen Sonderweg

Internetnutzer müssen aktiv der Speicherung sogenannter Cookies zustimmen können. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang Oktober geurteilt. Demnach ist die voreingestellte Zustimmung zum Speichern von Daten unzulässig.
Zugrunde lag eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Online-Gewinnspielanbieter Planet49, der eine solche Voreinstellung auf seiner Website nutzte.
Mit ihrer Entscheidung beenden die europäischen Richter einen deutschen Sonderweg. Bisher sieht das deutsche Recht in § 15 Abs. 3 Telemediengesetz (TMG) eine Opt-out-Lösung vor.

EuGH-Urteil zur Rufnummernpflicht im Onlinehandel

Jahrelanger Rechtsstreit entschieden

Am 10. Juli 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Unternehmen nicht in jedem Fall dazu verpflichtet sind, bei Fernabsatzverträgen den direkten Kundenkontakt über eine Ruf- und Faxnummer anzubieten.

Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV) und Amazon, den Amazon in den Vorinstanzen jeweils für sich entschied.

Das EuGH-Urteil wird hier vom CCV ausführlich vorgestellt. Informieren Sie sich zudem über die Europapolitik und deren Bedeutung für die Call- und Contctcenter-Branche!