Vielfältige CCV-Informationen

Die Themenseiten des CCV

Schon gewusst? Der CCV bietet auf seinen Themenseiten viele branchenrelevante Informationen.
Sie möchten sich über das Wettbewerbsrecht im Kundenservice informieren? Über den Datenschutz? Wie war das noch mit dem Hinweisgeberschutz? Und mit dem Trans-Atlantic Data Privacy Framework? AI Act? Warteschleife und Rufnummernübermittlung? Textformerfordernis und Bestätigungslösung? Sonn- und Feiertagsarbeit? Digital Markets Act, Digital Services Act und Digitale-Dienste-Gesetz?

Der CCV gibt hier eine umfassende Zusammenschau zu vielen branchenrelevanten Regulierungen. Ferner vermittelt auf über 100 Seiten CCV-Justiziar Constantin Jacob in der aktualisierten, zweiten Auflage der CCV-Publikation „Datenschutz- und Wettbewerbsrecht im Kundenservice“ einen Überblick zu den besonders praxisrelevanten Themen.

Gespräch mit Stephan Mayer MdB (CSU)

Austausch im Vorfeld der Jahrestagung

Eröffnet wurde die CCV-Jahrestagung 2024 durch den Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer (CSU) mit einer spannenden, branchen- und praxisnahen Keynote. Der Rechtspolitiker und sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestags und war u. a. von 2018 bis 2021 parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium. CCV-Justiziar Constantin Jacob tauschte sich am 8. November 2024 im Vorfeld der Veranstaltung mit dem Abgeordneten über Inhalte und Herausforderungen unserer Branche aus, etwa über Fragen des Beschäftigtendatenschutzes, des Mindestlohns, der Sonn- und Feiertagsarbeit sowie der Bestätigungslösung.

Datenschutz- und Wettbewerbsrecht im Kundenservice

Aktualisierte, zweite Auflage

Dem Kundenservice bieten sich vielfältige juristische Fallstricke, die Sie als Unternehmen kennen müssen. Von besonderer Bedeutung sind in unserer Branche datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen. Auf über 100 Seiten vermittelt CCV-Justiziar Constantin Jacob in der aktualisierten, zweiten Auflage der CCV-Publikation „Datenschutz- und Wettbewerbsrecht im Kundenservice“ einen Überblick zu den besonders praxisrelevanten Themen.
Das Werk (Stand Oktober 2024) stellt u. a. die DSGVO und das UWG dar, geht auf Themen wie Monitoring, Homeoffice sowie den Datentransfer in Drittländer ein, vermittelt telekommunikationsrechtliche Einblicke und enthält einen Exkurs zur KI. Für CCV-Mitglieder steht die Publikation nach Login kostenfrei zur Verfügung. Nicht-Mitglieder haben die Möglichkeit, das PDF gegen eine Schutzgebühr von 49 Euro zzgl. MwSt. zu bestellen.

Austausch mit MdB Oellers

Mindestlohn und Bundestariftreue

Am 26. September 2024 waren CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Justiziar Constantin Jacob im Deutschen Bundestag im Einsatz für die Branche. Im Rahmen eines Gesprächs mit Wilfried Oellers MdB (CDU) wurden der Mindestlohn und das geplante Bundestariftreuegesetz ausführlich erörtert. Daneben wurden weitere relevante Themen unseres Wirtschaftszweiges angeschnitten, insbesondere die allgemeine Bestätigungslösung und der Beschäftigtendatenschutz.

CCV-Online-Event Recht im Customer Service

Praxiswissen für Führungskräfte

Führungskräfte im Kundenservice müssen die wesentlichen wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Regelungen kennen, denn Themen wie das Monitoring und die Voraussetzungen einer wirksamen wettbewerbsrechtlichen Einwilligung stellen Herausforderungen für die Unternehmensführung dar. Datenschutz und Wettbewerbsrecht sind Chefsache!
CCV-Justiziar Constantin Jacob vermittelt Ihnen im Rahmen des Events unverzichtbares Grundlagenwissen im Bereich des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts sowie des Hinweisgeberschutzes. Aufgegriffen werden hierbei besonders relevante Fragestellungen des UWG und der DSGVO mit einem Exkurs zur künstlichen Intelligenz. Ebenso werden die Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes erörtert. Alle Teilnehmenden werden nach der Veranstaltung über anwendbares Grundlagenwissen verfügen und erhalten ein digitales CCV-Teilnehmerzertifikat.

Profitieren Sie von unserem Branchenwissen und nehmen Sie am 25.09. von 9-12 Uhr teil. Melden Sie sich jetzt HIER an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Wir danken dem Eventsponsor VIER für die Unterstützung!

CCV-Online-Event Recht im Customer Service

Praxiswissen für Führungskräfte

Führungskräfte im Kundenservice müssen die wesentlichen wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Regelungen kennen, denn Themen wie das Monitoring und die Voraussetzungen einer wirksamen wettbewerbsrechtlichen Einwilligung stellen Herausforderungen für die Unternehmensführung dar. Datenschutz und Wettbewerbsrecht sind Chefsache!
CCV-Justiziar Constantin Jacob vermittelt Ihnen im Rahmen des Events unverzichtbares Grundlagenwissen im Bereich des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts sowie des Hinweisgeberschutzes. Aufgegriffen werden hierbei besonders relevante Fragestellungen des UWG und der DSGVO mit einem Exkurs zur künstlichen Intelligenz. Ebenso werden die Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes erörtert. Alle Teilnehmenden werden nach der Veranstaltung über anwendbares Grundlagenwissen verfügen und erhalten ein digitales CCV-Teilnehmerzertifikat.

Profitieren Sie von unserem Branchenwissen und nehmen Sie am 25.09. von 9-12 Uhr teil. Melden Sie sich jetzt HIER an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Wir danken dem Eventsponsor VIER für die Unterstützung!

Austausch mit der Bundesnetzagentur

Der CCV im Einsatz für die Branche

Am 22.07. trafen sich CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Justiziar Constantin Jacob mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn zu einem Dialog. Gesprochen wurde über verschiedene, branchenrelevante Aspekte des Verbraucherschutzes und des Wettbewerbsrechts, z. B. über den Branchenkodex, die Arbeit der BNetzA und des CCV, die Bedeutung von KI sowie das sinkende Beschwerdeaufkommen.
Umfassende Informationen zu branchenrelevanten Themen erhalten Sie auf unseren Themenseiten.

CCV-Online-Event Recht im Customer Service

Praxiswissen für Führungskräfte

Führungskräfte im Kundenservice müssen die wesentlichen wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Regelungen kennen, denn Themen wie das Monitoring und die Voraussetzungen einer wirksamen wettbewerbsrechtlichen Einwilligung stellen Herausforderungen für die Unternehmensführung dar. Datenschutz und Wettbewerbsrecht sind Chefsache!
CCV-Justiziar Constantin Jacob vermittelt Ihnen im Rahmen des Events unverzichtbares Grundlagenwissen im Bereich des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts sowie des Hinweisgeberschutzes. Aufgegriffen werden hierbei besonders relevante Fragestellungen des UWG und der DSGVO mit einem Exkurs zur künstlichen Intelligenz. Ebenso werden die Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes erörtert. Alle Teilnehmenden werden nach der Veranstaltung über anwendbares Grundlagenwissen verfügen und erhalten ein digitales CCV-Teilnehmerzertifikat.

Profitieren Sie von unserem Branchenwissen und nehmen Sie am 25.09. von 9-12 Uhr teil. Melden Sie sich jetzt HIER an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Wir danken dem Eventsponsor VIER für die Unterstützung!

Bundesnetzagentur veröffentlicht Zahlen

Rückgang der Beschwerden

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erreichten im Jahr 2023 insgesamt 34.714 Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen. Dies ist ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr (2022: 64.704 Beschwerden). Zudem gab die Behörde bekannt, dass sie in den im Jahr 2023 eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung nunmehr bei bestehendem Anlass zusätzlich dem Verdacht nachgeht, dass Unternehmen gegen die neuen Dokumentations- und Aufbewahrungsvorgaben aus § 7a UWG verstoßen haben.
Die BNetzA erreichten im Jahr 2023 ferner insgesamt 143.061 Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs, dies ist ein leichter Rückgang zum Vorjahr (2022: 150.387 Beschwerden).

CCV kommentiert BNetzA-Jahresbericht Telekommunikation 2022

Berlin, 5. Juni 2023. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte am 2. Juni 2023 ihren Jahresbericht Telekommunikation 2022. Der Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) lehnt unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch ab, verurteilt dieses die Branche in Misskredit bringende Marktverhalten und begrüßt darum das Vorgehen der BNetzA gegen unseriöse Marktteilnehmer. Der Branchenverband kritisiert jedoch die nach wie vor intransparente Veröffentlichungspraxis der Behörde.

Gemäß Jahresbericht erreichten die BNetzA im Jahr 2022 64.704 schriftliche Beschwerden zur unerlaubten Telefonwerbung. Damit sank die Anzahl der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr (79.702) deutlich um rund 19 %. Wie bereits in den vergangenen Berichten und vom CCV sowie weiteren führenden Wirtschaftsverbänden wiederholt kritisiert, veröffentlichte die Behörde auch dieses Jahr keine nach begründeten und unbegründeten Beschwerden aufgeschlüsselte Statistik. Gerade dies ist jedoch nach Ansicht des CCV von elementarer Bedeutung, um die Beschwerdezahlen exakt einordnen zu können. Denn nach Auskunft der Bundesregierung ist ein Großteil der Beschwerden, die die BNetzA erreicht, entweder nicht substantiiert oder es liegt gar kein Rechtsverstoß zugrunde. Die BNetzA selbst betonte zudem in der Vergangenheit, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und dem Beschwerdeaufkommen besteht. In der „Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ wird ebenso auf diese Kausalität hingewiesen.

„Es gibt auch weiterhin keinen Zweifel, dass dieser Zusammenhang besteht. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass die Bundesnetzagentur in ihren Berichten endlich zwischen begründeten und unbegründeten Beschwerden differenziert“, gibt CCV-Präsident Dirk Egelseer zu bedenken und ergänzt: „Die intransparente Veröffentlichungspraxis führt dazu, dass aus diesen Angaben nur schwerlich Rückschlüsse gezogen werden können und sie keine Grundlage für regulatorische Eingriffe wie die Bestätigungslösung darstellen. Erst wenn die Bundesnetzagentur dazu übergeht, die Beschwerdezahlen differenziert darzustellen, können diese entsprechend fundiert analysiert werden.“ CCV-Justiziar Constantin Jacob fügt hinzu: „Dass bei einer Anzahl von 64.704 schriftlichen Beschwerden nur in neun Verfahren Bußgelder erlassen wurden, spricht für einen großen Anteil unbegründeter Beschwerden.“ „Zudem gibt auch der Jahresbericht 2022 wieder keine Auskunft darüber, wie hoch der Anteil von Werbeanrufen aus dem Ausland ist. Gerade solche Anrufe, oft mit strafrechtlicher Relevanz, stellen ein großes Problem dar“, erläutert Dirk Egelseer und betont abschließend: „Die BNetzA dokumentiert, dass sie mit den ihr durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellten, bereits sehr weitreichenden Mitteln keine nachhaltigen Erfolge gegen unzulässige Telefonwerbung erzielen konnte und auch Instrumente wie die Bestätigungslösung und das Textformerfordernis kriminelles Handeln nicht unterbinden. Das haben wir prognostiziert. Anstatt Legislative und Exekutive hinterfragen, ob Maßnahmen und/oder Zielrichtung falsch sind, wird lediglich immer mehr Regulierung gefordert. Wir erwarten dringend unter Einbeziehung der Branchenverbände ein Umdenken hin zu geeigneten Maßnahmen, an dessen Beginn eine genauere Analyse der Beschwerden gehört. So haben wir als Verband bis heute keine detaillierten Zahlen erhalten und fordern diese erneut.“ Darüber hinaus schlüsselt die BNetzA die Beschwerdezahlen nicht nach einzelnen Branchen auf, sondern benennt nur besonders betroffene Wirtschaftszweige.

Daneben betont die BNetzA in ihrem Jahresbericht die Bedeutung ihrer Auslegungshinweise zu § 7a UWG. Dieser verpflichtet die werbetreibenden Unternehmen dazu, Einwilligungen in die Telefonwerbung in angemessener Form zu dokumentieren und aufzubewahren und soll unter anderem eine effizientere Verfolgung von unerlaubter Telefonwerbung ermöglichen. Am vorgeschalteten Konsultationsverfahren beteiligte sich auch der CCV mit einer ausführlichen Stellungnahme. „Leider flossen praktische und juristische Bedenken der Branche, die von mehreren Verbänden vorgetragen wurden, nicht in die finalen Auslegungshinweise ein. Das ist umso problematischer, da es sich bei § 7a UWG letztlich um eine Beweislastumkehr handelt, deren Zweck nicht etwa der Verbraucherschutz ist, sondern die Arbeit der BNetzA als Ermittlungsbehörde erleichtern soll“, kommentiert Constantin Jacob.

Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend wurde gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der BNetzA bereits 2007 ein Ehren-  bzw. Branchenkodex erstellt, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten der gesamten Branche festlegt. In diesem Zusammenhang begrüßt der CCV das Vorgehen der BNetzA gegen unseriöse Marktteilnehmer, erwartet von der Behörde jedoch einen Verzicht auf die Veröffentlichungspraxis des „name & shame“, soweit jedenfalls Bußgelder noch nicht rechtkräftig sind. Diese Erwartungshaltung wurde auch bereits verwaltungsgerichtlich bestätigt.

Hintergrund

BNetzA-Jahresbericht Telekommunikation 2023:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Mediathek/Berichte/2023/JB_TK_2022.pdf?__blob=publicationFile&v=3

BNetzA-Pressemitteilung zum Jahresbericht:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/20230602_JB_TK2022.html?nn=265778

 CCV-Themenseite:
 http://www.ccv-positionen.de

CCV-Branchenkodex:
https://cc-verband.de/branchenkodex/

Über den CCV

Der Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Customer Service- und Callcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig mit über 560.000 Beschäftigten zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV führende Customer Service-Einheiten und Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.
www.cc-verband.de